Wärmepumpe in der Mietwohnung - die Mauer sind nicht die Vermieter

ENERGIE · 29. APRIL 2026

Wärmepumpe in der Mietwohnung - die Mauer sind nicht die Vermieter

In Deutschland heizen 41 Prozent der Haushalte zur Miete. Wer dort eine Wärmepumpe will, scheitert selten am Vermieter, sondern an einem System, das die Verantwortung systematisch zwischen Eigentümer, Mieter und Energieversorger verschiebt. Wer den Stau lösen will, muss beim Geld ansetzen, nicht bei der Technik.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 6 MIN LESEN


Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, den Anteil von Wärmepumpen am Heizungsmarkt bis 2030 zu verdoppeln. In Eigenheimen läuft der Umstieg, mit Hängen und Würgen, aber er läuft. In Mietwohnungen passiert fast nichts. Das ist kein Zufall, sondern Folge eines Anreizsystems, das Investitionen belohnt, die der Vermieter nicht tätigt, und Einsparungen schafft, von denen der Mieter nichts hat.

Das Mieter-Vermieter-Dilemma ist kein Naturgesetz

Investiert der Vermieter in eine Wärmepumpe, sinken die Heizkosten - aber für den Mieter, nicht für den Vermieter. Spart der Mieter Energie, profitiert der Vermieter, weil das Gebäude im Wert steigt, ohne dass er etwas dafür getan hat. Diese Asymmetrie heißt in der Fachliteratur „Split Incentive" und ist seit Jahrzehnten bekannt.

Eine Studie der dena aus dem Jahr 2024 zeigt, dass das Problem nicht primär technischer Natur ist. In 78 Prozent der untersuchten Mehrfamilienhäuser wäre eine Wärmepumpe technisch installierbar. Die wirtschaftliche Hürde liegt aber regelmäßig zwischen 20.000 und 60.000 Euro pro Gebäude - eine Investition, die sich für den Vermieter über die Modernisierungsumlage erst nach acht bis zwölf Jahren rechnet.

„Wer den Stau im Mietwohnungsbestand lösen will, muss aufhören, an der Technik zu schrauben, und anfangen, das Anreizsystem zu reparieren."

DR. CLAUDIA KEMFERT, DIW BERLIN

Das ist der Punkt, an dem die meisten Förderprogramme ansetzen, und der Punkt, an dem sie regelmäßig scheitern. Die KfW-Förderung für Heizungsumstellung erreicht zu über 90 Prozent Eigenheimbesitzer. Der Mietwohnungsbestand bleibt außen vor, obwohl er etwa die Hälfte des Wohnungsbestands stellt.

Vier Stellschrauben, die den Knoten lösen würden

  1. Einführung einer Wärmepumpen-Pflicht für gewerbliche Großvermieter ab dem nächsten Heizungstausch, mit klaren Übergangsfristen.
  2. Modernisierungsumlage zweckgebunden machen: nur Investitionen, die den Endenergiebedarf nachweislich senken, dürfen umgelegt werden.
  3. Drittfinanzierung über Energie-Contractor erlauben - der Contractor investiert, refinanziert über die eingesparten Energiekosten, Mieter und Vermieter sind raus.
  4. Sozialer Ausgleich: Bei nachweislicher Kostensteigerung für Mieter springt ein Wärmepreis-Stabilisierungsfonds ein, finanziert aus CO₂-Bepreisung.

Das Drittfinanzierungs-Modell ist in Skandinavien Standard und wäre in Deutschland sofort einsatzbereit, scheitert aber am Mietrecht. Wer die Heizungsanlage im Keller eines Mietshauses besitzt, ist nicht automatisch Vermieter. Diese Lücke schließt das geplante Wärmeplanungsgesetz, allerdings frühestens 2027.

Was die Daten konkret zeigen

Heiztechnologie Anteil 2023 Anteil 2030 (Ziel) CO₂ (kg/m²/Jahr)
Gas-Brennwert 49,5% 25% 42
Öl-Heizung 23,8% 8% 58
Wärmepumpe 5,7% 30% 12
Fernwärme 14,1% 25% 28
Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an einer Hausfassade
Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an einem typischen deutschen Mehrfamilienhaus aus den siebziger Jahren. FOTO: Martin Jendrischik / Cleanthinking

Drei strukturelle Hürden, die selten benannt werden

  • Hydraulische Inkompatibilität zu alten Radiatoren: oft lösbar, aber nicht ohne Eingriff ins Verteilsystem.
  • Lärm-Emissionsgrenzen nach TA Lärm: in dichter Bebauung schwer einhaltbar, blockiert Außeneinheiten an der Hauswand.
  • Genehmigungspraxis bei denkmalgeschützten Fassaden: pro Bundesland anders, in der Praxis oft Show-Stopper.

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Das deutsche Mietrecht ist nicht das Problem, das es zu lösen gilt, sondern Spiegel einer Gesellschaft, die die Kosten der Energiewende noch nicht gerecht verteilt hat. Die Wärmepumpe in der Mietwohnung ist kein Technologie-Thema, sondern ein Verteilungs-Thema. Wer das anerkennt, kommt schneller zur Lösung.

Fazit und Ausblick

Wärmepumpen in Mietwohnungen sind technisch in 78 Prozent der Fälle möglich und ökonomisch in fast jedem Fall sinnvoll, sobald Drittfinanzierung erlaubt ist. Was fehlt, ist nicht die Technik und auch nicht der Wille der Vermieter, sondern ein Anreizsystem, das beide Seiten nicht gegeneinander ausspielt. Die nächste Bundesregierung wird daran gemessen werden, ob sie diesen Knoten löst oder ihn weiter durch Förderprogramme für Eigenheime kaschiert.

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