Wer zahlt, wenn Windräder stillstehen?

ENERGIEWENDE · 12. SEPTEMBER 2026

Entschädigung für abgeregelte Windkraftanlagen: Wer zahlt, wenn Windräder stillstehen?

Wenn der Netzbetreiber einen Windpark abschaltet, weil die Leitungen den Strom nicht fassen, bekommt der Betreiber dafür eine gesetzlich geregelte Entschädigung. Kritiker nennen das Geld fürs Nichtstun. Ein Blick auf die Rechnung zeigt, wer hier tatsächlich wofür bezahlt wird.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 7 Min. Lesezeit LESEN


2025 flossen rund 433 Millionen Euro an Betreiber von Wind- und Solaranlagen, deren Strom nie ins Netz kam. Die Zahl stammt von der Bundesnetzagentur und taucht regelmäßig in Schlagzeilen auf.

Sie ist korrekt. Nur steht sie fast nie neben der Summe, die sie einordnet: Das gesamte Management von Netzengpässen kostete im selben Jahr rund 3,071 Milliarden Euro. Die Zahlungen an Wind- und Solarbetreiber machen davon etwa 14 Prozent aus.

Den größeren Teil verschlingt das Gegenteil: rund 1,176 Milliarden Euro fürs Hoch- und Herunterfahren fossiler Kraftwerke. Wer bei diesen Zahlen von Milliarden für die Windkraft spricht, meint meist die Kosten für Gaskraftwerke.

Warum stehen Windräder still, obwohl der Wind weht?

Weil die Leitungen fehlen. Der meiste Windstrom entsteht im Norden und Osten, gebraucht wird er auch im Süden und Westen.

Droht dazwischen ein Engpass, muss der Netzbetreiber eingreifen, bevor Leitungen oder Umspannwerke überlastet werden. Dieser Eingriff heißt Redispatch. Der Betreiber der Anlage hat damit nichts zu tun, er bekommt schlicht die Anweisung, herunterzufahren.

Davon zu unterscheiden ist die kommerzielle Abregelung. Dabei schaltet ein Betreiber freiwillig ab, weil der Börsenstrompreis ins Minus gerutscht ist und der Weiterbetrieb ihn Geld kosten würde. Dafür gibt es keinen Cent Entschädigung, wie Cleanthinking zur kommerziellen Abregelung in Deutschland beschrieben hat.

Diese beiden Fälle werden in der Debatte ständig vermischt. Eine Entschädigung für abgeregelte Windkraftanlagen löst nur der erste aus.

Wie hoch ist die Entschädigung für abgeregelte Windkraftanlagen?

Die Entschädigung für abgeregelte Windkraftanlagen ersetzt das, was der Betreiber ohne die Abschaltung verdient hätte, abzüglich dessen, was er sich durch den Stillstand spart. 2024 waren es bundesweit rund 554 Millionen Euro für Wind- und Solaranlagen, 2025 noch rund 433 Millionen.

Das ist ein Rückgang um 22 Prozent, und der Grund ist nüchtern: Die Großhandelspreise an der Strombörse sind gestiegen. Je näher der Marktpreis an die garantierte Marktprämie heranrückt, desto kleiner wird die Differenz, aus der sich die Entschädigung berechnet.

Was heißt ersparte Aufwendungen? Eine Anlage, die stillsteht, verschleißt weniger und braucht keinen Netzstrom für den Eigenbedarf. Diese Beträge zieht der Netzbetreiber ab, bevor er auszahlt.

Bis zum 30. September 2021 galt eine andere Regel. Unter dem damaligen Einspeisemanagement bekamen Betreiber nur 95 Prozent ihrer entgangenen Erlöse, volle Erstattung erst oberhalb einer Bagatellgrenze.

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt Redispatch 2.0 nach Paragraf 13a Energiewirtschaftsgesetz.

Dieses Verfahren erfasst alle Anlagen ab 100 Kilowatt, egal ob Windpark, Solarfeld oder Kohlekraftwerk. Die Berechnung hat die Bundesnetzagentur erst mit einer Festlegung vom 5. Juni 2024 bundesweit vereinheitlicht, rückwirkend zum Jahresanfang.

BundeslandEntschädigung 2025Hauptsächlich aus
Bayern165 Mio. EuroPhotovoltaik
Niedersachsen120 Mio. EuroWindkraft
Schleswig-Holstein54 Mio. EuroWindkraft

Bayern führt die Länderstatistik an, aber die Zahl täuscht. Sie stammt überwiegend aus Solaranlagen, nicht aus Windkraft, wie Cleanthinking zu Bayern als Abregelungs-Meister herausgearbeitet hat.

Wer bezahlt das am Ende?

Alle Stromkunden, über die Netzentgelte. Zunächst zahlt der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage hängt, dann wälzen die vier Übertragungsnetzbetreiber die Summe bundesweit einheitlich um.

Diese bundesweite Umlage hat einen guten Grund. Sonst trügen ausgerechnet die windreichen Regionen im Norden die Kosten für Leitungen, die in den Süden führen sollen.

Auf der einzelnen Stromrechnung schlägt das kaum durch. Für die gesamten Redispatchkosten kursiert eine überschlägige Rechnung von rund 21 Euro im Jahr bei 3.500 Kilowattstunden Verbrauch, davon rechnerisch etwa 3 Euro für den Anteil der Erneuerbaren.

