Seit Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus erst ab 30.000 Euro Investition

ENERGIEBERATUNG FÜR WOHNGEBÄUDE · 7. OKTOBER 2026

Wie Eigentümer mit dem Sanierungsfahrplan ihr Haus schrittweise sanieren

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zerlegt die energetische Sanierung eines Wohnhauses in aufeinander abgestimmte Schritte. Das BAFA übernimmt die Hälfte des Beratungshonorars, für ein Einfamilienhaus höchstens 650 Euro.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 9 Min. LESEN


Wer heute die Fenster tauscht und in acht Jahren die Fassade dämmt, muss beim ersten Schritt schon an den zweiten denken. Das BAFA weist im Merkblatt zum individuellen Sanierungsfahrplan darauf hin, dass viele Bauteile 40 Jahre und länger halten. Bis zum Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bleibt für solche Bauteile nur eine Gelegenheit, sie auf ein niedriges Energieniveau zu bringen. Mit dem Sanierungsfahrplan bringt ein Energieberater diese Gelegenheiten in eine Reihenfolge, die zum Haus und zum Budget der Eigentümer passt.

Bei den späteren Bauarbeiten erhalten Eigentümer mit Sanierungsfahrplan einen Förderbonus. Mit der neuen Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium diesen Bonus allerdings deutlich enger gefasst. Seit dem 21. Juli 2026 profitieren finanziell vor allem Eigentümer, die mindestens 30.000 Euro in Dämmung und Fenster stecken. Für den Heizungstausch gab es den Bonus schon vorher nicht.

Was steht in einem individuellen Sanierungsfahrplan

Ein Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten: „Mein Sanierungsfahrplan“ und der „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Beide muss der Berater laut BAFA aushändigen und erläutern. Das Kernstück bildet die sogenannte Fahrplanseite, die den Istzustand des Hauses und die empfohlenen Maßnahmenpakete grafisch zusammenfasst. In der Umsetzungshilfe beschreibt der Berater jedes Paket und jedes Bauteil im Detail; eine Ausführungsplanung ersetzt sie laut dena nicht.

Die Deutsche Energie-Agentur beschreibt die Darstellung im Handbuch für Energieberater. Die Farbskala reicht von Dunkelgrün für die beste bis Dunkelrot für die schlechteste Effizienzklasse. Für das Gesamtgebäude nutzt die dena sieben Farbklassen, Grundlage ist der berechnete Primärenergiebedarf. Für jedes Maßnahmenpaket ist die neue Einstufung farbig ausgewiesen.

Inhaltlich verlangt das BAFA im Merkblatt Zahlen für den Ist- und den Zielzustand: Primär- und Endenergiebedarf, CO2-Emissionen und Energiekosten. Dazu kommen geschätzte Investitionskosten je Schritt, die ohnehin fälligen Instandhaltungskosten und die passenden Förderprogramme des Bundes. Den berechneten Bedarf vergleicht der Berater mit dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Heizperioden. Seit 2024 rechnen die Berater nach der Norm DIN V 18599.

Zwei Varianten sind zulässig: die Sanierung Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum oder die Gesamtsanierung in einem Zug zum Effizienzhaus (mehr dazu: energetische Gebäudesanierung). Für jedes Bauteil, dessen Dämmwert die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes verfehlt, muss der Fahrplan einen Vorschlag enthalten. Eine Heizung, die älter als zehn Jahre ist, braucht ebenfalls einen Vorschlag, etwa den Wechsel von der Gasheizung zur Wärmepumpe. Das BAFA stellt klar, dass Eigentümer frei entscheiden, ob sie die Vorschläge ganz, teilweise oder gar nicht umsetzen.

Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen und wie läuft die Beratung ab

Gefördert wird nur ein Sanierungsfahrplan von Beratern, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena stehen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers. Ein zugelassener Energieberater kann sich für sein eigenes Haus keinen geförderten Fahrplan ausstellen, wenn er alleiniger Eigentümer ist.

Den Antrag stellen Eigentümer laut der Programmseite des BAFA über das BAFA-Portal, und zwar vor Abschluss des Beratungsvertrags. Ein früherer Vertrag ist nur zulässig, wenn er unter der Bedingung der Förderzusage steht. Nach dem Antrag darf die Beratung beginnen, auch bevor der Bescheid vorliegt, dann aber auf eigenes Risiko.

