Netzentgelte: Bundesnetzagentur vertagt die Flexibilität auf die 2030er

NETZENTGELTE · 19. SEPTEMBER 2026

Bundesnetzagentur verschiebt dynamische Netzentgelte für Haushalte weiter

Die Bundesnetzagentur ordnet mit dem Entwurf AgNes die Netzentgelte in Deutschland neu. Dynamische Netzentgelte, die den Verbrauch in netzarme Stunden lenken sollen, kommen aber frühestens 2030. Und zunächst nur für wenige.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 6 Min. Lesezeit LESEN


Bis zum 18. September konnte jeder zum Festlegungsentwurf AgNes der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Am letzten Tag der Frist meldeten sich zwei Verbände zu Wort, die Energiegenossenschaft Green Planet Energy und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Beide kritisieren denselben Punkt: Der Entwurf bringt zu wenig Flexibilität ins Stromnetz. Die Bundesnetzagentur will die Festlegung noch in diesem Jahr beschließen, die neuen Regeln sollen ab 1. Januar 2029 gelten.

Ein Baustein des 198 Seiten starken Entwurfs sind dynamische Netzentgelte. Gemeint sind Netzpreise, die sich nach Zeit und Ort richten und den Strombezug in jene Stunden lenken, in denen das Netz gerade nicht ausgelastet ist. Die Bundesnetzagentur nennt das Instrument selbst „zweckdienlich" für eine effizientere Netznutzung. Wie viel Geld dabei auf dem Spiel steht, zeigt eine Studie der HTW Berlin: Sie beziffert das Einsparpotenzial im Verteilnetz auf rund zwölf Milliarden Euro im Jahr. Nur kommt das Instrument später als gedacht, und für die meisten gar nicht.

Bundesnetzagentur staffelt Fristen für Speicher und Kraftwerke

Für Batteriespeicher gilt eine erste Frist: Netzbetreiber müssen dynamische Netzentgelte für sie frühestens ab 1. Januar 2030 abrechnen, spätestens ab 1. Januar 2033. Das betrifft nur die großen Netze, also Höchst-, Hoch- und obere Mittelspannung, nicht das Ortsnetz vor der eigenen Haustür. Für Windparks und Solarparks kommt die Pflicht später, frühestens ab 1. Januar 2032 und spätestens ab 1. Januar 2035. Offshore-Windparks sind ausgenommen, weil ihr Netzanschlusspunkt durch die Planung feststeht und die Betreiber ihn nicht verändern können.

Beide Fristen stehen unter einem Vorbehalt. Die zuständige Beschlusskammer muss die genaue Ausgestaltung in einer eigenen, späteren Festlegung regeln, mindestens zwei Jahre vor dem jeweiligen Start. Passiert das nicht, verschiebt sich alles weiter nach hinten. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen vorher gemeinsam eine Plattform aufbauen, auf der sie die Preissignale veröffentlichen, zunächst nur für Engpässe in den beiden obersten Netzebenen, also dort, wo der Strom über weite Strecken transportiert wird.

Haushalte bleiben bei dynamischen Netzentgelten zunächst außen vor

Bei Haushalten und Betrieben sieht die Bundesnetzagentur „zunächst„ von dynamischen Netzentgelten ab, heißt es im Entwurf wörtlich. Die Begründung: Diese Gruppe sei sehr unterschiedlich und reagiere teils kaum auf Preissignale, eine gezielte Anreizung sei „derzeit sehr komplex“. Was bleibt, sind die zeitvariablen Netzentgelte nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, die der Entwurf unverändert lässt. Für Elektrolyseure, die Wasserstoff herstellen, behält sich die Behörde dynamische Entgelte ausdrücklich vor, entscheidet aber jetzt noch nicht.

Die Behörde begründet die Verzögerung mit einem Zielkonflikt. Die Preise müssten feststehen, bevor an der Strombörse der Handel für den nächsten Tag schließt. Sonst könnten Haushalte und Betriebe sie in ihren Geboten gar nicht berücksichtigen. Je weiter im Voraus die Preise feststehen sollen, desto ungenauer wird aber die Prognose der Netzbetreiber, wo im Netz später tatsächlich ein Engpass entsteht. Zwischen diesen beiden Zielen sieht sich die Bundesnetzagentur gefangen und verweist auf noch nötige „weiterführende quantitative Analysen".

