ENERGIE · STAND 29. SEPTEMBER 2026
Balkonkraftwerk BeispielBalkonkraftwerk: Vorteile und Nachteile und wann es sich lohnt
Ein Balkonkraftwerk senkt die Stromrechnung ohne eigenes Dach und ohne Meldung beim Netzbetreiber. Doch der Strom, der ins Netz fließt, bringt kein Geld, und ein Speicher rechnet sich selten. Die Vorteile und Nachteile im Stand September 2026, mit einer offenen Rechnung zu Ertrag und Kosten.
Ein Balkonkraftwerk lohnt sich für die meisten Haushalte, weil fast jede erzeugte Kilowattstunde teuren Netzstrom ersetzt. Zwei senkrecht montierte Module mit je 400 Watt liefern am unverschatteten Südbalkon laut Verbraucherzentrale zusammen rund 560 Kilowattstunden im Jahr. Bleiben 70 Prozent davon im Haushalt, spart er bei 37,0 Cent pro Kilowattstunde rund 145 Euro jährlich.
Der wichtigste Nachteil eines Balkonkraftwerks: Für eingespeisten Strom gibt es keine Vergütung. Das Gerät deckt außerdem nur einen Teil des Verbrauchs, in einer Zweipersonenwohnung knapp ein Fünftel. Einen Batteriespeicher hält das Umweltbundesamt bei durchschnittlichem Verbrauch für eher unwirtschaftlich.
Rechtlich war der Einstieg nie einfacher. Seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister, seit Oktober 2024 können Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen die Erlaubnis verlangen. Am 29. September 2026 standen dort 1.518.715 Balkonkraftwerke als in Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
Welche Vorteile hat ein Balkonkraftwerk
Der größte Vorteil eines Balkonkraftwerks ist günstiger eigener Strom, der Netzstrom für durchschnittlich 37,0 Cent pro Kilowattstunde ersetzt. Dazu kommen ein niedriger Kaufpreis, eine einfache Registrierung und ein gesetzlicher Anspruch auch für Mieter*innen.
Den Strompreis beziffert die BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 für Neukundentarife bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ein Gerät mit zwei Standardmodulen kostet laut Verbraucherzentrale 200 bis 300 Euro, dazu kommen 50 bis 100 Euro Befestigung pro Modul (Stand Juli 2026). Umsatzsteuer fällt beim Kauf seit 2023 nicht an.
Erzeugung und Verbrauch passen in einer Wohnung gut zusammen. Kühlschrank, Router und Geräte im Standby laufen auch mittags, deshalb bleibt ein großer Teil des Solarstroms im Haushalt. Das Umweltbundesamt rechnet in einem Beispiel mit zwei senkrechten Südmodulen mit nur 30 Prozent Netzeinspeisung.
Ein Balkonkraftwerk ist nicht fest verbaut und zieht bei einem Umzug mit. Nach Angaben der Verbraucherzentrale vermeidet ein solches Gerät in 20 Jahren etwa 2,5 Tonnen CO2. Das Umweltbundesamt sieht den Wert vor allem in der Beteiligung: Auch Mieter*innen in der Stadt erzeugen eigenen Strom und beschäftigen sich dadurch mit ihrem Verbrauch.
Wer ein eigenes Dach hat, kann größer denken. Die Abwägung für Dachanlagen steht im Überblick zu den Vorteilen und Nachteilen von Photovoltaik.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Eigener Solarstrom ersetzt Netzstrom für durchschnittlich 37,0 Cent pro kWh | Eingespeister Strom wird nicht vergütet |
| Zwei Module inklusive Befestigung für rund 300 bis 500 Euro | Deckt in einer Zweipersonenwohnung knapp ein Fünftel des Verbrauchs |
| Nur Registrierung im Marktstammdatenregister, keine Meldung an den Netzbetreiber | Ausrichtung nach Norden und Teilverschattung senken den Ertrag stark |
| Anspruch auf Erlaubnis für Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen | Speicher rechnet sich bei durchschnittlichem Verbrauch eher nicht |
| Keine Umsatzsteuer beim Kauf | Schuko-Stecker nur bis 960 Watt Modulleistung und mit normgerechtem Gerät |
Welche Nachteile hat ein Balkonkraftwerk
Der größte Nachteil eines Balkonkraftwerks ist, dass überschüssiger Strom ohne Vergütung ins Netz fließt. Außerdem liefert es im Winter und am Abend wenig und deckt nur einen kleinen Teil des Jahresverbrauchs.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ordnet Balkonkraftwerke der unentgeltlichen Abnahme zu (§ 8 Absatz 5a EEG). Viel entgeht Betreiber*innen dabei nicht. Das Umweltbundesamt beziffert eine hypothetische Vergütung für ein 800-Watt-Gerät selbst unter optimalen Bedingungen auf rund 13 Euro im Jahr.
