Westnetz und andere Netzbetreiber haben keinen Grund zur Eile

SEIT ÜBER EINEM JAHR UNTER AUFSICHT · 15. OKTOBER 2026

Netzbetreiber wie Westnetz verdienen nichts an schnellen Anschlüssen

Für Verteilnetzbetreiber lohnt sich weder der schnelle Anschluss noch ein digitales Netz. Bei der E.ON-Tochter Westnetz warten Kund*innen trotz eines Aufsichtsverfahrens der Bundesnetzagentur auf ihr Recht. Mit dem Netzpaket bekämen Netzbetreiber eher mehr Macht als mehr Anreiz.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 11 Min. LESEN


Ein Batteriespeicher soll ans Netz, der Netzbetreiber bietet nur einen flexiblen Anschluss mit Begrenzungen an. Energierechtsanwältin Heidrun Schalle, Gründungspartnerin der Kanzlei Aecoute, will wissen, wie viel der benachbarte Wind- oder Solarpark einspeist und wie der Strom durch die Leitungen fließt. Mit diesen Daten ließe sich klären, wann der Speicher laden kann, ohne das Netz zu belasten. „Die Antwort: Wir kennen die Ist-Lastflüsse in unserem Netz nicht, wir bekommen nur die Redispatch-Signale von unserem Übertragungsnetzbetreiber”, erzählt sie im Gespräch mit Cleanthinking.

Redispatch heißt: Der Netzbetreiber regelt Anlagen herunter, damit keine Leitung überlastet. Die Anweisungen kommen in Schalles Fall vom Übertragungsnetzbetreiber, der Verteilnetzbetreiber vor Ort reicht sie nur weiter. „Viele Netzbetreiber wissen nicht, was durch ihr Netz fließt. Das ist immer noch weitgehend analog”, sagt Schalle. Den Netzbetreiber aus ihrem Beispiel nennt sie nicht. Mit Anschlussbegehren, die nicht vorankommen, hat sie nach eigenen Worten fast jeden Tag zu tun.

In den Netzen fehlt Intelligenz, und den Netzbetreibern fehlt der Grund, sie einzubauen. Philipp Schröder, Chef von 1KOMMA5°, sagt es im ntv-Podcast Klimalabor so: „Man hat nur dumme Netze”. Sein Vorwurf an E.ON, zu dem Westnetz gehört: Der Konzern verdiene am Kupfer, nicht an Intelligenz. Der Verteilnetzbetreiber müsse „verdienen dürfen an Intelligenz”, fordert Schröder, wie wir berichtet haben. Die Fälle in diesem Text zeigen, was passiert, solange dieser Anreiz fehlt.

Wer verdient am schnellen Netzanschluss?

Ein Verteilnetzbetreiber hat in seinem Gebiet ein Monopol, seine Erlöse legt die Bundesnetzagentur über die Anreizregulierung fest, die ihm eine Erlösobergrenze für mehrere Jahre vorgibt. „Netzbetreiber sind Monopolisten: Für sie entsteht durch jeden neuen Anschluss oder jede Zählerregistrierung zunächst Aufwand, aber kein unmittelbarer wirtschaftlicher Vorteil”, schreibt Bastian Gierull, Chef von Octopus Energy Deutschland, an Cleanthinking.

Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, sieht im Engpassgebiet sogar einen Nachteil für den Netzbetreiber. Jede neue Anlage dort treibt den Redispatch nach oben. Diese Kosten können sich nach Müllers Darstellung künftig im Effizienzvergleich der Bundesnetzagentur niederschlagen und die Erlöse des Netzbetreibers drücken. Auch zur Modernisierung zwingt die Netzbetreiber wenig. „Eine effizientere Auslastung der Anschlusskapazität durch Überbauung oder smarte Laststeuerung: Es fehlen verbindliche Anforderungen”, sagt Schalle.

Westnetz sieht vor allem die Masse der Anfragen. Die Zahl der Batteriespeicher, die ans Netz wollen, „übersteigt die heute vorhandene Netzkapazität bei weitem”, sagte Westnetz-Geschäftsführer Alexander Montebaur dem WDR. Bis Ende Juni 2026 gingen bei der E.ON-Tochter Speicher-Anfragen über rund 116 Gigawatt ein, die Jahreshöchstlast im Netzgebiet lag 2024 bei rund zwölf Gigawatt. Gebaut werden längst nicht alle, schreibt der WDR.