Die Beratung selbst beschreibt das dena-Handbuch in sieben Schritten. Sie beginnt mit einem Termin vor Ort, bei dem der Berater das Haus aufnimmt und die Wünsche der Eigentümer erfragt. Es folgen die Berechnung des Istzustands, die Sanierungsvorschläge und deren Abstimmung mit den Eigentümern. Am Ende erstellt der Berater den Fahrplan mit der iSFP-Druckapplikation, übergibt ihn und erläutert ihn.

Danach reichen Eigentümer den Verwendungsnachweis im BAFA-Portal ein, erst dann fließt der Zuschuss. Seit dem 1. Januar 2025 enthalten die Bescheide eine auflösende Bedingung. Wer die Frist für den Nachweis verpasst, verliert die Förderung automatisch und kann keinen Widerspruch mehr einlegen. Eine einmalige Verlängerung um sechs Monate lässt sich formlos beantragen.

Was kostet ein Sanierungsfahrplan nach Abzug der Förderung

Das BAFA zahlt nach Stand Oktober 2026 einen Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Obergrenze bei 650 Euro, für Gebäude ab drei Wohneinheiten bei 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorstellt. Grundlage ist die Richtlinie vom 31. Mai 2023 in der Fassung der Änderung vom 6. August 2024.

Mit dieser Änderung hat der Bund die Höchstbeträge halbiert. Vor dem 7. August 2024 übernahm er 80 Prozent des Honorars, höchstens 1.300 Euro beim Einfamilienhaus und 1.700 Euro beim Mehrfamilienhaus. Das damalige Bundeswirtschaftsministerium begründete die Kürzung nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen mit der hohen Nachfrage.

Das BAFA nennt auf seiner Programmseite Höchstbeträge für den Zuschuss, nicht für das Honorar. Beim Einfamilienhaus schöpft ein Honorar von 1.300 Euro den Höchstbetrag von 650 Euro genau aus. Jeder Euro darüber geht vollständig zulasten der Eigentümer. Beim Mehrfamilienhaus liegt diese Schwelle bei 1.700 Euro.

Wie viel zusätzlichen Zuschuss Eigentümer seit Juli 2026 mit dem Sanierungsfahrplan erhalten

Mit dem sogenannten iSFP-Bonus belohnt der Bund Maßnahmen, die Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans sind und innerhalb von höchstens 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt werden. Er gilt für Gebäudehülle, Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung. Für Wärmeerzeuger, also neue Heizungen, gibt es ihn nicht. Der Grundfördersatz für Dämmung und Fenster beträgt 15 Prozent.

Nach der alten Richtlinie vom 21. Dezember 2023 stieg mit Fahrplan der Fördersatz für alle förderfähigen Ausgaben um fünf Prozentpunkte. Zugleich verdoppelte sich die Obergrenze von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Diese Verdopplung gilt auch nach der neuen Richtlinie, für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Die fünf Prozentpunkte gibt es aber nur noch auf den Teil der Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro. Außerdem muss die Maßnahme mindestens 30.000 Euro brutto kosten.

Förderfähige Ausgaben Gebäudehülle, EinfamilienhausOhne iSFPMit iSFP, Regel bis 20.07.2026Mit iSFP, Regel seit 21.07.2026
20.000 Euro3.000 €4.000 €3.000 €
40.000 Euro4.500 €8.000 €6.500 €
60.000 Euro4.500 €12.000 €10.500 €

Quelle: Eigene Rechnung nach BEG-EM-Richtlinien vom 21.12.2023 und 17.07.2026, Fördersatz Gebäudehülle 15 Prozent, iSFP-Bonus fünf Prozentpunkte, ohne Einkommens- und WPB-Bonus. Stand: Oktober 2026.

Wer für 20.000 Euro Fenster tauscht, bekommt seit Juli 2026 mit Fahrplan keinen Euro mehr als ohne. Bei 60.000 Euro steigt der Zuschuss mit Fahrplan dagegen von 4.500 auf 10.500 Euro, weil sich die Obergrenze verdoppelt. Nach altem Recht wären es 12.000 Euro gewesen.

Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein weiterer Bonus hinzu. Für Dämmmaßnahmen an Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz, den Worst Performing Buildings, zahlt der Bund dann fünf Prozentpunkte extra. Auch dieser WPB-Bonus setzt einen geförderten Sanierungsfahrplan voraus, die Mindestinvestition von 30.000 Euro gilt hier aber nicht. Der Bonus ist auf drei Anträge begrenzt.

