Was mit einem Windrad nach 20 Jahren passiert

ENERGIEWENDE · 14. AUGUST 2026 · AKTUALISIERT 5. SEPTEMBER 2026

Rückbau von Windrädern: Was nach 20 Jahren mit der Anlage passiert

Jede Windenergieanlage in Deutschland muss am Ende ihrer Laufzeit zurückgebaut werden, das Fundament eingeschlossen. Wer das bezahlt, was es kostet, was mit den Rotorblättern geschieht und wo die offenen Fragen tatsächlich liegen.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 13 Min. Lesezeit LESEN


Windenergieanlagen sind auf zwanzig bis fünfundzwanzig Betriebsjahre ausgelegt. Die ersten großen Baujahrgänge aus den späten Neunzigern und frühen Zweitausendern haben diese Spanne hinter sich, und mit jedem Jahr kommen mehr Anlagen an ihr Lebensende. Damit rückt eine Frage nach vorn, die beim Bau bereits beantwortet werden musste: Wie geht der Rückbau von Windrädern?

Denn die Windenergie ist die einzige Form der Stromerzeugung in Deutschland, deren Ende von Beginn an mitreguliert und vorfinanziert wird. Wer eine Anlage errichtet, muss sich zum Rückbau verpflichten, bevor der erste Bagger anrollt, und Geld dafür hinterlegen. Bei Kohle, Kernkraft und Bergbau lief es umgekehrt: Dort wurde erst gebaut und später über die Kosten des Endes gestritten.

Müssen Windräder nach 20 Jahren abgebaut werden?

Nein. Nach 20 Jahren endet die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, nicht die Betriebserlaubnis. Eine Anlage darf so lange weiterlaufen, wie ihre Standsicherheit nachgewiesen ist, den Strom verkauft der Betreiber dann zu Marktpreisen an der Börse oder direkt an Abnehmer.

Die Zahlen der Fachagentur Wind und Solar zeigen, wie verbreitet dieser Weiterbetrieb ist. Ende 2025 standen in Deutschland 29.226 Windenergieanlagen mit rund 68 Gigawatt Leistung, etwa die Hälfte davon älter als 15 Jahre. Rund 9.700 Anlagen mit zusammen 11,3 Gigawatt haben ihre 20 EEG-Jahre hinter sich und laufen ohne Förderanspruch weiter oder stehen zum Repowering an. Endgültig stillgelegt wurden im ersten Halbjahr 2025 dennoch nur 210 Anlagen mit 326 Megawatt, im Durchschnitt nach 22,2 Betriebsjahren. Eine Stilllegungswelle, wie sie seit Jahren vorhergesagt wird, ist in den Daten nicht zu sehen.

Der Grund ist simpel: Die Stilllegungen folgen dem Repowering. Alte Anlagen gehen vor allem dort vom Netz, wo am selben Standort größere neue entstehen. Der Rückbau, um den es in diesem Text geht, ist deshalb selten ein Ende, sondern meist ein Generationswechsel.

Wer ordnet den Rückbau von Windrädern an?

Der Rückbau von Windrädern ist im Baugesetzbuch geregelt. Nach § 35 Absatz 5 BauGB ist eine Windenergieanlage im Außenbereich nur zulässig, wenn der Bauherr eine Verpflichtungserklärung abgibt, die Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen. Ohne diese Erklärung gibt es keine Genehmigung.

Die Vorschrift gilt seit dem 20. Juli 2004 für alle Anlagen über 50 Meter Gesamthöhe. Für ältere Anlagen greift sie nicht rückwirkend, dort leitet das Bundesverwaltungsgericht die Rückbaupflicht aus der dauerhaften Aufgabe der Nutzung ab, also aus dem Baurecht selbst. Die Verpflichtung umfasst die gesamte Anlage samt Fundament, dazu Zuwegungen, Kranstellflächen und Kabeltrassen, soweit sie nach dem Betriebsende keinen anderen Zweck mehr haben. Die Genehmigungsbehörde legt die Details im Bescheid fest.