Beides sind Faustzahlen, keine amtlichen Werte der Bundesnetzagentur.

Wie sehr sich mit diesen Summen Politik machen lässt, zeigte eine Aussage von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Cleanthinking hat sie im Faktencheck zu den drei Milliarden Redispatch-Kosten aufgeschlüsselt.

Eine verwandte Behauptung hält sich ebenfalls hartnäckig: Auch noch gar nicht angeschlossene Windräder würden Verbraucher Geld kosten. Ein Faktencheck von Correctiv vom 17. März 2026 widerlegt das. Ohne Netzanschluss und ohne Abschaltanweisung entsteht kein Anspruch.

Trifft die Abregelung wirklich vor allem die Windkraft?

Immer weniger. 2023 entfielen noch rund 93 Prozent der abgeregelten Strommenge auf Windkraft, 2025 waren es nur noch rund 70 Prozent.

TechnologieAbregelung 2024Abregelung 2025
Offshore-Wind4.562 GWh3.351 GWh
Onshore-Wind3.384 GWh3.225 GWh
Photovoltaik1.389 GWh2.704 GWh
Gesamt Erneuerbare9.389 GWh9.379 GWh

Der Grund steht in der dritten Zeile: Die Photovoltaik hat sich binnen eines Jahres fast verdoppelt. An sonnigen Mittagen übersteigt die eingespeiste Leistung inzwischen die Aufnahmefähigkeit einzelner Netzabschnitte.

Auch private Dachanlagen sind betroffen, wenn Netzbetreiber sie fernsteuern und drosseln. Cleanthinking hat beschrieben, was passiert, wenn der Netzbetreiber einzelne Solaranlagen abregelt.

Der Verein Vernunftkraft zitiert bis heute eine Abregelungsmenge von 407 Gigawattstunden aus dem Jahr 2011. Die Zahl war damals richtig, nur ist sie 14 Jahre alt. Offshore- und Onshore-Wind kamen 2025 zusammen auf 6.576 Gigawattstunden.

Warum gibt es diese Regel überhaupt?

Weil der Engpass nicht die Schuld des Betreibers ist. Wer einen Windpark baut, finanziert ihn über zwanzig Jahre auf Basis des gesetzlichen Einspeisevorrangs.

Dass der Strom mangels Leitung nicht abtransportiert werden kann, liegt am zu langsamen Netzausbau. Für dieses Versäumnis soll nicht derjenige haften, der investiert hat. Würde das Risiko beim Betreiber liegen, würde in Netzengpassregionen niemand mehr bauen.

Abregelung ist deshalb auch rechtlich das letzte Mittel. Der Netzbetreiber muss zuerst prüfen, ob sich der Engpass anders lösen lässt, etwa durch Umschaltungen im Netz oder durch Eingriffe bei anderen Kraftwerken.

Was ändert sich gerade?

Die Entschädigung wird gerade in zwei Schritten zurückgefahren. Der erste gilt bereits, der zweite liegt als Gesetzentwurf vor.

Seit dem 23. Dezember 2025 setzt eine Energierechtsnovelle die Pflicht der Verteilnetzbetreiber zum bilanziellen Ausgleich bis 2032 weitgehend aus. Die Folge ist bereits sichtbar: Laut pv magazine vom 8. September 2026 bekommen manche Betreiber inzwischen Rechnungen statt Gutschriften. In einem Beispielfall waren es 6,9 Cent je Kilowattstunde, die in Rechnung gestellt wurden.

Der zweite Schritt steckt im Netzpaket 2026, das die Bundesregierung am 29. Juli 2026 im Kabinett beschlossen hat. Bundestag und Bundesrat haben es noch nicht behandelt.

Geplant ist ein sogenannter Redispatch-Vorbehalt. Netzbetreiber könnten Gebiete, in denen im Vorjahr mehr als 5 Prozent der Einspeisung abgeregelt wurde, für bis zu sechs Jahre als kapazitätsbeschränkt einstufen. Neue Anlagen bekämen dort einen Netzanschluss nur gegen teilweisen Verzicht auf Entschädigung, gedeckelt auf 20 Prozent der Jahreserzeugung.

Für bestehende Anlagen ändert sich dadurch nichts, solange das Gesetz nicht beschlossen ist.

Was bedeutet das für die saubere Zukunft?

Die Entschädigung für abgeregelte Windkraftanlagen ist ein Symptom, kein Problem für sich. Sie fällt an, weil Leitungen und Speicher fehlen, nicht weil das Fördersystem falsch gebaut wäre.

Der Hebel liegt entsprechend woanders: bei den Gleichstromtrassen Suedlink und Suedostlink, bei Großspeichern und bei Industrieprozessen, die sich nach dem Wind richten statt umgekehrt. Wo überschüssiger Strom vor Ort genutzt wird, entsteht gar kein Anspruch auf Entschädigung.

Der Blick auf die Photovoltaik-Zahlen zeigt, wohin die Entwicklung läuft. Das Grundproblem verschwindet nicht, es wandert nur von einer Technologie zur nächsten. Solange Erzeugung schneller wächst als das Netz, wird jemand dafür bezahlen, dass sauberer Strom ungenutzt bleibt.

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