Der Standort entscheidet über den Ertrag. Die Verbraucherzentrale nennt Flächen zwischen Nordost und Nordwest sowie Plätze im Schatten von Bäumen oder Nachbarhäusern als ungeeignet. Schon wenige Prozent Schatten auf einem Modul können dessen Leistung um mehr als die Hälfte senken. Wie viel ein bestimmter Balkon hergibt, zeigt der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin.
Auch der Anschluss hat Grenzen. Nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist der Schuko-Stecker nur bis 960 Watt Modulleistung normgerecht, und nur mit Schutzmaßnahmen am Gerät. Größere Geräte brauchen eine spezielle Energiesteckdose, die eine Elektrofachkraft installiert.
Mieter*innen brauchen weiterhin die Zustimmung ihres Vermieters. Er darf sie nach § 554 BGB nur verweigern, wenn ihm die Anlage auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist.
Was bringt ein Balkonkraftwerk im Jahr
Ein Balkonkraftwerk mit zwei 400-Watt-Modulen bringt am unverschatteten Südbalkon rund 560 Kilowattstunden und spart etwa 120 bis 145 Euro im Jahr. Wie viel davon ankommt, entscheidet der Anteil, den der Haushalt selbst verbraucht.
Die Verbraucherzentrale rechnet für ein 400-Watt-Modul, senkrecht und verschattungsfrei am Südbalkon montiert, mit etwa 280 Kilowattstunden im Jahr. Den Strombezug senkt das nach ihrer Angabe um etwa 200 Kilowattstunden, der Rest fließt über den Zähler ins öffentliche Netz.
Im Verhältnis zum Verbrauch bleibt der Beitrag begrenzt. Die HTW Berlin setzt in ihrem Simulator für zwei Personen im Mehrfamilienhaus 2.100 Kilowattstunden Jahresverbrauch an. Rund 390 selbst genutzte Kilowattstunden decken davon knapp ein Fünftel.
Mehr Module heben den Nutzen nicht im gleichen Maß. Die Dauerlast einer durchschnittlichen Wohnung liegt laut Umweltbundesamt meist deutlich unter 100 Watt. Ein einzelnes Modul mit etwa 450 Watt kann deshalb die wirtschaftlichere Wahl sein.
Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk
Ein Balkonkraftwerk lohnt sich, wenn die Module unverschattet Richtung Süden zeigen und im Haushalt tagsüber Geräte laufen. Unter diesen Bedingungen hat es seinen Kaufpreis nach zwei bis gut vier Jahren wieder eingespielt.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Modulleistung, senkrecht am Südbalkon | 2 × 400 Watt |
| Jahresertrag | 560 kWh |
| Eigenverbrauchsanteil | 70 % |
| Selbst genutzter Strom | 392 kWh |
| Ersparnis bei 37,0 Cent pro kWh | 145 Euro pro Jahr |
| Ersparnis bei 30,0 Cent pro kWh | 118 Euro pro Jahr |
| Anschaffung inklusive Befestigung | 300 bis 500 Euro |
| Amortisation | 2,1 bis 4,2 Jahre |
Die Rechnung nutzt zwei Strompreise. Der BDEW-Wert von 37,0 Cent enthält anteilig den Grundpreis, der durch ein Balkonkraftwerk nicht sinkt. Die Zeile mit 30 Cent entspricht dem Preis, mit dem die Verbraucherzentrale rechnet.
Die Verbraucherzentrale selbst kommt auf drei bis fünf Jahre bis zur Amortisation. Danach arbeitet das Gerät weiter, die HTW Berlin kalkuliert einen Tausch des Wechselrichters erst nach 15 Jahren. Das Umweltbundesamt hält fest, dass Balkonkraftwerke sich auch ohne Förderung innerhalb weniger Jahre amortisieren.
Schlechter fällt die Bilanz aus, wenn tagsüber kaum jemand Strom braucht. Für die Wirtschaftlichkeit zählt laut Umweltbundesamt ausschließlich der selbst verbrauchte Anteil. Wer vor allem abends und nachts Strom nutzt, speist mehr ein und spart entsprechend weniger.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk mit Speicher
Ein Balkonkraftwerk mit Speicher lohnt sich für die meisten Haushalte nicht, weil zu wenig Überschuss zum Speichern übrig bleibt. Das Umweltbundesamt hält einen Speicher bei durchschnittlichem Verbrauch für eher unwirtschaftlich.
Im Beispiel oben fließen rund 168 Kilowattstunden im Jahr ins Netz. Die HTW Berlin setzt für steckbare Batteriesysteme einen Systemnutzungsgrad von 82,5 Prozent an. Selbst ein Speicher, der den gesamten Überschuss aufnimmt, gibt davon also nur rund 140 Kilowattstunden zurück.
