Prosumer-Aufschlag: Die Quittung für die Solar-Pioniere

ENERGIEWENDE · 07. AUGUST 2026

Prosumer-Aufschlag: Die Quittung für die Solar-Pioniere

Die Bundesnetzagentur will Betreiber von Solaranlagen in der Niederspannung ab 2029 mit einem eigenen Prosumer-Aufschlag auf den Netzentgelt-Grundpreis belegen, verhaltensunabhängig und ohne Übergangsfrist. Bandlastkunden der Industrie behalten ihre Rabatte bis 2031. Cleanthinking rechnet nach, was der Prosumer-Aufschlag kostet und wen er wirklich trifft.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 14 Min. Lesezeit LESEN


Gestern hat die Bundesnetzagentur den finalen Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom veröffentlicht, 198 Seiten unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-1#3. Darin steht eine Regel, die vor allem private Solarbesitzer trifft: Wer Strom selbst erzeugt und deshalb weniger aus dem Netz bezieht, gilt als Prosumer, ein Kunde, der zugleich Erzeuger ist. Für diese Gruppe soll ab 1. Januar 2029 ein eigener Prosumer-Aufschlag auf den Netzentgelt-Grundpreis gelten.

Der Aufschlag beträgt 70 bis 90 Prozent dieses Grundpreises. Betroffen ist, wer am Niederspannungsnetz hängt, weniger als 100.000 Kilowattstunden im Jahr bezieht und hinter dem eigenen Netzanschluss Strom erzeugt. Also der klassische Haushalt mit Dachanlage. Balkonkraftwerke sind ausdrücklich ausgenommen, ein Batteriespeicher ändert an der Einstufung nichts.

„Wer seinen Strom selbst erzeugt, verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung des Zwischenstands Ende Mai zur Begründung. Die Behörde wolle Stromerzeuger „ein wenig stärker“ an den Kosten beteiligen, das sei ein „Gebot der Fairness“. Zum finalen Entwurf sagte Müller am Donnerstag, die Bundesnetzagentur schaffe „rechtzeitig Transparenz und klare Investitionsbedingungen für Netznutzer“.

Das Argument hat einen wahren Kern. Wer nachts und im Winter Strom bezieht, nutzt eine Infrastruktur, die für diesen Moment vorgehalten wird. Nur beantwortet der Entwurf damit die falsche Frage. Er fragt, wer wie viel Netz in Anspruch nimmt. Er fragt nicht, wer den Umbau dieses Netzes bislang bezahlt hat.

Der Prosumer-Aufschlag ist Teil eines größeren Umbaus der Netzentgeltsystematik, den Branche und Fachpresse als AgNes-Reform diskutieren. Cleanthinking hat eingeordnet, wie die neue Netzentgeltsystematik AgNes 2029 funktioniert.

Worauf sich der Prosumer-Aufschlag wirklich bezieht

Der Aufschlag bezieht sich nicht auf den Grundpreis des Stromliefervertrags, sondern auf den Grundpreis des Netzentgelts. Den bildet der Verteilnetzbetreiber, einheitlich für sein gesamtes Netzgebiet, so steht es im Entwurf. Mit dem Grundpreis, den der Stromversorger auf die Rechnung schreibt, hat diese Größe nichts zu tun.

Das ist mehr als eine Feinheit. t-online hat den Aufschlag am Tag der Veröffentlichung als Zuschlag auf den Grundpreis des Stromtarifs dargestellt, mit dem Rechenbeispiel: Bei 100 Euro Grundpreis kämen 70 bis 90 Euro hinzu. Auch der Vorspann, wonach der Stromanbieter die Höhe bestimme, trifft nicht zu. Festgelegt wird der Aufschlag vom Netzbetreiber im Rahmen der BNetzA-Vorgaben, der Lieferant muss die Prosumereigenschaft ab April 2028 lediglich auf der Rechnung ausweisen. Wer beim eigenen Versorger nach der Höhe fragt, fragt an der falschen Stelle.

