KOMMENTAR · 13. SEPTEMBER 2026

Beim Stromnetzsoli verrechnet sich die Bundesnetzagentur
Ab 2029 sollen Haushalte mit Solaranlage einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf ihren Netzentgelt-Grundpreis zahlen. Die Bundesnetzagentur begründet diesen Stromnetzsoli damit, dass diese Haushalte bisher zu wenig beitragen. Der Blick ins Preisblatt sagt etwas anderes.
Beschlossen ist der Stromnetzsoli nicht. Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf am 6. August veröffentlicht, die Konsultation läuft bis zum 18. September. Danach entscheidet die Behörde bis Jahresende. Wer betroffen wäre, kann bis dahin Stellung nehmen.
Auf ihrer Website erklärt die Behörde, warum sie den Aufschlag für nötig hält. Wer viel Strom selbst erzeugt, beziehe weniger aus dem Netz und zahle „entsprechend geringere Netzentgelte”. So steht es dort, und so stimmt es nicht. Wir Prosumer zahlen dieselben Netzentgelte wie unsere Nachbarn.
Netz Leipzig verlangt 4,29 Cent je Kilowattstunde, von jedem Haushalt im Netzgebiet. Wer weniger Kilowattstunden bezieht, überweist am Jahresende weniger Geld. Der Preis bleibt gleich, die Menge sinkt.
Im Supermarkt gilt dasselbe Prinzip, und dort beanstandet es niemand. Wer für 50 Euro einkauft, zahlt weniger Mehrwertsteuer als der Kunde vor ihm mit dem vollen Wagen. Einen höheren Steuersatz bekommt er dafür nicht.
Ein zweiter Satz derselben Seite geht weiter. Prosumer verursachten die gleichen Netzkosten wie andere Verbraucher, „müssen aber wegen der geringeren Entnahme bisher deutlich weniger zahlen”. Das Wort „müssen” macht aus einer Rechenoperation ein Versäumnis. Unsere Rechnung dazu steht im Artikel zum Prosumer-Aufschlag.
Für Fixkosten gibt es den Grundpreis
Hinter dem schiefen Satz steht ein Argument, das trägt. Ein großer Teil der Netzkosten hängt am Anschluss, nicht an der Menge. Das Kabel liegt im Boden, ob wir Strom ziehen oder nicht.
Für diese Fixkosten existiert längst ein Instrument. Es heißt Grundpreis, kostet in Leipzig 75 Euro im Jahr und fällt unabhängig vom Verbrauch an. Diesen Betrag zahlen wir vollständig, wie jeder andere Haushalt auch.
Wer die Fixkosten gerechter verteilen will, hebt den Grundpreis an und senkt den Arbeitspreis. Das träfe jeden Wenigverbraucher, den Rentner im Einzimmerappartement genauso wie den Solarhaushalt. Die Bundesnetzagentur wählt einen anderen Weg und belegt mit dem Stromnetzsoli eine einzige Gruppe. In Leipzig kämen rund 53 bis 68 Euro im Jahr dazu.
Wen der Stromnetzsoli trifft, entscheidet die Bauform. Wer ein Balkonkraftwerk ans Geländer hängt, bleibt verschont. Wer einen Fachbetrieb, einen Zählerschrank und einen Speicher bezahlt hat, zahlt. Aus dem Netz nehmen beide weniger.
Der kurze Weg der Kilowattstunde
Was in der Rechnung zum Stromnetzsoli fehlt, ist der Nutzen eines Solardachs für das System. Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach muss niemand als Gas oder Kohle importieren. Sie entsteht dort, wo sie gebraucht wird. Effizienter und netzschonender geht es nicht.
Strom nimmt den Weg des geringsten Widerstands. Was wir einspeisen und nicht selbst verbrauchen, landet beim Nachbarn zwei Häuser weiter, ohne Umweg über Hochspannungsleitung und Umspannwerk. Dieselbe Kilowattstunde aus einem Kraftwerk müsste erst durch mehrere Netzebenen.