Bei 37,0 Cent sind das höchstens gut 50 Euro im Jahr. Den Aufpreis für einen Speicher nennt die Verbraucherzentrale mit 500 bis 1.000 Euro, das entspricht zehn bis 20 Jahren Rückzahlung. Für die Batterie setzt die HTW Berlin schon nach zehn Jahren einen Tausch an.
Die Obergrenze wird im Alltag kaum erreicht. Im Winter und in den Übergangsmonaten reicht der Überschuss laut Umweltbundesamt kaum, um den Speicher voll zu laden. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erfasst Geräte mit Speicher bislang nicht, die DKE arbeitet an eigenen Regeln.
Interessanter wird ein Speicher bei mehr Modulleistung und hohem Abendverbrauch. Wie man vor dem Kauf misst, ob der Überschuss reicht, zeigt die Rechnung zum Balkonkraftwerk mit Speicher. Für Dachanlagen gilt eine andere Rechnung, die der Überblick zu Stromspeichern für Photovoltaik erklärt. Welche neuen Regeln der Bundesnetzagentur für Heimspeicher mit Netzstrom gelten, beschreibt der Artikel zu MiSpeL.
Welche Regeln gelten 2026 für Balkonkraftwerke
Ein Balkonkraftwerk darf bis 800 Voltampere Wechselrichterleistung und bis 2.000 Watt Modulleistung haben und muss nur im Marktstammdatenregister registriert werden. Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen können seit Oktober 2024 die Erlaubnis dafür verlangen.
| Thema | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Leistung | Bis 800 VA Wechselrichter, bis 2.000 Wp Module | § 8 Abs. 5a EEG |
| Anmeldung | Registrierung im Marktstammdatenregister, keine zusätzliche Meldung an den Netzbetreiber | § 8 Abs. 5a EEG |
| Vergütung | Keine, unentgeltliche Abnahme | § 8 Abs. 5a EEG |
| Zähler | Betrieb am vorhandenen Zähler, bis ein Zweirichtungszähler eingebaut ist | § 10a Abs. 3 EEG |
| Stecker | Schuko bis 960 Wp mit Schutzmaßnahmen, darüber Energiesteckdose | DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025) |
| Mietwohnung | Anspruch auf Erlaubnis, außer bei Unzumutbarkeit | § 554 BGB |
| Eigentumswohnung | Anspruch auf angemessene bauliche Veränderung | § 20 Abs. 2 WEG |
| Speicher | Von der Produktnorm nicht erfasst | DKE-FAQ zur Norm |
Die Leistungsgrenzen und die vereinfachte Anmeldung stammen aus dem Solarpaket I, das im Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Maßgeblich ist laut Umweltbundesamt die Leistung auf dem Typenschild des Wechselrichters. Eine Drosselung per Software zählt nicht.
Nach der Registrierung tauscht der Messstellenbetreiber einen alten Zähler gegen einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem. Bis dahin darf das Gerät laut Umweltbundesamt auch an einem rückwärts laufenden Zähler betrieben werden. Mehrkosten entstehen durch den Tausch nicht. Was der neue Zähler kann, erklärt der Smart-Meter-Ratgeber.
Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist im Dezember 2025 erschienen und richtet sich an Hersteller. Auf Geräte, die schon in Betrieb sind, wirkt sie nach Angaben der DKE nicht.
Für Mietwohnungen und Eigentumswohnungen gilt seit Oktober 2024 ein Gesetz, das Steckersolargeräte in § 554 BGB und § 20 WEG aufgenommen hat. Eine Erlaubnis bleibt nötig. Vermieter und Eigentümergemeinschaften können sie laut Umweltbundesamt aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.
Woran erkennt man ein gutes Balkonkraftwerk
Ein gutes Balkonkraftwerk erfüllt die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 und hat einen Wechselrichter, der laut Typenschild höchstens 800 Voltampere leistet. Ebenso wichtig ist ein Anbieter, der Garantie und Ersatzteile auch in einigen Jahren noch liefern kann.
Beim Schuko-Stecker verlangt die Norm zusätzlichen Schutz. Das Umweltbundesamt nennt Abdeckungen der Kontaktstifte, einen internen Trennschalter im Stecker oder eine galvanische Trennung im Wechselrichter. Die Halterung muss zu Balkon und Windlast passen.
Seit 2024 sind mehrere Set-Anbieter in die Insolvenz gegangen. Über priwatt eröffnete das Amtsgericht Leipzig im April 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren, Reklamationen und Erstattungen konnten laut pv magazine danach nicht mehr bedient werden. Die Hintergründe stehen in der Analyse der Balkonkraftwerk-Insolvenzen.
