Wärmepumpen-Hersteller wechseln zum Kältemittel Propan

F-GAS-AUSSTIEG IM HEIZUNGSKELLER · 17. OKTOBER 2026

Propan verdrängt fluorierte Kältemittel aus der Wärmepumpe

Die EU nimmt Kältemittel mit hoher Treibhauswirkung ab 2027 aus kleinen Wärmepumpen. Propan bleibt erlaubt und belastet das Klima kaum. Weil das Gas brennt, gelten beim Aufstellen allerdings strengere Regeln als für R32 oder R410A.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 10 Min. LESEN


In jeder Wärmepumpe zirkuliert ein Stoff, den kaum ein Hausbesitzer je zu Gesicht bekommt. Das Kältemittel trägt die Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser ins Heizungswasser. Es bestimmt mit, wie effizient das Gerät heizt, wo es stehen darf und wie stark ein Leck dem Klima schadet. Jahrzehntelang füllten die Hersteller ihre Geräte mit fluorierten Kältemitteln, deren Treibhauswirkung die von CO2 um ein Vielfaches übersteigt.

Propan löst dieses Problem und bringt ein neues mit. Als Kältemittel eignet sich der Kohlenwasserstoff thermodynamisch hervorragend und erwärmt die Atmosphäre praktisch nicht, er ist aber leicht entflammbar. Deshalb begrenzen Sicherheitsnormen die Füllmenge im Haus. Parallel bewerten die Fachausschüsse der europäischen Chemikalienagentur ECHA eine weitgehende Beschränkung der PFAS, zu denen viele fluorierte Kältemittel zählen.

Was leistet das Kältemittel im Kreislauf der Wärmepumpe

Das Kältemittel verdampft bei niedriger Temperatur und nimmt dabei Umweltwärme auf. Im Verflüssiger kondensiert es wieder und gibt diese Wärme an das Heizungswasser ab. Dazwischen hebt der Verdichter Druck und Temperatur des Dampfs an, ein Expansionsventil senkt beide danach wieder ab (mehr dazu: So funktioniert eine Wärmepumpe).

Ob ein Stoff für diesen Kreislauf taugt, entscheiden vor allem sein Siedepunkt und sein kritischer Punkt. Propan siedet bei Normaldruck schon bei minus 42 Grad, R32 bei minus 52 Grad. Diese Werte listen die Autoren eines Berichts für das Umweltbundesamt aus dem Jahr 2022 auf. Laut demselben Bericht arbeitet der Verdichter mit Propan gegen geringere Druckunterschiede als mit R32 oder R410A, was seine Effizienz begünstigt.

Kohlendioxid, als Kältemittel R744 genannt, verhält sich anders. Oberhalb seiner kritischen Temperatur von 31 Grad kondensiert es nicht mehr und gibt die Wärme im überkritischen Zustand ab. Das passt gut zur Warmwasserbereitung mit großem Temperatursprung. Für die Raumheizung mit kleiner Spreizung zwischen Vor- und Rücklauf eignet sich CO2 laut UBA-Bericht nur schwer. Es kommt daher vor allem in großen gewerblichen Anlagen zum Einsatz.

Wie viel Treibhauswirkung steckt in R410A, R32, Propan und CO2

Ein Kilogramm des Kältemittels R410A wirkt über 100 Jahre rund 2.088-mal so stark auf das Klima wie ein Kilogramm CO2, R32 rund 675-mal so stark. Propan liegt je nach Rechenbasis bei drei oder nahe Null. Diese Kennzahl heißt Treibhauspotenzial, kurz GWP, und die EU definiert sie in der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase genau über diesen Vergleich.

R410A ist ein Gemisch aus je zur Hälfte R32 und R125. Für Gemische schreibt die EU einen massengewichteten Mittelwert vor. R125 bringt laut Anhang I der Verordnung einen Wert von 3.500 mit, R32 einen von 675, daraus ergeben sich gerundet 2.088. Entweicht aus einer alten Anlage ein Kilogramm R410A, entspricht das rechnerisch gut zwei Tonnen CO2.

Beim Propan kursieren zwei Werte. Die Autoren des UBA-Berichts nennen ein GWP von drei nach dem vierten Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC. In Anhang VI der F-Gase-Verordnung steht Propan mit 0,02, gestützt auf den sechsten Sachstandsbericht. Gegenüber R410A sinkt die Klimawirkung eines Lecks in beiden Fällen um mehr als 99,8 Prozent.

KältemittelStoffGWP (100 Jahre)SicherheitsgruppeSiedepunkt in °C
R410AGemisch R32/R125 (50/50)2.088A1 (nicht brennbar)-51
R32Difluormethan675A2L (schwer entflammbar)-52
R290Propan3 (AR4) / 0,02 (AR6)A3 (leicht entflammbar)-42
R744Kohlendioxid1A1 (nicht brennbar)-57

Quelle: Umweltbundesamt, Hauswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, Texte 82/2022, Tabelle 20 (GWP nach IPCC AR4); Propan-Wert nach AR6 aus Anhang VI der Verordnung (EU) 2024/573. Siedepunkt bei Normaldruck, für R744 Sublimationstemperatur.

