
Gebäudemodernisierungsgesetz: Was die Eckpunkte wirklich bedeuten
Merz-Regierung will „Klimaziele weiter fest im Blick behalten“ – Experten bezweifeln das.
Die schwarz-rote Koalition hat sich heute auf Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) samt der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien soll gestrichen werden. An ihre Stelle tritt eine „Bio-Treppe“ mit minimalen Beimischungsquoten für Öl- und Gasheizungen (u.a. Grüngasquote). Was klingt wie Technologieoffenheit, ist ein Freifahrtschein für fossile Heizungen – und ein Chaos-Signal an Kommunen, die seit Monaten ihre Wärmeplanung aufbauen.
Das „Heizungsgesetz“, das nie existierte
Fangen wir beim Anfang an, denn die Vorgeschichte ist kafkaesk: Die Bundesregierung schafft ein Gesetz ab, das es nie gab. Das „Heizungsgesetz“ war ein Kampfbegriff der BILD-Zeitung und der CDU/CSU im Wahlkampf. Was tatsächlich existiert, ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2020 in Kraft ist und 2024 unter dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck novelliert wurde.
Diese Novelle – konkret die §§71-71p und §72 GEG – schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Die Koalition nennt das jetzt „Heizungsgesetz“ und „schafft es ab“. Gleichzeitig benennt sie das GEG in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ um und legt Eckpunkte für die Novelle dieses umbenannten Gesetzes vor – bevor es unter neuem Namen überhaupt in Kraft ist.
Das ist kein Ordnungspolitik. Das ist Narrativ-Management.
Was die Eckpunkte konkret vorsehen
Streichung der 65-Prozent-Regel
Die zentrale Änderung: Die §§71-71p und §72 des GEG werden ersatzlos gestrichen. Damit fällt die Vorgabe, dass neue Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen (alle Infos zur 65-Prozent-Regel). Keine Betriebsverbote für bestimmte Heizungstypen. Keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen.
Der „technologieneutrale“ Katalog des Gebäudemodernisierungsgesetzes umfasst dann ausdrücklich: Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridanlagen, Biomasse – aber eben auch Gas- und Ölheizungen.
Bei Facebook hat Cleanthinking Auszüge aus der Pressekonferenz veröffentlicht.
Die „Bio-Treppe“ – das Herzstück der Eckpunkte
Das zentrale Instrument heißt „Bio-Treppe“ (Biotreppenmodell). Gas- und Ölheizungen, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingebaut werden, müssen einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe verwenden:
- Ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
- Stufenweiser Anstieg bis 2040 in drei Schritten (genaue Prozentsätze soll das Gesetz festlegen)
- CO₂-Preis-Befreiung für den Biokraftstoff-Anteil
Wohlgemerkt: Zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes (geplant vor dem 1. Juli 2026) und dem 1. Januar 2029 liegt eine Phase von zweieinhalb Jahren komplett ohne jede Beimischungspflicht. Wer in dieser Zeit eine neue Gasheizung einbaut, kann sie mit 100 Prozent fossilem Erdgas betreiben.
Die Grüngasquote – das Feigenblatt
Ergänzend zur Bio-Treppe soll eine „moderate“ Grüngasquote und Grünheizölquote für Lieferanten eingeführt werden:
- Start 2028 mit „bis zu einem Prozent“ – das ist kein Tippfehler
- Ziel: Mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂-Einsparung bis 2030
- Gilt für Erdgas- und Heizöllieferanten
- Industrie und Gewerbe sind ausgenommen
- Anrechenbare Brennstoffe: Biomethan, grüner/blauer/orangener/türkiser Wasserstoff, Wasserstoff-Derivate, synthetisches Methan, Bio-Öl
Das Wirtschaftsministerium soll die Umsetzungsdetails bis Sommer 2026 vorlegen.
Neubau: Nullemissionsgebäude – ab wann eigentlich?
Bei den Neubauregelungen wird es besonders unübersichtlich. Die Eckpunkte sehen vor:
- Öffentliche Nicht-Wohngebäude: müssen ab 1. Januar 2028 als Nullemissionsgebäude gebaut werden
- Alle Neubauten (Wohn- und Nicht-Wohngebäude): ab 1. Januar 2030 als Nullemissionsgebäude
- Bis dahin: gelten die „Wärmevorschriften des GMG“ für den Gebäudebestand
Doch welche Wärmevorschriften? Die 65-Prozent-Regel wird gestrichen, das neue GMG existiert noch nicht. In der Übergangszeit entsteht ein regulatorisches Vakuum, in dem sich jeder Bauherr an einem Gesetz orientieren soll, das gerade erst geschrieben wird.
