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Schritt für Schritt: Wie Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden

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Anleitung zur Eintragung ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und zur Anmeldung beim Netzbetreiber.

Steigende Energiekosten und ein wachsendes Bewusstsein für Umweltschutz haben viele Hausbesitzer dazu veranlasst, auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen. Ein Balkonkraftwerk ist eine perfekte Wahl für Menschen, die Bürgerenergie erzeugen möchten, insbesondere wenn sie in einer Mietwohnung leben. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden können – sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als auch durch Anzeige beim Netzbetreiber.

Das Wichtigste zuerst: Auch im Jahr 2023 muss ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber gemeldet und anschließend bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Der Gesetzgeber möchte diese Pflichten zum 1. Januar 2024 vereinfachen, aber noch gilt die alte Vorgabe, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden. Die Position der Bundesnetzagentur zu Balkonkraftwerken ist sehr eindeutig.

Als Reihenfolge gilt stets: Zuerst beim Netzbetreiber das Balkonkraftwerk anmelden. Ist das erledigt, dann innerhalb von vier Wochen nach der Installation die Eintragung ins Marktstammdatenregister vornehmen. Weitere Hintergründe zum MaStR gibt es am Ende dieser Schritt für Schritt-Anleitung, mit der Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden können.

Die Netzbetreiber bieten kein einheitliches Formular zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks an. Teilweise funktioniert die Anmeldung direkt online. Teilweise funktioniert sie über ein ausfüllbares PDF- oder Word-Dokument. Und teilweise muss das Dokument ausgedruckt werden, um danach ausgefüllt per Post oder als Scan per E-Mail verschickt zu werden. Eine Vielzahl von PDF-Formularen sowie eine Excel-Tabelle mit der Übersicht zu Linkes zu einer Vielzahl von Netzbetreibern ist in diesem Ordner zu finden, der für den Zugriff freigegeben ist.

Achtung: In seltenen Fällen bieten Netzbetreiber kein vereinfachtes Verfahren für die Anmeldung von Balkonkraftwerken an. In diesem Fall empfiehlt es sich, das Standard-Formular der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie DGS zu verwenden. Dieses ist in diesem freigegebenen Ordner durch Cleanthinking zu finden.

Schritt für Schritt: Anmeldung beim Netzbetreiber

Schritt 1: Informieren Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen
Bevor Sie mit der Anmeldung beginnen, ist es wichtig, dass Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen für Balkonkraftwerke in Ihrer Region informieren. In Deutschland müssen Balkonkraftwerke immer beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Informieren Sie sich daher über die Melde- und Genehmigungsverfahren in Ihrer Region.

Schritt 2: Kauf und Installation des Balkonkraftwerks
Der nächste Schritt besteht darin, das Balkonkraftwerk zu erwerben und zu installieren. Hierzu einige Tipps, damit alles reibungslos funktioniert: Achten Sie darauf, dass das Balkonkraftwerk von einem zertifizierten Hersteller stammt, das eine CE-Kennzeichnung aufweist. Zusätzlich sollten Sie sich über die richtige Platzierung und Verbindung des Geräts zum Hausstromnetz informieren, um mögliche Komplikationen während des Anmeldevorgangs zu vermeiden. Viele Infos dazu gibt es hier im Ratgeber rund um Balkonkraftwerke.

Schritt 3: Beantragen Sie die Einspeisevergütung
Eine Einspeisevergütung kann ein erhebliches Argument sein, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Die Höhe der Einspeisevergütung für selbst erzeugten Strom kann von Region zu Region unterschiedlich sein. Informieren Sie sich darüber, ob es in Ihrer Region eine solche Vergütung gibt, und beantragen Sie diese frühzeitig.

Unsere Empfehlung ist: Verzichten Sie auf die Einspeisevergütung. Da der vom Steckersolargerät erzeugte Strom überwiegend im Haushalt verwendet wird, sind die Überschüsse, die vergütet würden, denkbar gering. Diesen wenigen Euros Ertrag steht der Aufwand einiger bürokratischer Papiere gegenüber – das lohnt sich nicht.

Schritt 4: Anmeldung beim Netzbetreiber
Nach Installation des Balkonkraftwerks und Einrichten der Einspeisevergütung ist der nächste Schritt die Anmeldung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Das Anmeldeformular sollte alle notwendigen Informationen enthalten, die für den Netzbetreiber von Bedeutung sind. Eine genaue Beschreibung des Balkonkraftwerks, die elektrische Leistung, die genauen Standortinformationen etc. sollten nicht fehlen.