Wie hoch der Aufschlag ausfällt, hängt vom Grundpreisniveau des jeweiligen Netzbetreibers ab, und das schwankt erheblich. Der Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt weist für 2025 einen mengengewichteten Durchschnitt von 73 Euro pro Jahr aus, mit einer Spanne von 12 bis 200 Euro. 23 Verteilnetzbetreiber erheben gar keinen Grundpreis.

Was heißt das in Euro? Cleanthinking hat es durchgerechnet, mit dem BDEW-Referenzhaushalt: 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, mittleres Netzentgelt von 9,26 Cent pro Kilowattstunde netto, dazu die Annahmen der Behörde selbst. Es ist eine eigene Modellrechnung, keine Zahl der Bundesnetzagentur.

Erlösanteil Grundpreis Grundpreis netto Aufschlag bei 70 % Aufschlag bei 90 %
20 Prozent (Untergrenze)61 €42 €54 €
30 Prozent (heutiger Schnitt)90 €63 €80 €
40 Prozent (Obergrenze)121 €85 €107 €

Cleanthinking-Modellrechnung auf Basis der BDEW-Strompreisanalyse vom April 2026 und des Festlegungsentwurfs. Die Werte sind gerundet.

Der Korridor reicht von rund 42 bis 107 Euro netto pro Jahr, umgerechnet rund 50 bis 127 Euro brutto. Wo ein Netzgebiet darin landet, entscheidet der Netzbetreiber. Bei Vorstellung des Zwischenstands Ende Mai ging die Bundesnetzagentur davon aus, dass die zusätzliche Belastung nicht mehr als 100 Euro im Jahr betragen werde. Im Festlegungsentwurf selbst taucht diese Zahl nicht mehr auf.

Am wahrscheinlichsten ist der mittlere Fall. Heute holen die Verteilnetzbetreiber im gewichteten Schnitt rund 30 Prozent ihrer Haushaltserlöse über den Grundpreis, das schreibt die Behörde selbst. Bleibt es dabei, zahlen die meisten Prosumer künftig 63 bis 80 Euro netto im Jahr. Brisant wird es dort, wo bislang gar kein Grundpreis existiert: 23 Netzbetreiber verzichten heute komplett darauf. Deren Kunden bekommen ab 2029 gleich zwei neue Posten auf die Rechnung.

Die Rabatte, die im selben Entwurf bleiben

Im selben Festlegungsentwurf ordnet die Bundesnetzagentur auch die Sonderrabatte für Großverbraucher neu, die über Paragraf 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung laufen. Zwei Tatbestände tragen den größten Teil: die atypische Netznutzung und die Bandlast.

Rund 6.000 Unternehmen mit atypischer Netznutzung erhalten Rabatte von bis zu 80 Prozent, zusammen 545 Millionen Euro im Jahr 2024. Noch großzügiger ist die Bandlastregelung für 555 besonders gleichmäßige Großverbraucher: bis zu 90 Prozent Rabatt, zusammen 1,2 Milliarden Euro. Allein die 68 größten dieser Abnahmestellen sparen 2026 rund 242 Millionen Euro, im Schnitt drei Viertel ihres Netzentgelts.

Zusammen kamen beide Rabatte 2024 auf knapp 1,8 Milliarden Euro, für 2026 erwarten die Übertragungsnetzbetreiber noch knapp 1,3 Milliarden. Der Unterschied zum Prosumer-Aufschlag liegt aber weniger in der Summe als im Tempo.

Der Entwurf verlängert die Bandlast-Rabatte für Bestandskunden bis Ende 2031. Bei der atypischen Netznutzung gilt der Bestandsschutz nur für die ganz Großen ab 10 Gigawattstunden Jahresbezug, alle anderen verlieren ihren Rabatt Ende 2028.

Für die Großen mit dem gleichmäßigsten Verbrauch, jene 555 Entnahmestellen, läuft der alte Rabatt also noch drei Jahre weiter, während der Prosumer-Aufschlag am 1. Januar 2029 greift, ohne Übergangsfrist, auch für die Anlage, die 2011 aufs Dach kam.

