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„Netzbetreiber knipst private Solaranlagen aus“?!
Überschriften, wie diese, verunsichern Menschen und bremsen die Energiewende.
Was passiert eigentlich, wenn der Netzbetreiber eine Solaranlage abregelt? Muss man als Betreiber befürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen? Und stimmt es, dass sogar Balkonkraftwerke betroffen sind? Ein Artikel in der Sächsischen Zeitung hat Mitte Februar 2026 genau diese Ängste bedient – und damit eine Debatte ausgelöst, die mehr Verunsicherung schafft als Klarheit.
Cleanthinking hat beim Netzbetreiber nachgefragt, die Zahlen und Fakten geprüft. Das Ergebnis: Die Abregelung von Solaranlagen durch den Netzbetreiber ist bei kleinen Anlagen ein Nicht-Thema. Aber die Bürokratie dahinter, die falschen Zahlen in der Berichterstattung und die fehlende Aufklärung über ein komplexes Thema sind ein echtes Problem – für jeden, der eine Solaranlage besitzt oder über eine nachdenkt.
Ein Mann, eine Anlage, ein Brief
Es klingt nach einem Albtraum für jeden Solaranlagen-Besitzer: Der Netzbetreiber schickt einen Brief, fordert den Umbau des Zählerschranks – und droht mit Bußgeld. Künftig soll er die Anlage aus der Ferne abschalten können. Mehrere hundert Euro kostet der Umbau. Der Betreiber einer 15-Kilowatt-Anlage im sächsischen Oberseifersdorf ist empört. „Formaljuristisch mag das rechtens sein. In meinen Augen ist es trotzdem eine Sauerei“, zitiert ihn die Sächsische Zeitung.
Die Lokalzeitung macht daraus (online) eine Geschichte mit der Überschrift: „Netzbetreiber knipst private Solaranlagen aus: Auch Balkonkraftwerke betroffen?“ Die Empörung ist programmiert, die Kommentarspalten kochen. Der Nachbar liest mit und fragt sich, ob sich eine eigene Solaranlage überhaupt noch lohnt.
Genau das ist das Problem. Nicht die Abregelung, die bei kleinen Anlagen praktisch nie stattfindet. Sondern die Verunsicherung, die entsteht, wenn komplexe Themen falsch dargestellt werden – durch irreführende Schlagzeilen, durch falsche Zahlen und durch eine Bürokratie, die selbst gutwillige Anlagenbetreiber in den Wahnsinn treibt.
Verunsicherung Nr. 1: Die Schlagzeile, die dem eigenen Artikel widerspricht
Fangen wir mit dem an, was nicht stimmt. Solaranlagen werden nicht „ausgeknipst“. Und Balkonkraftwerke sind von all diesen Regelungen ausdrücklich ausgenommen – das steht sogar im Artikel der Sächsischen Zeitung selbst, direkt unter der Überschrift, die das Gegenteil suggeriert.
Was tatsächlich passiert, erklärt Johanna Lemke, Pressesprecherin der SachsenEnergie AG, auf Anfrage von Cleanthinking: Bei sehr hoher Einspeisung durch Sonne oder Wind kann es lokal zu Überlastungen im Stromnetz kommen. Der Netzbetreiber hat dann die Aufgabe, die Einspeiseleistung zu reduzieren – nicht abzuschalten. „Wir dimmen also gewissermaßen die eingespeiste Leistung“, sagt Lemke im Zeitungsartikel. Die Maßnahme erfolge „diskriminierungsfrei„, also nach dem Zufallsprinzip, und betroffene Betreiber erhalten eine Entschädigung.
Der entscheidende Satz aber kommt aus der Antwort auf die Cleanthinking-Anfrage: „Bei Anlagen unter 100 kW wurden im Netzgebiet der SachsenNetze in der Vergangenheit faktisch keine Abregelungen vorgenommen.“ Faktisch keine. Die 15-Kilowatt-Anlage des Oberseifersdorfers wurde also nie abgeregelt – und wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nie werden.
Trotzdem bleibt bei jedem, der nur die Überschrift liest, hängen: Der Netzbetreiber knipst dir den Strom ab. Das verunsichert Menschen, die über eine Solaranlage nachdenken. Und es spielt jenen in die Hände, die die Energiewende ohnehin für gescheitert erklären wollen.
Verunsicherung Nr. 2: Alte Technik, die niemand erklärt
Warum muss der Oberseifersdorfer überhaupt umbauen, wenn seine Anlage nie abgeregelt wird? Hier liegt der eigentliche Skandal, den die Sächsische Zeitung verpasst hat.
Der Mann musste einen sogenannten Funkrundsteuerempfänger einbauen, kurz FRE. Das ist Technik aus einer anderen Zeit: Der FRE empfängt ein Funksignal und regelt den Wechselrichter herunter – die gesamte Erzeugung, nicht nur die Einspeisung ins Netz. Genau das beschreibt der Anlagenbetreiber, wenn er sagt, dass er dann keinen Strom mehr für sich selbst produzieren könnte und auf seinen Speicher oder teureren Netzstrom angewiesen wäre. Seine Verunsicherung ist nachvollziehbar – und sie ist das direkte Ergebnis schlechter Beratung.
