ENERGIE · 24. MAI 2026
Balkonkraftwerk BeispielVom Verbraucher zum Prosumer: Was ein Balkonkraftwerk wirklich bringt
Ein Stecker in die Steckdose, Sonne auf die Module – und schon läuft der Kühlschrank auf eigenem Solarstrom. Was simpel klingt, ist zu einer der größten Bürgerbewegungen der Energiewende geworden.
Vier Millionen. So viele Balkonkraftwerke sind nach Schätzungen der HTW Berlin Stand Anfang 2026 in Deutschland in Betrieb. Offiziell im Marktstammdatenregister angemeldet sind davon erst 1,3 Millionen – die Dunkelziffer zeigt, wie sehr diese Technologie bereits im Alltag angekommen ist, bevor Bürokratie und Bewusstsein hinterherkommen konnten.
Dieser Ratgeber erklärt unabhängig, was ein Balkonkraftwerk wirklich leistet, wann es sich lohnt und was 2026 zu beachten ist – bevor Sie in einen Shop klicken.
Eine Bewegung, die größer ist als das Gerät
Deutschland ist beim Balkonkraftwerk weltweit führend – aber kein Einzelfall mehr. In Frankreich schießen Steckersolaranlagen auf Balkonen in Paris und Lyon aus dem Boden. Spanien, das Land mit der höchsten Sonneneinstrahlung Europas, hat das bürokratische Wirrwarr rund um kleine PV-Anlagen weitgehend abgebaut. Selbst in den USA gewinnen Plug-in Solar Panels an Boden. Die Idee, Strom dort zu erzeugen wo er verbraucht wird, verbreitet sich global.
Was steckt dahinter? Der Antrieb ist selten rein finanziell. Wer sich ein Balkonkraftwerk kauft, will etwas tun – gegen hohe Stromrechnungen, gegen fossile Abhängigkeit, für die eigene Unabhängigkeit. 17 Prozent des deutschen PV-Stroms wurden 2024 direkt vor Ort selbst verbraucht – Tendenz stark steigend (Fraunhofer ISE, Dezember 2025). Jede selbst erzeugte Kilowattstunde ist eine, die nicht aus dem Netz gezogen werden muss.
Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk besteht aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Mikrowechselrichter. Der Ablauf ist denkbar einfach:
Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom um. Per Schuko-Steckdose – oder bei Neuinstallation empfohlen: Wieland-Stecker – speist die Anlage direkt ins Hausstromnetz ein. Was gerade verbraucht wird, kommt vom eigenen Balkon. Was nicht verbraucht wird, fließt unvergütet ins öffentliche Netz.
Die erlaubte Einspeiseleistung liegt seit 2024 bei 800 Watt. Anlagen bis zu dieser Grenze können vereinfacht angemeldet werden – ohne Elektriker, ohne Genehmigung vom Netzbetreiber. Die DIN-Norm VDE 0100-551-1 hat seit Ende 2024 alle technischen Unklarheiten beseitigt.
Was ein Balkonkraftwerk nicht ist: eine vollständige Energieversorgung. Es ergänzt den Haushaltsstrom, ersetzt ihn nicht. Typischerweise deckt es 10 bis 15 Prozent des Jahresverbrauchs eines Zweipersonenhaushalts. Der erste Schritt – und für viele genau der richtige.
Bin ich Prosumer-geeignet? Schnell-Check
Drei Fragen entscheiden:
- Ist Ihr Balkon nach Süden, Südwest oder Südost ausgerichtet?
Ja → gute Voraussetzungen. Nord oder stark verschattet → Ertrag prüfen, oft lohnt es sich nicht. - Sind Sie tagsuber häufig zuhause oder haben Sie Dauerverbraucher (Kühlschrank, Gefriertruhe, Homeoffice)?
Ja → Sie können den Großteil des erzeugten Stroms direkt nutzen. Nein → viel Strom fließt unvergütet ins Netz. - Zahlen Sie mehr als 28 Cent pro kWh?
