Hauptstädte ringen mit Brüssel um die Netzentgelte

ENERGIEPOLITIK · 27. SEPTEMBER 2026

Netzentgelte: EU-Staaten wehren sich gegen einheitliche Regeln aus Brüssel

Die EU-Kommission will die Methoden für Netzentgelte EU-weit angleichen und so die Stromrechnungen senken. Mehrere Mitgliedstaaten stellen sich im Rat dagegen. Sie wollen, dass nationale Regulierer weiter selbst entscheiden.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 5 Min. Lesezeit LESEN


Sieben Regierungen wollen der Kommission das Recht nehmen oder deutlich beschneiden, eine gemeinsame Referenzmethode für Netzentgelte festzulegen. Das geht aus einem Ratsdokument vom 16. September hervor, über das Euronews berichtet. Zu der Gruppe zählen demnach Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Finnland, Spanien und die Niederlande. Beschlossen ist nichts, der Vorschlag liegt in der Ratsarbeitsgruppe Energie.

Die Kommission hatte ihren Verordnungsvorschlag am 17. Juli vorgelegt. Er ändert die EU-Strommarktverordnung von 2019 und trägt den Titel „Zukunftssichere Stromrechnungen“. Netzentgelte machten in den vergangenen Jahren im Schnitt zwischen 24 und 29 Prozent der Stromrechnung eines Haushalts aus, schreibt die Kommission in der Begründung.

Die Kommission will Netzentgelte EU-weit nach einer Methode berechnen lassen

Der Vorschlag regelt, wie Netzbetreiber ihre Entgelte berechnen. Die Höhe legen weiter die nationalen Regulierer fest. Die Kommission soll per delegiertem Rechtsakt eine gemeinsame Struktur und eine einheitliche Methode vorgeben. Vorher gibt die europäische Regulierungsagentur ACER eine Empfehlung ab.

Die Entgelte sollen die Kosten eines effizienten Netzbetreibers abbilden und Anreize setzen, Netze sparsam auszubauen und zu betreiben. Netzbetreiber sollen digitale Lösungen, Speicher und flexible Verbraucher in der Netzplanung vorrangig prüfen. Den Ansatz verfolgt die Kommission auch mit ihren Plänen, ab 2030 den Ausbau der Stromnetze vor neue Vorgaben für erneuerbare Energien zu stellen.

Sondertarife für einzelne Gruppen wie energieintensive Industrie, Rechenzentren oder Energiegemeinschaften bleiben erlaubt. Der Regulierer muss dafür nachweisen, dass deren Verbrauchsprofil die Netzkosten entsprechend beeinflusst. Staaten dürfen Netzkosten teilweise aus dem Haushalt decken, allerdings nur befristet, diskriminierungsfrei und für Mehrkosten aus Dekarbonisierung, Elektrifizierung und Marktintegration.

Den Vorschlag verknüpft die Kommission mit ihrem Elektrifizierungs-Aktionsplan vom selben Tag. Darin kündigt sie an, ein indikatives Ziel von 46 Prozent Strom am Endenergieverbrauch bis 2040 zu prüfen. Die Kommission will erreichen, dass die Staaten Strom nicht höher besteuern als Gas. „Entscheidet euch für Strom statt für fossile Brennstoffe“, sagte Energiekommissar Dan Jørgensen.

Die Hauptstädte wollen Spielraum für ihre Regulierer

Die Mitgliedstaaten streiten im Rat über mehrere Punkte. Polen, Italien, Tschechien, Luxemburg, Litauen und Lettland fordern mehr Spielraum für nationale Lösungen. Instrumente wie günstigere Entgelte zu Schwachlastzeiten sollen nur gelten, wo sie ins nationale Stromsystem passen. Spanien, die Niederlande, Schweden und Zypern bezweifeln laut Euronews die Wirkung solcher Instrumente und fürchten soziale Folgen.

Die irische Ratspräsidentschaft kommt den Kritikern entgegen. Ihr erster Kompromisstext vom 17. September ändert nur noch Artikel 18 der Strommarktverordnung, berichtet der Fachdienst Agence Europe. Danach dürfe die Kommission Leitlinien erlassen, von denen nationale Regulierer in begründeten Fällen abweichen könnten. Die Ratsarbeitsgruppe Energie beriet den Text am 22. September.

Francesco Sassi von der Universität Oslo sieht in einer zentralen Steuerung durch die Kommission auch Chancen. Sie könne die Isolation der Iberischen Halbinsel im Stromverbund verringern oder Investitionen in Leitungen nach Mittel- und Südosteuropa anschieben. Die Streitfragen seien „im Kern politisch und geopolitisch“, sagte Sassi Euronews.

Deutschland stellt seine Netzentgelte parallel um

Ein Haushalt in Deutschland zahlt 2026 im Schnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde, davon 9,2 Cent für Netzentgelte. Das ist rund ein Viertel des Preises, wie aus der Strompreisanalyse des BDEW hervorgeht. Mit einem Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten hat der Bund den Posten um 1,7 Cent gesenkt. Den größten Block bilden weiter Beschaffung und Vertrieb mit 15,2 Cent.

Die Bundesnetzagentur baut die deutsche Entgeltsystematik derweil mit dem Verfahren AgNes um. Die neuen Regeln sollen ab 2029 gelten, dynamische Netzentgelte kommen erst in den 2030er-Jahren, für Haushalte zunächst gar nicht. Ob Haushalte mit Wärmepumpe oder Elektroauto günstiger heizen und laden, wenn das Netz frei ist, hängt an diesen Regeln.

Die Kanzlei Gleiss Lutz sieht AgNes in weiten Teilen auf der Linie der Kommission. Nach ihrer Analyse schränke die Nachweispflicht für Sondertarife die Rabatte ein, die energieintensive Betriebe in Deutschland heute bei den Netzentgelten erhalten.

„Die Ausgestaltung der Netzentgelte sollte in nationaler Verantwortung bleiben“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, am Tag vor der Vorlage des Vorschlags. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, sich dafür in Brüssel einzusetzen. Zugleich berät der Bundestag das nationale Netzpaket, das keine Frist für Netzanschlüsse vorsieht.

Im Europäischen Parlament hat das Verfahren noch keinen federführenden Ausschuss. Der Vorschlag läuft im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, Rat und Parlament müssen beide zustimmen. Ein Termin für eine Einigung steht nicht fest.

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