
Klimaklage: DUH will Schneiders KSP 2026 vor Gericht kippen
Klimaschutzprogramm 2026: Deutsche Umwelthilfe kündigt Vollstreckungsverfahren und neue Klage auf das 2040-Ziel an
Die Deutsche Umwelthilfe hält das heute beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 (KSP 2026) für rechtswidrig und hat umfassende juristische Schritte angekündigt. DUH-Prozessanwalt Remo Klinger sagte: „Dieses Klimaschutzprogramm wird eine gerichtliche Überprüfung nicht überleben.“ Der Expertenrat für Klimafragen habe das Programm bereits verworfen, die Rechtsfragen seien höchstrichterlich geklärt. Die wichtigsten Details und Reaktionen zum Klimaschutzprogramm 2026 gibt es im eigenständigen Artikel.
Konkret plant die DUH drei juristische Schritte. Im laufenden Vollstreckungsverfahren zum Landnutzungssektor beantragt sie die Androhung von Zwangsgeld gegen die Bundesregierung. Zudem will sie ein weiteres Vollstreckungsverfahren auf Basis des im Januar 2026 vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnenen Urteils einleiten, sollte die Regierung das Programm nicht nachbessern. Und die DUH wird eine völlig neue Klimaklage auf das Klimaziel 2040 erheben.
Klimaziel 2040: Strategische Weichenstellungen ohne Substanz
Gerade die neue Klimaklage auf das 2040-Ziel hat es in sich. Das Klimaschutzgesetz verlangt bis 2040 eine Emissionsminderung von mindestens 88 Prozent gegenüber 1990. Das Klimaschutzprogramm erwähnt dieses Ziel zwar und nennt „strategische Weichenstellungen zur Klimaneutralität 2045″, bleibt aber vage: klimaneutrale Brennstoffe in Kraftwerken, Elektrifizierung, Kreislaufwirtschaft, CO₂-Abscheidung.
Was fehlt, sind verbindliche Maßnahmen mit bezifferten Einsparungen. Während das Programm für 2030 immerhin 67 Maßnahmen mit konkreten Tonnenangaben liefert, gibt es für den Pfad bis 2040 weder Zeitpläne noch Finanzierungszusagen. Die DUH sieht darin einen Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht, auch die Erreichung der 2040-Ziele sicherzustellen.
„Taschenspielertricks“ und „klimapolitische Brandstiftung“
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warf der Regierung vor, mit „Taschenspielertricks“ zu arbeiten. Der Rückgang der Emissionen sei 2025 zum Stillstand gekommen, in den Sektoren Verkehr und Gebäude stiegen die Emissionen sogar. Die DUH werde zusätzliche Maßnahmen wie ein Tempolimit und den Stopp der Dieselsubventionierung gerichtlich durchsetzen.
Die ganze Begründung der Umwelthilfe für die neuerliche Klage gegen das KSP 2026 gibt es hier als Pressemitteilung.
Besonders hart ging DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz mit dem Gebäudesektor ins Gericht. Sie bezeichnete die Abschaffung der 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz als „klimapolitische Brandstiftung mit Ansage“. Wer dieses zentrale Steuerungsinstrument schleife, sorge nicht für Entlastung, „sondern für mehr Emissionen, mehr Unsicherheit und am Ende höhere Kosten für alle“. Gerade die aktuelle Energiekrise zeige, welcher „Wahnsinn“ es wäre, die fossile Abhängigkeit im Heizungskeller weiter zu zementieren.
Windkraft-Sonderausschreibung: Begrüßung mit Vorbehalt
DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner nannte die geplante Sonderausschreibung für 12 Gigawatt Windenergie ein „gutes Signal“. Gleichzeitig seien Sonderausschreibungen nutzlos, wenn der Ausbau durch Wirtschaftsministerin Reiches Netzpaket „mit neuen Schikanen und Auflagen für den Netzanschluss hintenrum wieder ausgebremst“ werde.
Die Ankündigung werde erst glaubwürdig, „wenn der Bundeskanzler Frau Reiches klima- und verbraucherfeindliche Vorschläge stoppt”. Außerdem läuft der Ausbau von Solar (2,6 von 22 Gigawatt) und Windkraft 0,8 von Ziel 7,8 Gigawatt) auch in diesem Jahr sehr schleppend. Zusätzliche Ausschreibungen sind trotzdem ein positiver Aspekt. Dafür hatte sich unter anderem Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger stark gemacht.
Was bedeutet das für die Bundesregierung?
Die juristische Offensive der DUH rund um das KSP 2026 und andere Maßnahmen setzt die Bundesregierung unter erheblichen Druck. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Januar 2026 das Vorgängerprogramm für unzureichend erklärt. Wenn jetzt auch das Nachfolgeprogramm gerichtlich angegriffen wird, droht eine Dauerschleife aus Urteilen und Nachbesserungen.
Für die Regierung bedeutet das: Entweder sie schärft freiwillig nach, oder die Gerichte zwingen sie dazu. Die DUH hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie solche Verfahren gewinnt. Anwalt Remo Klinger formulierte es unmissverständlich: Unrealistische Annahmen seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zulässig. „Genau das tut das Klimaschutzprogramm aber.”
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Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit 20 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.
[…] hat unterdessen bereits eine juristische Prüfung gemacht, und kommt zu der Erkenntnis, dass das KSP 2026 einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Mehr dazu im verlinkten […]