Die beiden Zahlen beantworten die entscheidende Frage nicht: Wie viel Speicherleistung an welchem Umspannwerk netzdienlich Platz hätte, verrät weder die Summe aller Anfragen noch die Höchstlast, die nur den Verbrauch beschreibt. Dafür bräuchte es Messdaten zu den Lastflüssen an jedem Knoten, also genau das, was dem Netzbetreiber in Schalles Fall fehlte.

Dass mehr in die vorhandenen Netze passt, ist belegt. Das Fraunhofer IEE hat für den Bundesverband Solarwirtschaft berechnet, dass an 1.313 ländlichen Umspannwerken Platz für 150 Gigawatt zusätzliche Solarleistung wäre, per Überbauung: An einem Umspannwerk hängt mehr Erzeugung, als der Transformator auf einmal durchleiten kann, weil Wind und Sonne selten gleichzeitig Spitze liefern. Nach Messdaten von 20 Transformatoren muss bei doppelter Erzeugung je Nennleistung plus Batterie im Mittel nur rund ein Prozent des zusätzlichen Solarstroms abgeregelt werden (mehr dazu: Speicher an der Engstelle).

Wie eng der Spielraum in der Praxis ist, zeigt ein Fall, über den der WDR berichtet hat. Im münsterländischen Südlohn hat der Gartenbaubetrieb Westhoff rund 77.000 Solarmodule auf seine Gewächshäuser gesetzt, künftig mit 32 Megawatt Spitzenleistung. An sonnigen und windigen Tagen drosselt der Netzbetreiber die Anlage. Christian Westhoff wollte deshalb einen Speicher, der auch Strom aus dem Netz aufnehmen kann.

Zugelassen wurde eine Batterie, die nur eigenen Solarstrom laden darf - aber Anlage und Speicher dürfen zusammen höchstens 25 Megawatt einspeisen. Damit fehlt dem Speicher genau die Fähigkeit, die ihn an einem Engpass netzdienlich machen könnte: Überschüsse anderer Anlagen aufzunehmen, wenn die Leitung voll ist.

Einen Anspruch darauf haben Projektierer nicht. Für Überbauung gebe es keinen Anspruch wie beim Anschluss einer Wind- oder Solaranlage, schreibt Müller. Für „netzdienliche Speicher“ fehle schon eine rechtliche Definition und damit jede Anschlusspflicht; reine Grünstromspeicher gelten dagegen rechtlich als EE-Anlagen mit denselben Rechten. Deshalb komme die Entwicklung bei Überbauung und netzdienlichen Speichern schwerer voran.

Nach dem Fall Südlohn gefragt, antwortet das NRW-Wirtschaftsministerium, nicht jeder Speicher sei automatisch netzdienlich, der Netzbetreiber müsse den sicheren Betrieb gewährleisten. Cleanthinking wollte von der Konzernmutter E.ON wissen, nach welchen Kriterien ein Speicher als netzdienlich gilt, warum der Speicher in Südlohn nicht aus dem Netz laden darf und welche Netzdaten Projektierer bekommen. Die Anfrage ließ E.ON bis Fristende unbeantwortet.

Westnetz baut Zähler ein, die Registrierung hängt

Beim Einbau intelligenter Messsysteme liegt Westnetz vorn. Unter den zehn größten Netzbetreibern führen Westnetz und Stromnetz Berlin nach Daten der Bundesnetzagentur den Smart-Meter-Pflichtrollout mit je 60 Prozent an. Was danach kommt, hängt. Bei knapp neun Prozent der Octopus-Messstellen im Westnetz-Gebiet steht die Registrierung aus, obwohl der Zähler ordnungsgemäß eingebaut ist.

Seit 2025 hat Octopus für Kund*innen die Umstellung auf Viertelstundenmessung beantragt, die Voraussetzung für die Abrechnung nach Börsenstrompreis. Nach Angaben von Octopus bewilligte Westnetz knapp vier Prozent der Anträge und lehnte fast 95 Prozent ab. Zahlreiche Fälle sind seit über einem Jahr unbeantwortet. In einer internen Auswertung von Tibber über 599 Verteilnetzbetreiber steht Westnetz nach absoluter Fallzahl auf Platz eins der säumigsten, bei Tibber allein sind es dreistellig viele Fälle. Marktweit sind selbst nach 30 Werktagen erst 59,4 Prozent aller Vorgänge automatisch verarbeitet, teilt Ralf Walther mit, bei Tibber für den Energiemarkt zuständig.

