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Netzpaket: 3 Änderungen und ihre Folgen für den Ausbau erneuerbarer Energien
Was Katherina Reiches Netzpaket für die Energiewende bedeutet
Ein durchgesickerter Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht tiefgreifende Änderungen am Energiewirtschaftsrecht vor. Das sogenannte Netzpaket würde zentrale Mechanismen der Energiewende verändern und den Ausbau erneuerbarer Energien an mehreren Stellen finanziell unattraktiver machen. Branchenverbände warnen vor Investitionsunsicherheit, Befürworter sehen die Maßnahmen als notwendige Synchronisierung von Netzausbau und Anlagenzubau. Eine Analyse.
Kurz erklärt: Die Kernpunkte des Referentenentwurfs
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) plant Änderungen im Energiewirtschaftsrecht, bekannt als Netzpaket. Netzgebiete mit hoher Abregelung sollen als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden können. In diesen Gebieten würden Entschädigungszahlungen für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen für bis zu zehn Jahre entfallen.
Zusätzlich sollen Anlagenbetreiber den Netzausbau über Baukostenzuschüsse mitfinanzieren. Der bisherige Anschlussvorrang für erneuerbare Energien könnte faktisch aufgehoben werden. Branchenvertreter warnen vor einem massiven Rückgang bei Investitionen in Wind- und Solarenergie.
Hintergrund: Warum das Ministerium handeln will
Am Wochenende des 8. Februar 2026 ist ein auf den 30. Januar datierter Referentenentwurf aus dem BMWE öffentlich geworden. Das Dokument trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“. Zuerst berichtete der Spiegel über das 36-seitige Papier, anschließend veröffentlichten t-online und Fachmedien weitere Details.
Die Ausgangslage ist unstrittig: Der Bau von Solar- und Windkraftanlagen schreitet schneller voran als der Ausbau der Stromnetze. Netzbetreiber müssen daher immer häufiger Anlagen drosseln oder vorübergehend abschalten – ein Vorgang, der als Abregelung bezeichnet wird. Abregelung bedeutet, dass Netzbetreiber Erzeugungsanlagen zeitweise drosseln; Redispatch umfasst die daraus entstehenden Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen zur Netzstabilität.
Die betroffenen Betreiber erhalten für den entgangenen Strom Entschädigungszahlungen. Zusammen mit den Kosten für den Ersatzbetrieb konventioneller Kraftwerke entstehen Redispatchkosten, die für 2025 auf rund 2,7 Milliarden Euro geschätzt werden. Hinzu kommt eine Antragsflut für den Anschluss von Großbatteriespeichern mit einer Gesamtleistung von rund 400 Gigawatt (laut Referentenentwurf des Ministeriums) – obwohl nur ein Bruchteil dieser Projekte realisierbar ist.
Ein Ministeriumssprecher betonte, es sei „schlicht nicht mehr zeitgemäß, neuen Anlagen ohne Rücksicht auf die tatsächliche Erzeugungs- und Netzstruktur vor Ort die Abnahme des Stroms zu garantieren“. Eine bessere räumliche Steuerung erhöhe die Kosteneffizienz des Energiesystems.
Die drei zentralen Maßnahmen des Netzpakets
Der Referentenentwurf sieht drei ineinandergreifende Änderungen vor, die den regulatorischen Rahmen für erneuerbare Energien grundlegend verändern würden.
1. Redispatch-Vorbehalt: Entschädigungsverzicht für bis zu zehn Jahre
Netzgebiete, in denen im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge nicht eingespeist werden konnten, sollen als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden können. Die Ausweisung kann für bis zu zehn Jahre gelten. Wer in einem solchen Gebiet eine neue Solar- oder Windkraftanlage anschließen will, muss für die gesamte Dauer der Kapazitätslimitierung auf Entschädigungszahlungen bei Abregelungen verzichten.
