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Diesel-Fahrverbote: Bundesverwaltungsgericht macht den Weg frei

Diese-Fahrverbote Live-Berichterstattung vom Gericht in Leipzig: Fällt heute die Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in Deutschland?

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Am heutigen Dienstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote und mögliche andere Maßnahmen, die die Luftreinhaltung in Deutschland betreffen. Wir nutzen den Artikel vom vergangenen Donnerstag als das Gericht ein vierstündiges Rechtsgespräch abhielt und setzen diesen Artikel mit aktuellen Updates vom heutigen Tage fort.

7. Dezember 2018: In Stuttgart sind Diesel-Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 4 ab April 2019 beschlossene Sache. Was betroffene Autofahrer davon halten, hat die Stuttgarter Zeitung im Artikel der Stuttgarter Zeitung  zusammengefasst.

In Hessen drohen Diesel-Fahrverbote in Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach und Limburg. In Darmstadt, wo ebenfalls Diesel-Fahrverbote drohen, wird außergerichtlich mit dem Land Hessen um eine Entscheidung gerungen. Ziel ist es, den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt so fortzuschreiben, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden diesen anerkennt und generelle Diesel-Fahrverbote nicht gerichtlich anordnet. Die Entscheidung darüber soll am 19. Dezember 2018 fallen.

27. Februar 2018, Update 12:52 Uhr: Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe, lobt die

mutige & kluge Entscheidung“ des #Bundesverwaltungsgericht|s: „Es ist aus damit, die Innenstädte zu fluten mit giftigen #Diesel Abgasen. Diese Fahrzeuge haben in unseren Städten nichts mehr zu suchen.

Update: 12:50 Uhr: Im Urteil heißt es, Diesel-Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge seien nicht vor dem 1. September 2019, also sechs Jahr nach Einführung der entsprechenden Norm zulässig.

Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen Euro-5-Fahrzeuge jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 (mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6) mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus bedarf es hinreichender Ausnahmen, z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

Update 12:30 Uhr: Mit den nun möglichen Diesel-Fahrverboten steigt der Druck auf Politik und Hersteller, Hardware-Nachrüstungen zuzulassen und auf deren Kosten umzusetzen. Das zeigt auch die Börse: Die Aktienkurse etwa von VW, Daimler und BMW gaben unmittelbar nach dem Urteil deutlich nach. Claudia Kemfert vom DIW sieht das genauso und fordert eine ernsthafte Umsetzung der Verkehrswende in Deutschland. Auch der Chef der Deutschen Umwelthilfe, Resch, will den aus seiner Sicht betrogenen Autofahrern nun helfen, ihre Ansprüche gegen die Autoindustrie geltend zu machen. Zunächst müssten aber die Verbraucher, die unter schlechter Luft litten, geschützt werden, so Resch im MDR-Interview.

Update 12:09 Uhr: Städte können Fahrverbote verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat „Diesel-Fahrverbote ausnahmsweise“ zugelassen. Die Klagen seien „überwiegend“ zurückgewiesen“ worden, heißt es in der Stellungnahme des Gerichts. Allerdings seien bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Mit Blick auf die unionsrechtliche Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte ergibt sich jedoch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass nationales Recht, dessen unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, unangewendet bleiben muss, wenn dies für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erforderlich ist. Deshalb bleiben die „Plakettenregelung“ sowie die StVO, soweit diese der Verpflichtung zur Grenzwerteinhaltung entgegenstehen, unangewendet, wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.

Update 11:40 Uhr: Der Bayerische Rundfunk hat in Erfahrung gebracht: München wlll keine streckenbezogenen Diesel-Fahrverbote. Ein Grund: 130.000 neue Straßenschilder wären nötig.

Update: 11:30 Uhr: Gestern haben sich mehrere Modellstädte wie Essen und Mannheim Gedanken zum Thema Luftreinhaltung gemacht. Im Ergebnis will die Bundesregierung u.a. einen deutlich günstigeren ÖPNV unterstützen, aber gleichzeitig auch Fahrradverleihsysteme. Die Modellstädte hatten auch Hardware-Nachrüstungen für Diesel-Fahrzeuge gefordert.

Update 11:00 Uhr: Die gesetzliche Grundlage für streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot ist in Arbeit. Darüber berichtete Cleanthinking am Wochenende. Die Bundearegierung bestreitet aber einen Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung.

Update 10:15 Uhr: Eine Berechnung der Universität Duisburg-Essen kommt zum Ergebnis, dass Hardware-Nachrüstung aus Steuergeldern sich innerhalb von zwei Jahren für den Bund amortisieren würde. Das berichtet das ZDF. Ist das der Weg für saubere Luft und Gesundheitsschutz in den Städten?

Update 10:00 Uhr: Sind Diesel-Fahrverbote unwirksam und gar überflüssig? Motorenexperte Michael Bargende sagt, Software-Updates würden zusammen mit dem Trend zu weniger Stickoxid-Belastungen, den es bereits gebe, ausreichen, um Brennpunkte wie das Neckartor um 40 bis 60 Prozent zu entlasten. Hardware-Nachrüstung hält Bargende für eine Maßnahme, die drei Jahre dauern werde. Viel wichtiger sei es, dass die Hersteller Zulassungen für ihre Software-Updates erhielten. Diese ließen sich binnen Jahresfrist umsetzen, so der Experte im Deutschlandfunk.

In zwei Stunden beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung über die Revisionsklage der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In beiden Bundesländern haben Gerichte Diesel-Fahrverbote als wichtige oder sogar effektivste Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität beschrieben. Sind Diesel-Fahrverbote rechtmäßig? Waren die Urteile Recht und Gesetz entsprechend? Darüber entscheidet das Gericht – womöglich schon heute am späteren Nachmittag.

