CARBON REMOVAL · 21. JULI 2026
klimafarmer / German Biochar e.V.Pflanzenkohle im Emissionshandel: zu billig für Brüssel
Die EU-Kommission will ab 2031 dauerhafte CO2-Entnahme in den Emissionshandel holen und schafft damit den weltweit größten Einkaufsmarkt dafür. Pflanzenkohle im Emissionshandel? Nein, sie bleibt draußen, obwohl sie rund 80 Prozent aller je ausgelieferten Tonnen stellt. Die eigene Folgenabschätzung der Kommission nennt den Grund, und er hat mit den Kosten zu tun.
Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission den Vorschlag COM(2026) 616 vorgelegt. Er öffnet das EU-Emissionshandelssystem ab 2031 für dauerhafte CO2-Entnahme, also für Verfahren, die Kohlenstoff aus der Atmosphäre holen und über Jahrhunderte binden. Zugelassen sind zwei Routen: Bioenergie mit Abscheidung und Speicherung, kurz BECCS, sowie die direkte Abscheidung aus der Umgebungsluft mit geologischer Einlagerung, kurz DACCS.
Pflanzenkohle, international als Biochar gehandelt, fehlt in dieser Liste. Sie entsteht, wenn Biomasse unter Sauerstoffabschluss verkohlt wird; der Kohlenstoff bleibt danach im Boden, im Futtermittel oder im Baustoff gebunden. Im gesamten Vorschlagstext kommt das Wort biochar kein einziges Mal vor, und Artikel 9c Absatz 1 nennt als kaufbare Einheiten ausschließlich solche aus BioCCS- und DACCS-Aktivitäten.
Wer bisher wirklich geliefert hat
Rund eine Million Tonnen dauerhaft entnommenes CO2 sind seit 2022 weltweit tatsächlich ausgeliefert worden, gemeldet von 117 Anbietern aus mehr als 28 Ländern. Die Marktplattform CDR.fyi datiert diesen Meilenstein auf Dezember 2025. Rund 80 Prozent der Menge stammen aus Pflanzenkohle.
Im zweiten Quartal 2025 lag der Anteil bei 89,4 Prozent der Auslieferungen; weitere Biomasse-Verfahren wie die direkte Speicherung kamen auf 6,6 Prozent. Mineralisierung, beschleunigte Verwitterung und Alkalinitätsverfahren lieferten zusammen rund drei Prozent, BECCS taucht in der Auslieferungsstatistik des Quartals gar nicht auf. Die Differenz zwischen Vertrag und Lieferung ist bei der Luftabscheidung besonders groß: Bis zur Jahresmitte 2025 hatte DACCS kumuliert 1.186 Tonnen übergeben, verteilt auf sechs Anbieter, davon rund 81 Prozent aus dem Hause Climeworks.
Das entspricht 0,05 Prozent der im selben Zeitraum kontrahierten 2,47 Millionen DAC-Tonnen. Climeworks' isländische Anlage Mammoth fing im Jahr 2024 nach vorliegenden Berichten 105 Tonnen CO2 ein.
| Methode | Anteil an den Auslieferungen Q2 2025 | Kumulierte Lieferung |
|---|---|---|
| Pflanzenkohle (Biochar) | 89,4 Prozent | rund 80 Prozent von 1 Mio. t seit 2022 |
| Weitere Biomasse-Verfahren (u.a. direkte Speicherung) | 6,6 Prozent | – |
| Mineralisierung, Verwitterung, Alkalinität | rund 3 Prozent | – |
| DACCS | – | 1.186 t bis Mitte 2025 |
Quelle: CDR.fyi, Stand Dezember 2025 bzw. erste Jahreshälfte 2025
Eine Million Tonnen kumuliert seit 2022 stehen gegen 48 Millionen Tonnen pro Jahr, die bis 2040 erreicht werden sollen. Der gesamte Markt ist, gemessen am Ziel, ein Rundungsfehler, und genau deshalb entscheidet die jetzige Weichenstellung so viel.
Fünf Monate zwischen zwei Urteilen
Am 3. Februar 2026 hat die Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/285 die Zertifizierungsmethodik für Pflanzenkohle unter dem europäischen Rahmen CRCF beschlossen. Darin wird das Verfahren ausdrücklich als permanente Entnahme eingestuft. Die Kriterien sind hart: Pyrolyse oberhalb von 350 Grad, ein Verhältnis von Wasserstoff zu organischem Kohlenstoff unter 0,7, nachgewiesene Speicherdauer von 200 Jahren.