Für den Eigenverbrauch lohnt ein Messgerät. Viele Wechselrichter zeigen den Ertrag per WLAN an, sonst hilft ein Steckdosen-Messgerät.
Wie viele Balkonkraftwerke gibt es in Deutschland
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur waren am 29. September 2026 genau 1.518.715 Balkonkraftwerke als in Betrieb eingetragen. Die tatsächliche Zahl liegt höher, weil nicht alle Betreiber*innen ihr Gerät registrieren.
Weitere 26.975 Geräte sind im Register als in Planung gemeldet, 52.205 als endgültig stillgelegt. Wie viele Balkonkraftwerke ohne Eintrag laufen, erfasst keine Behörde.
Einen Hinweis gibt eine Umfrage der HTW Berlin aus dem Jahr 2022. Darin gab knapp die Hälfte der Nutzer*innen an, ihr Gerät ohne jede Anmeldung zu betreiben. Damals verlangten die Regeln noch eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber.
Für das Stromsystem sind die Mengen klein, das Umweltbundesamt sieht den Beitrag vor allem in Akzeptanz und Beteiligung. Mehr als anderthalb Millionen registrierte Geräte erzeugen inzwischen Strom, den ihre Besitzer*innen im selben Moment verbrauchen. Aus Stromkund*innen werden so Prosumer, und viele von ihnen denken beim nächsten Schritt an das eigene Dach.
Anmeldung
Balkonkraftwerk anmelden
Schritt für Schritt: So registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister.
Förderung
Balkonkraftwerk Förderung
Welche Bundesländer und Kommunen Zuschüsse zahlen.
FAQ
Die häufigsten Fragen
Antworten auf Fragen rund um Steckersolargeräte.
Technik
Schuko oder Wieland?
Was die Normen für Steckersolargeräte regeln und welcher Stecker passt.
Mieter
Mieterstrom für alle
Wie solidarische Modelle auch Mieter*innen ohne Südbalkon Solarstrom ermöglichen.
Speicher
Balkonkraftwerk mit Speicher
Wann sich die Zusatzbatterie rechnet und wann nicht.
QUELLEN
- Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister, erweiterte Einheitenübersicht, Filter steckerfertige Solaranlagen, Abfrage 29.09.2026.
- Umweltbundesamt: Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke), aktualisiert 18.03.2026.
- Verbraucherzentrale: Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose, Stand 24.07.2026.
- BDEW: BDEW-Strompreisanalyse, Ausgabe August 2026.
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I), BGBl. 2024 I Nr. 151, 15.05.2024.
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, BGBl. 2024 I Nr. 306, 16.10.2024.
- Gesetze im Internet: § 8 EEG 2023, Anschluss, abgerufen 29.09.2026.
- Gesetze im Internet: § 10a EEG 2023, Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte, abgerufen 29.09.2026.
- Gesetze im Internet: § 554 BGB und § 20 WEG, abgerufen 29.09.2026.
- DKE: FAQ zur DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95), 17.12.2025.
- HTW Berlin: Web-App Stecker-Solar-Simulator, Dokumentation der Berechnungsgrundlagen, Version 3.0, 2024.
- HTW Berlin: Nutzung von Steckersolargeräten 2022, Mai 2022.
- pv magazine: Priwatt muss vorläufige Insolvenz anmelden, 04.05.2026.
[…] 5 Balkonkraftwerk Vorteile und 4 Balkonkraftwerk Nachteile […]
Der aktuellste Beitrag ist vom Februar 2023 (Herr Habeck)!
[…] Zulauf zu rechtspopulistischen Parteien wie der AfD fördern. Die Energiewende, insbesondere durch Balkonkraftwerke oder solidarische Balkonkraftwerke, bietet jedoch eine greifbare Lösung: Sie kann nicht nur die […]
[…] 5 Balkonkraftwerk Vorteile und 4 Balkonkraftwerk Nachteile […]
Mir hat besonders gut gefallen, wie klar die Vorteile und Nachteile der Balkonkraftwerke erklärt wurden. Ich denke, dass diese Anlagen eine großartige Möglichkeit für Mieter sind, zur Energiewende beizutragen und gleichzeitig Energiekosten zu senken.
Tach..
Ich bin mal bei gegangen, den Artikel zu überfliegen!
Bei den Vorteilen fiel mir schon auf, dass es ein Vorteil für den Mieter sei! Nur, wenn der Vermieter einverstanden ist! Ja, Energiekosten senkt es, aber das mit einem Geschirrspüler als Verbraucher zusehen, sehr grenzwertig! Wenn man hier schon Holger Laudeley als einen, der das Wort „Balkonkraftwerk“ geprägt hat, sollte auch den Satz vervollständigen! „Die Zählerbremse“. Anmeldung, bin ich zwiegespalten! Hier sollte man erstmal sehen, wie hoch ist die Grundlast! Bei 300 Watt macht es keinen Sinn … 600 Watt oder 800 Watt, wenn sie irgendwann kommen(800Watt), ist fraglich, ob ich das machen würde! Es hängt ab, wie hoch die Grundlast ist!
