Was mit einem Windrad nach 20 Jahren passiert

ENERGIEWENDE · 14. AUGUST 2026

Rückbau von Windrädern: Was nach 20 Jahren mit der Anlage passiert

Jede Windenergieanlage in Deutschland muss am Ende ihrer Laufzeit zurückgebaut werden, das Fundament eingeschlossen. Wer das bezahlt, was mit den Rotorblättern geschieht und wo die offenen Fragen tatsächlich liegen.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 9 Min. Lesezeit LESEN


Windenergieanlagen sind auf zwanzig bis fünfundzwanzig Betriebsjahre ausgelegt. Die ersten großen Baujahrgänge aus den späten Neunzigern und frühen Zweitausendern haben diese Spanne hinter sich, und mit jedem Jahr kommen mehr Anlagen an ihr Lebensende. Damit rückt eine Frage nach vorn, die beim Bau bereits beantwortet werden musste.

Denn die Windenergie ist die einzige Form der Stromerzeugung in Deutschland, deren Ende von Beginn an mitreguliert und vorfinanziert wird. Wer eine Anlage errichtet, muss sich zum Rückbau verpflichten, bevor der erste Bagger anrollt, und Geld dafür hinterlegen. Bei Kohle, Kernkraft und Bergbau lief es umgekehrt: Dort wurde erst gebaut und später über die Kosten des Endes gestritten.

Wer ordnet den Rückbau von Windrädern an?

Der Rückbau von Windrädern ist im Baugesetzbuch geregelt. Nach § 35 Absatz 5 BauGB ist eine Windenergieanlage im Außenbereich nur zulässig, wenn der Bauherr eine Verpflichtungserklärung abgibt, die Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen. Ohne diese Erklärung gibt es keine Genehmigung.

Die Verpflichtung umfasst die gesamte Anlage samt Fundament, dazu die zugehörige Infrastruktur, die mit dem Betriebsende ihren Zweck verliert. Zuwegungen, Kranstellflächen und Kabeltrassen fallen darunter, soweit sie nicht anderweitig genutzt werden. Die Genehmigungsbehörde legt die Details im Bescheid fest.

Damit die Verpflichtung nicht ins Leere läuft, wenn der Betreiber insolvent ist, verlangt § 35 Absatz 5 Satz 3 BauGB eine Sicherheitsleistung. Diese Rückbaubürgschaft wird vor Baubeginn hinterlegt und soll die Kosten des Rückbaus decken. In Bayern liegt der Richtwert bei rund 200.000 Euro je Anlage, in Niedersachsen soll die Sicherheit den Rückbau einschließlich Fundament vollständig abdecken.

An dieser Stelle liegt der real strittige Punkt, und er ist keine Kleinigkeit. Eine bundeseinheitliche Berechnungsformel für die Höhe der Sicherheitsleistung existiert nicht, die Länder regeln es unterschiedlich, und ob die hinterlegten Summen für Anlagen der 200-Meter-Klasse in zwanzig Jahren ausreichen, ist offen. Die Fachagentur Wind und Solar und der Bundesverband WindEnergie fordern hier seit Jahren einheitliche Standards.

Bleibt das Fundament im Boden?

Das Fundament gehört zum vorgeschriebenen Rückbau. Es wird nach dem Abriss des Turms freigelegt und in der Regel mit einem Hydraulikmeißel zerlegt, bei Fundamenttiefen über zwei Metern kommt auch eine Lockerungssprengung zum Einsatz. Der Betonaufbruch wird gebrochen und als Betonsplitt im Wege- oder Fundamentbau oder als Rohstoff für Recyclingbeton weiterverwendet.

Eine Ausnahme gibt es, und sie wird in der Debatte selten korrekt wiedergegeben. Auf weichen oder feuchten Böden reicht ein Flachfundament nicht aus, dort wird auf Pfahlgründungen zurückgegriffen, die weit in tragfähige Schichten hinabreichen. Diese Pfähle verbleiben im Untergrund, weil ihre vollständige Entfernung die Bodenstruktur und gegebenenfalls wasserführende Schichten stärker stören würde als ihr Verbleib.

Zurückgebaut wird in diesem Fall bis oberhalb der Pfahlgründung. Der oft zu hörende Satz, es würden lediglich achtzig Zentimeter abgetragen und der Rest bleibe für Jahrhunderte liegen, beschreibt eine ältere Genehmigungspraxis, nicht den heutigen Rechtsstand. Wie tief zurückgebaut wird, steht im Genehmigungsbescheid, und die Anforderungen sind über die Jahre strenger geworden.

Werden Rotorblätter im Wald zersägt?

