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Klimaanpassungsgesetz: Vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise

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Verbindlicher Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie, um Einzelmaßnahmen koordinierter vorantreiben zu können.

Das „Bundes-Klimaanpassungsgesetz“ ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Jahr 2023. Ziel ist es, eine vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise zu ermöglichen – und mit dieser Klimaanpassungsstrategie dafür einen verbindlichen Rahmen zu setzen. Das Gesetz ist im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen worden. Es ist eine Reaktion auf den Klimawandel, dessen Folgen etwa durch die Zunahme von Extremwetterereignissen auch in Deutschland immer deutlicher werden.

„Mit dem Gesetz wollen wir Maßnahmen ergreifen, um uns besser auf Veränderungen, die durch die Klimakrise entstehen, vorzubereiten“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz.

Ziel sei es auch, den sogenannten Flächenfraß durch Neubau zu begrenzen. „Wir wollen die Versiegelung möglichst gering halten und dort, wo versiegelte Flächen vorhanden sind, die nicht mehr gebraucht werden, auch wieder entsiegeln“, sagte die Ministerin. Es sei klar, dass Wohnungen gebaut werden müssten. „Aber man kann Flächen durchlässiger gestalten, damit Wasser wieder in den Boden eindringen kann, statt schnell in die Kanalisation abzulaufen. Das wird in vielen Kommunen möglich sein.“

Ausdrücklich stellte sich Lemke hinter kommunale Maßnahmen gegen den Wassermangel wie Bewässerungsverbote. „Auch bei mir zu Hause gilt ab dem 1. Juli, dass man tagsüber den Garten nicht mehr bewässern darf. Das finde ich richtig, weil es nicht sinnvoll ist, in der Mittagshitze den Garten zu gießen.“ Die Bevölkerung müsse sich darauf einstellen, „dass das Klima sich weiter verändert, dass es wärmer wird und dass wir sparsamer mit Wasser umgehen müssen“, so Lemke in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Was konkret steht im Klimaanpassungsgesetz?

Das Klimaanpassungsgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung eine verbindliche und vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegt und in die Tat umsetzt. In diesem Zusammenhang sollen die Ziele alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Diese Ziele enthalten unter anderem messbare Indikatoren für die Zielerreichung und sollen durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene unterstützt werden.

Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sollen aufgenommen werden. Ein verbindliches Monitoring der beobachteten Folgen des Klimawandels wird eingeführt und falls die Ziele verfehlt werden, soll das zuständige Ministerium spätestens innerhalb eines Jahres ergänzende Maßnahmen vorlegen.

Im Rahmen des Klimaanpassungsgesetzes ist auch ein Berücksichtigungsgebot vorgesehen. Das bedeutet, alle Träger öffentlicher Aufgaben müssen bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Zudem gibt es ein planerisches Verschlechterungsverbot hinsichtlich der Vulnerabilität von Grundstücken, Bauwerken und verschiedenen Gebieten im Allgemeinen. Darüber hinaus soll die Versiegelung von Böden auf ein Minimum begrenzt werden.

Auch für die Länder gibt es Vorgaben im Klimaanpassungsgesetz. Die Länder sollen eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen, um die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Grundlage hierfür sollen Klimarisikoanalysen unter Verwendung von möglichst regionalen Daten sein.

Dabei sollen auch Analysen darüber durchgeführt werden, welche Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Landesgebiet bereits eingetreten sind. Die Länder haben außerdem dafür zu sorgen, dass für jede Gemeinde, jeden Landkreis oder jeden Kreis nach Maßgabe der Zuständigkeitsbestimmungen des Landesrechts ein integriertes Klimaanpassungskonzept auf Basis einer Klimarisikoanalyse aufgestellt und die darin vorgesehenen Maßnahmen im Anschluss umgesetzt werden.

Nur in Ausnahmefällen können die Länder die kreisangehörigen Gemeinden unter einer zu bestimmenden Größe oder die Kreise bzw. Landkreise von dieser Pflicht ausnehmen.

Wie ist das Ziel des Klimaanpassungsgesetzes?

Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der menschlichen Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie der Natur und der Ökosysteme negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, weitestgehend zu vermeiden und nicht vermeidbare Auswirkungen möglichst zu reduzieren. Die Widerstandsfähigkeit ökologischer und gesellschaftlicher Systeme gegenüber den auch in Zukunft fortschreitenden klimatischen Veränderungen soll zur Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse unter Beachtung des Vorsorgeprinzips gesteigert und Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung geleistet werden. Die Vertiefung sozialer Ungleichheiten durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels soll verhindert werden.

Wann kommt die Klimaanpassungsstrategie?

Die Bundesregierung will diese bis zum 30. September 2025 vorlegen. Es soll sich um eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen handeln, die aus einer sogenannten Klimarisikoanalyse abgeleitet wird.

Und einer Klimarisikoanalyse versteht man im Sinne des Klimaanpassungsgesetzes eine Ermittlung und Bewertung der gegenwärtigen und zukünftigen Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels. Der Umfang der Klimarisikoanalyse richtet sich nach der Situation und den Bedürfnissen der jeweiligen juristischen Person.

Die Klimaanpassungsstrategie soll mindestens sieben Cluster mit jeweils definierten Handlungsfeldern enthalten:

  • Cluster Wasser
  • Cluster Infrastruktur
  • Cluster Land und Landnutzung
  • Cluster Gesundheit
  • Cluster Wirtschaft
  • Cluster Stadtentwicklung, Raumplanung, Bevölkerungsschutz
  • Cluster für übergreifende Handlungsfelder

Drohen die festgelegten Ziele der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie verfehlt zu werden, legt das zuständige Bundesministerium so schnell wie möglich, spätestens innerhalb eines Jahres nach Feststellung der drohenden Zielverfehlung, geeignete Maßnahmen zur Nachbesserung vor, um die Zielerreichung sicherzustellen.

Update vom 13. Juli 2023:

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Klimaanpassungsgesetz gebilligt. Ziel ist es, die Bevölkerung, Natur und Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Alle Städte, Landkreise und Gemeinden sollen damit in die Pflicht genommen werden, Klimaanpassungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen.

Derzeit liegt zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz der Referentenentwurf vor.

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