Ja → Amortisation in 3–4 Jahren realistisch. Darunter → rechnen Sie genauer durch.
Alle drei mit Ja? Ein Balkonkraftwerk lohnt sich für Sie sehr wahrscheinlich.
Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Die ehrliche Antwort: meistens, aber nicht immer gleich schnell. Vier Faktoren entscheiden.
| Faktor | Günstig | Ungünstig |
|---|---|---|
| Balkonausrichtung | Süd, Südwest, Südost | Nord, stark verschattet |
| Eigenverbrauch | Tagsuber viel Verbrauch (Homeoffice, Dauerbetrieb) | Tagsuber niemand zuhause |
| Strompreis | Über 30 Cent/kWh | Unter 25 Cent/kWh |
| Anschaffungskosten | Unter 400 Euro mit Förderung | Über 700 Euro ohne Förderung |
Eine gut ausgerichtete 800-Watt-Anlage erzeugt in Deutschland etwa 600 bis 800 kWh pro Jahr. Bei 32 Cent pro kWh und 70 Prozent Eigenverbrauch ergibt das eine jährliche Einsparung von rund 135 bis 180 Euro. Anschaffungskosten von 400 bis 600 Euro amortisieren sich in drei bis vier Jahren – der Rest der 20-jährigen Modullebensdauer ist reiner Gewinn.
Vorteile: Was ein Balkonkraftwerk wirklich bringt
Eigenständigkeit vom ersten Tag: Kein Dach, kein Handwerker, keine Genehmigung – wer einen geeigneten Balkon hat, kann heute bestellen und nächste Woche einspeisen. In der Energietechnik ist das revolutionär einfach.
Energiewende selbst in die Hand nehmen: Besonders für Mieter ist das Balkonkraftwerk der einzige realistische Weg, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Kein eigenes Dach? Kein Problem – ein Südbalkon reicht.
Fossilen Strombezug senken: Jede selbst erzeugte Kilowattstunde verdrängt eine aus dem Netz – und damit anteilig Kohle, Gas und Atom. Der Effekt ist klein pro Anlage, aber vier Millionen Anlagen zusammen erzeugen eine messbare Wirkung.
Flexibel und mitnehmbar: Umzug? Die Anlage kommt einfach mit. Balkonkraftwerke sind nicht fest verbaut – sie lassen sich abbauen, transportieren und am neuen Standort wieder in Betrieb nehmen.
Einstieg in das Prosumer-Dasein: Wer einmal selbst Strom erzeugt, denkt anders über Verbrauch nach. Wann läuft die Waschmaschine sinnvollerweise? Das Balkonkraftwerk schärft das Bewusstsein für Energieeffizienz – ein Wert, der sich nicht in Euro rechnet.
Nachteile: Was man nüchtern wissen muss
Kein Speicher, kein Nachtstrom: Was das Modul tagsuber erzeugt und nicht sofort verbraucht wird, fließt unvergütet ins Netz. Wer abends und nachts viel Strom verbraucht, profitiert weniger. Speicherlösungen gibt es inzwischen – sie kosten extra, können aber für bestimmte Haushalte sinnvoll sein.
Nordbalkon oder Verschattung: Starke Verschattung durch Bäume oder Nachbarhäuser reduziert den Ertrag erheblich. Hier lohnt eine ehrliche Vorprüfung mit einem Ertragsrechner.
Mietwohnung: Vermieter informieren: Auch wenn Vermieter die Zustimmung seit der GEG-Novelle 2024 nicht mehr grundlos verweigern dürfen, empfiehlt es sich, vorab zu informieren. In der Praxis gibt es kaum noch Probleme.
Keine Vollversorgung: 10 bis 15 Prozent des Jahresbedarfs – mehr ist mit einem Balkonkraftwerk nicht realistisch. Wer mehr will, braucht eine Dach-PV-Anlage.
