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Ab Montag: BNetzA vereinfacht Registrierung von Balkonkraftwerken

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Weniger Bürokratie: Bundesnetzagentur erleichtert Registrierung von Balkonsolaranlagen – ein neues Gesetz bringt weitere Vereinfachungen.

Frohe Kunde für alle Käufer von Balkonkraftwerken: Zum 1. April (kein Scherz) vereinfacht die Bundesnetzagentur (BNetza) die Registrierung von solchen Solaranlagen, die speziell für Mieter*innen interessant sind. Sie können direkt über den Balkon eigenen Strom erzeugen und ihre Stromkosten senken. Die Rechte für Verbraucher beim Thema verbessern sich kontinuierlich – von Guerilla-PV kann keine Rede mehr sein. Aber was ändert sich konkret zum 1. April 2024?

Konkret geht es um die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister. Mehr zu den bisherigen Schritten, um ein Balkonkraftwerk anzumelden, gibt es hier. Neben der Vereinfachung der Registrierung wird auch die Nutzerführung im MaStR erneuert. „Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können„, sagt Behördenchef Klaus Müller (bei X). Balkonsolaranlagen können nach seiner Aussage nun „schnell“ und „unbürokratisch“ registriert werden.

Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. „Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung„, so Müller weiter. Im Sinne des Kampfes gegen den Klimawandel ist zu wünschen, dass damit der Boom der Kleinkraftwerke weitergehen wird. Immer mehr seriöse Anbieter kommen auf den Markt und machen Balkonsolar attraktiv. So beispielsweise auch Maxxisun.

Lesen Sie auch: Vorteile und Nachteile der Balkonkraftwerke

BNetzA meldet 1,6 Millionen Stromerzeugungsanlagen in 2023

Im vergangenen Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen erfolgreich im MaStR angemeldet, darunter 300.000 Balkonkraftwerke. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Energiewende breite Zustimmung in der Bevölkerung findet. Daher ist es unerlässlich, eine einfache und praxisorientierte Möglichkeit zur Registrierung dieser Anlagen bereitzustellen. Die Vereinfachung der Registrierung durch die Bundesnetzagentur ebnet den Weg für alle Anlagen, um einen effektiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Aktuell diskutiert der Deutsche Bundestag über ein Gesetzespaket, das darauf abzielt, den Ausbau von Solarenergie weiter zu beschleunigen. Teil dieses Paketes wird voraussichtlich auch eine Regelung sein, die insbesondere bei Balkonkraftwerken die erforderlichen Eintragungen im Marktstammdatenregister der BNetzA reduziert. Zum Beispiel wird bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt.

Des Weiteren sieht das Gesetzespaket vor, dass eine Meldung der Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen wird die beschriebene vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister ausreichend sein. Die BNetzA teilt dem entsprechenden Netzbetreiber automatisch mit, wenn ein Balkonkraftwerk neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Balkonkraftwerk anmelden im Marktstammdatenregister

Unter der Adresse www.marktstammdatenregister.de kann das Register aufgerufen werden. Mit wenigen Klicks können Daten zu fünf Millionen Anlagen und 3,5 Millionen Anlagenbetreibern und andere Marktakteuren aufgerufen werden. Mit den Funktionen zum Filtern, Sortieren, Berechnen und Herunterladen können die Daten gezielt durchsucht werden. Der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet, dass sie nicht öffentlich sichtbar sind.

Lesetipp: Männer, die die Welt verbrennen von Christian Stöcker.

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