Damit die Verpflichtung nicht ins Leere läuft, wenn der Betreiber insolvent ist, verlangt § 35 Absatz 5 Satz 3 BauGB eine Sicherheitsleistung. Diese Rückbaubürgschaft wird spätestens bei Baubeginn hinterlegt und soll die Kosten des Rückbaus decken. Wie hoch sie ausfällt, regeln die Länder unterschiedlich: Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein rechnen nach den tatsächlich erwarteten Rückbaukosten, die übrigen Länder nehmen Investitionskosten, Anlagenleistung oder Nabenhöhe als Maßstab. In Bayern liegt der Richtwert bei rund 200.000 Euro je Anlage.

Gezogen wurde eine solche Sicherheit bislang nie. Das Umweltbundesamt stellte 2023 in einer Befragung der Genehmigungsbehörden fest, dass keine Behörde ein Sicherungsmittel in Anspruch nehmen musste. An dieser Stelle liegt trotzdem der real strittige Punkt: Eine bundeseinheitliche Berechnungsformel existiert nicht, und ob die hinterlegten Summen für Anlagen der 200-Meter-Klasse in zwanzig Jahren ausreichen, ist offen. Die Fachagentur Wind und Solar und der Bundesverband WindEnergie fordern seit Jahren einheitliche Standards.

Was kostet der Rückbau eines Windrads?

Der Rückbau einer Windenergieanlage an Land kostet je nach Leistungsklasse im Mittel zwischen 87.000 Euro für kleine Altanlagen und 305.000 Euro für Anlagen über 4 Megawatt. Das ergibt eine Auswertung des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2023, die der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags im Oktober 2025 zusammengefasst hat; Einzelfälle reichen von wenigen tausend bis über 500.000 Euro.

Die Spanne ist groß, weil die Kostentreiber sehr unterschiedlich wirken: Kranmodell und Kranstandzeit, Turmkonzept, Fundamenttiefe, Entsorgungswege und die Zahl der gleichzeitig zurückgebauten Anlagen. Gegengerechnet werden die Erlöse aus dem Verkauf von Stahl, Kupfer und Aluminium, die einen erheblichen Teil der Kosten abfedern. Im Betriebskostenvergleich der Deutschen WindGuard fällt der Rückbau als Kostenposition kaum auf, er liegt weit hinter Wartung, Pacht und Versicherung.

Bezahlt wird er vom Betreiber, nicht von der Allgemeinheit. Die Bürgschaft aus dem Genehmigungsverfahren springt nur ein, wenn der Betreiber ausfällt, und der Grundstückseigentümer lässt sich in der Regel zusätzlich eine eigene Bank- oder Konzernbürgschaft in den Nutzungsvertrag schreiben. Wer sich fragt, ob am Ende die Steuerzahler für Windradruinen aufkommen: Die Windenergie ist der einzige Energieträger, bei dem diese Frage vor dem ersten Spatenstich geklärt wird.

Windräder-Rückbau: Bleibt das Fundament im Boden?

Das Fundament gehört zum vorgeschriebenen Rückbau von Windrädern. Es wird nach dem Abriss des Turms freigelegt und in der Regel mit einem Hydraulikmeißel zerlegt, bei Fundamenttiefen über zwei Metern kommt auch eine Lockerungssprengung zum Einsatz. Der Betonaufbruch wird gebrochen und als Betonsplitt im Wege- oder Fundamentbau oder als Rohstoff für Recyclingbeton weiterverwendet.

Eine Ausnahme gibt es, und sie ist rechtlich weniger geklärt, als beide Seiten der Debatte behaupten. Auf weichen oder feuchten Böden reicht ein Flachfundament nicht aus, dort wird auf Pfahlgründungen zurückgegriffen, die bis zu 40 Meter tief in tragfähige Schichten hinabreichen. In der Praxis verbleiben diese Pfähle meist im Untergrund, weil ihre vollständige Entfernung eine Baugrube von mehreren tausend Quadratmetern erfordern und die Bodenstruktur stärker stören würde als ihr Verbleib. Das Umweltbundesamt hält in seiner Studie von 2023 einen Rückbau bis wenige Meter unter die Oberfläche für ausreichend.

