Hessen führt bei Windrädern im Wald vor Rheinland-Pfalz

WIRD FÜR WINDRÄDER DER WALD ZERSTÖRT? · 16. OKTOBER 2026

Betreiber halten für Windkraft im Wald einen halben Hektar dauerhaft frei

Die Fachagentur Wind und Solar hat die Rodungsflächen von 1.662 gebauten und genehmigten Windenergieanlagen im Forst ausgewertet. Die Baustelle forsten Betreiber in der Regel binnen zwei Jahren wieder auf. Berechtigte Einwände betreffen Fledermäuse, Waldboden und Standortwahl.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 10 Min. LESEN


Wer gegen Windkraft im Wald protestiert, spricht oft von Kahlschlag und Waldvernichtung. Die Fachagentur Wind und Solar kommt auf deutlich kleinere Größenordnungen. Ende 2025 drehten sich nach ihrer Erhebung 2.653 Anlagen mit 8.117 Megawatt über deutschen Forstflächen. Das entspricht zwölf Prozent der installierten Windleistung an Land.

Gemessen an der Waldfläche bleibt der Eingriff klein. Deutschland hat rund 11,5 Millionen Hektar Wald, die Windräder darin belegten Ende 2024 zusammen etwa 1.292 Hektar dauerhaft. Eine Fläche dieser Größe haben Braunkohlebagger in der Vergangenheit etwa alle 22 Monate abgetragen, rechnet die Fachagentur vor.

Erledigt ist der Streit damit nicht. Das Umweltbundesamt fasst die Gegenposition 2021 so zusammen: Ein intakter Wald leiste den besten Beitrag zum Klimaschutz, deshalb solle niemand für Windräder roden. Die Fachagentur selbst nennt als Gegenargumente die Akzeptanz vor Ort, Störungen im Ökosystem und das Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse.

Wie viel Wald roden Betreiber für ein Windrad

Für den Betrieb halten Betreiber im Mittel 0,51 Hektar Wald dauerhaft frei, weniger als ein Fußballfeld. Während der Bauphase kommen durchschnittlich 0,57 Hektar hinzu, die sie danach wieder aufforsten, zusammen also rund ein Hektar.

Die Werte stammen aus der zehnten Auflage der Analyse „Entwicklung der Windenergienutzung auf Forstflächen“ vom März 2025. Die Fachagentur hat dafür Betreiber befragt, Daten der Landesforstbehörden genutzt und Genehmigungsunterlagen ausgewertet. Der Median der dauerhaften Fläche liegt bei 0,47 Hektar, die Spanne reicht von 0,04 bis 1,59 Hektar.

Versiegelt ist davon nur ein kleiner Teil. Das Fundament bedeckt etwa 0,05 Hektar, die Kranstellfläche 0,18 Hektar und die Fläche für den Kranausleger 0,20 Hektar. Den Rest belegt die Zufahrt, die Betreiber über die gesamte Laufzeit in Fahrzeugbreite erhalten müssen.

Mit der Größe der Anlagen wächst vor allem die Baustelle. Modelle mit 162 bis 164 Metern Rotordurchmesser beanspruchten insgesamt 1,43 Hektar, Modelle mit 117 bis 120 Metern nur 0,74 Hektar. Die dauerhaft belegte Fläche stieg dabei deutlich schwächer als die Baufläche.

In welchen Bundesländern gibt es Windkraft im Wald

Die meisten Wald-Windräder stehen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg, Ende 2024 jeweils mehr als 500 Anlagen. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und den Stadtstaaten drehte sich bis Ende 2025 keine einzige Anlage über Baumkronen.

BundeslandAnlagen im WaldLeistung in MW
Hessen5311.607
Rheinland-Pfalz5271.460
Brandenburg5151.542
Baden-Württemberg3921.185
Bayern310853
Nordrhein-Westfalen137427
Saarland81246
Sachsen3056
Niedersachsen617
Thüringen414
Deutschland gesamt2.5337.406

Quelle: Fachagentur Wind und Solar, Analyse „Entwicklung der Windenergienutzung auf Forstflächen“, 10. Auflage, März 2025, Stand Ende 2024. Länder ohne Anlagen im Wald sind nicht aufgeführt; für Ende 2025 hat die Fachagentur nur die Bundessumme veröffentlicht.

Im Süden stehen besonders viele Anlagen im Wald. In Baden-Württemberg stand Ende 2024 fast jede zweite Windenergieanlage im Wald, in Hessen waren es 45 Prozent, in Bayern 27 Prozent. Die windhöffigen Lagen der Mittelgebirge liegen häufig auf bewaldeten Höhenzügen. Im Schwarzwald pachten Projektierer deshalb oft beim Land, und um die Höhe dieser Pacht streiten Betreiber mit ForstBW (mehr dazu: Ein Stromrebell gegen den Staatswald).

