
Gebäudeenergiegesetz 2023: Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien
Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 regelt, wie Deutschland künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien heizen wird. Denn 30 Prozent der Treibhausgas-Emissionen hängen unmittelbar mit Wärme und Heizungen zusammen – und sollen bis 2045 entscheidend reduziert werden. Im Zentrum des Gebäudeenergiegesetzes steht der effiziente Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie, Photovoltaik, aber auch die Nutzung erneuerbarer Fernwärme.
In a nutshell: GEG 2023
- Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht es um die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude.
- Das Gesetz ist weder ein Heizungsverbotsgesetz noch enthält es eine sofortige Austauschpflicht
- Das GEG 2023 hat zum Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden nachhaltig und effizient zu steigern.
- Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.
- Beim Neubau und beim Austausch defekter Heizungen („Havarie“) gibt das neue GEG 2023 bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen verwenden muss.
Wichtig: Hier werden Regelungen des GEG 2023 beschrieben, die noch im Parlament diskutiert werden. Alles Informationen beziehen sich auf den aktuellen Entwurf, der aus heutiger Sicht bis zum Sommer verabschiedet werden könnte.
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung: Novelle des GEG 2023 zur Wärmewende
Gebäudeenergiegesetz Zusammenfassung: Beim Gebäudeenergiegesetz handelt es sich nicht um eine Art Heizungsverbot. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Diesen Eindruck möchten aber bestimmte Parteien etwa der Springer-Medien Bild und Welt erwecken. Es handelt sich um den Versuch, die Abkehr von fossilem Gas und fossilem Heizöl in die Zukunft zu verlagern.
Die Novelle des bisherigen GEG rammt lediglich eine Leitplanke ein: Heizungen, die neu eingebaut werden (im Neubau oder bei Defekt im Bestandsgebäude), müssen den neuen Standard „65 Prozent Erneuerbare Energien“ einhalten oder nachweisen, dass dieser Status in den kommenden Jahren erreicht wird. Erst 2044 wird die Nutzung von Gas- und Ölkesseln unterbunden.
Welche Heizungen sind laut neuem Gesetz erlaubt?
Die Möglichkeiten, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude wie Altbau zu erfüllen, sind – entgegen der veröffentlichen Meinung – vielfältig:
- Nutzung erneuerbarer Fernwärme über ein Wärmenetz
- Mit elektrischer Wärmepumpe, also Strom, heizen
- Eine Stromdirektheizung, also etwa Infrarot-Heizung, einsetzen
- Hybridheizungen verwenden: Gas- oder Ölkessel etwa mit einer Wärmepumpe für Heizung oder Warmwasser-Bereitung, Strom-Heizstab oder Solarthermie kombinieren
- Einsatz von H2-Ready-Gasheizungen. Diese müssen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sein. Ab 2030 Nachweis 50 Prozent Biomethan oder ab 20356 65 Prozent Wasserstoff.
- Bestandsgebäude: Biomasseheizung, mit erneuerbaren Gasen betriebene Gasheizung (Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff)
Um niemanden beim Einbau einer neuen Heizung zu überfordern, setzen die federführenden Ministerien Wirtschaft & Klimaschutz sowie Bau auf großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen. Bei einer Heizungshavarie greift eine Übergangsfrist von 3 Jahren – bei Gasetagenheizungen von bis zu 13 Jahren. Zwischenzeitlich kann eine zum Beispiel gebrauchte, fossil betriebene Heizung verbaut werden. Ist ein Anschluss an ein Fernwärmenetz durch die jeweilige Kommune absehbar, gilt eine Übergangszeit von bis zu 10 Jahren.
Auch altersbedingt kann es vereinfachte Ausnahmen geben. Ein mehr als 80-Jähriger ist ohne Antrag von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen., sofern er als Gebäudeeigentümer ein Haus mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnt, Ist jemand jünger, muss er einen Antrag einreichen, um ebenfalls ausgenommen zu werden. Eine ähnliche Regelung gilt beim Austausch von Etagenheizungen für Wohneigentümer.
Hauseigentümer, die unsicher sind, wie sie auf das Gebäudeenergiegesetz reagieren sollen, können sich beispielsweise an das Cleantech-Startup ENTER aus Berlin wenden, das mithilfe digitaler Technologien die energetische Sanierung gezielt vereinfacht. Wer mehr über die Technologie der Wärmepumpe erfahren möchte, findet hier 19 Wärmepumpen-Mythen im Detail.