Was 2026 gilt: Rechtslage auf einen Blick
| Thema | Regelung 2026 |
|---|---|
| Einspeiseleistung | Max. 800 Watt erlaubt |
| Anmeldung | Vereinfacht im Marktstammdatenregister, kein Elektriker nötig |
| Stecker | Schuko weiterhin erlaubt, Wieland bei Neuinstallation empfohlen |
| Mietrecht | Vermieter darf Zustimmung nicht grundlos verweigern |
| WEG | Eigentümergemeinschaft muss Balkon-PV ermöglichen |
| Zähler | Moderner Messtellenbetrieb (Smart Meter) wird schrittweise Pflicht |
Weiterführende Ratgeber
Alle Detailthemen rund ums Balkonkraftwerk – von der Anmeldung bis zum Speicher – finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Anmeldung
Balkonkraftwerk anmelden
Schritt für Schritt: So registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister.
Förderung
Balkonkraftwerk Förderung
Welche Bundesländer und Kommunen zahlen Zuschusse – und wie viel.
FAQ
Die häufigsten Fragen
Ausführliche Antworten auf alle Fragen rund um Steckersolargeräte.
Technik
Schuko oder Wieland?
Was die DIN-Norm VDE 0100-551-1 bedeutet und welcher Stecker heute richtig ist.
Mieter
Mieterstrom für alle
Wie solidarische Modelle auch Mietern ohne Südbalkon Solarstrom ermöglichen.
Speicher
Balkonkraftwerk mit Speicher
Nulleinspeisung, Akkuspeicher, Eigenverbrauch maximieren – was heute möglich ist.
Wie viel Strom erzeugt ein Balkonkraftwerk pro Jahr?
Eine gut ausgerichtete 800-Watt-Anlage erzeugt in Deutschland typischerweise 600 bis 800 kWh pro Jahr. Das entspricht etwa 10 bis 15 Prozent des Jahresstrombedarfs eines Zweipersonenhaushalts. Entscheidend sind Ausrichtung, Verschattung und Standort.
Wie schnell amortisiert sich ein Balkonkraftwerk?
Bei Anschaffungskosten von 400 bis 600 Euro, einem Strompreis von 32 Cent pro kWh und einem Eigenverbrauchsanteil von 70 Prozent liegt die Amortisationszeit bei drei bis vier Jahren. Danach erzeugt die Anlage für die restliche Lebensdauer von rund 20 Jahren kostenlosen Strom.
Dürfen Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?
Ja. Seit der GEG-Novelle 2024 dürfen Vermieter die Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht mehr grundlos verweigern. Es empfiehlt sich, den Vermieter vorab zu informieren. Auch Eigentümergemeinschaften müssen Balkon-PV grundsätzlich ermöglichen.
Wie viele Balkonkraftwerke gibt es in Deutschland?
Stand Anfang 2026 schätzt die HTW Berlin rund vier Millionen Balkonkraftwerke in Betrieb. Im Marktstammdatenregister angemeldet sind davon 1,3 Millionen – die Dunkelziffer ist fast dreimal so groß, weil viele Betreiber die Anlage einfach anschließen ohne sie zu registrieren.
- Fraunhofer ISE (Dezember 2025): „Self-Consumption of Solar Power is Rising Sharply in Germany“, Pressemitteilung Nr. 32, im Auftrag des Umweltbundesamts.
- HTW Berlin / Verivox (Februar 2026): Schätzung installierter Balkonkraftwerke in Deutschland, zitiert nach Strom-Report Marktreport 2026.
- Bundesnetzagentur (2024): Marktstammdatenregister – registrierte Steckersolaranlagen, Stand Q1 2026.
[…] 5 Balkonkraftwerk Vorteile und 4 Balkonkraftwerk Nachteile […]
Der aktuellste Beitrag ist vom Februar 2023 (Herr Habeck)!