Für den Antrag in der BEG muss der Sanierungsfahrplan bereits vorliegen. Ein Energieeffizienz-Experte prüft, ob die beantragte Maßnahme dem Fahrplan entspricht. Weichen Eigentümer bei der Reihenfolge ab oder bauen besser als geplant, behalten sie den Bonus. Bleiben sie wesentlich hinter dem Fahrplan zurück, verlieren sie ihn. Vor dem Verwendungsnachweis in der BEG muss das BAFA bereits den Zuschuss für die Beratung ausgezahlt haben.

Wie viele Eigentümer beantragen eine geförderte Energieberatung

Die Nachfrage hat sich binnen weniger Jahre vervielfacht. Das BAFA zählte nach seiner Antragsstatistik im Jahr 2019 gut 10.000 Anträge. Im Jahr 2024 waren es 157.351, so viele wie nie zuvor. Im Jahr 2025, dem ersten vollen Jahr nach der Kürzung, sank die Zahl auf 112.805, ein Minus von 28 Prozent. Gründe für den Rückgang nennt das BAFA in der Statistik nicht.

JahrAnträgeAusgezahlte FörderungenZuschüsse in Mio. €
201910.2228.3376,8
202024.62115.82019,3
202173.80739.99453,2
2022134.92188.524119,1
2023119.716115.395160,3
2024157.351114.205157,1
2025112.805134.568127,2

Quelle: BAFA, Entwicklung der Antragszahlen und der geförderten Beratungen nach Bundesländern 2013 bis 2025; ausgezahlt heißt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Stand: Oktober 2026.

Gut zwei Drittel der Anträge im Jahr 2025 betrafen Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen lagen mit jeweils gut 24.000 Anträgen weit vorn. In ganz Sachsen stellten Eigentümer im selben Jahr knapp 2.000 Anträge.

Ausgezahlt wird erst nach geprüftem Verwendungsnachweis. Deshalb laufen die Auszahlungen den Anträgen hinterher und lagen 2025 über der Zahl der neuen Anträge.

Was schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz zur Energieberatung vor

Einen Sanierungsfahrplan schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das frühere Gebäudeenergiegesetz, niemandem vor. Pflicht ist dagegen der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung. Nach Paragraf 84 GModG muss der Aussteller darin Modernisierungsempfehlungen geben, als kurz gefasste fachliche Hinweise. Ein Sanierungsfahrplan geht weit darüber hinaus, mit Reihenfolge, Kosten und Förderung für jeden Schritt.

Eine Beratung verlangt das Gesetz beim Hauskauf. Nach Paragraf 80 Absatz 4 GModG muss der Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses nach Übergabe des Energieausweises ein Beratungsgespräch führen. Die Pflicht greift aber nur, wenn ein Aussteller das Gespräch unentgeltlich anbietet. Eine Beratungspflicht vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung enthält Paragraf 43 GModG in der im Oktober 2026 abrufbaren Fassung nicht.

Käufer eines älteren Hauses können sich nach dem Pflichtgespräch einen geförderten Sanierungsfahrplan erstellen lassen und erhalten so einen Arbeitsplan für die nächsten Jahre. Welche Heizung am Ende passt, hängt oft auch davon ab, ob die Gemeinde ein Wärmenetz plant. Das steht in der kommunalen Wärmeplanung, die der Berater in seine Vorschläge einbeziehen kann.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die in einem Zug sanieren wollen, können sich auch dafür einen geförderten Fahrplan erstellen lassen. Für solche Vorhaben kommt die serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassadenelementen in Frage. Für Wohnungseigentümergemeinschaften liegt der Zuschuss dann bei bis zu 850 Euro plus 250 Euro für die Vorstellung in der Versammlung.

QUELLEN

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  1. Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 31. Mai 2023, BAnz AT 21.06.2023 B1.
  2. Bundesanzeiger: Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 6. August 2024, BAnz AT 08.08.2024 B2.
  3. BAFA: Entwicklung der geförderten Beratungen nach Bundesländern 2013 bis 2025, 2026.
  4. Gesetze im Internet: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 43 Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, abgerufen am 01.10.2026.
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