Rund um das Heizungsgesetz gibt es reichlich politischen Streit insbesondere zwischen der FDP und Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen. Mehr zum Lindner-Habeck-Streit gibt es in diesem Beitrag.
FAQ – Häufige Fragen zum Heizungsgesetz
Wie ist die Ausgangslage der Wärmewende in Deutschland?
Derzeit wird der Gebäudestand überwiegend fossil beheizt. Kein anderes Land in Europa hat eine größere Abhängigkeit von Gas als Deutschland. Konkret verfügen noch 3/4 der Gebäude über eine fossile Heizungsanlage. Von insgesamt 41 Millionen Haushalten heizen fast 50 Prozent mit Erdgas. Knapp ein weiteres Viertel nutzt Heizöl. Der Anteil der Fernwärme liegt bei 14 Prozent – allerdings nicht überwiegend erneuerbare Fernwärme. Stromdirektheizungen wie etwa Infrarotheizungen und Wärmepumpen haben einen kleinen Anteil von jeweils weniger als drei Prozent. Zumindest der Anteil der Wärmepumpen nimmt aber zu.
Deutschland will nach dem Klimaschutzgesetz bis 2045 treibhausgasneutral werden. Hierzu dient die Wärmewende im Gebäudebestand als wichtiges Instrument. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes dient zur gezielten Beschleunigung der Wärmewende.
Gibt es einen Zwang zum Heizungstausch und ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?
Nein, weder noch. Es gibt ab 2024 kein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen. Aus vielen Gründen, unter anderem aufgrund des Emissionshandels ETS II ab 2027, ist es aber keine besonders schlaue Idee mehr, rein auf eine Öl- oder Gasheizung zu setzen. Warum speziell eine Öl-Heizung eine Kostenfalle ist, ist hier beschrieben. Daneben gibt es auch keinen Zwang zum Heizungstausch – in vielen Fällen ist es aber ratsam, zumindest mittelfristig jede fossile Heizung mindestens um erneuerbare Komponenten zu ergänzen.
Wie dramatisch die Preise für Heizöl, Erdgas und Benzin/Diesel steigen werden durch den nationalen CO2-Preis zunächst und den Europäischen Emissionshandel ETS II ab 2027 hat das wissenschaftliche Institut Mercator errechnet: „Der entsprechende Preisanstieg, im Jahr 2040 schon 400 Euro je Tonne CO2, bedeutet für eine mittlere vierköpfige Stadt-Familie von heute an auf 20 Jahre gerechnet 15.300 Euro zusätzlich für die Gas-, 18.500 Euro für die Ölheizung und 12.600 Euro fürs Verbrennerauto.“
Mehr zu der Studie des MCC gibt es hier.
Welche Förderung für neue Heizungen und Sanierungen gibt es?
Nach jetziger Planung wird die Förderstruktur der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes beibehalten, aber leicht verändert. Es gibt weiterhin eine Förderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent , egal für welche der im Gesetz genannten klimafreundlichen Heizformen man sich entscheidet.
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es drei verschiedene Klimaboni, also erhöhte Fördersätze, um den schnelleren Umstieg von besonders alten und ineffizienten Heizungen auf nachhaltige Heizungen zu fördern.
Auch für ältere Hausbesitzer oder Hausbesitzerinnen oder solche mit wenig Geld oder mit staatlichen Transferleistungen soll ein Heizungswechsel zu Erneuerbarer Energie möglich sein.
Zudem gibt es neben der Zuschussförderung neue zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch. Alternativ bleibt ebenfalls die steuerliche Abschreibung erhalten. Mehr zu den Förderbedingungen im Gebäudeenergiegesetz gibt es hier auf den Seiten der Bundesregierung.
Wann kommt die Novelle 2023?
Der Gebäudeenergiegesetz Entwurf ist somit ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und dient der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie sowie der Zusammenführung der bis dahin geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Bis voraussichtlich Juli 2023 wird die Novelle vom Gebäudeenergiegesetz 2024 in Bundesrat und Bundestag parlamentarisch beraten. Das GEG 2023 ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020, das einen Standard für Niedrigstenergiegebäude festlegte. Die 1. Lesung des neuen GEG 2023, das 2024 in Kraft treten soll, ist für Ende Mai vorgesehen.
Gebäudeenergiegesetz zum Download
Der Entwurf vom Gebäudeenergiegesetz PDF steht hier als Dokument zum Download zur Verfügung. Er umfasst derzeit 173 Seiten und bezieht sich auf den Status, wie das Gesetz vom Bundeskabinett Mitte April verabschiedet wurde.