Bereits 96 Prozent der Wohnungsneubauten 2025 erfüllen laut Eckpunktepapier Nullemissionsstandards. Die Frage ist also: Wofür braucht es vier Jahre Übergangszeit für eine Pflicht, die der Markt bereits erfüllt?
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Maximum an Flexibilität
Die Eckpunkte betonen die „1:1-Umsetzung“ der EU-Gebäuderichtlinie bei „maximaler Nutzung der Flexibilitätsspielräume“. Im Klartext bedeutet das:
- Keine gebäudespezifischen Sanierungspflichten für Wohngebäude
- Nationale Energieeffizienzklassen werden erst bis Ende 2029 mit den EU-Klassen harmonisiert
- Parallel setzt sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für verlängerte Umsetzungsfristen ein
Die EPBD muss eigentlich bis Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden. Mit dem jetzigen Zeitplan – Kabinettsbeschluss bis Ostern, Bundestag im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 1. Juli 2026 – wird das äußerst ambitioniert.
Förderung: BEG bleibt – vorerst
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 gesichert sein. Details zur künftigen Ausgestaltung – Förderhöhe, Staffelung, soziale Komponenten – fehlen im Eckpunktepapier.
Kommunale Wärmeplanung: Das eigentliche Chaos
Der brisanteste Aspekt der Eckpunkte liegt nicht in dem, was sie regeln – sondern in dem, was sie zerreißen. Hunderte Kommunen in Deutschland erarbeiten seit Monaten ihre kommunalen Wärmepläne. Diese Pläne basieren auf dem bestehenden GEG: Sie identifizieren Gebiete für Fernwärme, für Einzellösungen, für Wärmepumpen-Cluster. Sie treffen Aussagen darüber, wo sich welche Investition lohnt.
Die Grundlage dieser Planung war die 65-Prozent-Regel. Sie war der regulatorische Anker, auf den Kommunen, Stadtwerke und Eigentümer ihre Entscheidungen stützen konnten. Dieser Anker wird jetzt gekappt.
Was die Eckpunkte stattdessen bieten: eine „drastisch vereinfachte“ Wärmeplanung für kleine Kommunen unter 15.000 Einwohnern, bei der der Aufwand auf „circa 20 Prozent“ des regulären Verfahrens reduziert werden soll. Für größere Kommunen fällt die Datenübermittlung für Einfamilienhäuser weg. Die Pflicht zur Berücksichtigung von Kühlung gilt erst ab 45.000 Einwohnern.
Das klingt nach Entbürokratisierung. In der Praxis bedeutet es: Die Wärmepläne werden vereinfacht, weil die Regulierung, für die sie eigentlich die Datengrundlage liefern sollten, gerade abgeschafft wird. Es ist, als würde man den Bauplan vereinfachen, weil das Gebäude gar nicht mehr gebaut werden soll.
Denn: Wenn es keine 65-Prozent-Pflicht mehr gibt, wenn Gasheizungen mit 10 Prozent Biomethan ab 2029 reichen – wozu braucht dann eine Gemeinde unter 15.000 Einwohnern überhaupt einen Wärmeplan? Die Eigentümer werden mehrheitlich das tun, was am billigsten ist. Und das ist kurzfristig: eine neue Gasheizung.
Die Reaktionen: Einhellige Kritik der Umweltverbände
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagierte am Abend der Veröffentlichung mit der schärfsten Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz nannte die Eckpunkte einen „klimapolitischen Wortbruch und energiepolitischen Offenbarungseid“. Die Streichung der 65-Prozent-Regel sei ein „Freifahrtschein“ für neue Öl- und Gasheizungen.
Besonders die soziale Dimension kritisierte Metz: „Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können.“ Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bediene.
Auch die DUH-Energieexpertin Paula Brandmeyer warnte: Grüne Gase seien „zu knapp und wertvoll“, um sie im Wärmesektor einzusetzen, und der Beimischungszwang sei „politischer Unsinn“. Die Kosten seien erheblich, während der Einsatz in Industrie oder Stromversorgung deutlich effizienter wäre.
Schon im Vorfeld hatten die Branchenverbände deutliche Signale gesendet. BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt warnte vor einer Absatzkrise durch „politisch verursachte Unsicherheiten“. In 2025 sank der Heizungsabsatz auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren – insgesamt nur 627.000 Anlagen, 12 Prozent weniger als im Vorjahr. Einzig der Absatz von Wärmepumpen stieg um 55 Prozent: Mit 299.000 Geräten wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gaskessel verkauft.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) hatte eigene Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt und betont, der bisherige Ansatz – den Heizungstausch als Anlass für den Einbau überwiegend erneuerbar betriebener Heizungen zu nutzen – sei „logisch“ und solle beibehalten werden.