Die BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bezeichnete den Vorschlag als „Gift für dringend benötigte Investitionen, wenn Entschädigungen für Abregelungen pauschal infrage gestellt werden.“
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig geht weiter: Die Streichung von Entschädigungen komme einem „Anschlussverbot für Solaranlagen“ in engpassbehafteten Leitungsabschnitten gleich. Ein wirtschaftlicher Betrieb und die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung neuer Anlagen seien unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Die Drei-Prozent-Schwelle ist dabei ein zentraler Streitpunkt. Sven Kirrmann vom Ökostromanbieter Naturstrom erklärte im Tagesspiegel Background, dass diese Schwelle beim Netzausbau als Planungsstandard gelte – das Netz werde aus Effizienzgründen bewusst nicht bis zur Aufnahme der letzten Kilowattstunde ausgebaut. „Wenn beim Überschreiten dieses Normalfalls direkt ein Ausnahmeregime mit erheblichen Einschränkungen beginnen soll, reduziert das die planungssicheren Ausbaugebiete in Deutschland massiv.“ Nach Einschätzung von Branchenexperten könnten weite Teile des Bundesgebiets von der Regelung betroffen sein.
2. Baukostenzuschüsse: Anlagenbetreiber sollen Netzausbau mitfinanzieren
Netzbetreiber sollen von den Erbauern neuer Ökostromanlagen künftig Baukostenzuschüsse zur „Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes“ verlangen dürfen. Die Höhe dieser Zuschüsse steht nicht im Entwurf – die Ausgestaltung wird der Bundesnetzagentur überlassen. Die Zuschüsse können regional unterschiedlich ausfallen, um „für Erzeuger Anreize zu setzen, sich an möglichst netzverträglichen Standorten anzuschließen.“
Die wirtschaftliche Tragweite dieser Regelung ist erheblich: Sie erhöht die Investitionskosten für erneuerbare Energien, während konventionelle Kraftwerke wie Gas- und Kohlekraftwerke nach dem Entwurf weiterhin Anspruch auf Entschädigungen bei Abregelungen behalten. Ein Branchenpapier, das t-online vorliegt, kommentiert die Kombination aus Baukostenzuschüssen und Redispatch-Vorbehalt mit der Feststellung, man frage sich, „weshalb das BMWE parallel zwei neue Maßnahmen einführt, welche beide die Risiken und Kosten für erneuerbare Energien erhöhen, es sei denn, man möchte einen Spatz gleich mit zwei Kanonen erschießen.“
3. Einschränkung des Anschlussvorrangs für Erneuerbare
Seit 25 Jahren gilt in Deutschland nach Paragraf 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dass Solar- und Windkraftanlagen vorrangig ans Netz angeschlossen werden. Der Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber für Anlagen ab einer Nennleistung von 135 Kilowatt eigene Priorisierungen für künftige Anschlussbegehren entwickeln sollen. Ob der bisherige Anschlussvorrang damit de facto aufgehoben wäre, bleibt unklar. Das Ministerium hat eine entsprechende Anfrage des Spiegel nicht beantwortet.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) warnt, der Anschluss erneuerbarer Energien werde damit in großen Teilen des Landes „von der Willkür der Netzbetreiber abhängig gemacht.“ In Deutschland gibt es fast 900 Verteilnetzbetreiber, die durch die Neuregelung alle unterschiedliche Vorgaben machen könnten. bne-Geschäftsführer Robert Busch fasst zusammen: „Dieses Netzpaket ist ein in Gesetzesform gegossener Wunschzettel der Netzbetreiber: weniger Ausbaudruck, mehr Steuerungsmacht. Bezahlen sollen das die Erneuerbaren, die Stromkunden und die Steuerzahler.“
Systemische Einordnung: Wem das Gesetzespaket nützt
Der Entwurf verschiebt Investitionsrisiken von Netzbetreibern auf Anlagenbetreiber und erhöht damit die Unsicherheit im Ausbau erneuerbarer Energien. Während fossile Reservekraftwerke nach Reiches Kraftwerksstrategie staatlich abgesichert werden sollen, steigt für erneuerbare Investitionen das regulatorische Risiko.