Denn seit dem 25. Februar 2025 schreibt das Messstellenbetriebsgesetz für Neuanlagen ab 7 Kilowatt den Einbau eines intelligenten Messsystems vor, eines Smart Meters mit Steuerbox. Der Unterschied zum FRE ist fundamental: Die Steuerbox sitzt am Netzanschlusspunkt und regelt nur die Einspeisung ins Netz. Der Eigenverbrauch und die Speicherladung laufen ungestört weiter. Die Kosten sind gedeckelt auf maximal 20 Euro pro Jahr für Anlagen bis 15 Kilowatt – statt mehrerer hundert Euro einmalig für den FRE.
Warum also wurde dem Oberseifersdorfer, der im Artikel der Sächsischen Zeitung anonym zitiert wird, nicht einfach ein Smart Meter eingebaut? Die Antwort von SachsenEnergie ist bemerkenswert offen. Johanna Lemke schreibt, wenngleich dort der konkrete Fall nicht bekannt ist: „Die Umstellung auf Steuerung mittels intelligenter Messsysteme und zugehöriger Steuereinrichtungen ist bei SachsenNetzen und DIGIMeto gerade erst in der Einführung.“
Man rechne „mit dem produktiven Rolloutbeginn bei ausgewählten Anlagen noch im Frühjahr 2026″ – über ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Und dann der Satz, der die ganze Misere auf den Punkt bringt: „Die Gesetzgebung verfolgt bei der Energiewende und der Digitalisierung der Niederspannung einen sehr ambitionierten Plan, der insbesondere im Bereich der Steuerung der Realität am Markt gerade noch deutlich vorauseilt.“ Der Reifegrad sei „bundesweit noch gering“.
Das Ergebnis: Anlagenbetreiber zahlen für veraltete Technik, die wahrscheinlich nie zum Einsatz kommt und die bald durch bessere Technik ersetzt wird. Niemand – kein Installateur, nicht die Zeitung hat dem Mann erklärt, welche Alternativen er hätte. Statt den Rundsteuerempfänger einzubauen, hätte er womöglich auch einen Smart Meter bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber beziehen können.
Komplexe gesetzliche Regelungen, verzögerte Umsetzung der Netzbetreiber, schwer nachvollziehbare Faktenlage: So entsteht Verunsicherung nicht durch böse Absicht, sondern durch ein System, das seine eigene Komplexität nicht mehr kommunizieren kann.
Verunsicherung Nr. 3: Die falsche Zahl
Die Sächsische Zeitung schreibt: „Laut Bundesnetzagentur wurden im gleichen Zeitraum an betroffene Anlagenbetreiber rund 667 Millionen Euro als Entschädigung gezahlt.“ Das klingt nach einem Skandal. Solaranlagenbetreiber kassieren auf Kosten der Allgemeinheit hunderte Millionen.
Nur stimmt es nicht.
Die 667 Millionen Euro sind laut der Bundesnetzagentur-Plattform SMARD die vorläufigen Gesamtkosten für das gesamte Netzengpassmanagement im dritten Quartal 2025. Die Zahl umfasst weit mehr als Entschädigungen an Solar- oder Windparkbetreiber. Der tatsächliche finanzielle Ausgleich an die Betreiber abgeregelter Erneuerbarer-Energien-Anlagen betrug 127 Millionen Euro. Die Zeitung übertreibt die Zahl also um mehr als das Fünffache.

Und wo steckt der Rest? Die größte Einzelposition waren mit 239 Millionen Euro die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke – das ist Geld, das Gas- und Kohlekraftwerke allein fürs Bereitstehen kassieren, unabhängig davon, ob sie auch nur eine Kilowattstunde produzieren. Dazu kamen 78 Millionen Euro für den tatsächlichen Einsatz dieser Reservekraftwerke und 207 Millionen Euro für Redispatch-Maßnahmen mit konventionellen Anlagen.
Der Grünen-Politiker Michael Joukov, der auf YouTube Energiedaten faktenbasiert einordnet, hat in einem aktuellen Video über Outdoor Chiemgau gezeigt, wie solche Zahlen systematisch verzerrt werden – teils aus Unwissenheit, teils mit Kalkül. Die Mechanik ist immer dieselbe: Man nimmt die größtmögliche Zahl, ordnet sie der Solarenergie zu und erzeugt damit den Eindruck, die Energiewende sei unbezahlbar.
Im Fall der Sächsischen Zeitung dürfte es eher Unwissenheit sein als böse Absicht. Aber das Ergebnis ist dasselbe: Der Leser glaubt, Solarbetreiber kosten den Steuerzahler 667 Millionen Euro pro Quartal. Das verunsichert die öffentliche Debatte – und liefert Munition für diejenigen, die gezielt mit solchen Zahlen arbeiten.