DIW-Ökonomin Claudia Kemfert sagte bereits Anfang Februar: „Investitionsklarheit schaffe man nicht, indem man Gesetze anzweifele.“
Die Markt-Realität: Disruption läuft trotzdem
Was in der politischen Debatte fast untergeht: Der Markt hat längst entschieden. Die Zahlen aus dem Eckpunktepapier selbst belegen es. Die Koalition schreibt, dass Eigentümer bereits „überwiegend Wärmepumpe oder Fernwärme wählen“, wenn sie ihre Heizung ersetzen.
Die BDH-Zahlen bestätigen das eindrucksvoll: 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft. Eine Thermondo-Umfrage vom Januar 2026 zeigt: Die Wärmepumpe ist die beliebteste Heizung unter Eigenheimbesitzern. 71,5 Prozent sagen, dass die Förderung ihre Entscheidung beeinflusst.
Die Ironie ist bitter: Die Regierung schafft ein Gesetz ab, das genau den Trend beschleunigt, den der Markt ohnehin vollzieht. Die 65-Prozent-Regel war ein Leitplanke, die Orientierung gab. Ohne sie wird die Transformation nicht stoppen – aber sie wird ungesteuert, chaotischer und am Ende teurer.
Was klimapolitisch auf dem Spiel steht
Ein Drittel der deutschen CO₂-Emissionen stammt aus dem Gebäudesektor. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesregierung zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms aufgefordert. Jede neue Gasheizung, die heute eingebaut wird, bindet den Haushalt für 15 bis 20 Jahre an fossile Brennstoffe – und an steigende CO₂-Preise.
Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 65 Euro pro Tonne. Er wird weiter steigen. Wer jetzt eine Gasheizung einbaut und glaubt, mit 10 Prozent Biomethan ab 2029 auf der sicheren Seite zu sein, unterschätzt die Kostendynamik der nächsten zwei Jahrzehnte fundamental.
Und die Verfügbarkeit von grünem Gas? Mehrere unabhängige Gutachten warnen seit Jahren: Biomethan und synthetische Brennstoffe sind knapp, teuer und werden in der Industrie und Stromerzeugung dringender gebraucht als im Heizungskeller. Eine Grüngasquote, die bei 1 Prozent startet, ist kein Klimaschutzinstrument – sie ist ein Placebo.
Was jetzt passiert mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Laut Zeitplan soll der Kabinettsentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz bis Ostern vorliegen. Die Bundestagsberatungen sollen im Frühjahr stattfinden, das Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Parallel muss die EU-Gebäuderichtlinie bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ob dieser ambitionierte Zeitplan eingehalten wird, darf bezweifelt werden – die Eckpunkte sollten eigentlich schon Ende Januar vorliegen.
Für Hauseigentümer bedeutet das: Die Unsicherheit geht weiter. Die klügste Strategie bleibt, die bestehende, attraktive BEG-Förderung zu nutzen, solange sie in dieser Form existiert. Denn ob die Förderbedingungen nach der Reform besser werden, ist keineswegs sicher.
Einordnung: Fortschritt, der den Planeten schützt – oder fossiler Stillstand?
Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz sind ein Dokument des Kompromisses zwischen einer CDU/CSU, die das „Heizungsgesetz“ zum Wahlkampfthema gemacht hat, und einer SPD, die zumindest pro forma an der Transformation festhält. Herausgekommen ist ein Papier, das die fossile Lobby zufriedenstellt, ohne den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzubringen.
Die kommunale Wärmeplanung verliert mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ihren regulatorischen Anker. Die Neubauregelung verweist auf Vorschriften, die noch nicht existieren. Die „Bio-Treppe“ schreibt für zweieinhalb Jahre gar nichts vor und dann so wenig, dass es kaum einen Unterschied macht. Die Grüngasquote startet bei einem Wert, der statistisch nicht messbar ist.
Die gute Nachricht ist auch die bittere: Die Transformation kommt trotzdem. Der Markt hat entschieden. Wärmepumpen sind wirtschaftlicher, die CO₂-Preise steigen, die Gasinfrastruktur wird teurer. Aber sie kommt jetzt ungesteuert – mit mehr Chaos, mehr Kosten und mehr sozialer Härte, als nötig wäre.
Das ist die Habeck-These in Reinform: Der Versuch, Disruption politisch zu gestalten, wurde von den Wachhunden des fossilen Systems zerrissen. Die Transformation kommt trotzdem – nur ungesteuert und mit mehr Schmerzen.
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Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Eckpunktepapier steht hier zum Download als PDF zur Verfügung.

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit 20 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.