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Mecklenburg-Vorpommern startet Förderung von Stecker-Solaranlagen für den Balkon

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Wer 500 Euro Zuschuss erhalten möchte, sollte sich beeilen, da das Interesse am Förderprogramm für Balkonkraftwerke groß ist. Vom Förderverfahren können bis zu 18.000 Haushalte profitieren.

Gute Nachricht für Mieter in Mecklenburg-Vorpommern: Seit heute ist es möglich, Anträge auf Förderung von Stecker-Solaranlagen für Balkon oder Fassade einzureichen. Je Anlage mit bis zu 600 Watt Wechselrichter-Leistung fördert das Land mit 500 Euro Zuschuss. Schnell sein lohnt sich: Das Interesse am Zuschuss des Bundeslandes ist groß – und die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bis zu 18.000 Haushalte können aufgrund der 10-Millionen-Euro-Förderung ihre Energiekosten reduzieren.

Von einer Zuwendung in Höhe von 500 Euro können Privatpersonen profitieren, die Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümer selbst-genutzten Wohneigentums sind. Voraussetzung: Der Erstwohnsitz muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Pro steckerfertige Photovoltaik-Anlage und Wohnungseinheit ist ein Betrag von maximal 500 Euro erhältlich. Sollten die Kosten niedriger sein, sinkt der Zuschussbetrag.

Gegenstand des Förderprogramms sind Kauf und Nutzung von Mini-Balkonkraftwerken, also Solarmodulen mit Modulwechselrichter. Vorteile und Nachteile der Balkonkraftwerke sind in diesem Artikel beschrieben.

Gegenstand der Zuwendung ist die An­schaffung und Installation von stecker­fertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkon­kraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modul­wechsel­richter.

„Die Anträge können ab sofort nach Installation der Anlage beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden“, teilte der zuständige Minister Till Backhaus mit. Das Antragsformular steht hier zum Download bereit. Das Formular kann digital ausgefüllt werden.

Nach der Installation und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks muss aber zunächst die Anmeldung beim regionalen Netzbetreiber erfolgen sowie der Eintrag ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Unter Umständen ist die Zustimmung der jeweiligen Denkmalschutzbehörde erforderlich. Das Merkblatt hilft bei der Antragstellung. Daneben werden auch zentrale Fragestellungen beantwortet.

Für Mieter ist ein solches Balkonkraftwerk die große Chance, ebenfalls an der Energiewende teilzuhaben, und die Stromkosten ein wenig zu senken. Eine Faustformel besagt, dass etwa zehn bis 15 Prozent der Stromkosten durch ein 600-Watt-Solarsystem vermieden werden können. Dies hängt aber entscheidend von der Ausrichtung des Balkons und vom Nutzungsverhalten ab.

PV-Mini-Anlagen können bis zu einer Leistung von 600 Watt genehmigungsfrei installiert werden. Für die Mieter kann die Einsparung einer steckerfertigen PV-Anlage jährlich bei 140 Euro liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa einem Nettoenergieertrag von ca. 400 Kilowattstunden pro Jahr entspricht. Für Balkonkraftwerke gibt es auch spezielle Versicherungen.

Mecklenburg-Vorpommern geht mit einer Fördersumme von zehn Millionen Euro voran – es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer folgen werden. Geht man von 18.000 Förderfällen aus, kann ein jährliches Treibhaugas-Äquivalent von 2.420 Tonnen CO2 pro Jahr im Bundesland eingespart werden.

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