UKA-Geschäftsführer Gernot Gauglitz identifiziert ein konkretes Wettbewerbsproblem: Große Unternehmen wie Eon oder EWE betreiben über Tochtergesellschaften selbst Wind- und Solarparks. „Wenn ich zum Beispiel weiß, dass das Netz in zwei Jahren wieder aufnahmefähig ist und ich nicht das Risiko einpreisen muss, dass es zehn Jahre dauert, dann ist das ein signifikanter Wissensvorsprung“, erklärte Gauglitz gegenüber t-online. Das Netzpaket verschaffe großen Konzernen einen systematischen Vorteil gegenüber mittelständischen Projektentwicklern. Gauglitz erwartet, dass sich vor allem Mittelständler aus dem Markt zurückziehen – zur Freude der großen Kraftwerksbetreiber.
Die Interessenlage ist dabei auffällig: Katherina Reiche war vor ihrem Ministeramt Vorsitzende der Geschäftsführung der Westenergie GmbH, einer Eon-Tochter. Eon ist der größte Verteilnetzbetreiber Deutschlands. Dessen Chef Leonard Birnbaum forderte laut Tagesspiegel Background Ende Januar – kurz vor Fertigstellung des Referentenentwurfs – dass Anlagen, „die den Kunden keinen Wert bringen, sondern die meiste Zeit abgeregelt sind, anders beim Netzanschluss behandelt werden“ sollten. Diese Forderung spiegelt sich im Referentenentwurf wider. Positiv reagierten denn auch die Netzbetreiber: 50Hertz-Geschäftsführer Stefan Kapferer erklärte gegenüber der FAZ, es brauche ein neues System zur Priorisierung neuer Anlagen.
BEE-Präsidentin Heinen-Esser weist zudem darauf hin, dass die Kostendarstellung des Ministeriums an der realen Entwicklung vorbeigehe: Seit 2022 seien die Redispatchkosten gefallen, und die Netzbetreiber selbst prognostizierten keinen Anstieg. Dass ein kleiner Teil der Erzeugung nicht abtransportiert werden könne, gelte zudem genauso für fossile Kraftwerke.
Stimmen, die Positives sehen
Der BDEW, der sowohl Netzbetreiber als auch Energieerzeuger vertritt, erkennt Teile des Entwurfs an. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae unterstützt den Ansatz regional differenzierter Baukostenzuschüsse, betonte jedoch, Teile des Pakets „gehen insgesamt jedoch zu weit“. Der Redispatch-Vorbehalt müsse „kritisch diskutiert“ werden.
Energieexperte Tim Meyer schreibt auf LinkedIn, im Entwurf stehe „viel Richtiges“ – etwa die Notwendigkeit, Netzausbau und Anlagenzubau besser zu synchronisieren, sowie der Plan, Netzengpässe auf einer digitalen Plattform transparenter auszuweisen. Kritisch sieht Meyer jedoch die Machtverschiebung zugunsten der Netzbetreiber: Bei 850 Verteilnetzbetreibern im Land gebe es diejenigen, die gut vorankommen, und jene, die sich schwertun.
Letztere bekämen mit dem Entwurf die Macht, weiter zu bremsen. „Deutschlandgeschwindigkeit der Energiewende darf nicht darin bestehen, erst auf Nachzügler zu warten, bevor es weitergehen kann. Wir müssen endlich die Nachzügler beschleunigen.“
Das Muster: Regulatorische Unsicherheit bremst Investitionen
Die deutsche Energiebranche kennt dieses Muster. Unter Wirtschaftsminister Peter Altmaier – als Reiche Parlamentarische Staatssekretärin war – führte regulatorische Unsicherheit zu einem messbaren Einbruch beim Windenergieausbau. Der Mechanismus ist strukturell derselbe: Steigende Investitionsrisiken verteuern die Finanzierung erneuerbarer Projekte, mittelständische Entwickler ziehen sich zurück, das Ausbautempo sinkt.
