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BGH-Urteil: Strompreise sinken dank geringerer Renditen für Netzbetreiber

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Allein zwischen 2019 und 2023 sollen die festgelegten Garantierenditen der Netzbetreiber um 2,1 Milliarden Euro sinken. Bundesgerichtshof bestätigt Pläne der Bundesnetzagentur.

Während die Hoffnung besteht, dass als eine Kompensations-Maßnahme für die Einführung einer CO2-Steuer die Strompreise sinken werden, hat das heutige BGH-Urteil einen positiven Effekt auf die Netzentgelte. Denn die Bundesnetzagentur will die festgelegten Garantierenditen der Netzbetreiber bis 2023 um 2,1 Milliarden Euro senken – das Gericht bestätigte das Vorhaben nun. Die Netzbetreiber hatten dagegen geklagt.

Die Stromnetze in Deutschland sind regional jeweils als Monopol zu betrachten, da es pro Netz nur einen Betreiber gibt. Daher werden die Renditen, die Stromnetzbetreiber erzielen können, staatlich, also durch die Bundesnetzagentur, festgelegt. Wäre das nicht der Fall, könnten die Netzbetreiber die sogenannte Monopolrendite abschöpfen und die Verbraucher über Gebühr belasten.

Die Bundesnetzagentur hat sich jetzt mit ihrem Vorhaben durchgesetzt, diese Garantierenditen um 2,1 Milliarden Euro zwischen 2019 und 2023 zu reduzieren. Der Bundesgerichtshof hat das Vorhaben heute bestätigt. Für 900 Betreiber von Elektrizitätsnetzen bedeutet das erstmals Einschnitte in ein Geschäftsmodell, das immer noch besonders hohe Renditen verspricht. Zu den Betreibern gehören sowohl Konzerne als auch Stadtwerke.

Der Ökostromanbieter LichtBlick kommentierte die Entscheidung des Bundesgerichtshof als einen Sieg für die Verbraucher. Denn diese können in Zukunft mit niedrigeren Netzentgelten rechnen. Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die Haushalte und Unternehmen für die Nutzung der Stromleitungen zahlen. Die Netzentgelte sind mit durchschnittlich 287 Euro im Jahr der teuerste Posten auf der Stromrechnung eines Familienhaushaltes.

BGH-Urteil bestätigt Vorhaben der Bundesnetzagentur

Da das Stromnetz ein Monopol ist, wird es reguliert. Die zuständige Bundesnetzagentur legt Garantierenditen für Investitionen in
Energieleitungen fest. Angesichts niedriger Marktzinsen hatte die
Bundesnetzagentur bereits 2017 eine moderate Senkung der Renditen
beschlossen. Diese haben die Karlsruher Richter nun endgültig genehmigt.

Bei einer konsequenten Anwendung des gesetzlichen Rahmens wäre sogar eine Kostensenkung von rund vier Milliarden Euro möglich. Das geht aus zwei von LichtBlick beauftragten Gutachten hervor. „Das Jammern der Netzbetreiber ist unseriös. Sie wissen genau, dass sie unterm Strich immer noch mehr als gut wegkommen“, kommentiert Lücking.

Die Bundesnetzagentur genehmigte nach eigenen Angaben im Jahr 2018 Strom-Netzentgelte in Höhe von rund 25 Milliarden Euro.

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