Dabei räumt die Bundesnetzagentur selbst ein, dass ein erheblicher Teil dieser Unternehmen die Rabattbedingungen durch sein gewöhnliches Abnahmeverhalten ohnehin erfüllt, Mitnahmeeffekte inklusive. Und das Muster zieht sich durch den Entwurf: Elektrolyseure für grünen Wasserstoff zahlen keinen Arbeitspreis, Speicher bleiben für durchgeleiteten Strom befreit, bestehende Kraftwerke zahlen das neue Einspeiseentgelt erst nach 20 Betriebsjahren.

Zur Ehrlichkeit gehört: Eine Entlastung sieht der Entwurf auch für Prosumer vor. Sie sind vom neuen Einspeiseentgelt befreit, das andere Anlagenbetreiber ab 30 Kilowatt Leistung zahlen. Die Begründung der Behörde: Der Grundpreisaufschlag gelte dieselbe Netznutzung bereits ab, alles andere wäre eine Doppelbelastung. Der Aufschlag ersetzt für diese Gruppe also ein anderes Entgelt, er kommt nicht obendrauf.

Damit steht und fällt die Bewertung an einer einzigen Frage: Ist der Aufschlag so bemessen, dass er die Netznutzung abbildet, oder ist er höher? Die Antwort steckt in einer Modellrechnung, die die Behörde nicht veröffentlicht hat.

Die Privilegien für Wasserstoff und Speicher sind einzeln begründbar und energiewendepolitisch gewollt, um deren Hochlauf nicht abzuwürgen. Der Unterschied zum Prosumer-Aufschlag liegt in etwas anderem: Großverbraucher können ihre Belastung durch ihr Lastverhalten beeinflussen, und die Bandlastkunden unter ihnen bekommen dafür drei zusätzliche Jahre Bestandsschutz. Der Aufschlag für Solarbesitzer greift 2029 und richtet sich nach nichts, was der Betroffene ändern könnte.

„Die Bundesnetzagentur knickt vor den Netzbetreibern ein und bürdet Prosumern die Kosten dafür auf“, sagte Philipp Schröder, Mitgründer und Chef von 1Komma5Grad, bereits zum Zwischenstand im Mai.

„Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumeraufschlag Nachbesserungsbedarf“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Energiespeicher Systeme.

Prosumer-Aufschlag ohne Maß: Anlagengröße und Verhalten egal

Der Prosumer-Aufschlag richtet sich weder nach dem Verbrauch noch nach der Größe der Anlage, sondern allein nach dem Grundpreis des Netzbetreibers. Eine kleine Aufdachanlage zahlt denselben Betrag wie eine große Anlage hinter demselben Netzanschluss.

„Diesen Aufschlag zahlt dann eine 3-Kilowatt-Peak-Photovoltaikanlage genauso wie eine 300-Kilowatt-Peak-Anlage“, sagte Felix Dembski vom Speicherhersteller sonnen schon im Mai zum Zwischenstand. Für das Netzgebiet des Bayernwerks hat Dembski überschlägig bis zu 155 Euro brutto im Jahr errechnet, eine Zahl für ein einzelnes Netzgebiet, keine bundesweite.

Die Branche hatte vorgeschlagen, Prosumern den freiwilligen Wechsel ins Kapazitätsmodell zu erlauben, das die Behörde nur für Verbräuche über 100.000 Kilowattstunden vorsieht. Auch das lehnt der Entwurf ab. „Stattdessen dürfte das Ergebnis mehr Netzausbau sein“, sagte Dembski dazu.

Eine Staffelung nach Anlagengröße hat die Bundesnetzagentur erwogen und verworfen. Ihr Hauptargument ist ernst zu nehmen: Anlagengröße und Eigenverbrauchsvorteil hängen nicht fest zusammen, wer wenig verbraucht, aber ein großes Dach belegt hat, würde übermäßig belastet. Erst danach führt die Behörde den Verwaltungsaufwand an.

