CARBON REMOVAL · 17. OKTOBER 2026
Deutschland öffnet die CO2-Entnahme im Meer für die Forschung
Die Vertragsstaaten des London-Protokolls haben Anfang Oktober Prüfrahmen für drei Verfahren der CO2-Entnahme im Meer verabschiedet. Deutschland hat diese Forschung schon im Juni genehmigungsfähig gemacht. Kommerzielle Projekte bleiben in beiden Fällen außen vor.
Die Parteien des London-Übereinkommens und des London-Protokolls tagten vom 5. bis 9. Oktober am Sitz der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO in London. Unter dem Vorsitz von Radia Razack aus Südafrika verabschiedeten sie eine Resolution mit Bewertungsrahmen für Ozeandüngung, Biomasse-Versenkung und Ozean-Alkalinisierung. Bei der Ozeandüngung sollen zugegebene Nährstoffe das Wachstum von Phytoplankton anregen. Beim Versenken bringen Forschende Meeres- oder Landpflanzen gezielt ins Meer, um ihren Kohlenstoff dort zu speichern.
Die Ozean-Alkalinisierung setzt auf alkalische Stoffe, damit das Meerwasser mehr CO2 aufnimmt und weniger versauert. Mit den neuen Rahmen sollen Regierungen im Einzelfall prüfen, ob ein Vorhaben legitime Forschung ist und ohne inakzeptable Risiken für die Meeresumwelt laufen kann, teilte die IMO mit. Generalsekretär Arsenio Dominguez sagte, Meeres-Geoengineering ziehe wachsende wissenschaftliche, kommerzielle und öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Die Rahmen gäben Behörden und Forschenden strenge und transparente Werkzeuge, um Vorhaben zu bewerten und die Meeresumwelt zu schützen.
Forschende müssen Zweck, Risiken und Messungen offenlegen
Jeder der drei Rahmen führt durch fünf Schritte: Vorprüfung, Umweltbewertung, Risikomanagement, Entscheidung und eine Nachbetrachtung nach Projektende. Jedes Vorhaben muss einen legitimen wissenschaftlichen Zweck nachweisen, seine Umweltrisiken gründlich bewerten und Interessengruppen anhören. Dazu kommen ein Peer Review, also die Prüfung durch unabhängige Fachleute, strenge laufende Messungen und transparente Berichte.
Die endgültigen Texte hat die IMO noch nicht veröffentlicht. Nach den Entwürfen, die das Sabin Center der Columbia University ausgewertet hat, sollen die Rahmen für jedes Experiment gelten, unabhängig von Größe und Umfang. Viele der laufenden oder geplanten Feldversuche tragen laut dem Bericht private Unternehmen.
Die Vertragsparteien betonten laut IMO, das wissenschaftliche Wissen sei begrenzt, Forschung solle vorsichtig vorgehen und der Schutz der Meeresumwelt habe oberste Priorität. „Weitere wissenschaftliche Forschung ist nötig, bevor Aktivitäten jenseits des Forschungsstadiums in Betracht kommen können“, heißt es in der Mitteilung, hier ins Deutsche übersetzt.
Deutschland lässt seit Juni vier weitere Verfahren zur Forschung zu
In Deutschland gilt seit dem 9. Juni 2026 ein geändertes Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG). Der Bundestag hatte die Novelle Ende Januar mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Im Kern schafft das Gesetz die Grundlage, CO2 unter dem Meeresboden der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu speichern. Am selben Tag stimmte der Bundestag dem Vertragsgesetz zum CO2-Export per Schiff zu.
Wirksam wurde das Gesetz durch einen Schritt bei der IMO: Am 9. Juni erklärte die Bundesregierung dort, die Änderung des London-Protokolls von 2009 zum CO2-Export vorläufig anzuwenden. Für diesen Exportweg plant Bremen ein CO2-Exportterminal. Das Bundesumweltministerium machte das Inkrafttreten erst am 23. September im Bundesgesetzblatt bekannt.