Das Gesetz kennt diese Unterscheidung allerdings nicht. Die Windenergieerlasse der Länder verlangen mit Ausnahme von Schleswig-Holstein formal auch für Pfahlgründungen den vollständigen Rückbau, und der Bundesverband WindEnergie fordert seit März 2024 eine Klarstellung im Baugesetzbuch, die den Verbleib der Pfähle ausdrücklich regelt. Bis dahin entscheidet der Genehmigungsbescheid im Einzelfall. Der oft zu hörende Satz, es würden lediglich achtzig Zentimeter abgetragen und der Rest bleibe für Jahrhunderte liegen, beschreibt eine ältere Genehmigungspraxis, nicht den heutigen Stand: Der Fundamentkörper, der die Pfähle verbindet und die Fläche versiegelt, muss in jedem Fall raus.

Werden Rotorblätter im Wald zersägt?

Ja, und das ist der vorgesehene Weg. Ein Rotorblatt moderner Anlagen ist siebzig Meter lang und über eine öffentliche Straße im Ganzen kaum abzutransportieren, deshalb wird es an der Rückbaustelle in Segmente zerlegt. Vorgeschrieben sind dabei Schutzmaßnahmen: temporäre Einhausungen, Filtervliese unter dem Arbeitsbereich und Wassernebel, damit Stäube und Schlämme aufgefangen werden und nicht in den Boden gelangen.

Geschnitten wird mit Diamantseil- oder Kreissägen, Wasserstrahlschneidern oder hydraulischen Scheren. Die Segmente gehen anschließend zur Verwertung, die Fläche wird renaturiert. Vollsprengungen des Turms an Ort und Stelle werden wegen der Staubbelastung nur selten genehmigt, üblich sind Abbruchschere, Abrissbirne oder eine Fallsprengung mit vorherigem Erschütterungsgutachten. Einen verbindlichen Standard für diese Arbeiten gibt es bald auch als Norm: Die DIN SPEC 4866 aus dem Jahr 2020 wird derzeit in die DIN 4866 „Abbruch und Rückbau von Windenergieanlagen" überführt, der Entwurf liegt seit November 2025 vor.

Wie genau das überwacht wird, zeigt ein Fall aus Freiburg. Beim Ersatz älterer Anlagen auf der Holzschlägermatte am Schauinsland erhoben Windkraftgegner im Frühjahr 2025 den Vorwurf, beim Zersägen der Rotorblätter und beim Abbruch sei es zu Umweltverstößen gekommen, ein Video mit dem Titel „PFAS-Alarm im Schwarzwald" kursiert bis heute. Die Gewerbeaufsicht des städtischen Umweltschutzamts prüfte den Vorgang und stellte weder Rechtsverstöße noch unzulässige Umweltbelastungen fest, wie die Badische Zeitung im Juni 2025 berichtete.

Der Vorgang taugt als Maßstab für den Rückbau von Windrädern in beide Richtungen. Er zeigt, dass Rückbauarbeiten behördlich begleitet werden und Vorwürfe geprüft werden. Und er zeigt, dass ein geprüfter und ausgeräumter Vorwurf in der Debatte weiterlebt, wenn das Prüfergebnis nicht mitgeliefert wird.

Was passiert mit den Rotorblättern?

Zwischen 80 und 90 Prozent der Gesamtmasse einer Windenergieanlage lassen sich in etablierten Kreisläufen verwerten; die Fachagentur Wind und Solar kommt auf „weit mehr als 90 Prozent", weil sie den Weiterverkauf ganzer Komponenten mitzählt. Der Grund liegt in der Materialverteilung: Anlagen mit Betonturm bestehen zu 80 bis 90 Prozent aus Beton, bei Stahlturmanlagen entfallen 20 bis 25 Prozent auf das Fundament, dazu kommen 30 bis 35 Prozent Stahl. Beides sind Stoffe mit funktionierenden Recyclingmärkten und hohem Sekundärrohstoffwert.