Die Amortisationszeit kann man ganz schnell ausrechnen, Kaufpreis : Strompreis, soviel kWh muss sie Minimum produzieren! Da meine Grundlast von der PV nicht erreicht wird, habe ich (stand Kauf) 0,30 €/kWh gerechnet und brauchte 1000 kWh. Von daher würde ich nach dem Grundverbrauch gehen, weil wenn ich nur eine Grundlast von 400 Watt habe, dann kann das auch grade noch passen. Eine 600 Watt Anlage wird auch nicht immer die 600Watt erreichen, selbst nicht mit 2x 400Watt Modulen! Ich habe zusammen mit meinem Vermieter eine Versuchsanlage am Laufen. 35°Süden, 12h Mittags, 350Watt, EVT600 = Peak 500 Watt für ein paar sek.! Der Grund ist das die Module keine Wärme abkönnen! Da ich mein Modul messe, hatte ich 56°C auf dem PV Modul und von 300Watt nur 200Watt über und die Sonne knallte voll darauf.
5. Vorteil: Bei Umzug einfach mitnehmen, keine Einwände!
Keine Einspeisevergütung, wer braucht sie, wenn die Anlage den Zähler nur bremst?
Speicher lohnt sich kaum! Jetzt bekomme ich Bauchschmerzen, weil es ein Balkon ist, den ich kenne! Dieser ist im Leben mit der Energiewende 3 zu sehen! Hier ist ein E-Cube von Holger Laudeley verbaut, und soll auch nur die Kleingeräte über Nacht eliminieren. Aus Erfahrung, weiß ich eine 1,5KW Anlage betreue, dass es geht, gut, das Tal der Tränen schafft sie nicht, aber die anderen 9 Mon. kann man einiges einsparen. Das ist aber eine Mischung aus Grundlastkiller und Nulleinspeisung! Ich sage hier schon mal gleich, dass es sehr aufwendig ist, aber es ist machbar!
Zählertausch ist Pflicht! Ja, sorry, ich muss schmunzeln … Zähler einbauen, die kaum einer nutzen kann. Und selbst die Hersteller (ich nenne keine Namen) bekommen das mit der Taschenlampe nicht hin!
Mein letzter Stand ist das die Netzbetreiber nichts dagegen haben, wenn minimal Strom zurück fliest! (Angabe ohne Gewähr!)
Nachts scheint die Sonne nicht! Darf ich mal ketzerisch Fragen, was bringt eine 10KW/p Anlage in der Nacht?
Mein Fazit, im Großen und Ganzen eigentlich ein guter Artikel. Meine Punkte habe ich angemerkt! Was wer für sich mitnimmt, ist jeden selber überlassen.
Tipp 1: Awattar/Tado bietet keine Tarife stand 26.01.24 an. Alternativ schaut mal Tibber, Voltego…
Tipp 2: versucht für die Balkonanlagen entweder separat zu verdrahten am Sicherungskasten oder baut eine kleinere Sicherung ein, weil wenn die PV einspeist und ein Kurzschluss kommt, dann kann es sein das der LS nicht auslöst, weil der LS unterhalb der Reserve ist. Selbst ich habe meine PV separat abgesichert! (B6 LS)
Hallo allerseits.
Folgende Idee:
Ich habe eine 600 W Balkonanlage, fest montiert, per Schukostecker angeschlossen, Ausrichtung genau Süd.
Ich erwerbe eine zusätzliche 600 W Anlage, wird auch per Schuko woanders angeschlossen, Ausrichtung genau Ost (anderer Balkon).
Die Idee dahinter ist, dass morgens im Sommer bei herrlichstem Sonnenschein die Südanlage nicht optimal läuft, und diese Morgenstunden per Ost-Anlage genutzt werden könnten.
Um nicht die 600W-Grenze zu überschreiten (demnächst: 800W), würde ich beide Anlagen per 2 herkömmlichen Schukostecker-Zeitschaltuhren nacheinander schalten wollen. Beispiel: Ostanlage 4 bis 8:59h, Südanlage 9 bis 23 Uhr (das gälte es natürlich zu optimieren).
Ohne die Kosten zu betrachten: ist eine solche Schaltung mit den handelsüblichen Zeitschaltuhren überhaupt (elektrotechnisch) möglich? Vulgo: arbeiten diese Zeitschaltuhren auch „in Gegenrichtung“? Entstehen beim Schalten irgendwelche Strom- oder Spannungsspitzen, die schädlich sein könnten?