In einer Anlage zum Gesetz erweitert der Bundestag die zulässigen Eingriffe ins Meer, sofern sie ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung dienen. Bisher war nur die Meeresdüngung erlaubt. Neu hinzu kommen die Ozean-Alkalinisierung, das Versenken von Biomasse und die Mineralisierung von CO2 im Basalt der oberen Ozeankruste. Außerdem erlaubt die Anlage den künstlichen Auftrieb, also das technisch gestützte Umwälzen von Meerwasser. Kommerzielle Projekte bleiben damit ausgeschlossen.
Genehmigen muss solche Vorhaben das Umweltbundesamt (UBA). Das HSEG gilt für die Meeresgewässer unter deutscher Hoheitsgewalt, darunter die AWZ und die Hohe See, nicht aber für das deutsche Küstenmeer. Antragsteller müssen laut UBA mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten rechnen.
Außerhalb deutscher Gewässer läuft bereits ein Versuch zur Alkalinisierung mit deutscher Beteiligung. Das Kieler Meeresforschungszentrum GEOMAR testet seit dem 8. September im Hafen von Taliarte auf Gran Canaria, ob gemahlener Betonschutt als Alkalinitätsquelle taugt. Dafür stehen dort zwölf KOSMOS-Mesokosmen, große Versuchsbehälter im Wasser.
Neun von 56 Staaten tragen die bindende Regel von 2013 mit
Mehrere Delegationen betonten im Vorfeld laut einem Bericht der zuständigen Arbeitsgruppe, den das Sabin Center auswertet, dass die Rahmen keine neuen verbindlichen Pflichten schaffen. Viele sehen sie als Leitlinien guter Praxis, die eine Änderung des London-Protokolls von 2013 stützen. Diese Änderung regelt Ozeandüngung und anderes Meeres-Geoengineering bindend, ist aber noch nicht in Kraft.
In Kraft tritt sie erst, wenn zwei Drittel der 56 Vertragsstaaten sie angenommen haben. Laut IMO-Statusliste haben das bisher neun Staaten getan, darunter Deutschland im März 2020, Norwegen, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Bis zur Schwelle von 38 Staaten fehlen also noch 29.
Staaten bewerten Gutschriften aus der CO2-Entnahme im Meer unterschiedlich
Beim Verkauf von CO2-Gutschriften gingen die Positionen vor der Abstimmung auseinander, berichtet das Sabin Center. Eine Gruppe von Staaten hielt den Verkauf oder Vorverkauf von Gutschriften aus Forschungsvorhaben für unzulässig. Andere wollten das im Einzelfall prüfen, mit Schutzvorkehrungen für die wissenschaftliche Integrität. Der Entwurf des Rahmens zur Ozeandüngung schließt wirtschaftlichen Gewinn aus einem Vorhaben aus. Bezahlung für Dienstleistungen rund um ein Experiment erlaubt er ausdrücklich, ebenso die Entwürfe für Alkalinisierung und Biomasse.
Laut Carbon Herald entsteht gerade ein Markt für Gutschriften aus mariner CO2-Entnahme. Umweltorganisationen wie das Center for International Environmental Law (CIEL) haben die Kriterien demnach ausgewertet. Projekte, die vor allem Gutschriften erzeugen oder verkaufen sollen, gelten nach ihrer Lesart nicht als legitime Forschung.
Wie weit dieser Markt reicht, zeigt das kanadische Cleantech-Unternehmen Planetary Technologies. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen bereits verifizierte Zertifikate aus Ozean-Alkalinisierung ausgestellt. Im August 2025 vereinbarte Planetary mit der Käufergruppe Frontier eine Abnahme über 31,3 Millionen US-Dollar für mehr als 115.000 Tonnen CO2 bis 2030.
QUELLEN
- IMO: IMO adopts frameworks to assess marine geoengineering research activities, 9. Oktober 2026.
- IMO: Status of IMO Treaties, Vol. II, Stand 30. September 2026.
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes, 29. Januar 2026.
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf, Drucksache 21/3195.
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung, Drucksache 21/3907.
- buzer.de: Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes, Inkrafttreten laut BGBl. 2026 I Nr. 274 vom 23. September 2026.
- Umweltbundesamt: Permitting research projects on marine geoengineering, Stand 31. Juli 2026.