[…] Zulauf zu rechtspopulistischen Parteien wie der AfD fördern. Die Energiewende, insbesondere durch Balkonkraftwerke oder solidarische Balkonkraftwerke, bietet jedoch eine greifbare Lösung: Sie kann nicht nur die […]
[…] 5 Balkonkraftwerk Vorteile und 4 Balkonkraftwerk Nachteile […]
Mir hat besonders gut gefallen, wie klar die Vorteile und Nachteile der Balkonkraftwerke erklärt wurden. Ich denke, dass diese Anlagen eine großartige Möglichkeit für Mieter sind, zur Energiewende beizutragen und gleichzeitig Energiekosten zu senken.
Tach..
Ich bin mal bei gegangen, den Artikel zu überfliegen!
Bei den Vorteilen fiel mir schon auf, dass es ein Vorteil für den Mieter sei! Nur, wenn der Vermieter einverstanden ist! Ja, Energiekosten senkt es, aber das mit einem Geschirrspüler als Verbraucher zusehen, sehr grenzwertig! Wenn man hier schon Holger Laudeley als einen, der das Wort „Balkonkraftwerk“ geprägt hat, sollte auch den Satz vervollständigen! „Die Zählerbremse“. Anmeldung, bin ich zwiegespalten! Hier sollte man erstmal sehen, wie hoch ist die Grundlast! Bei 300 Watt macht es keinen Sinn … 600 Watt oder 800 Watt, wenn sie irgendwann kommen(800Watt), ist fraglich, ob ich das machen würde! Es hängt ab, wie hoch die Grundlast ist!
Die Amortisationszeit kann man ganz schnell ausrechnen, Kaufpreis : Strompreis, soviel kWh muss sie Minimum produzieren! Da meine Grundlast von der PV nicht erreicht wird, habe ich (stand Kauf) 0,30 €/kWh gerechnet und brauchte 1000 kWh. Von daher würde ich nach dem Grundverbrauch gehen, weil wenn ich nur eine Grundlast von 400 Watt habe, dann kann das auch grade noch passen. Eine 600 Watt Anlage wird auch nicht immer die 600Watt erreichen, selbst nicht mit 2x 400Watt Modulen! Ich habe zusammen mit meinem Vermieter eine Versuchsanlage am Laufen. 35°Süden, 12h Mittags, 350Watt, EVT600 = Peak 500 Watt für ein paar sek.! Der Grund ist das die Module keine Wärme abkönnen! Da ich mein Modul messe, hatte ich 56°C auf dem PV Modul und von 300Watt nur 200Watt über und die Sonne knallte voll darauf.
5. Vorteil: Bei Umzug einfach mitnehmen, keine Einwände!
Keine Einspeisevergütung, wer braucht sie, wenn die Anlage den Zähler nur bremst?
Speicher lohnt sich kaum! Jetzt bekomme ich Bauchschmerzen, weil es ein Balkon ist, den ich kenne! Dieser ist im Leben mit der Energiewende 3 zu sehen! Hier ist ein E-Cube von Holger Laudeley verbaut, und soll auch nur die Kleingeräte über Nacht eliminieren. Aus Erfahrung, weiß ich eine 1,5KW Anlage betreue, dass es geht, gut, das Tal der Tränen schafft sie nicht, aber die anderen 9 Mon. kann man einiges einsparen. Das ist aber eine Mischung aus Grundlastkiller und Nulleinspeisung! Ich sage hier schon mal gleich, dass es sehr aufwendig ist, aber es ist machbar!
Zählertausch ist Pflicht! Ja, sorry, ich muss schmunzeln … Zähler einbauen, die kaum einer nutzen kann. Und selbst die Hersteller (ich nenne keine Namen) bekommen das mit der Taschenlampe nicht hin!
Mein letzter Stand ist das die Netzbetreiber nichts dagegen haben, wenn minimal Strom zurück fliest! (Angabe ohne Gewähr!)
Nachts scheint die Sonne nicht! Darf ich mal ketzerisch Fragen, was bringt eine 10KW/p Anlage in der Nacht?
Mein Fazit, im Großen und Ganzen eigentlich ein guter Artikel. Meine Punkte habe ich angemerkt! Was wer für sich mitnimmt, ist jeden selber überlassen.
