Neues Gesetz von Reiche und Hubertz widerspricht der EU-Gebäuderichtlinie

GEBÄUDEMODERNISIERUNGSGESETZ · HEIZUNGSGESETZ · 25. MAI 2026

EU-Gebäuderichtlinie: Die seltsamen Widersprüche im GModG von Reiche und Hubertz

Ab 2030 sollen Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Das verlangt die EU-Gebäuderichtlinie. Doch im Gebäudemodernisierungsgesetz, das Bauministerin Verena Hubertz als eins-zu-eins-Umsetzung dieser Richtlinie ankündigt, stehen Regelungen, die dem direkt widersprechen.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 6 Min. Lesezeit LESEN


Bis zum 29. Mai 2026 mussten die EU-Mitgliedstaaten die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ging Mitte Mai ins parlamentarische Verfahren. Bis zum 29. Mai wird es nicht in Kraft sein. Deutschland ist damit fristversäumend.

Bauministerin Verena Hubertz versprach beim Kabinettsbeschluss am 14. Mai: Die EU-Gebäuderichtlinie werde im neuen Gesetz eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Was der Referentenentwurf tatsächlich enthält, erzählt eine andere Geschichte.

Das ist kein Ausreißer. Es ist ein Muster. Der Nationale Renovierungsplan, ein weiterer klar terminierter Baustein der EPBD, hätte bereits Ende Dezember 2025 bei der EU-Kommission eingereicht werden müssen. Er ist bis heute nicht eingereicht. Im März 2026 mahnte Brüssel Deutschland schriftlich. Es geschah nichts. Vor diesem Hintergrund ergibt das Tempo des Kabinettsbeschlusses vom 14. Mai Sinn: Die Bundesregierung brauchte ein Gesetz im parlamentarischen Verfahren, das sie gegenüber Brüssel als laufende EPBD-Umsetzung vorweisen konnte.

Gebäuderichtlinie & GModG: Ein Jahr Zeit, vier Tage Anhörung

Die Koalition aus CDU und SPD regiert seit gut einem Jahr. Stattdessen wurde die Verbändeanhörung für ein Gesetz mit mehr als 160 Seiten auf vier Tage verkürzt. Die Prüfung der Verfassungskonformität wurde nicht abgewartet. Das Ziel war, bis zum 31. Mai das parlamentarische Verfahren begonnen zu haben. Die erste Beratung im Bundestag fand am 21. Mai statt. Ob das ausreicht, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, ist offen. Die Kommission muss ein solches Verfahren gesondert einleiten; fristversäumend ist Deutschland damit in jedem Fall.

Für die inhaltliche Qualität des Gesetzes hatte diese Taktik einen hohen Preis. Fachverbände, die innerhalb von vier Tagen eine 160-seitige Vorlage kommentieren sollten, konnten nur auf die offensichtlichsten Probleme hinweisen. Die DENEFF tat es, der ZIA tat es, mehrere weitere Verbände taten es.

Was Hubertz versprach und was der Entwurf enthält

Bei der Pressekonferenz verwies Hubertz darauf, dass ab 2030 neue Gebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden müssten. Das steht tatsächlich im Referentenentwurf, Artikel 4, ab 1. Januar 2030: Das Gebäude muss so errichtet werden, dass an seinem Standort keine Kohlenstoffdioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht werden.

Das gleiche Gesetz erlaubt in §43 den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2029, sofern eine Biotreppe eingehalten wird. Diese Biotreppe beginnt bei 10 Prozent Bioanteil. Zu mindestens 90 Prozent verbrennt eine solche Heizung fossiles Gas oder Öl. Am Standort entstehen CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Die Nullemissionsanforderung ist damit nicht erfüllt.

Entweder gilt ab 2030 das Nullemissionsgebot, dann sind neue Gasheizungen mit Biotreppe im Neubau ab diesem Datum nicht legal. Oder die Biotreppenregel schlägt das Nullemissionsgebot, dann setzt das Gesetz die EPBD-Anforderung nicht um. Eine dritte Lesart lässt der Entwurf nicht zu. Die Recherche von T-Online-Reporterin Amy Walker belegt: Für EPBD-Konformität müssten Gasheizungen ab 2030 zu 100 Prozent mit biogenen Brennstoffen betrieben werden. Das GModG schreibt 15 Prozent vor.

