
EEG-Novelle 2027: „Solarhandwerk fällt in die Reiche-Schlucht“
Wie Prof. Michael Sterner den Entwurf des EEG bewertet – und was sein Appell an uns alle ist.
Der geleakte EEG-Entwurf Cleanthinking berichtete) aus dem Bundeswirtschaftsministerium sorgt weiter für Aufruhr in der Solarbranche. Prof. Michael Sterner, einer der renommiertesten Energiewissenschaftler Deutschlands, hat den Entwurf analysiert und warnt eindringlich: Das Solarhandwerk steht vor einem Abgrund, den er die „Reiche-Schlucht“ nennt – in Anlehnung an Energieministerin Katherina Reiche und als düstere Weiterentwicklung der „Altmaier-Delle„, die ab 2012 tausende Arbeitsplätze in der deutschen Solarindustrie vernichtete. Die EEG-Novelle 2027 umfasst 442 Seiten – als Verschlusssache eingestuft, nur für den Dienstgebrauch bestimmt.
Sterners Urteil ist unmissverständlich: Während die Bundesregierung öffentlich von Technologieoffenheit spricht, wird im Hintergrund ein „Frontalangriff auf die Energiewende“ vorbereitet. Das EEG – seit 25 Jahren das zentrale Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland – soll grundlegend umgebaut werden. Und zwar so, dass private Anlagenbetreiber, Handwerksbetriebe und die dezentrale Energieversorgung insgesamt massiv unter Druck geraten.
In der Präambel des Entwurfs klingt vieles zunächst vernünftig: Der Ausbau erneuerbarer Energien solle „stetig, kosteneffizient und umweltverträglich“ erfolgen. Das EEG müsse „konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit“ ausgerichtet werden. Doch hinter den Zauberwörtern verbirgt sich nach Sterners Analyse ein systematischer Rückbau jener Mechanismen, die Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur eigenen Energieversorgung ermöglichen.
EEG-Novelle 2027: Vier konkrete Probleme für private Solaranlagenbetreiber
1. Ende der Festvergütung – Kalkulationssicherheit ade
Bislang konnten Betreiber kleiner Solaranlagen mit einer festen Einspeisevergütung von etwa 7 bis 8 Cent pro Kilowattstunde rechnen – eine verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen und Bankfinanzierungen. Die Paragraphen 21 und 23 des Entwurfs sehen vor, dass diese Festvergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt (kW) komplett entfällt. Stattdessen erhalten Betreiber nur noch einen schwankenden Jahresmarktwert.
An sonnigen Tagen, wenn viele Anlagen gleichzeitig einspeisen, tendiert der Börsenpreis gegen null – und damit auch die Vergütung.
2. Direktvermarktungspflicht frisst die Rendite auf
Die sogenannte Direktvermarktungspflicht (Paragraph 38a) ist der wohl gravierendste Eingriff des Entwurfs. Sie bedeutet konkret: Jeder Betreiber einer Solaranlage – mit Ausnahme von Balkonkraftwerken – muss seinen erzeugten Strom künftig eigenständig über einen Stromhändler an der Börse vermarkten. Bislang galt diese Pflicht erst ab einer Anlagengröße von 100 kW Peak. Künftig betrifft sie auch kleine Dachanlagen auf Einfamilienhäusern. Die Direktvermarktungspflicht zwingt Betreiber dazu, Verträge mit Stromhändlern abzuschließen, die dafür Gebühren erheben, und zusätzliche Messtechnik zu installieren.
Sterner rechnet die Konsequenzen an einem typischen Beispiel vor: Eine 10-kW-Peak-Anlage erzeugt rund 10.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bei 30 Prozent Eigenverbrauch bleiben 7.000 Kilowattstunden zur Einspeisung. Multipliziert mit 8 Cent ergibt das rund 560 Euro Jahreserlös. Davon gehen jedoch ab: ein Smart-Meter-Gateway (100 bis 150 Euro), die Vermarktungspauschale des Händlers (120 bis 200 Euro) und die IT-Anbindung (ca. 30 Euro).
Unterm Strich bleiben statt 560 Euro nur noch 250 bis 300 Euro übrig – ein Renditekiller für kleine Anlagen. Wirtschaftlich lohnt sich das Modell laut Sterner erst ab etwa 30 kW. Wer diese Grenze überschreitet, verliert allerdings die Einkommensteuer- und Mehrwertsteuerbefreiung.
3. Smart-Meter-Zwang ab 7 kW
Die Paragraphen 19 und 20 des Entwurfs schreiben ab 2028 für alle Anlagen ab 7 kW den Einbau eines intelligenten Messsystems vor. Damit ist praktisch jede Einfamilienhaus-Solaranlage betroffen. Die Kosten für die Messstellenentgelte steigen entsprechend und belasten die ohnehin geschrumpfte Rendite zusätzlich.
4. Die 50-Prozent-Kappung verschwendet Ökostrom
Paragraph 9 sieht vor, die Einspeiseleistung hart auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Wer 10 kW auf dem Dach hat, darf bei Sonnenschein maximal 5 kW ins Netz schicken. Der Rest verpufft oder muss in einen Speicher fließen – den man dann zusätzlich anschaffen muss. Strom, den eigentlich der Nachbar oder Bewohner einer Mietswohnung gut gebrauchen könnten, geht so verloren.
