Wäre die Abschaffung der 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz verfassungswidrig?

Bundesregierung plant Abschwächung der Erneuerbaren-Regel im Gebäudemodernisierungsgesetz.

Die Bundesregierung will die entscheidende, klimapolitische Regel des Gebäudeenergiegesetzes von 2024, die 65-Prozent-Regel, stark abschwächen. Die Eckpunkte für das dann neu Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Vorhaben sollen in den kommenden Tagen präsentiert werden. Die Union bezeichnet diese zentrale Regel zum Einsatz Erneuerbarer Energien als „Heizungsgesetz„. Dessen „Abschaffung“ ist auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Der Artikel beleuchtet die Bedeutung der 65-Prozent-Regel, Kritikpunkte und die Frage: Wäre die Abschaffung verfassungswidrig?

Was die 65-Prozent-Regel besagt

Die 65-Prozent-Regel ist das Herzstück der 2023 unter Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgenommenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sie besagt: Wer eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben wird. Nach aktueller Rechtslage wird die Regel spätestens Mitte 2028 bundesweit scharfgestellt.


Das Gesetz ist dabei technologieoffen gestaltet. Eigentümer können zwischen verschiedenen Erfüllungsoptionen wählen — Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie, Biomasseheizungen oder Hybridlösungen. Entscheidend ist nicht die Technologie, sondern das Ergebnis: mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie.

Die Regel ist ein sogenanntes Demand-Side-Instrument: Sie reduziert die Nachfrage nach fossilem Gas im Gebäudesektor strukturell, indem sie bei jedem Heizungstausch den Erneuerbaren-Anteil sicherstellt. Angesichts der Tatsache, dass der Gebäudesektor für rund 30 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs verantwortlich ist, hat die Regel erhebliche Hebelwirkung für den Klimaschutz.

Warum es die Regel gibt: Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts

Die 65-Prozent-Regel ist nicht aus einer politischen Laune heraus entstanden. Ihr verfassungsrechtlicher Rahmen geht auf den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 zurück. Darin stellte das Gericht fest, dass der Staat verpflichtet ist, die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen — und zwar durch hinreichend ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen in der Gegenwart.

Das Gericht leitete aus Artikel 20a des Grundgesetzes ein sogenanntes Klimaschutzgebot ab. Daraus folgt ein Rückschrittverbot: Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht ohne Weiteres abgeschafft oder abgeschwächt werden, wenn dadurch die Erreichung der Klimaziele gefährdet wird. Genau dieses Rückschrittverbot ist der juristische Prüfstein für die aktuelle Debatte.

Was die Koalition plant

Die Union hat sich unmissverständlich positioniert: Das „Heizungsgesetz“ soll abgeschafft werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist diese Absicht festgeschrieben. Konkret werden mehrere Varianten diskutiert:

Absenkung der Quote: Statt 65 Prozent könnte eine niedrigere Schwelle gelten. Bei einer Absenkung unter 50 Prozent wäre es laut dem Gutachten der Kanzlei Günther vielfach möglich, weiterhin reine Gasthermen zu installieren — womit der klimapolitische Effekt der Regel faktisch verpuffen würde.

Ersatz durch Emissionsfaktoren: Statt eines festen Erneuerbaren-Anteils könnten Emissionsfaktoren als Steuerungsgröße dienen. Kritiker warnen, dass dies Rechtsunsicherheit schaffe und über bilanzielle Ausgleichsmechanismen zu geringeren realen Emissionsminderungen führen könnte.

Gesamteffizienzbetrachtung: Eine weitere diskutierte Alternative sieht vor, dass Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einer Reduktion der 65-Prozent-Vorgabe verrechnet werden könnten. Die Folge: Wer dämmt, dürfte fossil heizen.

Grüngasquote als Ersatz: Gasversorger sollen verpflichtet werden, dem fossilen Gas schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Gase wie Biomethan beizumischen. Im Gegenzug würde die 65-Prozent-Regel fallen oder stark aufgeweicht. Diesem Thema widmen wir einen separaten Artikel.

Allen Varianten ist gemeinsam, dass sie die verbindliche Anforderung an den Erneuerbaren-Anteil bei neuen Heizungen abschwächen oder ganz beseitigen würden.

Zwei Gutachten warnen: Abschaffung wäre verfassungswidrig

Die juristische Gegenwehr formiert sich. Mittlerweile liegen mindestens zwei unabhängige Gutachten vor, die zu einem übereinstimmenden Ergebnis kommen: Eine Abschwächung der 65-Prozent-Regel ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Das jüngste Gutachten stammt von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther, erstellt im Auftrag von Greenpeace und der Initiative Gaswende. Zu den Autoren gehört die renommierte Umweltrechtlerin Roda Verheyen, die bereits am Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts beteiligt war. Die Kernaussage des Gutachtens, das dem Tagesspiegel vorab vorlag, ist eindeutig:

„Eine Reduktion des Erfordernisses, in neuen Heizungsanlagen 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, entwertet das GEG und dessen Auswirkungen auf den Klimaschutz massiv“, schreiben die Juristen der Kanzlei Günther.

Eine Absenkung des Erneuerbaren-Ziels führe laut Gutachten „immer zu einer Senkung der CO₂-Einsparung“. Die Auswirkungen seien umso gravierender, je größer die Absenkung sei. Das Gutachten warnt zudem explizit vor den diskutierten Alternativmodellen: Emissionsfaktoren als Steuerungsgröße schaffen laut den Juristen „Rechtsunsicherheit, begünstigt fossile Lock-Ins und könnte über bilanzielle Ausgleichsmechanismen zu geringeren realen Emissionsminderungen führen.“ Auch die Gesamteffizienzbetrachtung lehnen die Gutachter ab, weil sie auf eine Verwässerung der Vorgaben hinauslaufe.

