Gasheizung Verbot 2024: Was bedeutet es für Eigentümer und Vermieter?

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG sieht die schrittweise Abkehr von mit Öl und fossilem Gas betriebenen Heizungen vor.

Wirtschaftsminister Robert Habeck plant ein Ölheizung und Gasheizung Verbot in Deutschland ab 2024. Gas- und Ölheizungen sind bislang die häufigsten Heizsysteme und galten lange Zeit als Standard. Gerade die Gastherme ist schrittweise effizienter geworden. Neben 6,5 Millionen Gasheizungen gibt es hierzulande etwa 4,4 Millionen Ölheizungen. Doch für die Erreichung der Klimaziele notwendige Wärmewende macht den Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Öl und Gas bis 2045 unabdingbar. Was bedeutet es für Eigentümer und Vermieter?

Immobilienbesitzer sind aufgeschreckt: Rund um die Pläne von Wirtschaftsminister Habeck zu einem Öl- und Gasheizung Verbot Deutschland gibt es jede Menge Desinformation und Halbwahrheiten. Definitiv klar ist: Die Beschränkungen der zugelassenen Heizungsarten im Neubau soll ab 2024 gelten – aber eben auch nur im Neubau. Im Gebäudebestand darf die Gasheizung genau wie die Ölheizung bis 2045 weiter genutzt werden, solange sie noch repariert werden kann. Bestehende Gasheizungen werden also gerade nicht verboten. Dieser Fakt widerspricht komplett der Panikmache mancher Medien.

Klar ist aber auch: Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes macht der Gesetzgeber einen gewaltigen Schritt in Richtung Abschied von fossilen Energieträgern im Heizungskeller. Im Neubau soll ein indirektes Verbot von Gasheizungen ab 2024 gelten. Umschrieben wird das damit, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Hybridheizungen, die einen Gas-Brennwertkessel für die Lastspitzen einbeziehen, sind also durchaus möglich.

Trotzdem stellen sich Eigentümern, Vermietern und auch Mietern viele Fragen: Wie lange sind Gasheizungen noch erlaubt? Bleibt es beim Vorziehen der neuen gesetzlich Regelung von 2025 auf 2024? Wie entwickeln sich die Preise für Gas und Öl in den kommenden Jahren – droht mir eine Kostenfalle, wenn ich 2023 noch eine Gasheizung einbaue? Und insbesondere: Welche alternativen Heizsysteme in Neubau sollen nach Plänen des Wirtschaftsministeriums genutzt werden?

Gasheizung Verbot ab wann?

Laut aktuellem Gesetzentwurf soll der Einbau neuer Gasheizungen sowie neuer Ölheizungen ab dem 1. Januar 2024 verboten werden. Das Gasheizung Verbot gilt aber ausdrücklich nicht für bestehende Heizungsanlagen. Erst ab dem Jahr 2045 soll es nach jetzigem Stand der Dinge ein komplettes Betriebsverbot für derartige Heizsysteme geben.

Die Ängste vieler Haushalte, Eigentümer und Vermieter, dass ad-hoc Millionen Heizungen nur noch illegal betrieben werden und daher schnellstmöglich ausgetauscht werden müssen, ist vollkommen unbegründet. Habeck und sein Ministerium streben hier den pragmatischen Umgang mit den Altlasten im Heizungskeller an. Nur bei komplettem Austausch der fossilen Heizung, weil Reparatur nicht mehr möglich, muss gehandelt werden.

Wärmepumpe und Co.: Welche Alternativen gibt es?

Der entscheidende Anspruch des Gesetzgebers lautet, die Klimaziele im Gebäudesektor einzuhalten. Für diese Wärmewende müssen alte Heizungen sukzessive ersetzt werden. Die am häufigsten genannte Alternative zur Öl- und Gasheizung ist die Wärmepumpe. Entgegen der Desinformation in zahlreichen Medien sind Wärmepumpen in der Regel wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll einsetzbar. Wichtig ist aber, den Energiebedarf insbesondere im Altbau zu reduzieren – etwa durch die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs.

Die Novelle des GEG sieht aber neben Wärmepumpenheizungen weitere Alternativen für neu gebaute Häuser vor, die der Anforderung „größtenteils aus erneuerbaren Energien“ entsprechen:

  • Wärmepumpe
  • Anschluss an Fernwärme- oder Nahwärme-Netze
  • Infrarot- oder Stromdirektheizungen

Daneben sollen diese genannten Heizungsarten auch in Bestandsgebäuden bevorzugt installiert werden, wenn eine Wärmedämmung vorhanden ist. Aber: Im Bestand kommt mit Heizungen auf Basis von Biomasse (etwa Pellets) und solchen Gasheizungen, die mit „grünem“ Gas betrieben werden, zwei weitere Alternativen hinzu. Letztlich gibt es auch Hybridheizungen, die nur im Winter an besonders kalten Tagen, etwa die Wärmepumpe unterstützen.

Lohnt sich der Einbau einer Gastherme oder droht eine Kostenfalle?

Der sogenannte ETS II der Europäischen Union, der auch Gebäude und Verkehr in den Emissionshandel einschließt, wird nach heutiger Kenntnis 2027 greifen. Sollten die Energiepreise außergewöhnlich hoch sein, kann es eine Verschiebung auf 2028 geben. Daneben gibt es national die CO2-Abgabe, die schrittweise angehoben wird und Öl, Gas und andere fossile Kraft- und Brennstoffe verteuert.

Bedeutet: Während es beim Strom etwa für Wärmepumpen Bestrebungen gibt, deren Kosten zu senken, werden die Preise für fossiles Gas und Heizöl mindestens auf hohem Niveau stagnieren. Das heißt, es droht wirklich eine Kostenfalle, wenn ein Immobilienbesitzer heute die höheren Investitionskosten für eine Heizungs-Alternative scheut.

Noch dramatischer kann es aussehen, wenn – wie es heute schon teilweise passiert – versprochen wird, dass mit synthetischem Heizöl beispielsweise alte Ölheizungen bis 2045 erhalten werden können. Die sogenannten E-Fuels werden ausgesprochen knapp sein. Die Pläne der FDP, diese zum Heizen einzusetzen, sind aus heutiger Sicht unrealistisch. Mehr zu Wärmewende und E-Fuels gibt es auch hier.

In der Praxis lohnt es sich also nicht mehr wirklich, noch eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Denn deren Betriebsdauer ist mit etwas mehr als 20 Jahren stark limitiert und die Risiken bei den laufenden Kosten vorhanden.

Und es kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Die Bundesregierung will jetzt bis 2030 oder 2035 den Gebäudebestand sauberer bekommen. Daher wird es hohe Fördermittel geben. Ob dieser Zustand dauerhaft anhalten wird, ist aber unklar. Wer also auf die Wärmepumpe setzen kann, weil es sein Gebäudezustand hergibt, sollte dies auch tun. Pikanterweise meldet die Wirtschaftswoche dennoch einen Boom der Gasheizungen. 

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.

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