Ab wann verbietet die EU F-Gase in neuen Wärmepumpen

Ab Januar 2027 gilt in der EU eine neue Grenze für Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis zwölf Kilowatt. Neu in Verkehr kommen dürfen sie nur noch ohne fluorierte Kältemittel mit einem GWP ab 150. Damit fallen R410A und R32 für die typische Einfamilienhaus-Wärmepumpe weg. So steht es in Anhang IV der F-Gase-Verordnung, die am 11. März 2024 in Kraft trat (Stand Oktober 2026).

Danach folgen weitere Stufen. Für in sich geschlossene Geräte zwischen zwölf und 50 Kilowatt gilt die 150er-Grenze ebenfalls ab 2027, für Luft-Luft-Split-Geräte bis zwölf Kilowatt ab 2029. Ab 2032 dürfen in sich geschlossene Geräte bis zwölf Kilowatt gar keine fluorierten Gase mehr enthalten, für Split-Geräte dieser Größe gilt dasselbe ab 2035. Schließen Sicherheitsvorschriften am Standort ein Kältemittel unter 150 aus, lässt die EU bei in sich geschlossenen Geräten ausnahmsweise ein GWP bis 750 zu.

Bestehende Anlagen trifft vor allem die Mengenbremse. In Anhang VII deckelt die EU die Menge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe, die Unternehmen in Verkehr bringen dürfen. In den Jahren 2025 und 2026 liegt die Höchstmenge bei 42,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, ab 2027 bei 21,7 Millionen und ab 2050 bei Null. Das Umweltbundesamt warnt, dass die Verknappung die Preise für fluorierte Kältemittel bereits steigen lässt und Reparaturen erschweren kann (mehr dazu: Wärmepumpe Kosten 2026).

Für die Wartung gilt Artikel 13. Seit Januar 2026 dürfen Fachbetriebe Wärmepumpen nicht mehr mit fluorierten Kältemitteln ab einem GWP von 2.500 warten, aufbereitete oder recycelte Ware bleibt bis 2032 erlaubt. R410A liegt mit 2.088 knapp darunter und darf weiter nachgefüllt werden. Welche Heizung ein Gebäude bekommen muss, regelt in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz, welches Kältemittel darin zirkulieren darf, entscheidet die EU.

Warum prüft die ECHA fluorierte Kältemittel auch als PFAS

Teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe gehören zur Stoffgruppe der PFAS, der sogenannten Ewigkeitschemikalien. Einige von ihnen zerfallen in der Atmosphäre zu Trifluoressigsäure, kurz TFA, die mit dem Regen in Gewässer gelangt. Das UBA weist darauf hin, dass übliche Kläranlagen TFA nicht entfernen, und empfiehlt halogenfreie Kältemittel wie Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe oder Ammoniak.

Das UBA hat den Eintrag gemessen. Proben von acht Messstellen des Deutschen Wetterdienstes ergaben für 2019/20 einen TFA-Eintrag von 276 Gramm pro Quadratkilometer, mindestens drei- bis viermal so viel wie 1995/96. Als Haupttreiber nennt das Amt das Autokältemittel R1234yf, das etwa fünfmal mehr TFA bildet als sein Vorgänger R134a. Für 2050 erwartet das UBA nach einer Modellrechnung in Europa bis zu 50.000 Tonnen TFA pro Jahr aus Kältemitteln.

Laut den Antworten des UBA zu TFA empfahl der ECHA-Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) im Juni 2026, TFA als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1B einzustufen. Die Einstufung beschreibt die grundsätzliche Gefährlichkeit. Ob ein konkretes Gesundheitsrisiko besteht, hängt laut UBA von Höhe und Dauer der Belastung ab. Den gesundheitlichen Leitwert für Trinkwasser von 60 Mikrogramm pro Liter hält das UBA aufrecht.

Parallel läuft das Verfahren zur breiten PFAS-Beschränkung, das Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen im Januar 2023 eingereicht haben. Anwendungen fluorierter Gase bilden darin einen von 14 Sektoren, die die Ausschüsse im Detail bewertet haben. Laut einer ECHA-Präsentation vom Juni 2026 verabschiedete der RAC am 2. März 2026 seine Stellungnahme und hält die bestehenden Regeln für unzureichend. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) befürwortet in seinem Entwurf ein Verbot mit Ausnahmen für einzelne Verwendungen.

Zum SEAC-Entwurf gingen bis zum 25. Mai 2026 genau 3.511 Kommentare ein. Seine endgültige Stellungnahme will der SEAC bis Ende 2026 vorlegen, danach schlägt die EU-Kommission eine Beschränkung vor. Stand Oktober 2026 steht damit nicht fest, ob und ab wann fluorierte Kältemittel in Wärmepumpen unter ein PFAS-Verbot fallen. Die Kältemittel Propan und CO2 enthalten kein Fluor und bleiben von beiden Verfahren unberührt.