Im Jahr 2024 gingen 92 neue Anlagen auf Forstflächen ans Netz, das waren 14 Prozent des Leistungszubaus. Anfang März 2025 lagen bundesweit Genehmigungen für 980 weitere Wald-Windräder vor, die noch nicht gebaut waren.

Welche Wälder kommen für Windräder infrage

Planer greifen vor allem auf intensiv bewirtschaftete Fichten- und Kiefernforste zurück, dazu auf Flächen, die Sturm oder Borkenkäfer bereits kahl gelegt haben. In Nationalparks, Naturschutzgebieten und Kernzonen von Biosphärenreservaten sind Windräder in der Regel unzulässig.

Das Kompaktwissen der Fachagentur vom September 2025 stützt sich auf die vierte Bundeswaldinventur. Danach gelten 21 Prozent der Waldfläche als kulturbetont oder kulturbestimmt, ihre Baumarten weichen also stark von der natürlichen Vegetation ab. Diese Bestände hält die Fachagentur für eher geeignet. Naturnahe, unzerschnittene Wälder sollen nach ihrer Empfehlung tabu bleiben.

Seit der Inventur von 2012 schrumpfte der Fichtenbestand um rund 461.000 Hektar, vor allem durch Stürme, Dürre und Borkenkäfer. Auf solchen Kalamitätsflächen, also Schadflächen nach Sturm oder Schädlingsbefall, fällen Betreiber weniger Bäume, rechtlich bleibt es dieselbe Waldumwandlung. Nordrhein-Westfalen hat gezielt solche Schadflächen für die Windkraft geöffnet. Um die Grenze zwischen Wirtschaftsforst und altem Wald dreht sich auch der Streit um den Windpark Reinhardswald in Nordhessen.

Wer muss die gerodete Fläche wieder aufforsten

Der Betreiber muss für die dauerhaft umgewandelte Fläche in der Regel mindestens im Verhältnis eins zu eins an anderer Stelle neuen Wald anlegen. Die Baufläche forstet er nach Abschluss der Arbeiten wieder auf oder überlässt sie der natürlichen Wiederbewaldung.

Nach Paragraf neun des Bundeswaldgesetzes braucht jede Umwandlung von Wald eine Genehmigung der Landesbehörde. Die Behörde kann sie auf die Betriebsdauer befristen, meist 20 bis 25 Jahre, und die Aufforstung nach dem Rückbau anordnen. Hinzu kommt die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes, die einen Ausgleich für Schäden am Naturhaushalt verlangt.

Die Länder regeln die Details unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen lässt auch natürliche Ansamung statt Pflanzung zu, Baden-Württemberg erkennt den Erhalt schützenswerter Bestände als Ausgleich an. Wo sich ein Eingriff nicht ausgleichen lässt, verlangen einige Länder eine Walderhaltungsabgabe. Häufig nutzen Betreiber den Ausgleich, um Nadelholz-Monokulturen in Laub- und Mischwald umzubauen.

Das Umweltbundesamt hat 2021 auch die Klimawirkung gegengerechnet. Ein halber Hektar Wald nimmt demnach rund 2,75 Tonnen CO2 pro Jahr auf, eine Windenergieanlage vermeidet jährlich rund 4.200 Tonnen. Wie verlässlich Wälder Kohlenstoff überhaupt dauerhaft speichern, untersuchen Forschende gerade neu (mehr dazu: Wälder als CO2-Senke).

Warum bauen Betreiber im Wald so hoch

Über Wald nimmt die Windgeschwindigkeit mit der Höhe besonders stark zu, weil die Baumkronen die bodennahe Strömung bremsen. Mit hohen Türmen holen Betreiber den Rotor aus dieser Bremszone und verbessern so den Ertrag.

Der Windatlas Baden-Württemberg 2019 beschreibt den Effekt ausdrücklich: Über Waldflächen seien hohe Windzunahmen mit steigender Höhe zu erwarten. Die Fachagentur verweist auf den Bodenabstand der unteren Blattspitze, der den Einfluss der rauen Oberfläche und damit den Ertrag bestimmt. Die mittlere Blattlänge der genehmigten Anlagen wuchs von knapp 54 Metern 2015 auf 78 Meter 2024.

BundeslandØ Nabenhöhe der Neuanlagen 2025 in m
Hessen166
Bayern163
Rheinland-Pfalz162
Baden-Württemberg161
Niedersachsen147
Schleswig-Holstein110
Deutschland146

Quelle: Fachagentur Wind und Solar, Status des Windenergieausbaus an Land im Jahr 2025, Daten Marktstammdatenregister.

In den waldreichen Ländern stehen damit die höchsten Neuanlagen, im flachen und waldarmen Schleswig-Holstein die niedrigsten. Auch Vögel profitieren von der Höhe. Die Fachagentur empfiehlt mindestens 50 Meter Abstand zwischen Rotorspitze und Baumkronen, der Uhu etwa fliegt kaum höher als 20 Meter. Was der Bau eines Windparks in Deutschland im internationalen Vergleich kostet, hat die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien verglichen (mehr dazu: Kosten der Windenergie).

