PHOTOVOLTAIK · 18. JULI 2026

Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen: Reiche entschärft Förder-Aus

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihren EEG-Entwurf überarbeitet: Neue kleine PV-Anlagen bis 25 Kilowatt erhalten ab 2027 eine befristete Übergangszahlung statt eines abrupten Förderendes.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 4 Min. Lesezeit LESEN


Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 17. Juli 2026 eine überarbeitete Fassung des EEG-Referentenentwurfs an Verbände und Ressorts verschickt. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen bis 25 Kilowatt ab 2027 komplett zu streichen. Dieser harte Schnitt ist nun vom Tisch.

Der Rückzieher folgt auf monatelange Kritik. Neben der Solarbranche hatten auch Finanzminister Lars Klingbeil und Umweltminister Carsten Schneider vor einem Ausbremsen der Energiewende gewarnt, beide SPD.

Übergangszahlung statt dauerhafter Einspeisevergütung

Der neue Entwurf sieht ein zweistufiges Übergangssystem vor: Wer seine Anlage ab 2027 in Betrieb nimmt, erhält zunächst für bis zu 36 Monate eine abgesenkte Einspeisevergütung. Danach folgt für vier Jahre ein Direktvermarktungsbonus. Kleine Anlagen bekommen „keine dauerhafte Förderung mehr", heißt es dazu aus dem Ministerium.

Das ist ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Logik des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Seit dem Jahr 2000 garantiert das EEG neuen Anlagen eine feste Vergütung über 20 Jahre. Künftig sollen auch private Betreiber ihren Solarstrom über Dienstleister an der Strombörse vermarkten.

Wie hoch die abgesenkte Übergangsvergütung konkret ausfällt, geht aus den bisher bekannten Eckpunkten nicht hervor.

Was der Entwurf für kleine PV-Anlagen von Prosumern bedeutet

Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme: Bestandsanlagen und Anlagen, die noch bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre zugesagte Einspeisevergütung über die volle Laufzeit. Der Systemwechsel trifft ausschließlich Neuanlagen ab 2027.

Für künftige Betreiber verschiebt sich damit das Kalkül. Die Direktvermarktung koppelt die Erlöse an schwankende Börsenpreise, in sonnigen Mittagsstunden mit negativen Preisen drohen Einbußen, bei hohen Preisen winken Zusatzerlöse. Eigenverbrauch, Speicher und flexible Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe werden für die Wirtschaftlichkeit kleiner PV-Anlagen noch wichtiger.

Wie es mit dem EEG-Entwurf weitergeht

Der Branchenverband BDEW wertet die Nachbesserungen als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber das Verfahren. Für die Stellungnahme zu dem umfangreichen Gesetzespaket blieben den Verbänden nur drei Tage, moniert Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Der Entwurf enthält weitere Anpassungen: Das Ausbauziel für Biomasse steigt von 8,4 auf 9,5 Gigawatt bis 2035, die geplante Streichung der Redispatch-Entschädigungen in Netzengpassgebieten will das Ministerium genauer justieren. Am Ziel von 80 Prozent Ökostromanteil bis 2030 hält der Entwurf fest, 2025 lag der Anteil bei 58 Prozent.

Nach der verkürzten Verbändeanhörung muss der Entwurf durchs Kabinett und anschließend durch Bundestag und Bundesrat. Ob der Zeitplan hält und die Neuregelung wie geplant 2027 greift, bleibt damit offen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt vor drastischen Folgen der geplanten EEG-Novelle für den Ausbau der Solarenergie. Insbesondere die vorgesehene Streichung der Förderung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 könne Investitionen in Milliardenhöhe einbrechen lassen und bundesweit zehntausende Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk gefährden.

Die Pläne sind gänzlich aus der Zeit gefallen. Sie halten Privathaushalte länger in fossiler Energieabhängigkeit und gefährden zehntausende Jobs in der Solarbranche“, erklärt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Kritisch sieht der Verband zudem die geplante Absenkung der Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung für Projektierer neuer Solardächer und kleine PV-Anlagen. Bereits heute hätten viele Anlagenbetreiber Schwierigkeiten, einen Direktvermarkter zu finden, da die technischen und prozessualen Voraussetzungen fehlen. Für Privathaushalte und Kleingewerbe werde dies zu einer kaum überwindbaren Investitionsbarriere führen.

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