Das Fazit der Kanzlei Günther: „Mangels relevantem Grundrechtseingriff durch die aktuelle Rechtslage lässt sich derzeit kein Szenario darstellen, in dem ein Rückschritt zu rechtfertigen wäre.“

Bemerkenswert ist, dass die zweite juristische Warnung aus den Reihen der CDU selbst kommt. Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, Mitglied der parteiinternen Gruppe Klima-Union, hat ein eigenes Gutachten vorgelegt, das mit Blick auf das verfassungsrechtliche Verschlechterungsverbot ebenfalls vor einer Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe warnt.

Die Verfassungsbedenken sind also kein grünes Thema — sie betreffen die Rechtsstaatlichkeit klimapolitischen Handelns insgesamt.

Die Kostenfalle: Wer die Regel kippt, schadet Verbrauchern

Die Debatte wird häufig so geführt, als schütze die Abschaffung der 65-Prozent-Regel die Verbraucher vor Zwangsmaßnahmen. Das Gegenteil ist der Fall.

Wer heute eine reine Gasheizung einbaut, bindet sich an eine Technologie mit einer typischen Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren. In diesem Zeitraum werden die Kosten für fossiles Gas mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich steigen — durch CO₂-Bepreisung, durch sinkende Fördermengen, durch geopolitische Verwerfungen, wie sie sich gerade auf dem Gasmarkt zeigen. Die aktuelle Debatte um niedrige Gasspeicherfüllstände und volatile LNG-Lieferungen illustriert die Verwundbarkeit einer gasbasierten Wärmeversorgung eindrücklich.

Die Gutachter der Kanzlei Günther warnen in ihrer Analyse explizit vor den sozialen Folgen einer Abschwächung: „Wegen begrenzter und teurer Biogasverfügbarkeiten drohen langfristig stark steigende Heizkosten, die vor allem Mieter und einkommensschwache Haushalte treffen würden.“

Das ist die eigentliche Ironie der Debatte: Die CDU argumentiert mit Verbraucherschutz — und treibt Verbraucher in eine Kostenfalle, aus der sie erst in zwei Jahrzehnten wieder herauskommen. Wer hingegen heute eine Wärmepumpe einbaut, macht sich von Gaspreisschwankungen weitgehend unabhängig und profitiert von sinkenden Strompreisen durch den Ausbau der Erneuerbaren.

Breites Verbändebündnis fordert: Regel beibehalten

Der Widerstand gegen die Abschaffung kommt nicht nur von Umweltorganisationen. Bereits im November 2025 wandte sich ein ungewöhnlich breites Bündnis aus über 30 Verbänden in einem offenen Brief direkt an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Zu den Unterzeichnern gehören der DGB, die Caritas, der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, der Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der BUND, der WWF, die Bundesarchitektenkammer, der Bundesverband Wärmepumpe und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger.

Die Botschaft dieses Bündnisses aus Branchenvertretern, Gewerkschaften, Sozial- und Verbraucherschutzorganisationen ist eindeutig: „Halten Sie an der 65-Prozent-Regel fest. Die Vorgabe steht für Planungssicherheit, Klimaschutz und eine sozial gerechte Wärmewende. Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen.“

Die Verbände warnen im offenen Brief, dass „eine Aufweichung oder Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe wirtschaftliche und rechtliche Unsicherheit schaffen, Arbeitsplätze und Innovationen gefährden sowie laufende Transformationsprozesse bremsen“ würde. Industrie, Handwerk, Energieversorger und Wohnungswirtschaft hätten ihre Produktionsketten, Qualifizierungsprogramme und Investitionen bereits auf die Regel ausgerichtet.

Branche im freien Fall — nicht wegen der Regel, sondern wegen der Unsicherheit

Wie berechtigt diese Warnung ist, zeigen die Marktzahlen. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (SHK) berichtet, dass der Heizungsabsatz 2025 so niedrig war wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr. „Die Betriebe wissen gar nicht, was sie ihren Kunden noch raten sollen“, sagte SHK-Verbandssprecher Frank Ebisch gegenüber dem Tagesspiegel. „Wenn wir nicht schnell Klarheit bekommen, wird sich das auch auf Arbeitsplätze im Handwerk auswirken.“

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Dieser Einbruch wird oft fälschlicherweise dem Heizungsgesetz selbst zugeschrieben. Tatsächlich ist es die politische Unsicherheit, die den Markt lähmt. Seit die CDU im Wahlkampf 2024 die Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ zum Kampfthema machte, warten Eigentümer ab. Niemand investiert, wenn unklar ist, welche Regeln morgen gelten. Das Gesetz selbst ist nicht das Problem — die permanente Infragestellung des Gesetzes ist es.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) hat eigene Eckpunkte für das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt und stellt klar: Der bisherige Ansatz, den Heizungstausch als Anlass zum Einbau überwiegend erneuerbar betriebener Heizungen zu nutzen, sei „logisch“ und solle beibehalten werden.

Fazit: Klimaschutz ist kein Verhandlungsobjekt

Die 65-Prozent-Regel ist kein bürokratisches Monster, als das sie in der politischen Debatte dargestellt wird. Sie ist ein verfassungsrechtlich gebotenes, technologieoffenes Instrument, das den Gebäudesektor auf einen klimaneutralen Pfad bringt — und Verbraucher vor langfristigen Kostenrisiken schützt.

Ihre Abschaffung wäre nach Einschätzung mehrerer unabhängiger Gutachten verfassungswidrig. Dass diese Warnung nicht nur von Umweltorganisationen kommt, sondern auch aus den Reihen der CDU selbst, sollte der Koalition zu denken geben.

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Quelle Table.Media
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