Verwertungswege der Bestandteile einer Windenergieanlage. Quelle: Bundesverband WindEnergie, Informationspapier Rückbau und Recycling (2023); Fachagentur Wind und Solar, Hintergrundpapier Rückbau und Recycling (Januar 2026).
Bestandteil Verwertungsweg
Beton (Turm, Fundament)Brechen zu Betonsplitt, Wegebau und Recyclingbeton
StahlEinschmelzen, Sekundärrohstoffmarkt
Kupfer, AluminiumMetallrecycling, Aluminium mit unter einem Zehntel des Primärenergiebedarfs
ElektronikHanddemontage, Rückgewinnung von Edelmetallen und Seltenen Erden
Öle und SchmierstoffeAbsaugen durch Fachpersonal, Aufarbeitung zu Basisöl
Rotorblätter (GFK, CFK)Zerkleinerung, stoffliche und thermische Verwertung im Zementwerk; CFK per Pyrolyse

Der schwierige Rest sind die Rotorblätter. Sie bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff, seit etwa 2010 zunehmend auch aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff, also aus Fasern in einer Matrix aus duroplastischem Harz. Diese Verbindung ist konstruktiv gewollt und lässt sich chemisch nur schwer wieder trennen.

Auf einer Deponie landen sie trotzdem nicht. Seit der Änderung von Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung ist die Deponierung von Faserverbundstoffen wegen ihres hohen Energiegehalts seit 2005 untersagt. Der etablierte Weg führt stattdessen über Zerkleinerungsanlagen wie die der neocomp GmbH in Bremen, wo die Blattteile auf Kantenlängen von etwa fünfzig Millimetern geschreddert und metallhaltige Bestandteile wie der Blitzableiter aussortiert werden.

Das Material geht anschließend in die Zementindustrie. Dort ersetzt der brennbare Anteil als Ersatzbrennstoff fossile Energieträger wie Kohle, und die verbleibende Glasasche dient als Rohsandersatz im Zement selbst. Rund 30.000 Tonnen verarbeitet die Bremer Anlage derzeit im Jahr, ausgelegt ist sie auf bis zu 120.000 Tonnen, Kapazitätsengpässe sind damit vorerst nicht in Sicht.

Kohlenstofffasern gehen einen anderen Weg. Bei der Pyrolyse werden die zerkleinerten Teile unter Sauerstoffausschluss auf mindestens 500 Grad erhitzt, die Harze zersetzen sich, die Fasern bleiben in ihrer Form erhalten und lassen sich zu Pellets oder Filamenten für den 3D-Druck weiterverarbeiten. Cleanthinking hat dieses Prinzip schon früh am Carbonfaser-Recycling von BMW und Boeing beschrieben. Industriell tragfähig ist die Faserrückgewinnung aus Rotorblättern noch nicht, die Fachagentur Wind und Solar rechnet mit marktreifen Verfahren erst in den 2030er-Jahren.

Was bedeutet das für die saubere Zukunft?

Der Vergleich mit anderen Energieträgern fällt eindeutig aus. Für die Entsorgung des deutschen Atommülls wurde 2017 der Fonds KENFO mit 24,1 Milliarden Euro ausgestattet, die Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus an Ruhr und Saar kosten die RAG-Stiftung dauerhaft einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr, ohne absehbares Ende. Beim Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier wird bis heute über die Finanzierung der Tagebaufolgen verhandelt.

Bei der Windenergie steht das Geld vor dem Bau bereit, die Rückbaupflicht ist einklagbar, und der überwiegende Teil der Masse geht in bestehende Kreisläufe. Dass ausgerechnet dieser Bereich als ökologisches Kernproblem der Windkraft dargestellt wird, hat mit den Größenordnungen wenig zu tun. Die Windindustrie verbraucht rund ein Drittel des europäischen GFK-Aufkommens, den Rest teilen sich Fahrzeugbau, Elektronik und Sportgeräte, bei Kohlenstofffasern liegt der Anteil der Branche bei etwa 14 Prozent.

Interessant wird es bei dem, was gerade entsteht. Vestas hat gemeinsam mit dem Epoxidhersteller Olin, dem Recycler Stena und der Universität Aarhus im Projekt CETEC ein chemisches Verfahren entwickelt, das ausgehärtetes Epoxidharz wieder in Grundstoffe zerlegt, ohne dass die Blätter dafür anders gebaut werden müssten. Seit Mai 2026 testen Stena und Vestas das Verfahren im schwedischen Halmstad im Industriemaßstab, erste Chargen sind durchgelaufen, Epoxid, Glasfaser, Kohlefaser, PET-Schaum und Aluminium lassen sich dabei getrennt zurückgewinnen.