Bei Rabot Energy fehlen mindestens 112 von 1.537 gemeinsamen Kund*innen mit intelligentem Messsystem die nötigen Stammdaten, die Grunddaten zum Zähler, ohne die keine Abrechnung läuft. Das sind 7,2 Prozent. Westnetz sprach laut Handelsblatt von rund einem Prozent der Kund*innen der vier Anbieter. Rabot-Geschäftsführer Konrad Schade erklärt die Differenz mit der Bezugsgröße, Westnetz rechne mit der gesamten Kundenbasis. „Entscheidend ist die Quote unter denen, bei denen die Technik eigentlich schon funktionieren müsste”, sagt er.

Die Fehler landen beim Stromanbieter. Tibber schildert einen Kunden, dessen Messsystem beim Einbau falsch eingestellt wurde: Drei Monate lang wurde über geschätzte, überhöhte Ersatzwerte abgerechnet, rund 600 Euro zu viel, und sechs Monate Nachfragen brachten nichts. „Wir müssen also für ein Problem geradestehen, das wir selbst nicht lösen können”, sagt Rabot-Geschäftsführer Schade. Dass es anders geht, zeigen laut Schade SachsenNetze, OsthessenNetz und Regionetz; an der Größe liege es nicht, sondern an Priorisierung und Prozessqualität.

Seit einer IT-Umstellung bei Westnetz im Juni 2024 häufen sich Beschwerden über ausbleibende Einspeisevergütung, E.ON-Chef Leonhard Birnbaum räumte laut WAZ Fehler ein, betroffen seien „Zehntausende” Kund*innen. Im Sommer 2025 eröffnete die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren wegen verspätet gezahlter Einspeisevergütung, Westnetz sprach damals gegenüber top agrar von Einzelfällen.

Ende Mai 2026 bat das Präsidium der Bundesnetzagentur die Geschäftsführungen von Westnetz und Westenergie sowie Vertreter von E.ON nach Bonn, BNetzA-Präsident Klaus Müller schrieb dem CDU-Abgeordneten Detlef Seif laut dessen Darstellung von „strukturellen Schwierigkeiten”. Die Verbraucherzentrale NRW nennt die Beschwerdezahl „immer noch hoch”, seit August sehe sie keine nennenswerte Veränderung. Westenergie hat dem NRW-Wirtschaftsministerium zugesagt, den Stau bis Ende 2026 abzuarbeiten. „Eine schrittweise Verbesserung der Bearbeitungszeiten muss bereits deutlich früher spürbar sein”, schreibt ein Sprecher des Ministeriums.

Wer gewinnt mit dem Netzpaket an Macht?

Über die Regeln, nach denen Anlagen künftig ans Netz kommen, verhandeln Union und SPD derzeit im Netzpaket und in der EEG-Novelle. Eigentlich sollte der Bundestag beide Gesetze Mitte Oktober beschließen, nach Informationen von Klimareporter rutscht die Abstimmung in den November, der Bundesrat kann erst am 20. November zustimmen.

Der Gesetzentwurf erlaubt Netzbetreibern, Umspannwerke und Leitungsabschnitte als kapazitätslimitiert auszuweisen, wenn dort im Vorjahr mehr als fünf Prozent der Erzeugung abgeregelt wurden. Neue Solarparks und Windräder an Land verzichten dort bei Abregelung auf Entschädigung, begrenzt auf 20 Prozent ihres Jahresstroms. Bis zu sechs Jahre darf eine solche Ausweisung gelten, der Bundesnetzagentur wird sie nur angezeigt, eine Genehmigung sieht der Entwurf nicht vor.

Stiftungsleiter Müller beschreibt an Cleanthinking, was sich damit verschiebt: „Heute hat der Anlagenbetreiber einen gesetzlichen Anspruch auf Netzanschluss.” Im kapazitätslimitierten Gebiet entfiele dieser Anspruch, an seine Stelle träte ein Anspruch auf einen Netzanschlussvertrag. „Verträge werden geschlossen, wenn alle Parteien aus dem Vertrag einen Vorteil erhalten”, schreibt er. Genau dieser Vorteil fehle dem Netzbetreiber.

Was im Vertrag stehen muss, regelt der Entwurf nicht. „Der Netzbetreiber könnte daher leicht Klauseln vorschlagen, die für den Anlagenbetreiber unannehmbar wären”, schreibt Müller. So könne er den Anschluss verzögern oder ganz verhindern. Sein Befund: „Das Netzpaket verschärft die Machtasymmetrie.”

Schalle erwartet, dass Netzbetreiber dort allenfalls noch einen voll flexiblen Anschluss anbieten. „Darauf kann ich kein Projekt finanzieren, weil ich nicht weiß, wann ich abgeregelt werde. Ich erwarte ein Spiel auf Zeit”, sagt sie.