Ja, und das ist der vorgesehene Weg. Ein Rotorblatt moderner Anlagen ist siebzig Meter lang und über eine öffentliche Straße im Ganzen kaum abzutransportieren, deshalb wird es an der Rückbaustelle in Segmente zerlegt. Vorgeschrieben sind dabei Schutzmaßnahmen: temporäre Einhausungen, Filtervliese unter dem Arbeitsbereich und Wassernebel, damit Stäube und Schlämme aufgefangen werden und nicht in den Boden gelangen.

Geschnitten wird mit Diamantseil- oder Kreissägen, Wasserstrahlschneidern oder hydraulischen Scheren. Die Segmente gehen anschließend zur Verwertung, die Fläche wird renaturiert. Vollsprengungen des Turms an Ort und Stelle werden wegen der Staubbelastung nur selten genehmigt, üblich sind Abbruchschere, Abrissbirne oder eine Fallsprengung mit vorherigem Erschütterungsgutachten.

Wie genau das überwacht wird, zeigt ein Fall aus Freiburg. Beim Ersatz älterer Anlagen auf der Holzschlägermatte am Schauinsland erhoben Windkraftgegner den Vorwurf, beim Zersägen der Rotorblätter und beim Abbruch sei es zu Umweltverstößen gekommen. Die Gewerbeaufsicht des städtischen Umweltschutzamts prüfte den Vorgang und stellte weder Rechtsverstöße noch unzulässige Umweltbelastungen fest.

Der Vorgang taugt als Maßstab in beide Richtungen. Er zeigt, dass Rückbauarbeiten behördlich begleitet werden und Vorwürfe geprüft werden. Und er zeigt, dass ein geprüfter und ausgeräumter Vorwurf in der Debatte weiterlebt, wenn das Prüfergebnis nicht mitgeliefert wird.

Was passiert mit den Rotorblättern?

Zwischen 80 und 90 Prozent der Gesamtmasse einer Windenergieanlage lassen sich in etablierten Kreisläufen verwerten. Der Grund liegt in der Materialverteilung: Anlagen mit Betonturm bestehen zu 80 bis 90 Prozent aus Beton, bei Stahlturmanlagen entfallen 20 bis 25 Prozent auf das Fundament, dazu kommen 30 bis 35 Prozent Stahl. Beides sind Stoffe mit funktionierenden Recyclingmärkten und hohem Sekundärrohstoffwert.

Bestandteil Verwertungsweg
Beton (Turm, Fundament)Brechen zu Betonsplitt, Wegebau und Recyclingbeton
StahlEinschmelzen, Sekundärrohstoffmarkt
Kupfer, AluminiumMetallrecycling, Aluminium mit unter einem Zehntel des Primärenergiebedarfs
ElektronikHanddemontage, Rückgewinnung von Edelmetallen und Seltenen Erden
Öle und SchmierstoffeAbsaugen durch Fachpersonal, Aufarbeitung zu Basisöl
Rotorblätter (GFK, CFK)Zerkleinerung, stoffliche und thermische Verwertung im Zementwerk

Quelle: Bundesverband WindEnergie, Informationspapier Rückbau und Recycling, 2023.

Der schwierige Rest sind die Rotorblätter. Sie bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff, in geringerem Umfang aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff, also aus Fasern in einer Matrix aus duroplastischem Harz. Diese Verbindung ist konstruktiv gewollt und lässt sich chemisch nur schwer wieder trennen.

Auf einer Deponie landen sie trotzdem nicht. Seit der Änderung von Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung ist die Deponierung von Faserverbundstoffen wegen ihres hohen Energiegehalts seit 2005 untersagt. Der etablierte Weg führt stattdessen über Zerkleinerungsanlagen wie die der neocomp GmbH in Bremen, wo die Blattteile auf Kantenlängen von etwa fünfzig Millimetern geschreddert und metallhaltige Bestandteile wie der Blitzableiter aussortiert werden.

Das Material geht anschließend in die Zementindustrie. Dort ersetzt der brennbare Anteil als Ersatzbrennstoff fossile Energieträger wie Kohle, und die verbleibende Glasasche dient als Rohsandersatz im Zement selbst. Rund 30.000 Tonnen verarbeitet die Bremer Anlage derzeit im Jahr, ausgelegt ist sie auf bis zu 120.000 Tonnen, Kapazitätsengpässe sind damit vorerst nicht in Sicht.

Kohlenstofffasern gehen einen anderen Weg. Bei der Pyrolyse werden die zerkleinerten Teile unter Sauerstoffausschluss auf mindestens 500 Grad erhitzt, die Harze zersetzen sich, die Fasern bleiben in ihrer Form erhalten und lassen sich zu Pellets oder Filamenten für den 3D-Druck weiterverarbeiten. Cleanthinking hat dieses Prinzip schon früh am Carbonfaser-Recycling von BMW und Boeing beschrieben.