Falls ja, kann man das elektrotechnisch ohne großen Aufwand abfedern?
Danke für Kommentare und Hinweise
Die meisten Zeitschaltuhren schalten nur mit einem Kontakt. Da die Balkonanlagen eigensicher sind, und die Zeitschaltuhr Strom von der Steckdose bekommt, funktioniert das auch.
Ob es hingeghen zulässig ist, zwei Balkonanlagen an einem Zähler zu betreiben (wenn auch nicht gleichzeitig) hängt von Ihrem Netzbetreiber ab.
Ich hab das einfach so gemacht. Angemeldet habe ich nur eine PV.
Denn um die Mittagszeit sind wir nicht zu Hause. Also brauche ich die Morgensonne und die Nachmittagssonne. Die Leistung überschreitet nie die 800 Watt (Österreich) – auch ohne Zeitschaltuhr oder ähnlichem – das macht schon die Beschattung selbst.
Ich habe nur einen 1600er Wechselrichter, die PV-Module habe ich aber fast Senkrecht Ost- West ausgerichtet.
Hallo,
grundsätzlich ist ja aktuell nur ein 600W-Balkonkraftwerk pro Stromzähler erlaubt. Ich habe allerdings nirgends eine Regel gefunden, wie es sich bei zwei Zählern (neben dem normalen Strom auch noch der Heizstromzähler) verhält.
Allerdings wüsste ich auch gar nicht, wo man bei uns einen Stecker einstecken könnte. Gibt es da eine kostengünstige Lösung?
Viele Grüße
Steffen
Hallo Steffen,
ich würde Dir davon abraten, das zu versuchen. Wenn Du einen Heizstromzähler hast, sollte dieser auch genau dafür verwendet werden. Sicherlich findest Du einen Hinweis darauf auch in den AGBs des Vertragspartners.
Martin
[…] Die gesamte Analyse der Vor- und Nachteile der Mini-Solaranlagen lesen Sie auf Cleanthinking.de […]
Es ist ausdrücklich geregelt, dass bei Balkon-Anlagen derzeit keine Änderung am Zähler erforderlich ist.
Da überschüssige Energie somit in vielen Fällen quasi verschenkt wird, ist von Seiten der Regierung derzeit eine kostenlose Austauschpflicht für nicht saldierende Zähler vorgesehen.
Da aber benötigte man intelligente Messeinrichtungen, da andernfalls dann die Betreiber dieser Anlagen praktisch den vollen Energiepreis als „Einspeisevergütung“ erhalten würden und nicht die 8,2 bzw. 7,1 Cent/kWh.
Bitte verstehen Sie das nur als vorsichtigen Hinweis, wenn ich erwähne dass m.E. der Betreiber einer derartigen Seite, diese auch immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage halten, sie also auch entsprechend pflegen sollte.
Besonders erwähnen möchte ich, dass meines Wissens der Gesetzgeber keine Anmeldepflicht bei dem örtlichen EVU vorgesehen hat. Diese aber haben Zugriff auf das Marktstammdatenregister, bei wir uns anmelden. Weiter heißt es im MaStR:
„Anlagenbetreiber können gegenüber Behörden und anderen Marktakteuren auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.“
Diese Erklärung sollte also mit allen anderen Spekulationen aufräumen. Wer mehr wissen will, kann sich dort ja informieren.
MfG
Robert Bresson
Lieber Robert,
ich kann Deinen Ausführungen leider nicht ganz folgen.
Der 1. und 2. Absatz sind meines Erachtens widersprüchlich. Es gibt bislang keine Regelung, nach der „keine Änderung am Zähler erforderlich ist.“ Das ist in Planung, aber gilt bislang nicht.
„Kostenlose Austauschpflicht“: Nein, die gibt es meines Wissens nach nicht. Viele Netzbetreiber verlangen für den Austausch Geld.
Anmeldepflicht beim EVU: Wüsste nicht, wo das auf der Seite steht. Es geht beim vereinfachten Verfahren darum, eine Meldung an den Netzbetreiber zu senden.
Viele Grüße,
Martin Jendrischik
Hallo, ich habe bereits Photovoltarik auf dem Dach ~6,5 kWh womit ich ~60% Einspeise und 40% selber nutze. Trotzdem habe ich noch jeden Monat ~100€ Stromkosten (5 Personen Haus).
Darf ich noch zusätzlich eine Balkonanlage nutzen? Habe eine große Terrasse und Balkon mit Sonne.
Hallo keck,
das musst Du mit Deinem Netzanbieter abstimmen, von dem Du die EEG-Vergütung bekommst. Ich habe da schon aberwitzige Ausreden gehört, weshalb das nicht gehen soll.