Carolin Dähling von Green Planet Energy formuliert das Problem: „Ministerin Reiche hält zwar offiziell an den Ausbauzielen fest, doch was nützen Solardächer und Windräder auf dem Papier, wenn neue Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können und keinen verlässlichen Netzanschluss mehr bekommen?“ Der Einspeisevorrang der Erneuerbaren – „das Rückgrat der Energiewende“ – dürfe nicht angetastet werden.
Deutschland müsste das aktuelle Ausbautempo mindestens halten, um sein Ziel zu erreichen, bis 2030 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu decken. 2025 lag der Anteil bei etwa 60 Prozent. Einer Analyse von Agora Energiewende zufolge ist das Ziel erreichbar – aber nur, wenn alle bereits genehmigten Wind- und Solaranlagen tatsächlich realisiert werden. Das Netzpaket gefährdet diese Voraussetzung.
Gegenentwurf: Was die Grünen stattdessen fordern
Dass die identifizierten Probleme – Netzüberlastung, steigende Redispatchkosten, Antragsflut bei Speichern – auch anders gelöst werden könnten, zeigt ein Beschluss der Grünen-Bundesdelegiertenkonferenz vom November 2025. Das Papier „Energiewende 2.0: Nutzen statt Abwürgen“ setzt den Reiche-Plänen ein alternatives Konzept entgegen, das auf Digitalisierung, Dezentralität und Flexibilisierung statt auf Zugangsbeschränkungen setzt.
Der zentrale Unterschied liegt im Lösungsansatz: Wo Reiches Netzpaket die Netzüberlastung als Argument für die Einschränkung des Zubaus nutzt, argumentieren die Grünen, dass nicht weniger erneuerbare Energien die Lösung seien, sondern intelligentere Netze, mehr Speicher und flexible Verbraucher. „Den immer reichlicher vorhandenen günstigen Strom aus Wind und Sonne wollen wir kostengünstig integrieren statt ihn teuer abzuregeln“, heißt es im Beschluss.
Im Einzelnen fordern die Grünen eine Digitalisierungsoffensive für die Verteilnetze. Durch intelligente Messsysteme, automatisierte Steuerung und datenbasierte Netzplanung ließen sich mindestens 30 Prozent mehr Kapazität aus bestehenden Netzen herausholen. Bis 2030 sollten alle Haushalte und Unternehmen Smart Meter erhalten, verbunden mit zeitlich und räumlich differenzierten Tarifen, die flexibles Verhalten belohnen. Statt Netzbetreibern die Befugnis zu geben, Anlagen abzulehnen, sollen sie in die Pflicht genommen werden, ihre Infrastruktur zu modernisieren. Wettbewerb bei Messstellen soll gestärkt statt – wie unter Reiche geplant – abgeschafft werden.
Das Grünen-Papier betont zudem die Rolle der Bürgerenergie als systemische Alternative: Wer Energie lokal erzeugt, nutzt und speichert, entlastet das überregionale Netz. Energy Sharing, vereinfachte Regelungen für Mieterstrom und ein Recht auf Solar sollen den dezentralen Ausbau stärken. „Die Selbstwirksamkeit jedes Haushalts, Betriebs und Unternehmens müssen wir nutzen und anreizen, nicht verbieten“, heißt es im Beschluss.
Für die Industrie setzt das Papier auf gezielte Ansiedlungspolitik statt Zugangsbarrieren: Großverbraucher wie Elektrolyseure und Rechenzentren sollen dort errichtet werden, wo erneuerbarer Strom im Überfluss vorhanden ist – und ihre Abwärme für Wärmenetze nutzen. Das ist ein systemdienlicher Ansatz, der Erzeugung und Verbrauch zusammenbringt, statt Erzeugung zu beschränken.