Fünf Monate später schließt dieselbe Kommission dieselbe Technologie vom Compliance-Markt für permanente Entnahmen aus. Wer wissen will, warum, muss in Annex 8 der Folgenabschätzung SWD(2026) 616 nachschlagen. Dort steht eine Begründung, und sie fällt anders aus, als es die Reihenfolge der Ereignisse vermuten lässt.
Was die Folgenabschätzung wirklich sagt
Pflanzenkohle sei „heute die Entnahmelösung, die am ehesten kurzfristig einsatzbereit ist”, heißt es in Annex 8. Der Satz steht in der Bewertung des Verfahrens, direkt vor der Empfehlung. Er formuliert das Urteil der Kommission über den Reifegrad.
Die Bewertungstabelle des Anhangs vergleicht vier Verfahren entlang derselben Kriterien. Pflanzenkohle erhält bei der dauerhaften Speicherung ein Ja, wie DACCS und BioCCS. Bei der Praktikabilität von Messung, Berichterstattung und Verifizierung steht in derselben Zeile „high”, ebenfalls wie bei DACCS und BioCCS.
In der Schlusszeile zur Empfehlung für den Emissionshandel steht bei DACCS und BioCCS jeweils „Yes”. Bei Pflanzenkohle steht dort, es hänge von der Art der Integration von Entnahmen in den Emissionshandel ab. Das ist keine Ablehnung.
Die eigentliche Warnung folgt unmittelbar darauf. „Die Entnahmeeinheiten dürften jedoch günstiger sein als andere dauerhafte Entnahmeoptionen, weshalb die Kommission sorgfältig prüfen sollte, ob und wie sie Pflanzenkohle-Entnahmeeinheiten integriert, da dies größere Auswirkungen auf den ETS-Markt haben könnte als andere Entnahmeoptionen”, heißt es in Annex 8.
Hinter dieser Warnung steht ein ernstzunehmender Einwand, den die Folgenabschätzung an anderer Stelle ausführlich behandelt: den Verdrängungseffekt, im Papier abatement deterrence genannt. Wird Entnahme billiger als Vermeidung, lohnt sich Vermeidung nicht mehr. Ein Industriebetrieb, der für die eigene Dekarbonisierung dreistellige Beträge je Tonne aufwenden müsste, kauft dann lieber Entnahmeeinheiten und verschiebt die Investition.
In der öffentlichen Konsultation war dieses Risiko der am häufigsten genannte Grund, überhaupt gegen die Aufnahme von CO2-Entnahme in den Emissionshandel zu argumentieren.
Im gewählten Design greift der Einwand allerdings kaum. Zum Preisdeckel wird die Entnahme dort, wo regulierte Unternehmen selbst zwischen Zertifikat und Entnahmeeinheit wählen können. Artikel 9c sieht das nicht vor: Die Kommission kauft feste Mengen zentral ein und versteigert dafür Zertifikate.
Ob diese Tonnen aus Pyrolyse oder aus Luftabscheidung stammen, ändert am Verdrängungsrisiko nichts, wohl aber am Preis, den die öffentliche Hand dafür zahlt.
Übrig bleibt der Preis als Ausschlussgrund. Die günstigste der vier geprüften Optionen bleibt draußen, unter Berufung auf ihre Marktwirkung.
Was die Kosten je Tonne aussagen
Die Folgenabschätzung beziffert die erwarteten Kosten je Tonne selbst. Sie liegen für Pflanzenkohle in allen drei Stützjahren deutlich unter denen der beiden zugelassenen Routen.
| Verfahren | 2030 | 2035 | 2040 |
|---|---|---|---|
| BECCS | 214 Euro | 196 Euro | 176 Euro |
| DACCS | 428 Euro | 302 Euro | 278 Euro |
| Pflanzenkohle | 141 Euro | 113 Euro | 88 Euro |
Durchschnittliche Kosten je Tonne CO2. Quelle: Europäische Kommission, Folgenabschätzung SWD(2026) 616 Teil 3, Annex 8, Tabelle 5
Den Investitionsbedarf für den geplanten Ankauf beziffert die Folgenabschätzung je nach Modellrechnung auf 29 bis 43 Milliarden Euro oder auf 46 bis 65 Milliarden Euro. Eine Preisannahme je Tonne nennt die Kommission nicht; die in der Fachpresse kursierenden 200 Euro sind eine Hochrechnung Dritter. Klar ist aus den eigenen Zahlen aber, dass dasselbe Budget in Pflanzenkohle ein Vielfaches der Tonnen kaufen würde: 88 Euro gegen 278 Euro bei DACCS im Jahr 2040.
