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Oberlandesgericht kippt Mischpreisverfahren

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Schlappe für die Bundesregierung, Sieg für Cleantech: Düsseldorfer Oberlandesgericht hebt im Oktober 2018 eingeführte Verfahren am Regelenergiemarkt auf.

Das Kölner Cleantech-Unternehmen Next Kraftwerke hat das umstrittene Mischpreisverfahren durch den Klageweg erfolgreich gekippt. Das Verfahren war am Regelenergiemarkt im Oktober 2018 eingeführt worden und hatte zu deutlich mehr Eingriffen ins Netz und teilweise übertrieben hohen Kosten für Regelenergie geführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Kläger Next Kraftwerke nun Recht.

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat der Klage der Next Kraftwerke entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Damit lebt voraussichtlich das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf.

Nach Ansicht vieler Marktteilnehmer, von Politikern wie Ingrid Nestle und Wissenschaftlern wie Claudia Kemfert hat das Mischpreisverfahren erhebliche Probleme verursacht. Mehr dazu im Cleanthinking-Beitrag vom 2. Juli.

Wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat. Daher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende. Denn das Mischpreisverfahren hat zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Markt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.

Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke

Klage beim Oberlandesgericht im Juli 2018 eingereicht

Direkt nach der Einführung im Juli 2018 hatte Next Kraftwerke, unterstützt durch andere Marktakteure und begleitet durch die Kanzlei Osborne Clarke gegen das Mischpreisverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt und zunächst einen Aufschub der Einführung des umstrittenen Verfahrens am Regelenergiemarkt erzielt. Im Oktober 2018 lief diese aufschiebende Wirkung aus, seitdem galt das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt.

Beim Mischpreisverfahren bekommen Stromhändler über zwei Wege finanzielle Entschädigung: Einerseits für die generelle Lieferbereitschaft. Und andererseits für den Fall der tatsächlichen Belieferung mit Energie. Ziel der Bundesnetzagentur mit der Einführung des Verfahrens war, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen.

Die Praxis zeigt: Diese Effizienzeffekte treten nicht ein. Im Gegenteil. Gerfried Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG, beschreibt die Gründe für die im früheren Beitrag beschriebenen Vorfälle im Stromnetz so: Es bestünde der Verdacht, dass Energiehändler im Juni mehr Strom verkauften als sie überhaupt liefern konnten.

Christoph Podewils, Kommunikationschef bei Agora Energiewende, unterstreicht dies und kritisiert, dass die Bundesnetzagentur ein solches Vorgehen überhaupt ermögliche. Das hängt entscheidend mit dem Systemwechsel zusammen. Beim Mischpreisverfahren können Händler theoretisch im ersten Schritt Lieferbereitschaft signalisieren, obwohl sie im Ernstfall gar nicht in der Lage sind, auch tatsächlich zu liefern. Damit werden sie – und deshalb machen sie es – aber für die Lieferbereitschaft trotzdem honoriert.

„Das ist zwar nicht legal. Aber die Stromhändler sind wohl so vorgegangen“, sagt Podewils. In gewisser Weise führe das Mischpreisverfahren daher zu einer Fehlsteuerung, obwohl eigentlich mehr Effizienz das Ziel war. 

Hohe Mehrkosten für Unternehmer und Verbraucher

Aus Sicht des Genossenschaftlers Bohlen ist das Mischpreisverfahren ein Geschenk für die Betreiber fossiler Großkraftwerke. Dass Händler mit zwei Preisstaffeln jonglieren können, gehe zu Lasten der Endverbraucher. Denn die Haushalte, kleinen und mittleren Unternehmen tragen die höheren Kosten für die Beschaffung von Strom.

Diese haben sich von durchschnittlich 3,35 Cent pro Kilowattstunde in 2016 um 34 Prozent auf 5,06 Cent pro Kilowattstunde in 2018 erhöht. Das bedeutet für jeden Haushalt bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr Mehrkosten von 60 Euro pro Jahr. Das sind bei 40 Millionen Haushalten in Deutschland Mehrkosten von insgesamt 2,4 Milliarden Euro. Auch der Klein- und Mittelstand ist, entsprechend dem individuellen Verbrauch gesamt von Mehrkosten in Höhe von 2,5137 Milliarden Euro betroffen. 

Daher forderten Podewils und Bohlen zuletzt in den Medien die Abschaffung des Mischpreisverfahrens. Diese Forderung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun erfüllt. Das ist ein guter Tag für die Erneuerbaren Energien und die Energiewende in Deutschland.

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