Tipp 1: Awattar/Tado bietet keine Tarife stand 26.01.24 an. Alternativ schaut mal Tibber, Voltego…
Tipp 2: versucht für die Balkonanlagen entweder separat zu verdrahten am Sicherungskasten oder baut eine kleinere Sicherung ein, weil wenn die PV einspeist und ein Kurzschluss kommt, dann kann es sein das der LS nicht auslöst, weil der LS unterhalb der Reserve ist. Selbst ich habe meine PV separat abgesichert! (B6 LS)
Hallo allerseits.
Folgende Idee:
Ich habe eine 600 W Balkonanlage, fest montiert, per Schukostecker angeschlossen, Ausrichtung genau Süd.
Ich erwerbe eine zusätzliche 600 W Anlage, wird auch per Schuko woanders angeschlossen, Ausrichtung genau Ost (anderer Balkon).
Die Idee dahinter ist, dass morgens im Sommer bei herrlichstem Sonnenschein die Südanlage nicht optimal läuft, und diese Morgenstunden per Ost-Anlage genutzt werden könnten.
Um nicht die 600W-Grenze zu überschreiten (demnächst: 800W), würde ich beide Anlagen per 2 herkömmlichen Schukostecker-Zeitschaltuhren nacheinander schalten wollen. Beispiel: Ostanlage 4 bis 8:59h, Südanlage 9 bis 23 Uhr (das gälte es natürlich zu optimieren).
Ohne die Kosten zu betrachten: ist eine solche Schaltung mit den handelsüblichen Zeitschaltuhren überhaupt (elektrotechnisch) möglich? Vulgo: arbeiten diese Zeitschaltuhren auch „in Gegenrichtung“? Entstehen beim Schalten irgendwelche Strom- oder Spannungsspitzen, die schädlich sein könnten?
Falls ja, kann man das elektrotechnisch ohne großen Aufwand abfedern?
Danke für Kommentare und Hinweise
Die meisten Zeitschaltuhren schalten nur mit einem Kontakt. Da die Balkonanlagen eigensicher sind, und die Zeitschaltuhr Strom von der Steckdose bekommt, funktioniert das auch.
Ob es hingeghen zulässig ist, zwei Balkonanlagen an einem Zähler zu betreiben (wenn auch nicht gleichzeitig) hängt von Ihrem Netzbetreiber ab.
Ich hab das einfach so gemacht. Angemeldet habe ich nur eine PV.
Denn um die Mittagszeit sind wir nicht zu Hause. Also brauche ich die Morgensonne und die Nachmittagssonne. Die Leistung überschreitet nie die 800 Watt (Österreich) – auch ohne Zeitschaltuhr oder ähnlichem – das macht schon die Beschattung selbst.
Ich habe nur einen 1600er Wechselrichter, die PV-Module habe ich aber fast Senkrecht Ost- West ausgerichtet.
Hallo,
grundsätzlich ist ja aktuell nur ein 600W-Balkonkraftwerk pro Stromzähler erlaubt. Ich habe allerdings nirgends eine Regel gefunden, wie es sich bei zwei Zählern (neben dem normalen Strom auch noch der Heizstromzähler) verhält.
Allerdings wüsste ich auch gar nicht, wo man bei uns einen Stecker einstecken könnte. Gibt es da eine kostengünstige Lösung?
Viele Grüße
Steffen
Hallo Steffen,
ich würde Dir davon abraten, das zu versuchen. Wenn Du einen Heizstromzähler hast, sollte dieser auch genau dafür verwendet werden. Sicherlich findest Du einen Hinweis darauf auch in den AGBs des Vertragspartners.
Martin
[…] Die gesamte Analyse der Vor- und Nachteile der Mini-Solaranlagen lesen Sie auf Cleanthinking.de […]
Es ist ausdrücklich geregelt, dass bei Balkon-Anlagen derzeit keine Änderung am Zähler erforderlich ist.
Da überschüssige Energie somit in vielen Fällen quasi verschenkt wird, ist von Seiten der Regierung derzeit eine kostenlose Austauschpflicht für nicht saldierende Zähler vorgesehen.