Martin
Was du selbst verbrauchst, geht ja gar nicht über den Zähler, kann also auch keine Steuern verursachen. Und für ein Stullenbrett, das du selber schnitzst, musst du auch keine Umsatzsteuer abführen, weil du dafür keins im örtlichen Handel erworben hast 😉
Übel kann aber Vergütung sein; mindestens dein Steuerberater wird sich erhängen. Speist du ein, hast du einen kleinen Einspeisegewinn. Dafür wird Einkommens- und Umsatzsteuer fällig. Kaufst du dieselbe Menge Strom zurück, weil die Sonne gerade nicht scheint, zahlst du natürlich den weit höheren normalen Strompreis, selbstverständlich wieder inklusive Umsatzsteuer.
So. Nun fragt man sich natürlich, ob das bißchen Einkommen die ganze Bürokratie lohnt, und den erhängten armen Steuerberater, der beim Rechnen wahnsinnig geworden ist. Da könnte man sagen, nu ja, ich hab da eine Scheune, knallen wir das Dach mit Solarmodulen zu, dann lohnt’s das Rechnen.
OK, kostet natürlich erst mal nicht wenig, aber man hofft ja auf langfristigen Gewinn. Aber: Wenn du Selbständiger bist, dann kann es dir passieren, dass du nun zum Gewerbetreibenden umgewidmet wirst. Dann wird Gewerbesteuer fällig, ganz üble Sache, plus Bilanzierungspflicht, Vorsteuer und lauter solchen leckeren Sachen.
Also denkt um Himmels Willen nicht nur an die Technik. Sobald Geld fließt, ist das Finanzamt dein Freund. Der Staat ist nun mal nicht dämlich, und da sitzen richtig gute Finanzstrategen an den Schreibtischen 😉
Hallo Fritze,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Allerdings sind mir diverse Punkte aufgefallen, die wahrscheinlich nicht korrekt sind. Vielleicht könntest Du den Kommentar dahingehen prüfen/überarbeiten? Das wäre genial.
1) Einspeisegewinn: Das gilt theoretisch nur, falls das Balkonkraftwerk als EEG-Anlage angemeldet wird (beim Balkonkraftwerk nicht üblich). Und: Seit 1.1.2023 haben sich die Regeln für Umsatz- und Einkommensteuer für Photovoltaik geändert.
Zitat: „In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet.“ (Gilt für Privatkunden)
2) „Zum Gewerbetreibenden umgewidmet wirst“: Es macht als Selbstständiger ggf. Sinn, eine gewöhnliche PV-Anlage über das Gewerbe zu kaufen, um die Vorsteuer geltend machen zu können. Ohne Antrag wird aber niemand „umgewidmet“. Und nein: Gewerbesteuer wird erst ab ziemlich hohem Gewinn fällig. Theoretisch möglich ist, dass Du mit den paar Hundert Euro Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Schwelle zur Gewerbesteuerpflicht zusammen mit Deinen sonstigen Gewerbeeinnahmen erreichst. Das ist aber doch eher unwahrscheinlich.
3) „Bilanzierungspflicht“: Auch das stimmt so nicht. In der Regel braucht es vor allem eine Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine Einnahmeüberschussrechnung. Das ist aber keine „Bilanz“.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater, aber das sind die Dinge, die ich aus eigener Erfahrung bzw. Recherche beisteuern kann. Im Zweifel also bitte den Steuerberater fragen.
(Quelle der Zitate: Bundesfinanzministerium)
Bei welchem Stromanbieter kann ich einfach so ins Netz einspeisen?
MfG
Eberhard Stahlberg
Hallo Eberhard,
ich verstehe die Frage nicht.
Wenn überhaupt, geht es um den Netzbetreiber. Bei diesem wird ein Balkonkraftwerk mit einem Formular angezeigt. Verbrauchst du den erzeugten Strom nicht, geht dieser ins Netz – physikalisch geht er zum Nachbarn.
Da Dein Netzbetreiber nicht möchte, dass Dein Zähler rückwärts läuft, wenn Du ins Netz einspeist, wird er Dir einen entsprechenden Zähler einbauen, falls Du keinen Zähler mit Rücklaufsperre haben solltest.
Ich hoffe, das klärt die Frage.
Martin Jendrischik
Theoretisch, mein Zwischenzähler in einer Gartensparte würde sich rückwärts drehen. Was passiert am Hauptzähler. Gibt es dann nicht Differenzen?
Läßt sich über ein Balkonkraftwerk auch eine Powerstation laden? Z. B. die EcoFlow DELTA 2 (500 W Einspeisung sind zumindest möglich). Auf was muss ich ggf. achten
Hallo ja ist möglich die Powerstation hat einen integrierten Wechselrichter. Maximale Einspeisung darf nicht überschritten werden, um die Station nicht zu beschädigen.