Der Gesetzgeber hat diesen Effekt einmal anerkannt und bezahlt, über die vermiedenen Netzentgelte nach Paragraf 18 der Stromnetzentgeltverordnung. Für Solaranlagen strich er sie 2020, weil ihre Einspeisung schwankt. Seither zählt der kurze Weg in keiner Rechnung mehr mit, in dieser auch nicht.
Wer sich hier unsolidarisch verhält
Den Namen für den Aufschlag hat die ZEIT geprägt. Ihr Kolumnist Marcus Rohwetter beschreibt in seinem Artikel, wie Solaranlagenbesitzer plötzlich dastehen: wie „Teilzeitschwarzfahrer im Stromnetz”. Das Bild trifft den Vorwurf, der im Entwurf mitschwingt.
Nur trifft der Vorwurf die Falschen. Wer weniger Kilowattstunden zieht, hält sich an die Regeln und zahlt Grundpreis und Arbeitspreis wie alle anderen. Wer seinen Speicher nach dynamischem Tarif lädt und die Mittagsspitze kappt, trägt zum System bei.
Ein Fall untergräbt die Netzfinanzierung wirklich. Wer sich vollständig autark macht und seinen Anschluss kündigt, zahlt keinen Cent mehr, auch keinen Grundpreis. Das Kabel bleibt trotzdem in der Straße, bezahlt und gewartet. Machen das viele, wird es für alle übrigen teurer. Im Entwurf der Bundesnetzagentur kommt dieser Fall nicht vor. Belastet werden die Haushalte, die am Netz bleiben und weiter zahlen.
Ihr stärkstes Argument bringt die Bundesnetzagentur auf derselben Seite. Die steigenden Kosten träfen vor allem Mieterinnen und Mieter und Haushalte mit wenig Geld, Menschen also ohne eigenes Dach. Das stimmt, und es wiegt.
Dieselben Mieter schultern eine zweite Umverteilung, die auf der Behördenseite fehlt. 555 Industriebetriebe mit gleichmäßiger Abnahme erhalten bis zu 90 Prozent Rabatt auf ihr Netzentgelt, zusammen 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Ihren Bestandsschutz verlängert derselbe Entwurf bis Ende 2031.
Die Großabnehmer bekämen drei Jahre Übergang. Das Solardach von 2011 bekäme keinen einzigen Tag. Wer Mieterinnen entlasten will, findet dort mehr Geld als auf deutschen Dächern.
Erst die Ansage, dann die Rechnung
Dass so viele Haushalte wenig Strom kaufen, hat die Politik selbst bestellt. Seit Februar 2025 bekommen neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche streicht mit ihrem EEG-Entwurf die feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen ganz.
Die Ansage an die Dächer lautete: verbraucht euren Strom selbst, kauft euch einen Speicher. Rund 2,3 Millionen Haushalte folgten ihr und bezahlten die Geräte aus eigener Tasche.
Was werfen diese Anlagen beim Netzentgelt ab? Zwischen einem Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden und einem mit 500 liegen in Leipzig rund 130 Euro im Jahr. Dafür stehen auf dem Dach und im Keller Geräte für einen fünfstelligen Betrag. Diesen Effekt, schreibt die Bundesnetzagentur, wolle sie „etwas dämpfen”.
Wer heute ein Angebot für eine Solaranlage auf dem Küchentisch liegen hat, liest im Entwurf eine Regel mit. Jede Investition, die den eigenen Bezug senkt, kann später eine Rechnung nach sich ziehen.
Der Stromnetzsoli kostet rund 60 Euro im Jahr. Teurer wird die Regel dahinter, an der sich jede weitere Förderzusage messen lassen muss.
QUELLEN
- Bundesnetzagentur: Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), GBK-25-01-1#3, 06.08.2026.
- Netz Leipzig: Preisblatt Netzentgelte Strom, gültig ab 1. Januar 2026.
- Bundesministerium der Justiz: Paragraf 18 Stromnetzentgeltverordnung, Entgelt für dezentrale Einspeisung.
- ZEIT, Marcus Rohwetter: Sondergebühr für Solaranlagen: Und jetzt auch noch ein Stromnetzsoli, 11.09.2026.