Darf ein Bundesland Windräder im Wald verbieten

Ein ausnahmsloses Verbot durch ein Land ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. September 2022 eine Thüringer Regel für nichtig erklärt, die Windräder in allen Wäldern ausnahmslos ausschloss.

Geklagt hatten Waldeigentümer, deren Bestände nach Schädlingsbefall stark geschädigt und gerodet waren. Laut Pressemitteilung des Gerichts fehlte Thüringen die Gesetzgebungskompetenz. Der Bund hat die Privilegierung von Windrädern im Außenbereich im Baugesetzbuch abschließend geregelt. Als Naturschutz wertete der Erste Senat die Regel nicht, weil sie sogar stark geschädigte Kalamitätsflächen erfasste.

Den Ausbau der Windkraft nannte das Gericht einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz nach Artikel 20a Grundgesetz. In den Landeswaldgesetzen bleiben bestimmte Wälder dennoch Tabuflächen, etwa Bann- und Erholungswälder. Der Thüringer Landtag verschärfte das Waldgesetz Ende 2023 erneut, die Änderung gilt seit Februar 2024. Die Landesregierung ließ sie gerichtlich überprüfen.

Zusätzlich verpflichtet der Bund die Länder mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz von 2022, Kern des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes, zu festen Flächenzielen. Laut Anlage zum Gesetz gelten Stand Oktober 2026 bis Ende 2032 Werte zwischen 0,5 und 2,2 Prozent der Landesfläche. Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen müssen 2,2 Prozent erreichen, Baden-Württemberg und Bayern 1,8 Prozent. Ohne Wald schaffen waldreiche Länder diese Werte kaum, schreibt die Fachagentur.

Was spricht gegen Windkraft im Wald

Gegen Windkraft im Wald sprechen vor allem Lebensraumverlust für Fledermäuse und Waldvögel, Eingriffe in Boden und Wasserhaushalt sowie Störungen durch Lärm und Bewegung. Das Risiko eines Waldbrands durch eine brennende Anlage begrenzen Behörden mit Brandschutzauflagen.

Fast alle 25 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten brauchen den Wald als Lebensraum, schreibt die Fachagentur. Bei der Rodung können Quartiere von Spechten, Eulen und Fledermäusen verloren gehen, im Betrieb drohen Kollisionen mit den Rotoren. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt deshalb zeitweise Abschaltungen und hält das Abschaltverfahren ProBat auch im Wald für geeignet.

„Die Tiere bleiben, ändern aber ihr Verhalten“, fasst das BfN eine im Juni 2026 vorgestellte Studie zur Bechsteinfledermaus zusammen. Die Kolonien nutzten weiter Baumquartiere nahe den Anlagen. Jagdgebiete in Anlagennähe suchten sie aber nur noch auf, wenn diese nah am Quartier lagen und besonders viele Insekten boten. Die Autor*innen empfehlen, Windräder außerhalb der Kernlebensräume solcher Arten zu bauen.

Beim Boden nennt die Fachagentur die Einwände selbst. Wo Betreiber Schneisen schlagen, erreicht mehr Sonne den Waldboden, er erwärmt sich und trocknet aus. Zugleich werden die Bestände anfälliger für Sturm. Nach dem Bau sollen Betreiber die Montageflächen zurückbauen und Verdichtungen weitgehend beseitigen. Rodungen finden außerhalb der Brutzeit statt, eine ökologische Baubegleitung überwacht die Auflagen.

Für den Brandfall verlangt Nordrhein-Westfalen bei Anlagen im Wald zusätzliche Vorkehrungen, wie die Landesregierung 2019 auf eine Anfrage im Landtag antwortete. Dazu zählen Brandfrüherkennung mit automatischer Abschaltung, selbsttätige Löschanlagen und möglichst nichtbrennbare Baustoffe. Ohne diese Technik versichern Sachversicherer Neuanlagen laut Landesregierung nicht mehr. Eine brennende Gondel kann die Feuerwehr in aller Regel nicht löschen, sie sichert das Umfeld.

Beim Infraschall, einem anderen verbreiteten Einwand, liegen inzwischen Messreihen von Landesbehörden vor (mehr dazu: Infraschall von Windrädern). Die Fachagentur sieht im Ausgleich für Windkraft im Wald zudem eine Chance, den Umbau von Monokulturen zu klimaresilienten Laub- und Mischwäldern zu beschleunigen.

QUELLEN

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  1. Bundesverfassungsgericht: Beschluss des Ersten Senats, 1 BvR 2661/21, 27.09.2022.
  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Arbeitshilfe zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes, 03.07.2023.
  3. Landtag Nordrhein-Westfalen: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Waldbrandgefahr durch Windkraftanlagen?“, Drucksache 17/5852, 16.04.2019.
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