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Gutachten: Wie gelingt die flächendeckende Einführung intelligenter Zähler?

19/05/2010 14:30 0 Kommentare

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Bislang ist die Haltung von Stadtwerken und Energieversorgern im Hinblick auf den Einbau von Smart Meters (intelligenten Stromzählern) verhalten bis zurückhaltend. Und dies, obwohl der Einbau der Smart Meter seit Jahresbeginn unter bestimmten Voraussetzungen zur Pflicht geworden ist.

  • Woran hakt es derzeit noch?
  • Liegt es an der vermeintlich schwachen Akzeptanz der Smart Meter in der Bevölkerung?
  • Wie können intelligente Zähler flächendeckend eingeführt werden?

Mit diesen und ähnlichen Fragestellungen hat die Bundesnetzagentur Anfang Juli 2009 ein Konsortium aus Beratungsunternehmen beauftragt: Ecofys Germany, die Freiburger Forschungsgruppe Energie- und Kommunikationstechnologien EnCT GmbH sowie die Sozietät Becker Büttner Held, Berlin, haben jetzt die Ergebnisse von zwei Gutachten veröffentlicht.

Gutachten 1: Ökonomische und technische Aspekte eines flächendeckenden Roll-Outs intelligenter Zähler

In diesem Gutachten wurde u.a. geprüft, wie “intelligent” die Smart Meter tatsächlich sind. Über den bestehenden Rahmen hinaus wurde untersucht, welche Technologien es im Bereich Smart Metering gibt, wie offen diese für Weiterentwicklungen sind und welche Verbesserungen sich durch ihren Einsatz für das Energienetz und die Erzeugung ergeben.

“Angesichts der technologischen Vielfalt und Dynamik im Markt war zu fragen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen volkswirtschaftlich sinnvollen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler am schnellsten bzw. effektivsten zu erreichen”, umschreibt Dr. Christian Nabe, Projektleiter bei der Ecofys Germany GmbH, die Aufgabenstellung.

Das Gutachten empfiehlt eine stufenweise Ausbaustrategie mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen mit Zwei-Wege- Kommunikation zu erreichen. Damit dies wirtschaftlich gelingt, ist die Ausstattung eines jeden Gebäudes mit einem Haus-IP-Anschluss erforderlich, der allen Akteuren aus allen Sparten, wie z.B. Lieferanten, Messdienstleistern und Anlagenbetreibern, zur Übertragung sowohl von Messdaten wie auch von Steuerdaten zur Verfügung steht.

Nur ein solcher Anschluss ermöglicht mittelfristig die wirtschaftliche Nutzung von Funktionalitäten, wie sie für ein intelligentes Netz (Smart Grid) mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien benötigt werden.

„Nachhaltige und weitreichende Änderungen im deutschen Rechtsrahmen sind hierzu allerdings erforderlich. Dies betrifft insbesondere die unzureichenden Vorgaben für die neuen Zähler. Hier müssen Mindestanforderungen klar definiert werden erklärt Rechtsanwalt Dr. Jost Eder, Partner der Sozietät Becker Büttner Held.

Gutachten 2: Einführung von lastvariablen und zeitvariablen Tarifen

Das Gutachten zur Einführung von lastvariablen und zeitvariablen Tarifen untersuchte die rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie die mögliche Marktverbreitung von variablen Tarifen.

“Variable Tarife sind für die meisten Verbraucher derzeit wenig attraktiv. Grund hierfür sind die beschränkten Möglichkeiten für die Lieferanten, Vorteile in der Beschaffung an die Kunden weiterzugeben. Um dies zu ändern, muss das Bilanzierungsverfahren geändert werden und die Möglichkeit geschaffen werden, die Netznutzungsentgelte zeitlich zu variieren”, meint Dr. Harald Schäffler, Geschäftsführer und Projektleiter bei der Forschungsgruppe Energie- und Kommunikationstechnologien EnCT GmbH.

Hierfür schlägt das Projektkonsortium als dritte Möglichkeit neben Bilanzierung auf Basis des Standardlastprofils und der registrierenden Leistungsmessung eine Bilanzierung auf Basis des sogenannten Zählerstandsgangs vor. Bei diesem Verfahren registrieren die Zähler nur noch den Zählerstand. Tarifregister im Zähler sind nicht mehr erforderlich. Die Berechnung der Verbräuche sowie der Kosten anhand des jeweiligen Tarifes erfolgt dann zentral in einem Datenmanagementsystem.

„Die Zähler können so standardisiert und sehr kostengünstig hergestellt werden. Sie ermöglichen die Messung und Abrechnung von fast beliebigen Tarifmodellen und müssen nicht mehr bei einem Produktwechsel ausgetauscht werden. Damit wird eine breite Markteinführung von variablen Tarifen möglich erläutert Schäffler die Vorteile des Verfahrens.”

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