Solarpaket 1 im Kabinett: Habeck will Photovoltaik-Ausbau erleichtern und beschleunigen

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Änderungen am EEG, von weiteren Gesetzen und Verordnungen: Weniger Bürokratie für Balkonsolar, Gewerbe und Mieterstrom.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will mit dem Solarpaket 1, das jetzt als Kabinettsvorlage in die Bundesregierung eingebracht wurde, den Solarenergie-Ausbau weiter erleichtern und beschleunigen. Im Zentrum des Gesetzespakets rund um Solar steht der Bürokratieabbau, etwa in den Bereichen Balkon- und Gewerbeanlagen, bei Mieterstrom und Agri-Photovoltaik. So könnten beispielsweise auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mehr Solarkraftwerke entstehen. Der Beitrag liefert den Solarpaket-Überblick über die Änderungen am EEG, weiteren Gesetzen und Verordnung, deren Wirksamkeit zum 1. Januar 2024 erwartet wird.

Deutschland wird dieses Jahr erstmals mehr als 10 Gigawatt Photovoltaik zubauen. Das ist die Folge des Aufbruchs, den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und die Bundesregierung insgesamt im Energiesektor und rund um die Energiewende an Land erzeugt haben. Doch 10 Gigawatt sind noch keine 22 Gigawatt, wie im übernächsten Jahr – und dann wiederkehrend jährlich – vorgesehen ist. Daher bietet das Solarpaket 1 nun entscheidende Weichenstellungen, um den Photovoltaik-Ausbau zu erleichtern und zu beschleunigen.

Was verändert sich rund um Balkonkraftwerke?

Es sind im Wesentlichen drei große Änderungen rund um Balkonsolaranlagen, die das Solarpaket 1 auszeichnen. Im Überblick sind dies die wichtigen Punkte:

  1. Die Solarpaket Regelungen ermöglichen den Betrieb von PV-Kleinanlagen mit digitalen Stromzählern oder analogen Messeinrichtungen (Ferraris-Zähler). Durch den Betrieb mit Ferraris-Zählern können Betreiber den eingespeisten Strom rückwärts laufen lassen und dadurch den produzierten Strom einsparen. Gilt aber nur, bis der Netzbetreiber den Zähler modernisiert hat.
  2. Die maximale Leistung von Balkonkraftwerken wird mit dem Solarpaket erhöht. Die Solarzellen können jetzt eine Leistung von bis zu 2000 Watt haben, während die Wechselrichterleistung auf maximal 800 Watt (bzw. VA) begrenzt ist. Zudem werden Balkonanlagen bei der Berechnung der Leistung mehrerer Solaranlagen nicht mehr berücksichtigt.
  3. Die Anmeldepflicht für PV-Kleinanlagen beim Netzbetreiber entfällt. Es genügt nun eine Meldung im Marktstammdatenregister (Schritt für Schritt Anleitung). Das Verfahren zur Meldung wird ebenfalls vereinfacht. Sobald die Meldung im Register eingegangen ist, wird der Netzbetreiber dazu aufgefordert, die Stromzähler zu erneuern.

Einen großen Schwerpunkt rund um Balkonkraftwerke gibt es hier.

Welche Gesetze ändern sich mit dem Solarpaket 1?

Das Solarpaket I beinhaltet Änderungen am EEG sowie Energiewirtschafts- und Energiefinanzierungsgesetz. Mehrere Verordnungen werden derzeit überarbeitet, um den Ausbau der Photovoltaik zu erleichtern und zu beschleunigen. Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgt mit dem aus der PV-Strategie von Bundesminister Habeck („Solarausbau-Gesetz„) hervorgegangenen Gesetzespaket das Ziel, ein optimiertes Gesamtsystem der Energieversorgung zu schaffen.

  • Das Solarpaket I umfasst Änderungen am EEG, Energiewirtschafts- und Energiefinanzierungsgesetz.
  • Mehrere Verordnungen werden überarbeitet.
  • Ziel ist der erleichterte und beschleunigte Ausbau der Photovoltaik.
  • Das Bundeswirtschaftsministerium will ein optimiertes Energieversorgungssystem schaffen.

