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Energiedienstleistungsgesetz – CleanTech Lexikon

Gebäudeenergieeffizienz Schwerpunkt im EDL-Gesetz

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Autor:

Martin Jendrischik

[private]Das Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, abgekürzt Energiedienstleistungsgesetz oder noch kürzer EDL-Gesetz ist am 12. November 2010 in Kraft getreten und regelt die Vorgaben der EDL-Richtlinie der europäischen Union (EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie), die bereits seit 2006 existierte, nun für alle Akteure auf dem deutschen Energiedienstleistungsmarkt verbindlich. Vor dem Inkrafttreten des neuen Energiedienstleistungsgesetzes hatte der deutsche Bundesrat am 24.09.2010 seine Zustimmung erteilt.

Ziel des EDL-Gesetzes in Umsetzung der EDL-Richtlinie ist, alle Marktpartner gleichermaßen am Energieeffizienzmarkt teilhaben zu lassen und mit ihren Angeboten zur Marktentwicklung beizutragen.

Energiedienstleistungsgesetz: Die Pflichten der Energieversorger

So sind beispielsweise Energieversorger dazu verpflichtet, Endverbraucher über Energiediensteleistungen, Energieaudits, Energieberatungen oder Energieeffizienzmaßnahmen zu informieren.

EDL-Gesetz: Die Pflichten des öffentlichen Sektors

Auch dem öffentlichen Sektor werden im Zuge des Energiedienstleistungsgesetzes einige Pflichten auferlegt. So sind Institutionen des öffentlichen Sektors – angefangen vom Krankenhaus, generell über Kommunen bis hin zu Einrichtungen des Bundes und der Länder – dazu verpflichtet eine Vorbildfunktion bei der Verbesserung der Energieeffizienz einzunehmen. Dazu zählt interessanterweise auch gleich das passende Marketing: Erfolgreiche Energieeffizienz-Maßnahmen müssen bekannt gemacht werden.

Weiterführende Infos zum Hintergrund: Energiedienstleistungsgesetz

Maßnahmen, die unter diese Regelung des neuen EDL-Gesetzes fallen, sind etwa Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Amortisationszeit, also letztlich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.

Neues EDL-Gesetz: Pflichten für Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

Eine weitere Einrichtung, der zunehmend mehr Verantwortung durch die Energieeffizienz-Gesetze beikommt, ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Diese ist an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle angegliedert (Bafa). Denn das EDL-Gesetz überträgt einen Teil der zur Umsetzung des Gesetzes  erforderlichen Aufgaben. Hierzu gehören u.a. der Nachweis des in der EDL-Richtlinie gennanten Ziels von 9 Prozent Energieeinsparungen bis zum Jahr 2016. Außerdem soll ein Monitoringsystem aufgebaut und Methoden und Verfahren auf EU-Ebene und mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werden.

Der so genannte NEEAP 2011 (2. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesregierung) und eine Anbieterliste zu Energieeffizienzdienstleistern werden seit Ende 2010 erarbeitet.[/private]