In der Anhörung im Wirtschaftsausschuss verteidigte Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen den Vorbehalt und verlangte ein zügiges Verteilnetzpaket. E.ON wirbt laut ZfK für einen schärferen Vorbehalt und will die Auslöseschwelle auf drei Prozent senken. RWE, EnBW und EWE fordern laut Süddeutscher Zeitung dagegen zehn Prozent und wollen die Netzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. Nordrhein-Westfalen sieht „die Einführung kapazitätslimitierter Netzgebiete grundsätzlich kritisch”, schreibt der Ministeriumssprecher. Im Bundesrat schlägt das Land vor, dass die Bundesnetzagentur eine Ausweisung rückwirkend kippen kann, wenn die Abregelungsdaten sie nicht tragen.

Den Entwurf hat das Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche vorgelegt. Von 2020 bis 2025 war sie Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG, der Muttergesellschaft von Westnetz. Die IT-Umstellung bei Westnetz fiel in diese Zeit (mehr dazu: Reiche und Westenergie).

Wie würde sich Tempo für Netzbetreiber lohnen?

Octopus verweist auf Großbritannien, wo Netzbetreiber an Leistungsziele gebunden sind. „Verzögerungen bei der Digitalisierung haben dort direkte finanzielle Konsequenzen für den Netzbetreiber”, schreibt Gierull. Deutsche Netzbetreiber will er an der Geschwindigkeit ihrer Digitalisierung messen, Bearbeitungszeiten und freie Kapazitäten sollen sie offenlegen.

Alexander Vogt, Vizechef der oppositionellen SPD-Fraktion im NRW-Landtag, setzt beim Monopol an: „Kunden können ihren Stromlieferanten wechseln, ihren örtlichen Netzbetreiber aber nicht”, schreibt er an Cleanthinking. Er schlägt eine feste Abrechnungsfrist vor, nach der Verzugszinsen ohne Mahnung fällig werden. Bei systematischen Rückständen soll die Regulierungsbehörde die zulässigen Erlöse kürzen können. „Schneller und intelligenter anschließen, sauber abrechnen und besser digitalisieren muss sich finanziell lohnen.”

„Ich will das nicht nur bei den Netzbetreibern abladen”, sagt Schalle. Vielen fehle Personal, oft hänge alles an denselben drei, vier Leuten. Es fehle ein straffer Rechtsrahmen, der Netzverstärkung und Digitalisierung bis zu einem Stichtag vorschreibt und Säumige sanktioniert, bis zum Entzug der Netzbetriebserlaubnis.

Vor Gericht lasse sich das Problem kaum noch Fall für Fall lösen, sagt die Anwältin, dafür trete es bundesweit auf. Einen Vorschlag gibt es: Die Energieberatung BET schlägt in einer Studie vom März 2026 vor, den Netzausbau an einer „systemdienlichen Anschlussleistung“ statt an der installierten Leistung der Anlagen auszurichten, im Kern also Überbauung als Regelfall. Aufgegriffen hat die Politik den Vorschlag nach Schalles Beobachtung bisher nicht.

Was Betroffene im Westnetz-Gebiet tun können

Zahlt der Netzbetreiber Ihre Einspeisevergütung zu spät, können Sie Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 BGB) und eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen, erklärt Gregor Hermanni, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Abschläge sind zum 15. des Folgemonats fällig, danach ist der Netzbetreiber ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Guthaben aus der Jahresabrechnung wird fällig, sobald Sie Ihre Anlagendaten bis zum 28. Februar übermittelt haben (§ 71 Nr. 1 EEG), hier braucht es eine Mahnung.

Fordern Sie schriftlich mit 14 Tagen Frist zur Zahlung auf, der nächste Schritt ist ein Mahnbescheid. Parallel können Sie die EEG-Aufsicht der Bundesnetzagentur informieren, per E-Mail an eeg-kwkg@bnetza.de.

QUELLEN

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  1. BET Consulting: Systemdienliches Strommarktdesign zur Reduktion von Systemkosten und Erreichung der Klimaziele, 10. März 2026.
  2. Handelsblatt: Netzbetreiber verzögern neue Solar- und Windprojekte um Jahre, 19. September 2026.
  3. Süddeutsche Zeitung: Im Stromnetz steigt die Spannung, 20. September 2026.
  4. WAZ: „Missstände”: Ministerin Neubaur geht hart mit Eon-Firma Westnetz ins Gericht, 12. August 2026.
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