Wie viel Propan darf in einer Wärmepumpe im Haus stecken

Unter 150 Gramm Propan gelten nach der Produktnorm DIN EN 60335-2-40 keine Anforderungen an den Aufstellraum. Darüber hängt die zulässige Menge im Haus von Raumgröße und Aufstellhöhe ab, laut UBA-Bericht von 2022 sind höchstens 998 Gramm möglich. Die Grenzen leiten sich von der unteren Explosionsgrenze ab, die für Propan bei 38 Gramm pro Kubikmeter Luft liegt.

Mit einer Zwangsentlüftung, die austretendes Gas über einen Kanal nach draußen zieht, sind knapp fünf Kilogramm möglich. Dieselbe Obergrenze gilt laut Norm für Geräte im Freien. Nach DIN EN 378-1 gehört Propan zur Sicherheitsgruppe A3, also leicht entflammbar, und die Geräte tragen ein Warnsymbol für entflammbares Gas. Eingriffe in den Kältekreis übernimmt laut den vom UBA befragten Herstellern speziell geschultes Servicepersonal.

Eine Lösung liegt in der Bauform. Bei einer Monoblock-Wärmepumpe sitzen alle Bauteile des Kältekreises in einem Gehäuse. Steht dieses Gehäuse draußen, gelangt kein Propan ins Haus.

Für die Innenaufstellung zählt jedes Gramm. Marktübliche Geräte brauchten 2019 laut Fraunhofer ISE 80 bis 90 Gramm Propan pro Kilowatt Heizleistung. Im Projekt LC150, das von Oktober 2020 bis März 2023 lief, erreichte ein Kältekreis des Instituts mit 124 Gramm Propan eine Heizleistung von 12,8 Kilowatt. Das entspricht rund zehn Gramm pro Kilowatt.

Im Projekt LC R290 entwickelt das Institut Propan-Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser, die Gasetagenheizungen ersetzen sollen. Ein Demonstrator lieferte 2024 mit 150 Gramm Propan sechs Kilowatt Heizleistung. „Die geringe Füllmenge von 150 g ist ein wichtiger Wert“, sagt Projektleiterin Katharina Morawietz, sie ermögliche Küchen und Waschräume als Aufstellort.

Wie schnell gewinnt Propan Marktanteile

Propan hat sich in Deutschland binnen zwei Jahren von knapp einem Fünftel auf rund ein Drittel der verkauften Heizungswärmepumpen hochgearbeitet. Das zeigt die Kältemittelstatistik von BWP und BDH für die Jahre 2021 bis 2023. Der Anteil von R410A fiel im selben Zeitraum von rund zwei Dritteln auf gut 40 Prozent, das Kältemittel R32 legte ebenfalls zu.

Im Angebot der Hersteller war Propan noch selten. Im Dezember 2021 nutzten laut einer Modellauswertung im UBA-Bericht nur 4,9 Prozent der angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen Propan, 66,1 Prozent dagegen R410A. Gutachter hatten 2020 im Auftrag des UBA einen Propan-Anteil von 30 Prozent an der Kältemittelmenge neuer Wärmepumpen erst für 2030 vorhergesagt.

Für den Altbau ist ein weiterer Befund aus dem UBA-Bericht wichtig. Bei 55 Grad Vorlauftemperatur erreichten unter den Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 15 Kilowatt die Propan-Geräte die höchsten Effizienzwerte. Ob ein Bestandsgebäude mit dieser Temperatur auskommt, lässt sich vorab prüfen (mehr dazu: Wärmepumpe im Altbau und der 55-Grad-Test).

Auch über die Lebensdauer schneidet Propan gut ab. Laut der Ökobilanz im UBA-Bericht verursachen Vergleichsgeräte mit R32 rund sechs Prozent mehr Treibhausgase als Propan-Geräte, vor allem durch Kältemittelverluste. Rund 98 Prozent der Emissionen entfallen im Referenzfall auf den Strom für den Betrieb. Mit wachsendem Ökostromanteil steigt daher der Anteil, der auf das Kältemittel entfällt. Ohne Kältemittel kommen Geräte mit Festkörperkühlung aus, in denen feste Materialien statt eines verdampfenden Gases die Wärme transportieren.

QUELLEN

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  1. Umweltbundesamt: Trifluoressigsäure aus fluorierten Kältemitteln belastet Regenwasser, Pressemitteilung Nr. 22/2021, 25.05.2021.
  2. Fraunhofer ISE: Wärmepumpe mit dem klimafreundlichen Kältemittel Propan für die Aufstellung im Haus entwickelt, Presseinformation, 21.10.2019.
  3. Fraunhofer ISE: Effiziente Propan-Wärmepumpe ersetzt Gas- und Ölheizungen in Mehrfamilienhäusern, Presseinformation, 24.09.2024.
  4. Umweltbundesamt (Gschrey et al.): Marktdurchdringungsraten bezogen auf Kältemittelmengen für Wärmepumpen-Neuanlagen mit Projektion bis 2030, Tabelle 16 in Texte 82/2022, 2020.
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