Die Reiche-Schlucht: Energiewende ohne Kompass und Klimaziele
Noch gravierender als die Einzelmaßnahmen ist das, was Sterner als das „größere Bild“ bezeichnet. Der bisherige Paragraph 4a des EEG enthielt einen konkreten Strommengenpfad: eine verbindliche Vorgabe, wie viel erneuerbare Strommengen jedes Jahr zugebaut werden müssen, um das Ziel von 80 Prozent Erneuerbaren-Anteil bis 2030 zu erreichen. Dieser Paragraph fehlt im neuen Entwurf vollständig.
In dem Video erklärt Prof. Michael Sterner, warum die geleakte EEG-Novelle 2027 das Solarhandwerk in die „Reiche-Schlucht“ stürzen könnte – und was Bürgerinnen und Bürger jetzt dagegen tun können:
Sterners Analyse ist scharf: „Ministerin Reiche navigiert jetzt ohne Kompass in die Energiezukunft.“ Ohne verbindliche Verbrauchsannahmen und Strommengenpfade gebe es keine Planungssicherheit – weder für die Ausschreibungsmengen von Wind- und Solarenergie noch für die Kapazitätsplanung der Netzbetreiber oder die Investitionssicherheit des Handwerks.
Zwar enthalte der Entwurf in Paragraph 88c eine Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung. Im Verwaltungsrecht sei eine solche Ermächtigung jedoch eine Befugnis, keine Pflicht – ein „Kann“, kein „Muss“. Der politische Vorteil für Ministerin Reiche liege auf der Hand: Wo kein messbares Ziel mehr existiert, kann man auch nicht daran scheitern.
Die Konsequenzen reichen weit über die Solarbranche hinaus. Ohne beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung fehlt die Grundlage für die Defossilisierung sämtlicher Sektoren: Wärmepumpen brauchen sauberen Strom, Elektromobilität braucht sauberen Strom, die industrielle Elektrifizierung und grüner Wasserstoff brauchen sauberen Strom.
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Die grundgesetzlich gedeckten Klimaziele seien so definitiv nicht erreichbar, warnt Sterner. Spätere Klimaklagen vor Gerichten würden die Korrektur wesentlich teurer machen als den rechtzeitigen Ausbau heute. Es droht nach der Altmaier-Delle nun die Reiche-Schlucht für das Solarhandwerk mit 100.000 Arbeitsplätzen. Diese wären akut gefährdet.
Auch seine vorsichtige Hoffnung auf das Energy Sharing – also Energiegemeinschaften, in denen Nachbarn sich Solarstrom teilen können – dämpft Sterner selbst. Zwar solle es diese ab Sommer geben, doch die konkreten Regelungen seien noch völlig unklar. In Kombination mit der 50-Prozent-Kappung und der Direktvermarktungspflicht sehe es „momentan nicht wirklich lustig aus“.
Sterners Appell: „Geht wählen – die Energiewende gehört uns allen“
Der Wissenschaftler, der einst am DLR Stuttgart die Langfristszenarien für das Bundesumweltministerium mitrechnete, bevor es zur Altmaier-Delle kam, kennt die politischen Dynamiken aus eigener Erfahrung. Er erinnert daran, dass Katherina Reiche bereits bei der Altmaier-Delle als Staatssekretärin im Bundesumweltministerium an ähnlichen Entscheidungen beteiligt war. Und jetzt folgt ein tieferer Abgrund mit der Reiche-Schlucht? Möglich.
Und er räumt ein, dass damals auch die Solarlobby Fehler machte, als sie notwendige Förderkürzungen verhinderte. Doch der aktuelle Entwurf trage klar die „Handschrift der Zentralisierung der Energieversorgung in die Hände weniger“ – eine Umverteilung von den Bürgern zu den Konzernen.
Sterners Appell ist dennoch konstruktiv: Die EEG-Novelle 2027 ist noch nicht im Kabinett, nicht im Bundestag, nicht im Bundesrat. Es ist noch kein Gesetz. Er ruft dazu auf, die demokratischen Mittel zu nutzen: Abgeordnete anschreiben, Kommunalwahlkandidaten befragen – und vor allem: wählen gehen. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen stehen in den kommenden Monaten Landtags- und Kommunalwahlen an.
„Die Energiewende gehört uns allen, nicht RWE oder E.ON“, sagt Sterner abschließend zur Reiche-Schlucht. Erneuerbare seien technisch möglich, ökonomisch sinnvoll und ökologisch notwendig. Das EEG müsse den Ausbau verdreifachen, nicht halbieren.

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit 20 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.
So funktioniert halt die Marktwirtschaft. Man bekommt nur das, was der Strom auch wert ist. Oder verbraucht ihn einfach selbst. Verstehe die Aufregung nicht. So hat das Merz auch vor den Wahlen angkündigt.
Merz hat vor der Wahl angekündigt, das Solarhandwerk mit 100.000 Menschen zu vernichten?
Nein.
Nein. Aber das der Energiesektor umgestellt wird. Sogar KKW kamen da wieder ins Gespräch.
Die Leute haben das gewählt. So wie es ausschaut wählen die in BaWü und Bayern auch wieder CDU und CSU.
Und die Leute glauben es. Das man gleichzeitig an Klimaschutzzielen festhält und die Wirtschaft retten kann.