Nur beantwortet das nicht die naheliegende Alternative. Wer die Kostenverteilung am Eigenverbrauchsvorteil ausrichten will, könnte an der eigenverbrauchten Strommenge ansetzen statt an der installierten Leistung. Gemessen wird sie ohnehin, spätestens mit dem Smart Meter. Diese Variante prüft der Entwurf nicht.

Blind ist der Aufschlag auch gegenüber der Wohnform. In Mehrparteienhäusern mit Mieterstrom fällt er pro Wohnung an, nicht pro Dachanlage. Wer über den Mieterstrom nur einen kleinen Teil seines Verbrauchs deckt, zahlt denselben Betrag wie der Eigenheimbesitzer, der sich weitgehend selbst versorgt. Nur wer sein Netzentgelt über einen steuerbaren Anschluss nach Paragraf 14a EnWG pauschal abrechnet, bleibt verschont.

Die Annahme, auf der alles ruht

Der Aufschlag funktioniere, „ohne dass Prosumer im Durchschnitt einer Mehrbelastung gegenüber regulären Letztverbrauchern unterlägen“, schreibt die Bundesnetzagentur in der Begründung ihres Entwurfs. Untersucht hat sie dafür Haushalte mit 2.000 bis 6.000 Kilowattstunden Verbrauch und einen Prosumeranteil von zehn Prozent im Netzgebiet.

Die Behörde behauptet also, dass ein geringerer Arbeitspreisanteil den Aufschlag im Schnitt ausgleicht. Wie genau sich das rechnet, legt der Entwurf nicht offen.

„Politik und Branche können die Vorschläge zudem nur bewerten, wenn das Gesamtsystem vollständig offengelegt wird. Es braucht mehr Transparenz, nachvollziehbare Kalkulationen und einen engeren Austausch mit der Energiewirtschaft“, fordert der BDEW in seiner Stellungnahme vom 6. August, dort bezogen auf dynamische Netzentgelte und Einspeiseentgelte im selben Entwurf. Für den Prosumer-Aufschlag gilt dieselbe Lücke: Die Rechnung hinter der 70-bis-90-Prozent-Spanne bleibt unveröffentlicht.

Fragwürdig ist vor allem die Annahme von zehn Prozent. Ende 2025 zählte das Statistische Bundesamt 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen auf Dächern und Grundstücken, ein Plus von 17,6 Prozent binnen eines Jahres. Hält dieses Tempo auch nur annähernd an, liegt der Prosumeranteil 2029 in vielen Netzgebieten deutlich über zehn Prozent. Je mehr Prosumer es werden, desto mehr Geld muss der Aufschlag einspielen. Ob die Rechnung der Behörde dann noch aufgeht, lässt sich von außen nicht prüfen. Genau das ist der Vorwurf.

Was Prosumer fürs System leisten

Während der Entwurf einen Kostenbeitrag der Prosumer einfordert, kommt ihr Beitrag zum System an keiner Stelle des Entwurfs vor. Hinter den 4,8 Millionen Anlagen stehen rund 106.200 Megawatt installierte Leistung auf Dächern und Grundstücken. Dazu kommen laut BVES und BSW-Solar rund 2,3 bis 2,4 Millionen Heimspeicher mit zusammen etwa 20 Gigawattstunden Kapazität, gekauft von Privatleuten, nicht von Netzbetreibern.

Photovoltaik erzeugte 2025 rund 87 Terawattstunden Strom. Davon flossen rund 71 Terawattstunden ins öffentliche Netz, 16,9 Terawattstunden verbrauchten die Betreiber selbst, so das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Solarstrom überholte damit erstmals die Braunkohle und rückte in der öffentlichen Nettostromerzeugung auf Platz zwei. Eine belastbare Aufteilung dieser Erzeugung auf Dach- und Freiflächenanlagen existiert nicht.

Jene 16,9 Terawattstunden sind die interessanteste Zahl in dieser Statistik. Es ist Strom, der nie durch ein Netz geflossen ist und der deshalb auch keine Netzkosten verursacht hat. Zum Vergleich: Die Braunkohlekraftwerke der Republik lieferten 2025 zusammen 67,2 Terawattstunden.