Da aber benötigte man intelligente Messeinrichtungen, da andernfalls dann die Betreiber dieser Anlagen praktisch den vollen Energiepreis als „Einspeisevergütung“ erhalten würden und nicht die 8,2 bzw. 7,1 Cent/kWh.
Bitte verstehen Sie das nur als vorsichtigen Hinweis, wenn ich erwähne dass m.E. der Betreiber einer derartigen Seite, diese auch immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage halten, sie also auch entsprechend pflegen sollte.
Besonders erwähnen möchte ich, dass meines Wissens der Gesetzgeber keine Anmeldepflicht bei dem örtlichen EVU vorgesehen hat. Diese aber haben Zugriff auf das Marktstammdatenregister, bei wir uns anmelden. Weiter heißt es im MaStR:
„Anlagenbetreiber können gegenüber Behörden und anderen Marktakteuren auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.“
Diese Erklärung sollte also mit allen anderen Spekulationen aufräumen. Wer mehr wissen will, kann sich dort ja informieren.
MfG
Robert Bresson
Lieber Robert,
ich kann Deinen Ausführungen leider nicht ganz folgen.
Der 1. und 2. Absatz sind meines Erachtens widersprüchlich. Es gibt bislang keine Regelung, nach der „keine Änderung am Zähler erforderlich ist.“ Das ist in Planung, aber gilt bislang nicht.
„Kostenlose Austauschpflicht“: Nein, die gibt es meines Wissens nach nicht. Viele Netzbetreiber verlangen für den Austausch Geld.
Anmeldepflicht beim EVU: Wüsste nicht, wo das auf der Seite steht. Es geht beim vereinfachten Verfahren darum, eine Meldung an den Netzbetreiber zu senden.
Viele Grüße,
Martin Jendrischik
Hallo, ich habe bereits Photovoltarik auf dem Dach ~6,5 kWh womit ich ~60% Einspeise und 40% selber nutze. Trotzdem habe ich noch jeden Monat ~100€ Stromkosten (5 Personen Haus).
Darf ich noch zusätzlich eine Balkonanlage nutzen? Habe eine große Terrasse und Balkon mit Sonne.
Hallo keck,
das musst Du mit Deinem Netzanbieter abstimmen, von dem Du die EEG-Vergütung bekommst. Ich habe da schon aberwitzige Ausreden gehört, weshalb das nicht gehen soll.
Martin
Was du selbst verbrauchst, geht ja gar nicht über den Zähler, kann also auch keine Steuern verursachen. Und für ein Stullenbrett, das du selber schnitzst, musst du auch keine Umsatzsteuer abführen, weil du dafür keins im örtlichen Handel erworben hast 😉
Übel kann aber Vergütung sein; mindestens dein Steuerberater wird sich erhängen. Speist du ein, hast du einen kleinen Einspeisegewinn. Dafür wird Einkommens- und Umsatzsteuer fällig. Kaufst du dieselbe Menge Strom zurück, weil die Sonne gerade nicht scheint, zahlst du natürlich den weit höheren normalen Strompreis, selbstverständlich wieder inklusive Umsatzsteuer.
So. Nun fragt man sich natürlich, ob das bißchen Einkommen die ganze Bürokratie lohnt, und den erhängten armen Steuerberater, der beim Rechnen wahnsinnig geworden ist. Da könnte man sagen, nu ja, ich hab da eine Scheune, knallen wir das Dach mit Solarmodulen zu, dann lohnt’s das Rechnen.
OK, kostet natürlich erst mal nicht wenig, aber man hofft ja auf langfristigen Gewinn. Aber: Wenn du Selbständiger bist, dann kann es dir passieren, dass du nun zum Gewerbetreibenden umgewidmet wirst. Dann wird Gewerbesteuer fällig, ganz üble Sache, plus Bilanzierungspflicht, Vorsteuer und lauter solchen leckeren Sachen.