Die Einkaufsstelle, die es schon gibt
Annex 8 benennt selbst einen Weg für die verbliebenen Zweifel an der Nachweisbarkeit. Es könnte einfacher sein, die offenen MRV-Unsicherheiten über eine öffentliche Einkaufsstelle zu adressieren als über eine direkte Integration auf Ebene der vom Emissionshandel erfassten Unternehmen, heißt es dort.
Genau eine solche Stelle richtet Artikel 9c des Vorschlags ein. Die Kommission versteigert Zertifikate und kauft mit dem Erlös Entnahmeeinheiten an, zentral und unter eigener Kontrolle. Das Instrument, das die eigene Analyse als geeigneten Weg für Pflanzenkohle bezeichnet, wird also gebaut, und Pflanzenkohle bleibt trotzdem draußen.
Was gegen Pflanzenkohle im Emissionshandel spricht
Die Vorbehalte der Kommission sind real und gehören auf den Tisch. Für DACCS und BioCCS gelten Haftungsregeln aus der CCS-Richtlinie und der ETS-Richtlinie, weil dabei CO2 transportiert und eingelagert wird. Bei Pflanzenkohle passiert das nicht, deshalb greifen diese Regeln nicht.
Die CRCF-Methodik sieht folglich keine laufende Überwachung von Umkehrungen und keine Haftung dafür vor. Stattdessen wird auf jede Einheit ein pauschaler Abschlag von 2,5 Prozent angewendet. Dazu kommt eine Forschungslücke: Nach Darstellung der Folgenabschätzung fehlen derzeit ausreichende Langzeitstudien, um zu beurteilen, ob die Zerfallsfunktionen für sämtliche Anwendungen von Pflanzenkohle konservativ genug angesetzt sind.
Dieselbe Passage hält allerdings fest, die Methodik sei bislang nicht widerlegt worden. Offen ist damit die Bestätigung, nicht der Nachweis eines Fehlers.
Das stärkste Argument gegen eine Fixierung auf Pflanzenkohle ist die Menge. Das Verfahren hängt an nachhaltig verfügbarer Biomasse, an Reststoffen aus Land- und Forstwirtschaft, um die andere Verwertungspfade konkurrieren. Die Folgenabschätzung selbst beziffert die europäische Entnahmekapazität bis 2035 auf fünf bis sieben Millionen Tonnen jährlich, die weltweite auf 4,3 Millionen Tonnen.
Gegen 48 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2040 reicht das nicht. Wer diese Größenordnung erreichen will, braucht die Luftabscheidung, und zwar früh und subventioniert. Der Vorschlag sei „das stärkste Nachfragesignal”, das der Sektor je bekommen habe, sagt Codie Rossi von der Clean Air Task Force.
Der Mengenbefund begründet die Förderung von DACCS. Den Ausschluss von Pflanzenkohle begründet er nicht, denn die Kommission tritt als Einkäuferin auf und steuert Mengen, Preise und Zuteilung ohnehin selbst. Ein reservierter Mengenkorridor für die Luftabscheidung hätte dasselbe geleistet.
Die Verengung auf BECCS und DACCS kritisiert auch Sebastian Cross vom Bewertungshaus BeZero Carbon. Er fordert unabhängige Qualitätsratings, die Entnahmen nach nachgewiesener Speicherdauer und Messbarkeit differenzieren, statt ganze Verfahrensklassen vorab auszusortieren.
Wie eng die Tür für 2034 ist
Der Vorschlag sieht eine Überprüfung vor. Artikel 9c Absatz 8 verpflichtet die Kommission zu einem Bericht bis Ende 2034, der den möglichen Beitrag naturbasierter Entnahmen und von Carbon-Farming-Einheiten nach der Verordnung (EU) 2024/3012 prüft. Andere Kategorien nennt die Klausel nicht.
Pflanzenkohle ist unter genau dieser Verordnung als permanente Entnahme zertifiziert und zählt dort nicht zum Carbon Farming. Sie fällt damit durch das einzige Raster, über das sie später wieder hereinkäme. Das ist eine Folge der Kategorienlogik, und es lässt sich im Gesetzgebungsverfahren mit einem Halbsatz ändern.
Was für deutsche Anbieter auf dem Spiel steht
Novocarbo aus Hamburg beschäftigt rund 35 bis 40 Menschen und hat gemeinsam mit SWEN Capital Partners 25 Millionen Euro eingesammelt. Bis 2033 will das Unternehmen zweihundert sogenannte Carbon Removal Parks betreiben, also Pyrolyseanlagen samt Wärmeauskopplung. Ebenfalls in Hamburg sitzt Circular Carbon, Teil der econnext Group, mit der größten Karbonisierungsanlage Deutschlands.