Hier sind die Daten, die Sie eintragen müssen:

Allgemeine Daten:

  • Art der Einheit: Stromerzeugung
  • Art der Stromerzeugung: Solare Strahlenenergie
  • Betriebsstatus: [In Planung / In Betrieb]

Anlagenbezeichnung:

  • Name der Anlage: [Name/Bezeichnung der Anlage

Angaben zum Betrieb:

  • Inbetriebnahmedatum: [Datum der Inbetriebnahme]
  • Standort der Anlage: [Standortangabe]
  • Geografische Koordinaten: [Automatisch aus den Adressdaten ermittelt]

Technische Daten:

  • Anzahl der Module: [Anzahl der verwendeten Module]
  • Bruttoleistung: [Bruttoleistung der Anlage]
  • Nettonennleistung: [Netto-Nennleistung der Anlage]
  • Wechselrichterleistung: [Leistung des Wechselrichters]
  • Ist ein Stromspeicher am Wechselrichter angeschlossen: [Ja/Nein]
  • Gilt eine Leistungsbegrenzung für die Anlage: [Ja/Nein]
  • Errichtungsort und Nutzung des Gebäudes: [Angabe zum Standort/Verwendung]
  • Ausrichtung und Neigungswinkel der Module: [Angabe zur Ausrichtung und Neigung der Module]

Netzanschluss:

  • Anschlussnetzbetreiber: [Name des Anschlussnetzbetreibers]
  • Spannungsebene: [Niederspannung]
  • Identifikationsnummer vom Netzbetreiber: [Angabe der Identifikationsnummer]

EEG-Anlage:

  • Technische Daten (identisch mit den technischen Daten der Solaranlage)
  • Bestätigung, dass die Einspeisevergütung erhalten wird

Nachdem Sie die Daten eingetragen haben, erhalten Sie ein Schreiben. Es wird Ihnen per Post zugesendet.

Schritt 5: Prüfung durch den Netzbetreiber
Sobald die Anmeldung beim Netzbetreiber abgeschlossen wurde, wird ein Fachmann ihn prüfen um sicherzustellen, dass es den notwendigen Vorschriften entspricht und sicher installiert wurde. Wenn das Balkonkraftwerk genehmigt ist, wird der Netzbetreiber Ihnen eine Einspeiseerlaubnis erteilen.

Handicap Zählertausch

Bei der Nutzung von Stecker-Solargeräten für den Eigengebrauch besteht die Möglichkeit, dass der erzeugte Strom in das Netz eingespeist wird. In solchen Fällen wird der Netzbetreiber nach der Anmeldung eventuell den vorhandenen Stromzähler mit Drehscheibe (Ferarris-Zähler) austauschen. Anstelle des alten Zählers wird ein moderner elektronischer Zähler installiert, der sowohl den Strombezug als auch die eingespeiste Energie erfassen kann und eine Rücklaufsperre besitzt. Bitte beachten Sie, dass für den neuen Zähler möglicherweise höhere Gebühren anfallen, die Sie bequem über Ihre Stromrechnung beim Energieversorger begleichen können.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Bundeswirtschaftsministerium plant, den vorübergehenden Betrieb des rückwärtsdrehenden Zählers zu erlauben, was das Balkonkraftwerk anmelden vereinfachen würde. Daher besteht keine Strafgefahr, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk bereits in Betrieb nehmen, bevor der Zähler ausgetauscht wurde. Weitere Einzelheiten zum Thema Balkonkraftwerk-Stromzähler finden Sie in einem speziellen Ratgeber.

Tipps & Tricks im Überblick

Wichtig für die Anmeldung sind noch das Zertifikat für den NA-Schutz E.6 (vom Wechselrichter-Hersteller) und das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 nach VDE-AR-N 4105. Letzteres findet sich auch im Cleanthinking-Ordner.

Für folgende Netzbetreiber liegen die PDF-Dokumente im Cleanthinking-Ordner:

  • EWE Netz
  • Mainzer Netze
  • Netz Leipzig
  • Netze BW
  • NEW Netz
  • SWA Netze
  • Wesernetz

Für folgende Netzbetreiber sind direkte Links hinterlegt:

  • Mitnetz Strom
  • EWE Netz
  • Avacon Netz
  • Netze BW
  • SWA Netze
  • Mainzer Netze
  • SH Netz
  • E-Netz Südhessen
  • NEW Netz
  • Rheinenergie
  • Bayernwerk Netz
  • Wesernetz
  • N-Ergie Netz
  • Westnetz
  • Netz Leipzig

Beide Listen werden fortlaufend erweitert. Sie haben ein Formular vorliegen? Schicken Sie es und gerne zu, dann ergänzen wir die Übersicht als Service für potenzielle Balkonkraftwerk-Käufer. Die Mailadresse dafür lautet steckersolar@cleanthinking.de.

