Wie Sie von Wissings Förderung Solarstrom für Elektroautos profitieren [Update]

Zuschuss 442 der Kreditanstalt für Wiederaufbau greift beim Kauf von Wallbox, Stromspeicher und Photovoltaikanlage.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat ein 500 Millionen Euro schweres Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos aufgelegt, mit dem das solaroptimierte Laden von Elektroautos vorangebracht werden soll. Dabei können diejenigen bis zu 10.200 Euro Zuschuss erhalten, die neben einer Wallbox als Heimladestation auch eine Photovoltaikanlage und einen Stromspeicher installieren lassen. Voraussetzung: Ein Elektroauto muss bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Antragsstellung ist ab dem 26. September 2023 möglich – aber wie genau profitieren Sie jetzt von Wissings Förderung, die offiziell „Solarstrom für Elektroautos“ (442) heißt?

Rechnerisch reicht Wissings Zuschuss-Topf für 49.019 Anträge mit der jeweils maximalen Fördersumme von 10.200 Euro. Zur Einordnung: Zwischen Januar und Juli 2023 wurden in Deutschland 269.926 E-Autos verkauft. Der Grundgedanke ist, dass diejenigen, die sich ein Elektroauto kaufen, auch zeitgleich um die Elektrifizierung des eigenen Zuhauses kümmern. Weg von fossilen Energieträgern, die im deutschen Strommix immer noch eine zu wichtige Rolle spielen.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der auf den Paket-Anschaffung von Wallbox, Heimspeicher und Photovoltaikanlage abzielt. Eine der Förderbedingungen ist, dass die Wallbox und der Heimspeicher so optimiert werden, dass stets zuerst das Elektroauto geladen wird, wenn es angeschlossen ist. Durch „Solaroptimiertes Laden“ und somit weniger Stromeinspeisung und Stromnetz-Bezug sollen Netze entlastet und Elektromobilität klimafreundlicher gemacht werden.

Wallbox, PV-Anlage, Heimspeicher – und Ökostrom-Tarif

Genügt die Leistung vom Dach nicht, soll im Programm Solarstrom für Elektroautos Ökostrom über einen entsprechenden Tarif aus dem Netz hinzugefügt werden. Die Wallboxen sollen indes nicht maximal 11 Kilowatt Ladeleistung haben, wie bei einem früheren Förderprogramm, sondern „mindestens“. Denkbar wäre also auch die Bezuschussung von Heimladestationen mit einer Ladeleistung von 22 Kilowatt. Die Liste förderfähiger Wallboxen soll im Laufe des September veröffentlicht werden – und wird hier ergänzt, sobald sie vorhanden ist.

Auffällig bei der Förderung „Solarstrom für Elektroautos“, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt wird: Die volle Förderhöhe von 10.200 Euro gibt es nur unter Einbeziehung einer „bidirektionalen Ladestation“. Denn eine solche Wallbox wird mit 1.200 Euro bezuschusst, während eine nicht bidirektional funktionsfähige Ladesäule mit nur 600 Euro Zuschuss berücksichtigt wird.

Pikant dabei: So wirklich ein Angebot für bidirektionale Ladestationen gibt es in Deutschland bislang nicht. Einer der Pioniere für bidirektionales Laden ist der Heimspeicher-Hersteller E3/DC. Doch das Verbindungsstück „Edison Power“ und die DC-BiDi-Ladestation „Edison Connect“ sollen, Stand heute, erst ab Ende 2024 in einer Kleinserie auf den Markt kommen (siehe Produktprospekt von E3/DC). Der Shop esd-mobility listet sechs bidirektionale Wallboxen, deren Lieferung aber nicht ersichtlich ist.

Weitere Anbieter bidirektionaler Wallboxen, bei denen die exakte Ankündigung nicht mehr allzuweit entfernt scheint, sind: Wallbox Chargers, Smartfox, Solaredge, Kostal und Eaton. Aber auch bei Solaredge und Wallbox Chargers ist eher von der zweiten Jahreshälfte 2024 auszugehen, wie dieser Beitrag vom pv magazine aus dem Juni zeigt.