Auch die Finanzierung denken die Grünen anders im Vergleich zum Netzpaket der Ministerin: Statt Anlagenbetreiber über Baukostenzuschüsse zu belasten, setzen sie auf einen Bund-Länder-Fonds für Energienetze und staatliche Garantien, die Kapitalkosten und Netzentgelte niedrig halten sollen. Für große PV-Anlagen und Windenergie sollen Differenzverträge stabile Erlöse garantieren, ohne Übergewinne auf Kosten der Allgemeinheit zu ermöglichen.
Sabine Nallinger von der Stiftung KlimaWirtschaft unterstützt diese Stoßrichtung: Überlastete Netze und Redispatchkosten seien „ein reales Problem“. „Doch mit dem Bau von Speichern und Anreizen zur Flexibilisierung gibt es bereits effiziente Lösungen. Den Netzzugang der Erneuerbaren zu schwächen, schafft dagegen Unsicherheit und gefährdet den Ausbau, was zu einer schlechteren Versorgung und höheren Preisen führen könnte.“
Energiewirtschaftsrecht: Wie es weitergeht
Der Referentenentwurf vom Netzpaket muss zunächst in die Verbändeanhörung. Die Positionen der Interessenvertreter werden gesammelt und ausgewertet, bevor das Gesetz ins Kabinett und anschließend in Bundestag und Bundesrat geht. SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer hat den Entwurf bereits abgelehnt: „Der beschleunigte Umstieg auf Erneuerbare ist längst eine Frage der Energiesicherheit geworden, Beschränkungen in Tempo und Menge können wir uns nicht leisten.“ Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi spricht von einer „fossilen Agenda“, seine Parteifreundin Katrin Uhlig warnt: „Statt Planungssicherheit zu schaffen, wachsen mit Frau Reiches Vorhaben Kosten und Unsicherheit für alle Projekte.“
Ob das Netzpaket zu mehr Systemstabilität oder zu Investitionsunsicherheit führt, wird sich im parlamentarischen Verfahren entscheiden. Die Taktik, zunächst einen weit gefassten Entwurf vorzulegen, um sich anschließend auf einen Kompromiss herunterhandeln zu lassen, ist in der Energiepolitik nicht unüblich. Doch selbst ein abgemildertes Netzpaket würde den regulatorischen Rahmen für erneuerbare Energien grundlegend verändern.
Klar ist: Tempo und Planungssicherheit bleiben die entscheidenden Faktoren für das 80-Prozent-Ziel 2030. Der Konflikt dreht sich letztlich um die Frage, ob Deutschland Engpässe durch Bremsen des Zubaus löst – oder durch Beschleunigung von Digitalisierung, Flexibilität und Netzausbau. Jede regulatorische Unsicherheit verteuert Kapital, verzögert Projekte und macht die Energiewende insgesamt teurer.
Die Erneuerbaren-Branche, die Kommunen und die mittlerweile Millionen Prosumer im Land, die in Solardächer, Balkonkraftwerke und Wärmepumpen investiert haben, werden den parlamentarischen Prozess aufmerksam beobachten. Und das sollten sie auch.
Verwendete Quellen
- Spiegel – Bericht zum Referentenentwurf „Netzpaket“ (Februar 2026)
- t-online – Analyse und Branchenreaktionen zum Netzpaket
- Tagesspiegel Background – Aussagen zum Netzanschluss
- Frankfurter Allgemeine Zeitung – Stellungnahme von 50Hertz
- Agora Energiewende – Analyse zum 80-Prozent-Ziel bis 2030
- Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) – Stellungnahme zum Redispatch-Vorbehalt
- Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) – Bewertung der Baukostenzuschüsse
- BDEW – Position zu regional differenzierten Baukostenzuschüssen
- Stiftung KlimaWirtschaft – Einschätzung zu Flexibilisierung und Netzausbau
- Grüne zur Energiewende 2.0: Elektrostaat statt Petrostaat

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit 20 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.