Macht Infraschall von Windrädern krank?

WISSENSCHAFT · 12. SEPTEMBER 2026

Infraschall von Windrädern: Was die Messungen wirklich zeigen

Kaum ein Argument gegen Windkraft hält sich so hartnäckig wie der unhörbare Schall. Seine wichtigste Grundlage war ein Rechenfehler. Eine deutsche Bundesbehörde bemerkte ihn 16 Jahre lang nicht und korrigierte ihn erst 2021. Was die Messungen seither zeigen und warum Beschwerden von Anwohnern trotzdem ernst zu nehmen sind.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 8 Min. Lesezeit LESEN


Im April 2021 korrigierte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ihre eigenen Messwerte zum Infraschall von Windrädern. Sie lagen nicht ein wenig daneben, sondern um 36 Dezibel zu hoch.

In der Schallleistung ist das das Viertausendfache. Die Behörde hatte Werte um 100 Dezibel genannt, tatsächlich waren es rund 64. Seit 2005 zitierten Genehmigungsbehörden, Bürgerinitiativen und Zeitungen die falschen Werte.

Seit der Korrektur ist die Faktenlage klar, auch wenn der Streit weiterläuft. Umweltbundesamt, Landesbehörden, Weltgesundheitsorganisation und eine niederländische Langzeitstudie kommen unabhängig voneinander zum selben Ergebnis: Der Infraschall von Windrädern macht nicht krank. Das heißt nicht, dass es Anwohnern einzubilden wäre, wenn sie leiden.

Wie laut ist der Infraschall von Windrädern wirklich?

Zu leise, um ihn zu bemerken. Schon in 150 bis 300 Metern Abstand liegt der Pegel deutlich unter der Schwelle, ab der ein Mensch überhaupt etwas wahrnimmt.

Das hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zwischen 2013 und 2015 gemessen. Ab etwa 700 Metern findet sie überhaupt keinen Unterschied mehr: Ob die Anlage läuft oder steht, ändert am Messwert nichts. Der Infraschall aus der Umgebung ist stärker.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt misst Ähnliches. Eine moderne Anlage mit 140 Metern Nabenhöhe bleibt selbst in 200 Metern Abstand unter der Wahrnehmungsschwelle.

Wie konnte eine Bundesbehörde sich 16 Jahre lang irren?

Durch eine falsche Formel. Die BGR rechnete die Rohsignale ihrer Messgeräte in Schalldruckpegel um und verwendete dabei einen falschen Umrechnungsfaktor.

Gemessen wurde 2004 an einem Windrad nördlich von Hannover. Der Bericht erschien 2005 unter dem Titel „Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen“, verfasst von Lars Ceranna, Gernot Hartmann und Manfred Henger aus dem Referat Seismologie. Ab 2009 wurde er breit zitiert.

Gefunden hat den Fehler kein Fachmann für Schall, sondern Stefan Holzheu vom Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung. In seiner Nähe war im März 2020 ein Windpark abgelehnt worden. Als er daraufhin die BGR-Zahlen mit den Messungen aus Baden-Württemberg verglich, passten sie nicht zusammen.

Seine E-Mail an die Studienleitung vom 6. April 2020 ist über FragDenStaat dokumentiert. Wie Holzheu vorging und wie lange die Behörde brauchte, hat Cleanthinking im Detail nachgezeichnet.

Ende April 2021 räumte die BGR den Fehler öffentlich ein. Im August 2021 maß sie am Windpark Gagel nach, im Dezember folgte ein korrigiertes Fact Sheet. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich und sagte, die Akzeptanz der Windkraft an Land habe unter den falschen Zahlen gelitten.

Eine Einschränkung gehört dazu, damit der Fall nicht größer wird, als er ist. Der Fehler betraf nicht den Wert, mit dem die Behörde den Mindestabstand von Windrädern zu ihrer hochempfindlichen Messstation im Bayerischen Wald bestimmt. Der blieb unverändert.

Gibt es Infraschall auch ohne Windräder?