Bidirektionale Elektroautos: Welche gibt es?

Findet man also tatsächlich eine lieferbare, bidirektionale Wallbox für die Zuschuss-Förderung Solarstrom für Elektroautos, stellt sich die Frage, ob das zur Förderbedingung zählende Elektroauto tatsächlich heute schon bidirektionales Laden unterstützt. Eine (unvollständige) Liste der passenden Fahrzeuge gibt es hier:

  • Nissan Leaf
  • Nissan eNV200
  • Mitsubishi Outlander / iMIEV
  • Hyundai Ioniq 5 / 6
  • Kia EV6 / Niro EV
  • MG 4 / 5 / Marvel
  • Skoda Enyaq (77 kWh)
  • Volvo EX90
  • VW ID.3, ID.4, ID.5, ID Buzz
  • Polestar 3 

Angesichts des quasi nicht vorhandenen Angebots an bidirektionalen Wallboxen und des jenseits der ID-Reihe überschaubaren Angebots von entsprechend ausgerüsteten Elektroautos ist nicht damit zu rechnen, dass viele Förderanträge eingehen, die diese Innovationsoption ebenfalls wollen.

Wie setzt sich der Solarstrom-Zuschuss 442 konkret zusammen?

Der Zuschuss KfW 442 Solarstrom für Elektroautos setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Den Überblick gibt der Ausschnitt aus der Förderrichtlinie:

Die maximale Förderung für die Photovoltaikanlage liegt also bei 6.000 Euro – die Speicherkapazität somit maximal bei zehn kWh. Für einen Haushalt mit einem Elektroauto ist das schon relativ knapp bemessen. Hier dürften sich eher 12 bis 15 Kilowattstunden als sinnvoll erweisen, um durch das solaroptimierte Laden des Elektroautos den Eigenverbrauch zu maximieren – wie vom Gesetzgeber gewünscht. Die maximal förderbare Speichergröße liegt bei 12 Kilowatt.

Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.

Was verspricht sich Wissing von der Elektroauto-Förderung?

Verkehrsminister Wissing betont in seinem Statement, man setze auf selbst erzeugten Strom für E-Autos. Die Kombination aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation in eigenen und selbstgenutzten Wohngebäuden sei ein wesentlicher Schritt in Richtung einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung. „Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind“, so Wissing weiter.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützt, hat die Entwicklung und Umsetzung des Förderprogramms eng begleitet. „Die Möglichkeit zum Aufladen des eigenen E-Autos am eigenen Wohngebäude ist einer der häufigsten Anwendungsfälle von Ladeinfrastruktur“, sagt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Letztlich muss es darum gehen, Elektroautos auch für Privatpersonen attraktiver zu machen. Zuletzt kam es im August zu einem starken Anstieg vollelektrischer Fahrzeuge – allerdings aufgrund eines Sondereffektes: zum 1. September lief die Förderung für gewerbliche Fahrzeuge aus. Und: Bislang sind 70 Prozent der Neuzulassungen – im August 86.649 Stück – gewerbliche Neuzulassungen.

Weitere Details zum Zuschuss 442 der KfW:

  • Die Komponenten dürfen zum Zeitpunkt des Antrags weder in Besitz noch bereits bestellt sein.
  • Ein vollelektrisches Fahrzeug muss in Besitz und auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein – oder es muss bestellt sein. Im Falle eines privaten Leasingvertrages muss dieser mindestens 12 Monate gelten.
  • Es muss sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln.
  • Gebfördert werden also Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben.

Der Zuschuss kommt NICHT in Betracht für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

In die Ermittlung der Gesamtausgaben dürfen folgende Kostenpunkte einbezogen werden:

  • Photovoltaikanlage–Wechselrichter (Hardware)
  • Speicher–Ladestation (Hardware)
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem/Lastmanagementsystem
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude, zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)–Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikations­anbindung aller Komponenten des Gesamtsystems

Dürfen gebrauchte Komponenten eingereicht werden?