Ausbau von Dachanlagen vereinfachen

Die neuen gesetzlichen Regelungen bringen auch eine große Erleichterung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Bisher musste für die komplizierte Abrechnung und Lieferung von zusätzlichem Solarstrom auf dem Dach eine separate Betreiber-Instanz eingeschaltet werden.

Mit den neuen Regelungen ist das nicht mehr nötig. Stattdessen wird der erzeugte Solarstrom direkt an die einzelnen Haushalte verteilt, und zwar nach einem festen Verteilungsschlüssel. Dadurch entfallen der Aufwand und die Kosten, die mit einer separaten Betreiber-Instanz verbunden waren.

Auch für Gewerbeimmobilien wird die Nutzung von Solarstrom deutlich einfacher. Unternehmen können nun ebenfalls erleichtert von den Vorteilen der Solarenergie vom Dach profitieren und ihren eigenen Strom erzeugen und nutzen.

Und was ist mit Agri-PV im Solarpaket 1?

Die Regelungen für die Synergie zwischen Solaranlagen und landwirtschaftlichen Nutzflächen werden im Rahmen des Solarpaket 1 aktualisiert. Besonders die Integration von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Arealen, auch bekannt als Agri-PV, erfährt starken Zuspruch. Zudem wird die Vergütung für die erzeugte Solarenergie erhöht.

Darüber hinaus können Landwirte, die sich für umweltfreundliche Maßnahmen wie die Anlage von Blühstreifen sowie den reduzierten Einsatz von Pestiziden engagieren, mit zusätzlichen Prämien rechnen. Dies ermöglicht nicht nur eine nachhaltige Energieerzeugung, sondern unterstützt aktiv den Schutz der natürlichen Umwelt.

Grundsätzlich sollen auf landwirtschaftlich benachteiligen Flächen mehr Solarkraftwerke entstehen. Um das Wachstum von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen bis 2030 zu begrenzen, wird ein Ziel von 80 Gigawatt festgelegt. Darüber hinaus haben die Bundesländer die Möglichkeit, den Ausbau einzuschränken, sobald ein bestimmter Anteil landwirtschaftlicher Flächen bereits durch Photovoltaikanlagen genutzt wird.

Novum rund um das Beschleunigungs-Paket: Praxis-Check

Der „Praxis-Check“ ist ein neues Instrument, das erstmals für das Solarpaket 1 angewendet wurde, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben. In Deutschland ist im Laufe der Jahrzehnte ein komplexes Netzwerk an Bürokratie entstanden, das es immer schwieriger macht, sich darin zurechtzufinden1. Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte, dass die Reduzierung der Bürokratie dazu beitragen kann, dringend benötigte Investitionen freizusetzen. Im Rahmen des Solarpakets sind insgesamt 50 bürokratische Hindernisse aufgetreten, die jetzt abgebaut werden sollen.

Zustimmung von Verbänden für Solarpaket

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) äußerte seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf Solarpaket 1, der dazu beitragen könnte, eine Reihe von Markthindernissen abzubauen und den Ausbau der Photovoltaik an vielen Standorten zu vereinfachen.

Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, erklärte, dass sowohl private als auch gewerbliche Investoren in Photovoltaikanlagen und der Klimaschutz gleichermaßen von der vorgesehenen Bürokratie-Reduzierung profitieren würden. Die geplanten Vereinfachungen umfassen nahezu alle Bereiche der Photovoltaik – von Geräten mit Stecker-Solar bis hin zu Dachanlagen und Solarparks.

Verfahren werden beschleunigt, der Zugang zu Stromnetzen, Förderangeboten und Standorten für Solarparks wird erleichtert. Laut Körnig ist dies ein erfreulicher Fortschritt in Richtung des Solarzeitalters, auf den seit Jahren sehnsüchtig gewartet wurde.

Weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zum Solarpaket:

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