Der Effekt reicht über die eigene Stromrechnung hinaus. Photovoltaik senkte 2024 über den Merit-Order-Mechanismus den Börsenstrompreis spürbar. Ohne Solarstrom wäre er im Schnitt rund 15 Prozent höher ausgefallen, das entspricht rund 6,1 Milliarden Euro Einsparung für Verbraucher, Gewerbe und Industrie zusammen, ein typischer Haushalt sparte dadurch rund 50 Euro im Jahr, auch ohne eigene Anlage, wie eine Studie von BSW-Solar und Enervis vom Oktober 2025 zeigt.

Agora Energiewende beziffert den Systemwert von Dachanlagen gegenüber Freiflächenanlagen auf rund 3 Cent pro Kilowattstunde, durch gesparte Netzausbaukosten, geringere Netzverluste und niedrigere Transaktionskosten. Dazu kommt ein gesellschaftlicher Zuschlag von rund 1 Cent für vermiedene Flächennutzung und höhere Akzeptanz vor Ort.

Die Arbeitsgruppe von Volker Quaschning an der HTW Berlin zeigt zudem in ihrer Solarstromspeicherstudie, dass prognosebasiert geladene Heimspeicher die Einspeisespitze deutlich kappen und damit Platz für mehr Photovoltaik im bestehenden Netz schaffen. Wird diese Flexibilität konsequent genutzt, liegt allein im Verteilnetz ein Einsparpotenzial von rund 12 Milliarden Euro pro Jahr. In Simulationen der Initiative „Dein Stromspeicher kann mehr!“ hätte intelligentes Mittagsladen 2024 den durchschnittlichen Marktwert des eingespeisten Solarstroms um 28 Prozent erhöht, von 3,2 auf 4,1 Cent pro Kilowattstunde. Dasselbe gilt für bidirektionales Laden mit dem Elektroauto, das Haushalte zu mobilen Speichern für das Netz macht.

Diese Millionen Haushalte haben mit eigenem Kapital vorfinanziert, was Fördermittel und Netzplanung nicht geliefert haben. Sie haben Dächer belegt, als Solarstrom noch teuer war, Speicher gekauft, bevor es dafür einen Markt gab, und dabei jede Regeländerung mitgemacht, die ihnen die Kalkulation zerschossen hat. Jetzt bekommen sie eine Rechnung dafür, dass sie weniger Strom aus dem Netz ziehen als der Nachbar ohne Anlage.

Der Aufschlag honoriert dabei nichts von dem, was diese Anlagen leisten. Wer seinen Speicher netzdienlich fährt, zahlt denselben Betrag wie jemand, der ihn stumpf vollmacht, sobald die Sonne scheint. Der Aufschlag hängt am Grundpreis des Netzbetreibers, nicht am Verhalten. Ein Steuerungsinstrument sei er auch gar nicht, schreibt die Bundesnetzagentur selbst.

Was Sie jetzt tun können

Die Konsultation zum Festlegungsentwurf läuft bis 18. September 2026. Stellung nehmen kann jeder, nicht nur Verbände und Netzbetreiber, der Entwurf steht unter bundesnetzagentur.de/1059162 zum Nachlesen bereit.

Bis zum geplanten Erlass zum Jahresende 2026 kann sich an der Höhe des Aufschlags noch etwas ändern, an der Grundkonstruktion voraussichtlich nicht mehr. Eine Alternative liegt auf dem Tisch: Lion Hirth, Professor an der Hertie School und Direktor des Beratungshauses Neon, nannte Ende Mai dynamische Netzentgelte den „systematisch überzeugenderen Ansatz“ gegenüber dem pauschalen Grundpreisaufschlag. Die Bundesnetzagentur will sie einführen, allerdings zuerst für Speicher und Erzeuger, frühestens ab 2030. Für Haushalte sieht sie zunächst davon ab.

Wer als Prosumer betroffen ist, kann eine eigene Stellungnahme einreichen oder sich einem Verband anschließen, der das übernimmt. Die Frist bis September ist die letzte Gelegenheit, bevor die Regel Anfang 2027 bekanntgegeben wird und 2029 in Kraft tritt.