Ständig und überall. Meeresbrandung, Donner und Windböen erzeugen Infraschall, ebenso Verkehr, Heizungen und der eigene Körper.

Im Auto bei 130 Kilometern pro Stunde ist der Infraschall um ein Vielfaches stärker als an einem Windrad. Das hat das Bayerische Landesamt für Umwelt gemessen. Auch Herzschlag, Atmung und Muskelbewegungen erzeugen im Innenohr höhere Pegel als viele Quellen draußen. Die Landesanstalt in Baden-Württemberg folgert daraus: Windkraftanlagen tragen zu diesem Grundrauschen nichts Wesentliches bei.

Das Portal EIKE argumentierte Ende 2024, der Infraschall von Windrädern treffe den Resonanzbereich des Herzschlags und werde dadurch gefährlich. Dagegen spricht die Physik: Die Druckimpulse einer Anlage gehen in einem Hintergrund unter, zu dem der eigene Körper gehört.

Was sagt die Mainzer Herzmuskelstudie aus?

Weniger, als ihr Ruf verspricht. Die Versuche zeigen, dass Herzmuskelproben im Labor auf sehr lauten künstlichen Schall reagieren. Sie zeigen nicht, dass der Infraschall von Windrädern Herzschäden verursacht.

Christian-Friedrich Vahl war Herzchirurg an der Universitätsmedizin Mainz und ist inzwischen emeritiert. Gemeinsam mit seinem Kollegen Roos beschallte er Gewebeproben aus Operationen. Der Pegel lag bei 100 bis 120 Dezibel und damit weit über dem, was eine reale Anlage erzeugt. Auch die Frequenz passt nicht: Im Labor waren es 10 bis 20 Hertz, ein modernes Windrad liegt mit seiner Blattdurchgangsfrequenz bei etwa 0,5 bis 1 Hertz.

Am 26. Oktober 2021 erschien in der Fachzeitschrift ASU eine methodische Gegendarstellung, auf die die Autoren im selben Heft antworteten. Im April 2026 legte Vahl auf einem Internistenkongress in Wiesbaden ein Poster vor, das erhöhte Diagnosen für Herzschwäche und Herzrhythmusstörungen in vier Gemeinden im Kreis Paderborn behauptet. Dafür wurde niemand untersucht und kein Infraschall gemessen.

Ausgewertet wurden Abrechnungsdaten, und ein Kongressposter durchläuft keine wissenschaftliche Begutachtung. Das Portal tkp.at meldete daraufhin am 2. Mai 2026 ein belegtes, massiv erhöhtes Risiko.

Zur Genauigkeit gehört: Zurückgezogen wurden diese Arbeiten nicht. Belegt sind die veröffentlichte Methodenkritik und der Umstand, dass Vahls Institut für Infraschallforschung nicht zur Universitätsmedizin Mainz gehört.

Warum haben manche Anwohner trotzdem echte Beschwerden?

Weil die Beschwerden echt sind. Nur liegt die Ursache meist woanders. Vier Erklärungen sind belegt, und keine davon macht Betroffene zu Spinnern.

Die erste ist hörbarer Lärm. Das rhythmische Wuschen der Rotorblätter kann Schlaf und Nerven belasten, sobald es etwa 40 Dezibel überschreitet. Das ist keine Einbildung, sondern eine anerkannte Wirkung, und sie hat mit Infraschall nichts zu tun.

Die zweite ist der Nocebo-Effekt, das Gegenstück zum Placebo. Wer mit der Erwartung lebt, krank zu werden, entwickelt tatsächlich Symptome.

In einem Versuch, den das Umweltbundesamt in seinem Themenheft UMID 2/2019 beschreibt, bekamen 66 Probanden vorab Material von Windkraftgegnern zu sehen. Danach klagten sie über Beschwerden, unabhängig davon, ob sie überhaupt beschallt wurden. Wurde ihnen der Mechanismus erklärt, gingen die Beschwerden deutlich zurück.