Der Übergangsbonus für Gebäude mit mehr Emissionen

Für alle Neubauten, die zwischen 2026 und Ende 2029 genehmigt werden, schwächte das GModG die bislang geltenden Effizienzstandards ab. Diese Gebäude dürfen weniger effizient sein und mehr Emissionen ausstoßen als heute Standard. Entscheidend ist der Genehmigungszeitpunkt, nicht die Fertigstellung. Die EPBD schreibt eine kontinuierliche Verbesserung des Gebäudebestands vor. Eine Gebäudedatenbank, ebenfalls EPBD-Pflicht, taucht im GModG nicht auf.

Das Biogas, das eine Kommission erst finden soll

Das gesamte Konstrukt setzt voraus, dass Biomethan in ausreichender Menge verfügbar sein wird. Im deutschen Gasnetz sind derzeit rund 1,6 Prozent Biomethan, wie Lisa Badum (Grüne) in der Bundestagsdebatte am 21. Mai belegte. Die Biotreppe soll bis 2040 auf 60 Prozent steigen. Badums Urteil: „Nein, Herr Müller, Sie müssen nachweisen, dass Ihr Gesetz in diesem Land umsetzbar ist. Eine absolute Luftnummer!"

Wirtschaftsministerin Reiche hatte erklärt, sie rechne „fest damit", dass genügend Biomethan zur Verfügung stehen werde. Auf die Frage, wie man bis 2040 die Klimaziele sicherstellen wolle, antwortete sie, es sei „schwer abzusehen, was konkret im Jahr 2040 zu erreichen ist." Das Klimaneutralitätsziel liegt bei 2045.

Verfassungsbedenken aus den eigenen Reihen

CDU-Umweltpolitiker Thomas Heilmann erklärte dem Bayerischen Rundfunk: „Es gibt im Klimaschutz ein sogenanntes Rückschrittsverbot, das heißt, ein einmal erreichtes Schutzniveau darf nur unter sehr engen Voraussetzungen zurückgenommen werden." Das neue GModG dürfe deshalb nicht zu mehr Emissionen führen als das bisherige Gesetz. Heilmann nannte zudem das fehlende Enddatum für fossile Heizungen als verfassungsrechtlich bedenklich. Die Deutsche Umwelthilfe bereitet rechtliche Schritte vor und will das GModG in seiner jetzigen Form stoppen.

Das GModG enthält eine Evaluierungsklausel für das Jahr 2030. Diese Koalition endet regulär 2029. Eine andere Regierung wird evaluieren.

Warum Hubertz neben Reiche steht

Verena Hubertz war Berichterstatterin des alten Gebäudeenergiegesetzes. Nina Scheer (SPD) brachte es in der Bundestagsdebatte auf den Punkt: Wenn es nach der SPD gegangen wäre, hätte man das alte GEG nicht verlassen. Man sei eine Koalition eingegangen und trage deren Ergebnis mit.

Der einzige materielle SPD-Gewinn: Eine hälftige Aufteilung der Biotreppenkosten zwischen Vermieter und Mieter. Was das bedeutet: Ein Vermieter baut eine Gasheizung ein, der Mieter zahlt die Hälfte der Mehrkosten für Biogas und CO₂-Preis. Den Rohstoffpreis, die steigenden Netzentgelte, den Grundanteil der Heizkosten trägt der Mieter allein. Caren Lay (Die Linke) formulierte es präzise: Die Vermietenden bestellen, die Mietenden zahlen.

Bauministerin Hubertz hat versprochen, die EU-Gebäuderichtlinie eins zu eins umzusetzen. Was Bundestag und Bundesrat nun beraten, enthält einen internen Widerspruch zwischen §10 und §43, der dieses Versprechen in Frage stellt. Es beruht auf einem Biogaspotenzial, für dessen Erschließung im Sommer erst eine Kommission eingesetzt werden soll. Und es verschiebt die Verantwortung auf eine Regierung, die noch nicht gewählt ist. Das ist Compliance-Theater.

Hier steht der Referentenentwurf der GModG mit integrierter, angeblich 1:1 umgesetzter Gebäuderichtlinie zum Download zur Verfügung.


QUELLEN

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  1. Amy Walker, T-Online (20.05.2026): Heizungsgesetz könnte gegen EU-Recht verstoßen
  2. Amy Walker, T-Online (21.05.2026): CDU-Politiker Heilmann warnt vor verfassungswidrigem Gesetz
  3. Deutscher Bundestag (21.05.2026): Stenografischer Bericht – 80. Sitzung, Plenarprotokoll 21/80
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (13.05.2026): Referentenentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
  5. Bundesministerien BMWE/BMBW (14.05.2026): Pressekonferenz nach Kabinettsbeschluss GModG (Transkript)
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