Was bedeutet das für die saubere Zukunft?

Der Vergleich mit anderen Energieträgern fällt eindeutig aus. Für die Entsorgung des deutschen Atommülls wurde 2017 der Fonds KENFO mit 24,1 Milliarden Euro ausgestattet, die Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus an Ruhr und Saar kosten die RAG-Stiftung dauerhaft einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr, ohne absehbares Ende. Beim Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier wird bis heute über die Finanzierung der Tagebaufolgen verhandelt.

Bei der Windenergie steht das Geld vor dem Bau bereit, die Rückbaupflicht ist einklagbar, und der überwiegende Teil der Masse geht in bestehende Kreisläufe. Dass ausgerechnet dieser Bereich als ökologisches Kernproblem der Windkraft dargestellt wird, hat mit den Größenordnungen wenig zu tun. Die Windindustrie verbraucht rund ein Drittel des europäischen GFK-Aufkommens, den Rest teilen sich Fahrzeugbau, Elektronik und Sportgeräte, bei Kohlenstofffasern liegt der Anteil der Branche bei etwa 14 Prozent.

Interessant wird es bei dem, was gerade entsteht. Vestas hat gemeinsam mit dem Epoxidhersteller Olin, dem Recycler Stena und der Universität Aarhus im Projekt CETEC ein chemisches Verfahren entwickelt, das ausgehärtetes Epoxidharz wieder in Grundstoffe zerlegt, ohne dass die Blätter dafür anders gebaut werden müssten. Bis zum Projektabschluss 2026 sollen Demonstrationsanlagen in Spanien und Deutschland den kompletten Weg vom Altblatt zur neuen Faser zeigen.

Siemens Gamesa geht den Weg über das Material selbst. Das RecyclableBlade nutzt ein Harzsystem, das sich am Ende der Laufzeit in einem milden Prozess wieder auflösen lässt, erste Blätter laufen im RWE-Offshore-Windpark Kaskasi. Und ein dritter Ansatz umgeht das Problem, indem er den Verbundstoff ersetzt: Voodin Blades fertigt Rotorblätter aus Furnierschichtholz, während Modvion mit dem zertifizierten Holzturm beim größten Massenanteil ansetzt.

Der wirtschaftlich naheliegendste Umgang mit einer Altanlage ist ohnehin ein anderer. Statt eines ersatzlosen Rückbaus steht meist Repowering, also der Ersatz vieler kleiner Anlagen durch wenige große am selben Standort. Rund zehn Prozent der Komponenten gehen dabei in den Gebrauchtteilemarkt, wo sie ältere Anlagen in ihrer zweiten Betriebsdekade am Laufen halten.

Offen bleiben zwei Dinge, und beide sind lösbar. Für Glas- und Kohlefaserabfälle fehlt bis heute ein eigener Abfallschlüssel in der Abfallverzeichnis-Verordnung, was die geordnete Verwertung unnötig kompliziert macht. Und die Nachfrage nach Sekundärmaterial ist zu gering, ein Problem, das die Solarbranche beim Modulrecycling in fast identischer Form kennt.

Häufige Fragen zum Rückbau von Windrädern

Wie lange läuft eine Windenergieanlage?

Windenergieanlagen sind auf eine Betriebszeit von 20 bis 25 Jahren ausgelegt. Danach folgt entweder der vollständige Rückbau oder ein Repowering, bei dem am selben Standort wenige größere Anlagen die alten ersetzen.

Wer zahlt, wenn der Betreiber insolvent ist?

Für diesen Fall verlangt § 35 Absatz 5 BauGB eine Sicherheitsleistung, die vor Baubeginn hinterlegt wird. In Bayern liegt der Richtwert bei rund 200.000 Euro je Anlage. Eine bundeseinheitliche Berechnungsformel für die Höhe fehlt bislang.

Dürfen alte Rotorblätter auf die Deponie?

Nein. Seit 2005 ist die Deponierung von Faserverbundstoffen wegen ihres hohen Energiegehalts untersagt. Ausgediente Rotorblätter werden zerkleinert und in der Zementindustrie stofflich und thermisch verwertet.

Wie viel einer Windenergieanlage wird recycelt?

Zwischen 80 und 90 Prozent der Gesamtmasse gehen in etablierte Recyclingkreisläufe, vor allem Beton, Stahl, Kupfer und Aluminium. Rund zehn Prozent der Komponenten werden als gebrauchte Ersatzteile weitergenutzt.

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