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Sofortprogramme: Wieso der BUND Verkehrsminister Wissing verklagt

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Umweltverband fordert Vorlage wirksamer Sofortprogramme für Gebäude und insbesondere Verkehr. Ist die FDP aufgrund ideologischer Fesseln dazu nicht in der Lage?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Verkehrsminister Wissing und die Bundesregierung verklagt. Mit der Klage fordert der Umweltverband die Regierung auf, unverzüglich Sofortprogramme vorzulegen, wie sie das Klimaschutzgesetz in §8 vorsieht. Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele enthalten. Doch insbesondere FDP-Minister Volker Wissing weigert sich hartnäckig, beispielsweise ein Tempolimit einzuführen. Hat er keinen Spielraum jenseits liberaler Ideologie?

Wie das Portal t-online schildert, haben sich die Liberalen so viele ideologische Fesseln selbst angelegt, das Verkehrsminister Volker Wissing kaum noch Spielraum habe. Konkret:

  • Die FDP will so wenig Ordnungsrecht wie möglich. Verbote wie ein Tempolimit fallen weg.
  • Finanzminister Lindner will möglichst wenig Geld ausgeben. Den klimafreundlichen Verkehr zu subventionieren, kommt ebenfalls nicht in Frage, soll die Schuldenbremse eingehalten werden.
  • Und letztlich sind auch Steuerhöhungen oder zusätzliche Abgaben verpönt. Auch die Möglichkeit, klimaschädliches Verhalten zu sanktionieren wie beispielsweise durch einen Umbau der KFZ-Steuer, ist ebenfalls unwahrscheinlich.

Während Vertreter der Grünen im Wirtschaftsministerium glauben, Volker Wissing habe wegen dieser Fesseln kaum Spielraum, setzt der Minister selbst auf technologische Innovationen wie mehr Ladesäulen für E-Autos. Daneben auf die angestrebte Sanierung der Bahn, um mehr Menschen in Züge zu bringen. Und ebenfalls auf das 49-Euro-Ticket, das seine Wirkung entfalten werde – allerdings werfen die Bundesländer Volker Wissing vor, das Deutschland-Ticket zu blockieren. Wissing will ein rein digitales Ticket, das nicht alle Anbieter unverzüglich bieten können.

Streit um Sofortprogramm

Der Grundsatzstreit zwischen dem Verkehrs- und dem Klimaschutzministerium geht hoch bis zur Ministerebene. Während Wissing im TV-Interview verkündete, die Maßnahmen für das übergreifende Sofortprogramm lägen Wirtschaftsminister Habeck längst vor, ist man im BMWK mit den Vorschlägen unzufrieden und verlangt mehr Engagement.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, um die Ziele zu erreichen. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt.

Dieses Versagen ist umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine vom BUND mit initiierte Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert hatte, läuft der derzeitige Kurs der Bundesregierung zuwider.

Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, ihrer Kollegin Lisa Hörtzsch, jeweils Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig. Heß und Ekardt haben bereits die erfolgreiche Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam rechtlich vertreten

Hilft die BUND-Klage Wissing auf die Sprünge?

Unklar. Das Klimaschutzgesetz hat abgesehen von der Pflicht, Sofortprogramme vorzulegen, keine klaren Rechtsfolgen definiert. Wissing hofft, so die Vermutung, dass die Sektorziele in absehbarer Zeit aufgegeben werden, weil die Maßnahmen im Verkehr nur langfristig wirken würden. So müsste er sich nicht mehr ständig für Löcher bei den Emissionen rechtfertigen. Ob das die Grünen und die SPD mitmachen?

Der BUND hat in seinen Unterlagen sogar eine Liste mit Maßnahmen vorgelegt, die das Verkehrsministerium umsetzen könnte:

  • KFZ-Steuer am CO2-Ausstoß orientieren und Dieselprivileg abschaffen
  • Dienstwagenprivileg abschaffen
  • Luftverkehr angemessen besteuern
  • Pendelzulage statt Entfernungspauschale
  • Investitionszuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr erhöhen
  • Radverkehr offensiv ausbauen
  • Kommunen mehr Handlungsspielräume ermöglichen
  • Tempolimits einführen oder überarbeiten
  • Effizientere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge fördern
  • Kaufbeihilfen abschaffen
  • Effizientere Lkw durch Verschärfung der EU-Grenzwerte ermöglichen
  • Verursachergerechte Pkw-Infrastrukturabgabe einführen
  • Ressourcensparende Elektroautos in Verkehr bringen
  • Einsatz von 25.000 E-Bussen bis 2030 in den Städten
  • Verkehr verlagern auf die Schiene
  • Kurzstreckenflüge reduzieren

Einschätzung des BUND: Die Zusammenstellung zeigt, dass ein Schließen der Klimaschutzlücke nur möglich ist, wenn Maßnahmen der Mobilitätswende und des Antriebswechsels parallel umgesetzt werden. Die Gesamtheit der Maßnahmen muss genutzt und in Kombination mit weiteren Instrumenten auf internationaler und nationaler Ebene umgesetzt werden. Allein auf den Antriebswechsel zu setzen würde den Menschen keine nachhaltigen Mobilitätsangebote machen, wäre auch mit Blick auf weitere Faktoren wie Verkehrssicherheit, Flächenversiegelung, Lärm und Lebensqualität in den Städten zu kurz gedacht.

Die Klageschrift des BUND kann hier eingesehen werden.

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1 Kommentar
  1. […] fest installiertes Solardach getestet – erst nach einem Jahr will Bundesverkehrsminister Volker Wissing entscheiden, ob die Technologie Zukunft hat, wie der SWR […]

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