Schritt für Schritt ins Marktstammdatenregister

Los geht die Anmeldung beim Marktstammdatenregister mit dem Aufruf dieser Webseite: Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de). Dort ist es notwendig, ein Benutzerkonto zu erstellen. Anschließend müssen Sie sich als Marktakteur „Anlagenbetreiber“ registrieren. Der letzte Schritt ist die Registrierung der eigenen Solaranlage.

Folgende Antwortempfehlungen können wir für den Registrierungsprozess geben:

  • Gilt für die Solaranlage eine Leistungsbegrenzung? Nein.
  • Volleinspeisung oder Teileinspeisung? Teileinspeisung
  • Kann die Stromerzeugungseinheit vom Netzbetreiber ferngesteuert werden? Nein
  • Spannungsebene: Niederspannung (= Hausanschluss/Haushaltsstrom)
  • Vom Netzbetreiber vergebene Identifikationsnummer für die Einheit: Nicht vorhanden
  • Installierte Leistung der EEG-Anlage: kWp (Beachte: 600W = 0,6kWp)
  • EEG-Anlagenschlüssel: Nicht vorhanden
  • Anlagenkennziffer aus dem Anlagenregister: Nicht vorhanden
  • Sollen, wurden oder werden für den in der Solaranlage erzeugten Strom
  • Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen? Nein
  • Wurde für die Solaranlage ein Zuschlag in einer Ausschreibung erlangt? Nein
  • Wurde die Solaranlage der Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags
  • zugeordnet und sind die Voraussetzungen von § 21 Absatz 3 EEG erfüllt? Nein

Im Cleanthinking-Ordner zum Thema Balkonkraftwerk anmelden gibt es auch ein Dokument, das mit Screenshots die Anmeldung im Marktstammdatenregister detailliert erklärt. Überdies gibt es das Tutorial-Video der Bundesnetzagentur:

Was ist das MaStR?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes in Deutschland[. Es wird von den Behörden und Marktakteuren im Energiebereich genutzt. Das Register enthält Informationen über alle Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem und wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geführt.

Das MaStR dient dazu, Meldepflichten und -fristen für verschiedene Akteure im Energiesektor festzulegen. Es ermöglicht die Veröffentlichung von Registerdaten und bietet den Behörden eine rechtliche Grundlage für die Verwendung der Daten. Im MaStR müssen unter anderem die Stammdaten von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten registriert werden.

Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist beispielsweise für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die diese mit dem öffentlichen Stromnetz verbinden möchten, verpflichtend. Das Register wurde Anfang 2019 eingeführt. Selbiges wird auch verwendet, um ein Balkonkraftwerk anmelden zu können.

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% S Kommentare
  1. Thomas D. sagt

    Hallo!
    Bei Bayernwerk-Netz anmelden, ist so eine Sache, weil die wollen bei der Anmeldung auf ihrer Seite schon die Marktstammdatenregister Nummer für das Balkonkraftwerk haben.
    Also wo soll man es denn jetzt zuerst anmelden???
    Die andere Sache ist, das mit dem Inbetriebnahme Datum: Was soll man da eingeben, wenn Bayernwerk-Netz sagt, das erst der Zähler getauscht werden muss, bevor man es anschließen darf und die aber kein genaues Datum nennen können. So 2 bis 3 Monate nach Anmeldung war die Aussage.
    Bayernwerk-Netz besteht auch auf eine Wieland-Steckdose.
    Eben so kann man eine Drosselung (Leistungsbegrenzung) des Wechselrichters von 800 Watt auf 600 Watt, nur beim Marktstammdatenregister eintragen, aber nicht auf der Seite von Bayernwerk-Netz.
    Das führt dann ja auch wieder zu Problemen.

  2. Top – gibt einfach immer viel zu bedenken. Danke für die übersichtliche Liste!

    1. Martin Jendrischik sagt

      Sehr, sehr gerne. Ich versuche, diese Seite ständig zu erweitern und zu verbessern. Immer her mit Input!

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