Solaranlage Abregelung: Die verdrehten Prioritäten
Die Smart-Meter-Quote bei SachsenEnergie liegt derzeit bei 25 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bis September 2026 insgesamt 90 Prozent der installierten Leistung mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein müssen. Das Gesetz bezieht sich bewusst auf die installierte Leistung, nicht auf die Anzahl der Anlagen – der Fokus soll auf den großen Anlagen liegen, die für die Netzstabilität tatsächlich relevant sind.
Das klingt nach einer sinnvollen Priorität. In der Praxis führt es aber zu einer Schieflage: Kleine Anlagenbetreiber wie der Oberseifersdorfer bekommen teure FRE aufgedrückt, für eine Abregelungsfunktion, die bei ihnen nie genutzt wird. Gleichzeitig kommt der Umbau bei den großen Anlagen, wo Abregelung tatsächlich stattfindet und Geld kostet, eher schleppend voran.
Johanna Lemke bestätigt: SachsenEnergie werde sich „zunächst auf größere Anlagen im Bereich 25 bis 100 kW fokussieren“. Man verfolge „einen Hochlauf-Ansatz, der es ermöglicht, potentielle Fehlerquellen zu kompensieren“. Im Klartext: Die Großen kommen zuerst dran, die Kleinen müssen mit Alttechnik leben – und mit der Verunsicherung, die daraus entsteht.
PV-Anlage: Was Anlagenbetreiber jetzt tun können
Der Fall aus Oberseifersdorf ist ärgerlich – aber kein Grund zur Panik, und schon gar kein Grund, auf eine Solaranlage zu verzichten. Wer eine private Anlage betreibt oder plant, sollte drei Dinge wissen.
Wer bereits einen FRE-Einbau auferlegt bekommen hat oder vor der Entscheidung steht, sollte sich nicht allein auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber verlassen. In Deutschland gibt es inzwischen wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie
- Metrify,
- Inexogy,
- Countrol,
- Solandeo oder
- Lichtblick,
die Smart Meter mit Steuerbox für PV-Anlagenbetreiber anbieten. Der Wechsel ist freiwillig und kann sich lohnen: Die jährlichen Kosten für ein intelligentes Messsystem sind bei Anlagen bis 15 Kilowatt auf 20 Euro gedeckelt. Das ist langfristig günstiger als der FRE und technisch besser, weil der Eigenverbrauch nicht eingeschränkt wird.
Für Bestandsanlagen gibt es die Alternative der 70-Prozent-Kappung. Wer technisch sicherstellt, dass nie mehr als 70 Prozent der Erzeugungsleistung ins Netz eingespeist werden, braucht keinen FRE. Die meisten modernen Wechselrichter und Speichersysteme können das per Softwareeinstellung.
Und wer ohnehin einen hohen Eigenverbrauch hat und mit Speicher arbeitet, für den kann die konsequenteste Lösung die Nulleinspeisung sein. Wer keinen Strom ins Netz einspeist, braucht weder FRE noch Smart Meter zur Steuerung und ist von der gesamten Abregelungsdiskussion befreit. Die Einspeisevergütung fällt weg – aber bei den aktuellen Vergütungssätzen und hohen Eigenverbrauchsquoten rechnet sich das für viele Betreiber ohnehin kaum noch.
Die eigentliche Geschichte
Der Oberseifersdorfer hat Recht, wenn er sagt, dass er sich die Energiewende anders vorgestellt hat. Nur liegt das Problem nicht dort, wo er es vermutet – und wo die Sächsische Zeitung es hinstellt. Niemand will ihm den Strom ausknipsen. Das passiert bei Anlagen seiner Größe praktisch nie.
Das Problem liegt woanders: in einer Übergangsphase, in der das Gesetz schneller ist als die Umsetzung. In der Betreiber für teure Alttechnik zahlen, die bald obsolet ist. In der Zahlen falsch dargestellt werden, ob aus Unwissenheit oder Kalkül. Und in der niemand dem verunsicherten Anlagenbetreiber erklärt, welche Möglichkeiten er tatsächlich hat.
Am Ende sind es Menschen, die verunsichert werden. Der Anlagenbetreiber, der einen mahnenden Brief bekommt und glaubt, ihm werde der Strom abgestellt. Sein Nachbar, der die Schlagzeile liest und sich fragt, ob sich eine Solaranlage überhaupt noch lohnt. Die Rentnerin, die im Kommentarbereich liest, dass Solarbetreiber den Steuerzahler 667 Millionen Euro kosten, und sich bestätigt fühlt, dass diese ganze Energiewende Wahnsinn sei.
Keine dieser Sorgen ist berechtigt. Aber jede einzelne ist nachvollziehbar – weil niemand sich die Mühe macht, die Dinge richtig zu erklären. Weil angstmachende Schlagzeilen mehr Klicks bringen als sachliche Einordnung. Und weil „Netzbetreiber knipst Solaranlagen aus“ mehr Aufmerksamkeit bekommt als „Messstellenbetreiber hinkt bei Smart-Meter-Rollout hinterher“.
Dabei beschreibt nur die zweite Überschrift das eigentliche Problem.

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit 20 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.