Eine Etage darüber arbeitet Carbonfuture aus Freiburg, im März 2026 bei 62 Beschäftigten. Das Unternehmen liefert Messung, Berichterstattung und Verifizierung sowie den Marktplatz, über den Käufer und Anbieter zusammenfinden. Fällt die zugrunde liegende Technologie aus dem Compliance-Markt, trifft das die Plattform mit.
Auf der anderen Seite steht Greenlyte Carbon Technologies aus Essen, mit über 26 Millionen US-Dollar finanziert. In Duisburg läuft eine Pilotanlage mit 40 Tonnen Jahreskapazität, in Marl entsteht das erste kommerzielle Modul mit 500 Tonnen. Ob das Verfahren eine CRCF-Zertifizierung erhält, ist offen; bestätigt ist sie bislang nicht.
Entschieden ist über Pflanzenkohle im Emissionshandel allerdings nichts. COM(2026) 616 ist ein Vorschlag, Parlament und Rat verhandeln ihn jetzt. Wer Einfluss nehmen will, hat das Fenster in diesem und im kommenden Jahr offen, nicht 2031.
Für alle, die Pflanzenkohle bislang eher aus dem Hochbeet kennen, steckt in dieser Brüsseler Verfahrensfrage ein handfester Kern. Es geht darum, ob gespeicherter Kohlenstoff auch dann zählt, wenn er in einem Acker liegt statt in einer Kaverne unter der Nordsee.
Häufige Fragen zu Pflanzenkohle im Emissionshandel
Warum ist Pflanzenkohle nicht im EU-Emissionshandel zugelassen?
Die Kommission lässt ab 2031 nur BECCS und DACCS zu. Ihre eigene Folgenabschätzung stuft Pflanzenkohle als einsatzbereit und dauerhaft ein, warnt aber, dass die günstigeren Entnahmeeinheiten den ETS-Markt stärker beeinflussen könnten als teurere Verfahren. Ausschlaggebend ist der niedrige Preis, nicht die Qualität der Speicherung.
Was kostet die Entnahme per Pflanzenkohle im Vergleich zu DACCS?
Die Folgenabschätzung der EU-Kommission rechnet für Pflanzenkohle mit 141 Euro je Tonne im Jahr 2030 und 88 Euro im Jahr 2040. DACCS liegt mit 428 beziehungsweise 278 Euro rund dreimal so hoch, BECCS dazwischen mit 214 bis 176 Euro.
Kann Pflanzenkohle später noch in den Emissionshandel aufgenommen werden?
Ja, aber realistisch nur über das laufende Gesetzgebungsverfahren: Parlament und Rat verhandeln den Vorschlag 2026 und 2027. Die Überprüfungsklausel für 2034 erfasst bislang nur naturbasierte Entnahmen und Carbon Farming, Pflanzenkohle fällt durch dieses Raster.
QUELLEN
- Europäische Kommission: Vorschlag COM(2026) 616 zur Revision des EU-Emissionshandels, insbesondere Artikel 9c Absatz 1 und Absatz 8, 17.07.2026.
- Europäische Kommission: Folgenabschätzung SWD(2026) 616 Teil 3, Annex 8, mit Tabelle 5 zu den Kosten je Tonne, Tabelle 8 zur Bewertung der Verfahren und den Abschnitten zu abatement deterrence, 17.07.2026.
- Europäische Kommission: Delegierte Verordnung (EU) 2026/285 zur CRCF-Zertifizierungsmethodik für Biochar, 03.02.2026.
- CDR.fyi: Meilenstein 1 Million ausgelieferte Tonnen sowie Quartalsauswertungen, Dezember 2025.
- Carbon Herald: EU Proposes Historic €50B ETS Carbon Removal Compliance Market, 17.07.2026.
- Unternehmensangaben von Novocarbo, Circular Carbon, Carbonfuture und Greenlyte Carbon Technologies, Stand März 2026.
Meiner Meinung nach trägt die Pflanzenkohle, so sinnvoll sie auch ist, nicht dazu bei CO2 zu entfernen, da sie, so wie ich es verstehe, das in den Pflanzen enthaltene CO2 „nur“ bindet und somit verhindert, dass es in die Atmosphäre gelangt. Das macht aber auch Holz, welches z.B. für Möbel oder beim Bau von Häusern verwendet wird. Bei Möbeln ist die Speicherdauer sicherlich kürzer als bei Holz, welches für einen Dachstuhl verwendet wird und darin möglicherweise mehrere Jahrhunderte überdauert.
Ich denke beim Emissionshandel macht es mehr Sinn, Verfahren, welche das schon entstandene CO2 wieder aus der Atmosphäre entfernen, zu fördern.