Fördersätze für erneuerbare Wärme verbessern sich

Die Bundesregierung hat das aktuelle Marktanreizprogramm für Wärme aus Erneuerbaren Energien verändert und die Förderung für Investitionen erhöht. Dies gilt sowohl für Heizungen wie auch für Anlagen zur Warmwasseraufbereitung oder zur Kälte- oder Prozesswärmeerzeugung. Welche Förderrichtlinien nun ab dem 15. August 2012 gelten, erfahren Sie im folgenden CleanThinking-Beitrag.

Cleantech, Gebäude News / Berlin. Insbesondere für kleine thermische Solaranlagen verbessern sich die Fördersätze für erneuerbare Wärme ganz erheblich. „Der Wärmemarkt spielt bei der Energiewende eine entscheidende Rolle“, so Bundesumweltminister Peter Altmaier. „Das neue Marktanreizprogramm wird neuen Schwung in die Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien bringen und schafft die Grundlage für mehr private Investitionen. Mit den neuen Förderkonditionen wird für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer der Umstieg auf erneuerbare Energien bei Heizung und Warmwasser noch attraktiver.“
In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleinere öffentliche und gewerblichen Objekte über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Große Gebäude und Gebäude für die gewerbliche Nutzung werden durch das Programm „Erneuerbare Energien Premium“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
I. BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)
Bei Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
- Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Min-destgröße aufweisen.
- Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 Quadratmeter) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
- Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 Quadratmeter auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden (über das BAFA).
- Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 Euro je Anlage (vorher 500 Euro) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 Euro).
II. KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)
- Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 Quadratmeter) betragen nun bis zu 50 Prozent (vorher 30 Prozent) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).
- Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.
- Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.
- Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.
- Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.