Häufige Fragen zum Prosumer-Aufschlag

Was ist der Prosumer-Aufschlag?

Ein Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis des Netzentgelts, den Haushalte und Kleingewerbe mit eigener Erzeugungsanlage ab 1. Januar 2029 zahlen sollen. Er steht im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 6. August 2026. Bezugsgröße ist der Netzentgelt-Grundpreis, nicht der Grundpreis des Stromliefervertrags.

Wer zahlt den Prosumer-Aufschlag?

Entnahmestellen in der Niederspannung bis 100.000 Kilowattstunden Jahresentnahme, deren Netzbezug durch eine Erzeugungsanlage hinter demselben Netzanschluss gemindert wird. Balkonkraftwerke sind ausgenommen, ein Batteriespeicher ändert an der Einstufung nichts. Wer sein Netzentgelt über einen steuerbaren Anschluss nach Paragraf 14a EnWG pauschal abrechnet, zahlt keinen Aufschlag.

Wie hoch ist der Prosumer-Aufschlag in Euro?

Nach einer Cleanthinking-Modellrechnung zwischen rund 42 und 107 Euro netto im Jahr, je nach Netzgebiet. Beim heutigen durchschnittlichen Grundpreisanteil von rund 30 Prozent liegt der Wert bei rund 63 bis 80 Euro netto. Die genaue Höhe legt der jeweilige Netzbetreiber fest.

Bis wann kann man zum Entwurf Stellung nehmen?

Die Konsultation der Bundesnetzagentur läuft bis 18. September 2026. Stellungnahmen kann jeder einreichen, nicht nur Verbände oder Netzbetreiber. Der Entwurf steht unter bundesnetzagentur.de/1059162.

QUELLEN

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  1. Bundesnetzagentur: Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, GBK-25-01-1#3, 6. August 2026.
  2. Zeitung für kommunale Wirtschaft, Julian Korb: Prosumer-Aufschlag bei den Netzentgelten, Mehrkosten und Kritik, 28. Mai 2026.
  3. Zeitung für kommunale Wirtschaft, Andreas Baumer: Bundesnetzagentur legt AgNes-Festlegungsentwurf vor, 6. August 2026.
  4. pv magazine, Sandra Enkhardt: Konsultation für finalen AgNes-Festlegungsentwurf eröffnet, mit den Stellungnahmen von BVES und BDEW, 6. August 2026.
  5. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt: Monitoringbericht Energie 2025, Tabelle 24, Seite 107, 26. November 2025.
  6. Bundesnetzagentur: Orientierungspunkte zu den Industrienetzentgelten, 22. April 2026.
  7. netztransparenz.de: Jahresabrechnung Paragraf 19 StromNEV 2024 und Datenbasis 2026, Stand 30. September 2025.
  8. BDEW: Strompreisanalyse April 2026.
  9. Statistisches Bundesamt: 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen auf Dächern und Grundstücken Ende 2025, März 2026.
  10. BVES: Branchenanalyse Energiespeicher 2026.
  11. BSW-Solar: Faktenblatt Stromspeicher, Januar 2026.
  12. Fraunhofer ISE: Nettostromerzeugung in Deutschland 2025, Januar 2026.
  13. BSW-Solar und Enervis: Milliardeneinsparungen durch Photovoltaik am Strommarkt, 29. Oktober 2025.
  14. BSW-Solar: Neue Netzentgeltpläne gefährden den Ausbau der Solarenergie, 28. Mai 2026.
  15. Agora Energiewende: Vom Hausdach in den Strommarkt, PV-Dachanlagen als Baustein des Energiesystems.
  16. HTW Berlin, Arbeitsgruppe Volker Quaschning: Solarstromspeicherstudie, dazu die Marktwertanalyse zum gezielten Mittagsladen, April 2025.
  17. t-online, Amy Walker: Solarbesitzer zahlen ab 2029 neue Gebühr, 6. August 2026.
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