Verbände fordern mehr Tempo bei der Flexibilität

Die Energiegenossenschaft Green Planet Energy, 1999 von Greenpeace gegründet und mit mehr als 50.000 Mitgliedern, kritisiert vor allem das Tempo. „AgNes ist damit eine verpasste Chance für die effiziente Nutzung unserer Stromnetze", sagt Bereichsleiterin Carolin Dähling. Die Behörde schiebe wirksame Anreize in die 2030er Jahre, und die lückenhafte Digitalisierung der Verteilnetze dürfe dafür nicht als Vorwand herhalten. Die Genossenschaft fordert, die Regeln nach Paragraf 14a konsequent weiterzuentwickeln, klare Fristen für die Netzbetreiber zu setzen und beim Aufschlag für Solar-Haushalte zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern zu unterscheiden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht das Problem umgekehrt, bei der Erzeugung. „Dadurch können Betreiber ihre Projekte nicht verlässlich kalkulieren", sagt Präsidentin Ursula Heinen-Esser über den Kapazitätspreis, den die Netzbetreiber jedes Jahr neu berechnen sollen. Netzentgelte bremsten die Energiewende insgesamt aus, sagt sie. Der Verband lehnt Entgelte auf Erzeugung und Einspeisung grundsätzlich ab. Er verlangt stattdessen eine feste Obergrenze von 4,50 Euro je Kilowatt und Jahr für die gesamte Betriebsdauer sowie einen klaren Zeitpunkt, ab dem der Preis für ein Projekt feststeht.

Dynamische Einspeiseentgelte für Wind- und Solaranlagen lehnt der Verband ab, weil diese Anlagen ihre Produktion nicht kurzfristig an Preissignale anpassen können. Bei Bioenergie und Wasserkraft hält er solche Preissignale dagegen für sinnvoll. Den geplanten Aufschlag für Solar-Haushalte lehnt der BEE ebenfalls ab und schlägt stattdessen vor, auch diese Gruppe über einen Kapazitätspreis an den echten Netzkosten zu beteiligen. Während Green Planet Energy also mehr Dynamik beim Verbrauch fordert, will der BEE bei der Erzeugung vor allem Planungssicherheit.

Bundesnetzagentur hält am Aufschlag für Solar-Haushalte fest

Am bereits bekannten Aufschlag für Prosumer, also für Haushalte, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen, ändert der Entwurf nichts, wie Cleanthinking bereits berichtete. Haushalte mit eigener Solaranlage hinter demselben Netzanschluss zahlen 70 bis 90 Prozent Aufschlag auf den Grundpreis ihres Netzentgelts, sofern sie weniger als 100.000 Kilowattstunden im Jahr beziehen. Der Aufschlag gilt ab 1. Januar 2029, ausgewiesen auf der Stromrechnung bereits ab 1. April 2028.

Neu und bisher wenig beachtet ist eine Regel für Mehrparteienhäuser mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Laut Entwurf zählt dort jede beteiligte Wohnung einzeln als Prosumer. Der Aufschlag fällt an, sobald für eine Wohnung ein Grundpreis abgerechnet wird, und trifft damit genau die Projekte, die Solarstrom im Haus teilen.

Speicher und Elektrolyseure kommen im Entwurf besser weg. Batteriespeicher zahlen keinen Arbeitspreis für Strom, den sie aus dem Netz beziehen und wieder zurückspeisen, sofern sich diese Mengen messtechnisch trennen lassen. Elektrolyseure für grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff zahlen nur ein Entgelt auf ihre Anschlussleistung, ebenfalls ohne Arbeitspreis. Wie die dynamischen Netzentgelte im Detail aussehen, entscheidet die Beschlusskammer erst in einer eigenen, späteren Festlegung. Städte wie Utrecht arbeiten längst mit Flexibilität im Verteilnetz, um den Netzausbau zu strecken.

QUELLEN

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  1. Bundesnetzagentur: Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), Konsultationsfrist bis 18. September 2026.
  2. Green Planet Energy: AgNes-Reform lässt Flexibilität ungenutzt und belastet die dezentrale Energiewende, Pressemitteilung, 18. September 2026.
  3. Bundesverband Erneuerbare Energie: AgNes-Festlegungsentwurf: BEE fordert Investitionssicherheit, Pressemitteilung, 18. September 2026.
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