Also denkt um Himmels Willen nicht nur an die Technik. Sobald Geld fließt, ist das Finanzamt dein Freund. Der Staat ist nun mal nicht dämlich, und da sitzen richtig gute Finanzstrategen an den Schreibtischen 😉
Hallo Fritze,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Allerdings sind mir diverse Punkte aufgefallen, die wahrscheinlich nicht korrekt sind. Vielleicht könntest Du den Kommentar dahingehen prüfen/überarbeiten? Das wäre genial.
1) Einspeisegewinn: Das gilt theoretisch nur, falls das Balkonkraftwerk als EEG-Anlage angemeldet wird (beim Balkonkraftwerk nicht üblich). Und: Seit 1.1.2023 haben sich die Regeln für Umsatz- und Einkommensteuer für Photovoltaik geändert.
Zitat: „In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet.“ (Gilt für Privatkunden)
2) „Zum Gewerbetreibenden umgewidmet wirst“: Es macht als Selbstständiger ggf. Sinn, eine gewöhnliche PV-Anlage über das Gewerbe zu kaufen, um die Vorsteuer geltend machen zu können. Ohne Antrag wird aber niemand „umgewidmet“. Und nein: Gewerbesteuer wird erst ab ziemlich hohem Gewinn fällig. Theoretisch möglich ist, dass Du mit den paar Hundert Euro Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Schwelle zur Gewerbesteuerpflicht zusammen mit Deinen sonstigen Gewerbeeinnahmen erreichst. Das ist aber doch eher unwahrscheinlich.
3) „Bilanzierungspflicht“: Auch das stimmt so nicht. In der Regel braucht es vor allem eine Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine Einnahmeüberschussrechnung. Das ist aber keine „Bilanz“.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater, aber das sind die Dinge, die ich aus eigener Erfahrung bzw. Recherche beisteuern kann. Im Zweifel also bitte den Steuerberater fragen.
(Quelle der Zitate: Bundesfinanzministerium)
Bei welchem Stromanbieter kann ich einfach so ins Netz einspeisen?
MfG
Eberhard Stahlberg
Hallo Eberhard,
ich verstehe die Frage nicht.
Wenn überhaupt, geht es um den Netzbetreiber. Bei diesem wird ein Balkonkraftwerk mit einem Formular angezeigt. Verbrauchst du den erzeugten Strom nicht, geht dieser ins Netz – physikalisch geht er zum Nachbarn.
Da Dein Netzbetreiber nicht möchte, dass Dein Zähler rückwärts läuft, wenn Du ins Netz einspeist, wird er Dir einen entsprechenden Zähler einbauen, falls Du keinen Zähler mit Rücklaufsperre haben solltest.
Ich hoffe, das klärt die Frage.
Martin Jendrischik
Theoretisch, mein Zwischenzähler in einer Gartensparte würde sich rückwärts drehen. Was passiert am Hauptzähler. Gibt es dann nicht Differenzen?
Läßt sich über ein Balkonkraftwerk auch eine Powerstation laden? Z. B. die EcoFlow DELTA 2 (500 W Einspeisung sind zumindest möglich). Auf was muss ich ggf. achten
Hallo ja ist möglich die Powerstation hat einen integrierten Wechselrichter. Maximale Einspeisung darf nicht überschritten werden, um die Station nicht zu beschädigen.
Hallo,
du hast keinen Umsatz, kein Einkommen, nur Ersparnis. Deshalb gibt es auch weder Umsatzsteuer, noch Einkommensteuer. Deinen Überschüssigen Strom verschenkst du.
Hallo,
Powerstations haben oft direkt Anschlüsse (mit Adapter von MC4) für Solarpanels und somit einen integrierten Wechselrichter. Die Powerstation mit 230V aus der Steckdose zu laden und dabei sicher zu gehen dass der Solarstrom genutzt wird ist etwas schwieriger. Geht vielleicht mit Smart-Steckdosen die eine entsprechende Einschaltautomatik ausführen oder einfach mit einer Zeitschaltuhr an der Powerstation. Den Strom der Powerstation wieder ins Netz zu bekommen und so nutzbar zu machen ist dann das wirklich schwierige.