Die Ausgangslage: Diesel-Fahrverbote

Ein Diesel-Fahrverbote würde vor allem Handwerksbetriebe schwer treffen. Viele haben einen stattlichen Fuhrpark mit Diesel-Fahrzeugen und fahren von den Randgebieten der Großstädte in diese hinein. Müssten sie ihren Fuhrpark sehr schnell durch Benzin-, Erdgas- oder Elektrofahrzeuge ersetzen, könnten viele diese Belastung nicht stemmen. Das belegen glaubwürdige Interviews, die man derzeit überall liest und hört.

Ist also die Hardware-Nachrüstung etwa mit dem System von Baumot die richtige Lösung, um einerseits die Luftqualität zu verbessern und andererseits Diesel-Fahrverboten weitgehend aus dem Weg zu gehen? Möglicherweise. Haken: Das Baumot-System hat noch keine Zulassung in Deutschland. Der Gesetzgeber ist gefordert. Die gute Nachricht ist: Die Hardware-Nachrüstung ist wirksam.

Eine entscheidende Frage, für die das Gericht womöglich eine Vorgabe machen wird: Wie schnell müssen solche Maßnahmen umgesetzt werden? Für Nachrüstsets gibt es noch keine Zulassung, das dauert. Ein Gesetz zu einer Blauen Plakette, die die einfache Kontrolle möglich machen würde, existiert nicht. Auch das dauert, weil es nur eine geschäftsführende Bundesregierung gibt. Und alleine das Aufstellen mehrerer Tausend Schilder würde zwei bis drei Jahre dauern. Mit kurzfristigen Entlastungseffekten für die Umwelt ist also kaum zu rechnen.

Update: 9:00 Uhr: Zuständiger Richter am Bundesverwaltungsgericht ist Richter Andreas Korbmacher. Der 58-jährige Korbmacher ist Vorsitzender des zuständigen Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht. Ein Porträt des Richters hat die Augsburger Allgemeine veröffentlicht.

Vorbild für viele andere Städte könnte Dresden sein, so die Einschätzung der Frankfurter Rundschau. Hier gibt es einen relativ preisgünstigen ÖPNV und enge Taktung. Im Kern geht es ja darum, dass Städte wie Dresden, Düsseldorf oder München die Grenzwerte für die Luftreinhaltung einhalten. Geeignete Maßnahmenbündel willkommen. Das Gericht entscheidet nur, ob ein Diesel-Fahrverbot zwingender Teil eines solchen Maßnahmenbündels sein muss.

Dieselfahrverbot sorgt für Protest in LeipzigUpdate 11:00: Vor dem Verwaltungsgericht kam es vor Beginn der Verhandlungen zu teilweise schrillen Protesten. Demonstranten von Greenpeace, BUND und anderen Organisationen warben für saubere Luft und mehr Fahrradverkehr.

Update 13:30: Bis zu einer kurzen Unterbrechnung diskutiert der Richter des 7. Senats vor allem zwei Fragestellungen mit dem Kläger (Bundesländer NRW und Baden-Württemberg) und dem Beklagten (Deutsche Umwelthilfe): Emissionsrechtliche Fragestellungen und solche, die sich auf die Straßenverkehrsordnung beziehen.

Tendenziell, aber das ist nur meine persönliche Wahrnehmung, scheint dem Richter und seinen vier Senatskollegen die Frage besonders wichtig zu sein, wie die von der EU geforderten Grenzwerte eingehalten werden können. So lenkte der Richter die Gedanken der beiden Parteien auch in Richtung Europarecht. Diesen Punkt hatten die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf ausgeblendet.

Stimmt dieses Gefühl, könnte das Gericht im Urteil stark auf eine zeitnahe Lösung dringen und somit Diesel-Fahrverbote für einzelne Straßen oder Zonen auch ausgelöst auf kommunaler Ebene befürworten.

Das Gericht untersucht nicht, ob die Aussage der untergeordneten Gerichte, Fahrverbote wären die einzige effektive Lösung für die Luftqualitäts-Probleme, stichhaltig sind.

Update 15:00: Erst gestern berichtete Report Mainz über die Gefährlichkeit von Stickstoffdioxid für die Gesundheit der Menschen. Selbst bei viel niedrigeren Grenzwerten. Hier der Beitrag.

Aktuell dreht sich alles um eher praktische Fragen: Etwa darum, ob Fahrverbote kontrollierbar sind. Hier kommt wieder die blaue Plakette ins Spiel. Und der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe, der sagt, dann könne man auch Fahren generell verbieten, weil Fahren ohne Führerschein auch nicht kontrollierbar sei.

Update 15:12: Ob es heute eine Entscheidung gibt, ist unklar. Die Verhandlung ist derzeit unterbrochen. Als Möglichkeit hat Richter Korbmacher angedeutet, der Europäische Gerichtshof könne mit der Frage befasst werden, ob Verbote trotz fehlender bundesrechtlicher Voraussetzungen zulässig seien.

Zuvor hatte Andreas Korbmacher ein stufenweises Vorgehen für Dieselfahrverbot ins Spiel gebracht. Denkbar sei, schrittweise zuerst Euro-4 und dann Euro-5-Fahrzeuge mit Fahrverboten zu belegen. Hier müssten sich die Behörden mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit Gedanken zu einem Zeitplan machen.

Letztes Update für heute: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungsbekanntgabe zum Thema Diesel-Fahrverbote auf den 27. Februar, 12 Uhr vertagt.

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