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Tesla’s Unterlassungserklärung: Der Trick mit dem Komfortpaket ist Geschichte

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Tesla gibt Unterlassungserklärung bei Wettbewerbszentrale ab: Tesla Model S 75 D darf nur beworben werden, wenn es auch gekauft werden kann

Jetzt also doch: Tesla hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der hiesigen Wettbewerbszentrale abgegeben. Demnach darf das Tesla Model S 75 D mit der Standardausstattung nur dann beworben werden, wenn es auch wirklich verfügbar ist. Offenbar wurde potenziellen Kunden mitgeteilt, das Modell koste zwar weniger als 70.000 Euro, sei aber nur mit Komfortausstattung verfügbar – damit sollte die Umweltprämie erschlichen werden.

Tesla News / 11.12.2017. Recherchen der Auto Bild hatten den Fall ins Rollen gebracht. Jetzt hat sich die Wettbewerbszentrale in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Darin heißt es:

Der Autohersteller Tesla hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, das „Model S 75 D“ nicht mit einer „Standardausstattung“ für einen Barzahlungsgrundpreis von 69.019 Euro zu bewerben, sofern ein Fahrzeug zu diesem Preis tatsächlich nicht erhältlich ist.

Keine Umweltprämie mehr für Tesla

Zuvor hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA Tesla bereits den Status Umweltprämien-Tauglichkeit entzogen. Das Komfortpaket, das auf den Kaufpreis von etwas weniger als 70.000 Euro obendrauf kommt, wird in der Tesla-Preisliste mit 13.101 Euro ausgewiesen. Somit beträgt der tatsächliche Kaufpreis 82.120 Euro. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist die Werbung dafür irreführend und unlauter.

Es ist schon erstaunlich, dass Tesla-Käufer mit solchen Taktiken gelockt werden müssen. Durch Steuervorteile, geringere Wartungskosten sowie Unterhaltskosten haben gewerbliche Käufer über den Lebenszyklus eines Fahrzeugs bereits heute deutliche Vorteile. Die allermeisten verkauften Teslas in Deutschland sind auch entsprechend gewerblich angemeldet. Die Umweltprämie „mitzunehmen“ ist dann eher als Mitnahmeeffekt zu bezeichnen – nicht wirklich als Effekt, um die Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

Tesla verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Ein Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale bezeichnet das Angebot als „Lockvogeltaktik“ – es wird mit besonders günstigen Preisen geworben, um das Interesse potenzieller Käufer zu wecken. Damit verstoße Tesla gegen das Wettbewerbsrecht. Entsprechende Angebote müssten zum Schutz der Mitbewerber und der Käufer von Elektrofahrzeugen verboten werden. Zunächst hatte sich Tesla noch anderslautend zu den Vorwürfen geäußert, wie ecomento herausgearbeitet hat.

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Im Fall von Tesla führte diese Aufsicht nun zur Unterlassungserklärung.

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