Nein, nur fabrikneue Komponenten sind in die Förderung eingeschlossen.

Ist eine Fördermittel-Kombination denkbar?

Nein. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Natürlich kann bei Kauf oder Leasing entsprechend Förderung in Anspruch genommen werden.

Wo finde ich die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“?

Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ steht hier als PDF-Dokument zur Verfügung. Bei der KfW gibt es einen Vorab-Check, mit dem Sie prüfen können, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

In welchen Schritten funktioniert die Beantragung von „Solarstrom für Elektroautos“?

  1. Zuschuss beantragen
    Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“.
  2. Vorhaben umsetzen
    Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.
  3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
    Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.
    Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:
    • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photovoltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
    • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch. Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).
    „Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt“, heißt es auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW..

Welche Kritik gibt es am neuen Zuschuss für Wallboxen, PV-Anlagen und E-Autos?

Die gesamte Förderung Solarstrom für Elektroautos steht im Verdacht, vor allem einer FDP-Klientel zu dienen, ähnlich wie die Lex Porsche. Denn derjenige, so die Argumentation, der sich ein Elektroauto angeschafft hat, hat vom Grundsatz her genug Anreiz und im Zweifel auch Kapital, um den nächsten Schritt zu gehen mit eigener Wallbox, einem Heimspeicher und einer Photovoltaikanlage.

Daher ist nicht ganz ersichtlich, warum sehr viel Geld – immerhin 500 Millionen Euro – exakt in die Zielgruppe der Eigenheimbesitzer investiert wird. Die Kritik einer ZEIT-Redakteurin „Volker Wissing: Tesla-Käufer haben schon genug Geld | ZEIT ONLINE“ ist allerdings ein zu pauschaler Vorwurf. Der Ansatz, mit 500 Millionen Euro könnten viele, viele Photovoltaikanlagen finanziert werden, ist richtig. Die Energiewende und die Verkehrswende sind attraktiv genug, dass es ein kleinerer Betrag pro Haushalt tun wird.

Angesichts der restriktiven Förderbedingungen von Solarstrom für Elektroautos (KfW 442), die Produkte einschließen, die noch nicht lieferbar sind, wird es vermutlich keinen großen Run auf das Programm geben. Mitnahmeeffekte in größerem Stil sind zu befürchten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ein kleiner Schritt in die Zukunft – es hätte aber klügere Lösungen gegeben.

[Update] KfW 442 Solarstrom für Elektroautos startet chaotisch

Seitdem am Dienstagmorgen (26. September) das neue Förderprogramm KfW 442 gestartet ist, haben Interessenten, die einen Zuschuss für eine PV-Anlage in Verbindung mit einer Wallbox für ein Elektroauto beantragen möchten, mit Problemen auf der Webseite zu kämpfen. Der Andrang für die Zuschüsse scheint enorm hoch zu sein, was zu Verzögerungen führt. Die Förderbank gibt an, mit Hochdruck an einer Lösung zu arbeiten. Geduld ist also gefragt für diejenigen, die versuchen, von dem Förderprogramm zu profitieren.

Für das Förderprogramm stehen bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Es gilt das sogenannte „Windhundprinzip“, was bedeutet, dass der Topf so lange Geld bereitstellt, bis er leer ist.

Das Interesse an dem Förderprogramm ist größer als erwartet. Seit heute Vormittag gibt es Probleme mit dem Laden des Zuschuss-Portals, das für die Antragstellung verwendet werden muss. Einige Personen haben sich bereits aufgrund der Schwierigkeiten per E-Mail an die Förderbank gewandt, erhalten jedoch die Enttäuschung, dass Anträge per E-Mail nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, geduldig zu bleiben und die Seite regelmäßig neu zu laden.

Es ist noch unklar, wie viele Anträge bereits eingegangen sind und wie viel Geld noch im Fördertopf vorhanden ist. Bei anhaltendem Andrang wird jedoch davon ausgegangen, dass von den 500 Millionen Euro bald nicht mehr viel übrig sein wird.

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.