Solches Material hat eine Quelle. Der Begriff Wind Turbine Syndrome stammt aus einem Buch der US-Ärztin Nina Pierpont von 2009, das nie in einer begutachteten Fachzeitschrift erschien. Ihre Erhebung umfasste 38 Fälle, 23 davon befragte sie am Telefon, und 15 dieser Befragten waren ihre eigenen Verwandten.

Die dritte Erklärung ist der Streit selbst. Wer jahrelang um einen Standort kämpft, steht unter Dauerbelastung.

Wie zermürbend so ein Konflikt wird, zeigt der Streit um den Windpark im Reinhardswald. Die vierte ist schlicht: Menschen reagieren unterschiedlich empfindlich auf Geräusche, ganz gleich woher sie kommen.

Was unterscheidet Infraschall von hörbarem Windradlärm?

Die Tonhöhe und die Beweislage. Infraschall liegt unter 20 Hertz und ist für Menschen nicht hörbar. Hörbarer Lärm ist messbar lästig und kann den Schlaf stören.

Die Weltgesundheitsorganisation bringt in ihren Lärmleitlinien von 2018 Belästigung und Schlafstörung mit hörbarem Schall ab etwa 40 bis 45 Dezibel in Verbindung, nicht mit Infraschall. Zum Infraschall von Windrädern stuft sie die Datenlage insgesamt als schwach ein.

Wer beides in einen Topf wirft, verliert die entscheidende Information: Beim hörbaren Lärm gibt es etwas zu regeln, beim Infraschall nicht.

Was sagen Gerichte dazu?

Unterschiedliches, aber nicht aus wissenschaftlichen Gründen. Ein französisches und ein deutsches Urteil kommen zu gegensätzlichen Ergebnissen, weil beide Länder verschiedene Maßstäbe anlegen.

Das Gericht in Straßburg entschied am 13. November 2025 zugunsten von Anwohnern. Es stützte sich auf das französische Nachbarschaftsrecht, das eine Störung auch ohne Verschulden und ohne wissenschaftlichen Ursachennachweis ahndet.

Das Portal tkp.at machte daraus am 2. Februar 2026 die Anerkennung von Infraschall als Gesundheitsrisiko. Das gibt das Urteil nicht her.

Das Oberlandesgericht Hamm wies am 6. Mai 2022 zwei vergleichbare Klagen ab. Das Gericht hatte ein Sachverständigengutachten eingeholt, und das fand keinen Zusammenhang zwischen dem Infraschall von Windrädern und den geltend gemachten Beschwerden.

Was bedeutet das für die saubere Zukunft?

Dem Infraschall-Argument gegen die Windkraft fehlt die Grundlage. Was bleibt, ist die Aufgabe, mit hörbarem Lärm fair umzugehen.

Abstände, Betriebszeiten in der Nacht und eine ehrliche Beteiligung der Nachbarschaft entscheiden darüber, ob ein Windpark vor Ort getragen wird. Diese Fragen verdienen eine Debatte mit echten Messwerten. 16 Jahre lang waren die verfügbaren Zahlen falsch.

Cleanthinking hat sich bereits damit befasst, was am Ende der Laufzeit passiert und wie der Rückbau von Windrädern geregelt ist. Die Infraschall-Frage betrifft die andere Seite: den laufenden Betrieb und die Akzeptanz der Anlagen, die jetzt gebaut werden.

QUELLEN

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  1. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe: Der Infraschall von Windenergieanlagen, mit Fact Sheet und Korrekturhinweis, Fact Sheet in aktualisierter Fassung vom 14.12.2021.
  2. Umweltbundesamt: UMID 2/2019, Negative Effekte ohne Wirkstoff, Der Nocebo-Effekt.
  3. Umweltbundesamt: Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen, Positionspapier, 28.11.2016.
  4. Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen, 26.02.2016.
  5. World Health Organization: Environmental Noise Guidelines for the European Region, Oktober 2018.
  6. Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 06.05.2022; Tribunal judiciaire Straßburg, Urteil vom 13.11.2025.
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