Hallo,
du hast keinen Umsatz, kein Einkommen, nur Ersparnis. Deshalb gibt es auch weder Umsatzsteuer, noch Einkommensteuer. Deinen Überschüssigen Strom verschenkst du.
Hallo,
Powerstations haben oft direkt Anschlüsse (mit Adapter von MC4) für Solarpanels und somit einen integrierten Wechselrichter. Die Powerstation mit 230V aus der Steckdose zu laden und dabei sicher zu gehen dass der Solarstrom genutzt wird ist etwas schwieriger. Geht vielleicht mit Smart-Steckdosen die eine entsprechende Einschaltautomatik ausführen oder einfach mit einer Zeitschaltuhr an der Powerstation. Den Strom der Powerstation wieder ins Netz zu bekommen und so nutzbar zu machen ist dann das wirklich schwierige.
Hallo, verstehe ich das richtig, dass der erzeugte Strom nur in dem Stromkreis verbraucht werden kann in dem auch die Anschlusssteckdose ist (also bis zur Sicherung)? Ich habe nämlich sehr viele einzeln abgesicherte Stromkreise, müsste ich dann mehrere PV haben um z.B. Gefrierschrank, Kühlschrank etc. zu versorgen?
Hallo Karin,
nein, das ist nicht ganz richtig. Der Strom geht den Weg des geringsten Widerstands. Wenn Du also Erzeugung auf der einen Phase und Verbrauch auf einer anderen Phase hast, geht der Strom – physikalisch gesehen ins Netz. Im selben Augenblick wird aber Strom aus dem Netz geholt, um die andere Phase zu versorgen. Physikalisch unterscheiden sich diese „Ströme“.
Aber: Dein Stromzähler ist bilanzierend. D.h. wenn auf der einen Phase etwas ins Netz geht und auf der anderen Phase die selbe Menge herausgeholt wird, bleibt der Stromzähler stehen. Du hast dann also keine Kosten für den Strombezug in diesem Moment.
Viele Grüße,
Martin Jendrischik
Hallo zusammen, ich habe von der ganzen Thematik ungefähr gar keine Ahnung, bin aber dennoch sehr dran interessiert. Stelle ich mir das richtig vor, dass der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom als erstes in meine eigene Wohnung fließt? Woher „weiß“ der Strom, wo er hin soll und ich somit nicht die Mietswohungen der anderen Nachbarn“füttere“? Geht mein erzeugter Strom also zuerst sozusagen ins „Wohnungsnetz“ und erst dann der Rest ins Hausnetz? Fragen über Fragen 😉 Vielen Dank vorab für eine kurze Info…
Hallo David – der Strom geht den Weg des geringsten Widerstandes. D.h. er bedient die naheliegenden Verbraucher zuerst. Nur wenn die Einspeisung höher ist als der Verbrauch, fließt der Strom in andere Wohnungen.
BG Martin Jendrischik
Hallo Leute,
ich überlege ein Balkonkraftwerk auf dem Garagendach zu montieren und würde dort in die Steckdose einspeisen. Die Garage ist allerdings ca. 40m Kabellänge vom Haus entfernt. Stellt das ein Problem dar bzw. ist hier ein relevanter Leistungsverlust vorhanden?
Danke vorab!
Hallo,
40m Kabellänge sind bei 230V (nach dem Wechselrichter) und einem Kabeldurchmesser von 3×2,5qmm kein Problem. Verluste gibt es immer halten sich aber stark in Grenzen und sind in diesem Fall vernachlässigbar. 40m MC4 DC Kleinspannungskabel würde ich nicht empfehlen. Da geht viel verloren.
Leider auch ein Artikel der verschweigt das auch für eine reine Eigenentnahme eine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Man kann dann zwar die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ist aber trotzdem nervig.
Theoretisch müsste man dann aber doch ein Gewerbe anmelden oder nicht ?
In Deutschland will man eben keine saubere Energie es wird abkassiert wo es geht und wenn es nur Cent Beträge sind.
Hallo Dieter,
der Artikel verschweigt gar nichts. Solche Aussagen sind komisch.
Ansonsten erschließt sich mir die Frage nicht. Ja, wer eine Anlage als Gewerbe anmeldet, zahlt dann Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Eine Umsatzsteuerpflicht bei reinem Eigenverbrauch ist aus der Quelle nicht ersichtlich, und mir nicht bekannt. Im Zweifelsfall gilt der Rat des Steuerberaters.
BG Martin Jendrischik
Hi,
gibt es irgendwo eine Quelle, dass Balkonkraftwerke mit bis zu 4.600W bei Nutzung eines Zweirichtungszählers erlaubt sind?
Grüße
Hi Mark,
genügt die Quelle Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie nicht?
Beste Grüße,
Martin Jendrischik