Siemens Gamesa geht den Weg über das Material selbst. Das RecyclableBlade nutzt ein Harzsystem, das sich am Ende der Laufzeit in einem milden Prozess wieder auflösen lässt, erste Blätter laufen seit 2022 im RWE-Offshore-Windpark Kaskasi. Seit 2026 liefert der Harzhersteller Swancor an Siemens Gamesa ausschließlich dieses recyclingfähige Harz. Und ein dritter Ansatz umgeht das Problem, indem er den Verbundstoff ersetzt: Voodin Blades fertigt Rotorblätter aus Furnierschichtholz, während Modvion mit dem zertifizierten Holzturm beim größten Massenanteil ansetzt.

Der wirtschaftlich naheliegendste Umgang mit einer Altanlage ist ohnehin ein anderer. Statt eines ersatzlosen Rückbaus steht meist Repowering, also der Ersatz vieler kleiner Anlagen durch wenige große am selben Standort. Rund zehn Prozent der Komponenten gehen dabei in den Gebrauchtteilemarkt, wo sie ältere Anlagen in ihrer zweiten Betriebsdekade am Laufen halten.

Offen bleiben beim Rückbau von Windrädern drei Dinge: Für Glas- und Kohlefaserabfälle fehlt bis heute ein eigener Abfallschlüssel in der Abfallverzeichnis-Verordnung, was die geordnete Verwertung unnötig kompliziert macht. Der Umgang mit Pfahlgründungen wartet auf eine bundeseinheitliche Regelung. Und die Nachfrage nach Sekundärmaterial ist zu gering, ein Problem, das die Solarbranche beim Modulrecycling in fast identischer Form kennt.

Häufige Fragen zum Rückbau von Windrädern

Müssen Windräder nach 20 Jahren abgebaut werden?

Nein. Nach 20 Jahren endet nur die EEG-Vergütung. Eine Anlage darf weiterlaufen, solange ihre Standsicherheit nachgewiesen ist. Rund 9.700 Anlagen in Deutschland haben ihre EEG-Förderung hinter sich, endgültig stillgelegt wurden im ersten Halbjahr 2025 nur 210.

Was kostet der Rückbau eines Windrads?

Im Mittel zwischen 87.000 und 305.000 Euro je Anlage an Land, abhängig von Leistungsklasse und Nabenhöhe (Umweltbundesamt 2023, zusammengefasst vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags 2025). Erlöse aus Stahl, Kupfer und Aluminium senken die Nettokosten.

Wer zahlt, wenn der Betreiber insolvent ist?

Für diesen Fall verlangt § 35 Absatz 5 BauGB eine Sicherheitsleistung für den Rückbau von Windrädern, die spätestens bei Baubeginn hinterlegt wird. In Bayern liegt der Richtwert bei rund 200.000 Euro je Anlage. Laut Umweltbundesamt musste bislang keine Behörde eine solche Sicherheit in Anspruch nehmen.

Dürfen alte Rotorblätter auf die Deponie?

Nein. Seit 2005 ist die Deponierung von Faserverbundstoffen wegen ihres hohen Energiegehalts untersagt. Ausgediente Rotorblätter werden zerkleinert und in der Zementindustrie stofflich und thermisch verwertet.

Wie viel einer Windenergieanlage wird recycelt?

Zwischen 80 und 90 Prozent der Gesamtmasse gehen in etablierte Recyclingkreisläufe, vor allem Beton, Stahl, Kupfer und Aluminium. Rund zehn Prozent der Komponenten werden als gebrauchte Ersatzteile weitergenutzt.

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2 Kommentare
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Ich habe den Eindruck beim Lesen erlangt, das hier zu viel schön geschrieben wurde, vergleichbar mit dem E- Auto.
Rückbaukosten von 200k sind lächerlich, da die jährliche Inflation nicht eingerechnet wird!

Wie alt ist der Recyclingbeitrag 2023?

Selbst im Land BW hat man jetzt, nach 20 Jahren, zugegeben, dass die Wirtschaftlichkeit ohne Subventionen fraglich ist. Als wenn die Subventionen ein Faktor der Wirtschaftlichkeit wären!!

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