Hallo, verstehe ich das richtig, dass der erzeugte Strom nur in dem Stromkreis verbraucht werden kann in dem auch die Anschlusssteckdose ist (also bis zur Sicherung)? Ich habe nämlich sehr viele einzeln abgesicherte Stromkreise, müsste ich dann mehrere PV haben um z.B. Gefrierschrank, Kühlschrank etc. zu versorgen?
Hallo Karin,
nein, das ist nicht ganz richtig. Der Strom geht den Weg des geringsten Widerstands. Wenn Du also Erzeugung auf der einen Phase und Verbrauch auf einer anderen Phase hast, geht der Strom – physikalisch gesehen ins Netz. Im selben Augenblick wird aber Strom aus dem Netz geholt, um die andere Phase zu versorgen. Physikalisch unterscheiden sich diese „Ströme“.
Aber: Dein Stromzähler ist bilanzierend. D.h. wenn auf der einen Phase etwas ins Netz geht und auf der anderen Phase die selbe Menge herausgeholt wird, bleibt der Stromzähler stehen. Du hast dann also keine Kosten für den Strombezug in diesem Moment.
Viele Grüße,
Martin Jendrischik
Hallo zusammen, ich habe von der ganzen Thematik ungefähr gar keine Ahnung, bin aber dennoch sehr dran interessiert. Stelle ich mir das richtig vor, dass der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom als erstes in meine eigene Wohnung fließt? Woher „weiß“ der Strom, wo er hin soll und ich somit nicht die Mietswohungen der anderen Nachbarn“füttere“? Geht mein erzeugter Strom also zuerst sozusagen ins „Wohnungsnetz“ und erst dann der Rest ins Hausnetz? Fragen über Fragen 😉 Vielen Dank vorab für eine kurze Info…
Hallo David – der Strom geht den Weg des geringsten Widerstandes. D.h. er bedient die naheliegenden Verbraucher zuerst. Nur wenn die Einspeisung höher ist als der Verbrauch, fließt der Strom in andere Wohnungen.
BG Martin Jendrischik
Hallo Leute,
ich überlege ein Balkonkraftwerk auf dem Garagendach zu montieren und würde dort in die Steckdose einspeisen. Die Garage ist allerdings ca. 40m Kabellänge vom Haus entfernt. Stellt das ein Problem dar bzw. ist hier ein relevanter Leistungsverlust vorhanden?
Danke vorab!
Hallo,
40m Kabellänge sind bei 230V (nach dem Wechselrichter) und einem Kabeldurchmesser von 3×2,5qmm kein Problem. Verluste gibt es immer halten sich aber stark in Grenzen und sind in diesem Fall vernachlässigbar. 40m MC4 DC Kleinspannungskabel würde ich nicht empfehlen. Da geht viel verloren.
Leider auch ein Artikel der verschweigt das auch für eine reine Eigenentnahme eine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Man kann dann zwar die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ist aber trotzdem nervig.
Theoretisch müsste man dann aber doch ein Gewerbe anmelden oder nicht ?
In Deutschland will man eben keine saubere Energie es wird abkassiert wo es geht und wenn es nur Cent Beträge sind.
Hallo Dieter,
der Artikel verschweigt gar nichts. Solche Aussagen sind komisch.
Ansonsten erschließt sich mir die Frage nicht. Ja, wer eine Anlage als Gewerbe anmeldet, zahlt dann Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Eine Umsatzsteuerpflicht bei reinem Eigenverbrauch ist aus der Quelle nicht ersichtlich, und mir nicht bekannt. Im Zweifelsfall gilt der Rat des Steuerberaters.
BG Martin Jendrischik
Hi,
gibt es irgendwo eine Quelle, dass Balkonkraftwerke mit bis zu 4.600W bei Nutzung eines Zweirichtungszählers erlaubt sind?
Grüße
Hi Mark,
genügt die Quelle Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie nicht?
Beste Grüße,
Martin Jendrischik