Heizungsförderung 2026: Welche KfW-Zuschüsse es für Wärmepumpe und Co. gibt

FÖRDERUNG · 27. FEBRUAR 2024 · AKTUALISIERT 29. SEPTEMBER 2026

Heizungsförderung 2026: Welche KfW-Zuschüsse es für Wärmepumpen gibt

Mit der Heizungsförderung zahlt der Bund 2026 zwischen 30 und 80 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln mit weniger förderfähigen Kosten und mehr Geld für Haushalte mit kleinem Einkommen.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 10 Min. LESEN


Den Zuschuss für den Heizungstausch zahlt die KfW im Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“. Jede*r private Eigentümer*in erhält 30 Prozent Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Boni dazu beantragen: den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent.

Gefördert werden höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit. Ein Einfamilienhaus bringt damit maximal 19.600 Euro Zuschuss, bei sehr kleinem Einkommen 22.400 Euro. Grundlage ist die Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.

Wer eine Heizungsförderung will, sollte nicht lange warten. Das BMWE senkt den Geschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten ab Februar 2027 halbjährlich. Für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung halbiert es im ersten Quartal 2027 die Grundförderung.

Welche Zuschüsse es 2026 für den Heizungstausch gibt

Die Heizungsförderung für den Heizungstausch besteht 2026 aus einer Grundförderung von 30 Prozent und zwei Boni für Selbstnutzer*innen. Zusammen zahlt die KfW höchstens 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Zuständigkeit ist geteilt. Die KfW bearbeitet die Heizungsförderung, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die übrigen Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster. So beschreibt es das BAFA in seiner Programmübersicht, Stand September 2026.

Die Förderrichtlinie trat rückwirkend zum 21. Juli 2026 in Kraft und gilt bis Ende 2030. Wer den Antrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt hat, bekommt die Konditionen der alten Richtlinie von 2023. Die folgende Tabelle zeigt die Bausteine für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026.

Heizungsförderung KfW 458: Fördersätze und Höchstbeträge, Stand September 2026, Quelle: BMWE, Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026; KfW, Merkblatt 458 gültig ab 24.09.2026
BausteinSatz oder BetragWer ihn bekommt
Grundförderung30 %alle privaten Eigentümer*innen und WEG
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer*innen, Antrag bis 31.01.2027, Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonus bis 30.000 Euro zVE40 %Selbstnutzer*innen
Einkommensbonus bis 40.000 Euro zVE30 %Selbstnutzer*innen
Einkommensbonus bis 50.000 Euro zVE10 %Selbstnutzer*innen
Familienzuschlag10.000 EuroAbzug vom Einkommen bei mindestens einem Kind unter 18 Jahren
Obergrenze Fördersatz70 %Regelfall
Obergrenze Fördersatz80 %zVE bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro
Förderfähige Kosten erste Wohneinheit28.000 EuroAntrag bis 31.01.2027
Förderfähige Kosten zweite bis sechste Wohneinheitje 15.000 EuroMehrfamilienhaus und WEG
Förderfähige Kosten ab siebter Wohneinheitje 8.000 EuroMehrfamilienhaus und WEG
Höchster Zuschuss Einfamilienhaus19.600 / 22.400 Eurobei 70 beziehungsweise 80 % Fördersatz
Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlagentfallenseit 21.07.2026

Wie hoch die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe ausfällt

Die Heizungsförderung für eine Wärmepumpe im selbst bewohnten Einfamilienhaus beträgt 2026 zwischen 8.400 und 22.400 Euro. Den Ausschlag geben das Alter der alten Heizung und das Haushaltseinkommen.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Spanne. Ein Haushalt ersetzt im Oktober 2026 ihre funktionierende Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 32.000 Euro. Die KfW rechnet mit dem Höchstbetrag von 28.000 Euro, die übrigen 4.000 Euro trägt der Haushalt ohne Zuschuss.

Rechenbeispiel Förderung Wärmepumpe im Einfamilienhaus, Kosten 32.000 Euro, Tausch einer Ölheizung, Antrag Oktober 2026, Stand September 2026, eigene Berechnung nach BEG EM vom 17.08.2026
Haushalt (zVE, ohne Kind)FördersatzZuschussEigenanteil
vermietetes Haus, kein Bonus30 %8.400 Euro23.600 Euro
Selbstnutzer*in, über 50.000 Euro46 %12.880 Euro19.120 Euro
Selbstnutzer*in, bis 50.000 Euro56 %15.680 Euro16.320 Euro
Selbstnutzer*in, bis 40.000 Euro70 % (gedeckelt)19.600 Euro12.400 Euro
Selbstnutzer*in, bis 30.000 Euro80 % (gedeckelt)22.400 Euro9.600 Euro

Die KfW selbst rechnet in ihrer Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 ein ähnliches Beispiel vor. Eine Familie mit Kind und 40.000 Euro Einkommen erhält für eine Wärmepumpe für 32.000 Euro bis zu 22.400 Euro. Ob sich die Anlage über die Jahre rechnet, hängt vom Strompreis und vom Haus ab. Die Vor- und Nachteile der Wärmepumpe fassen wir gesondert zusammen.

Wer den Geschwindigkeitsbonus für die Wärmepumpe bekommt

Den Klimageschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung bekommen nur Eigentümer*innen, die selbst im Haus wohnen und eine fossile oder sehr alte Heizung austauschen. Er beträgt für Anträge bis zum 31. Januar 2027 genau 16 Prozent und fällt danach alle sechs Monate um vier Prozentpunkte.

Begünstigt ist der Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, egal wie alt sie ist. Gasheizungen und Biomasseheizungen zählen nur, wenn sie seit mindestens 20 Jahren laufen. Die alte Anlage muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, so steht es im KfW-Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026.

Nach dem Tausch darf keine fossile Heizung mehr die geförderten Räume versorgen. Ausgenommen sind laut Richtlinie nur Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen. Eine Hybridlösung aus Wärmepumpe und neuem Gaskessel bringt den Bonus also nicht.

Absenkungsplan der Heizungsförderung nach Antragsdatum, Stand September 2026, Quelle: BMWE, Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Nr. 8.3.1 und 8.4.4
Antrag gestelltKlimageschwindigkeitsbonusFörderfähige Kosten erste Wohneinheit
21.07.2026 bis 31.01.202716 %28.000 Euro
01.02.2027 bis 31.07.202712 %27.250 Euro
01.08.2027 bis 31.01.20288 %26.500 Euro
01.02.2028 bis 31.07.20284 %25.750 Euro
01.08.2028 bis 31.01.20290 %25.000 Euro
ab 01.08.20300 %22.000 Euro

Wie die Heizungsförderung nach Einkommen gestaffelt ist

Seit Juli 2026 staffelt die KfW den Einkommensbonus in drei Stufen: 40, 30 und zehn Prozent. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht das Bruttogehalt.

Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gibt es 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt, zieht die KfW einmalig 10.000 Euro vom Einkommen ab. Eine Familie mit 45.000 Euro rutscht so in die 30-Prozent-Stufe.

Die KfW bildet den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Für Anträge im Jahr 2026 zählen die Steuerbescheide für 2023 und 2024. Die Nachweise für den neuen Einkommensbonus können Antragsteller*innen laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 hochladen.

Was sich an der Heizungsförderung seit Juli 2026 geändert hat

Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 enger gefasst und stärker nach Einkommen verteilt. Weggefallen sind der Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten für Erdwärmepumpen und natürliche Kältemittel sowie der Emissionsminderungszuschlag für Holzheizungen.

Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sanken von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Geschwindigkeitsbonus lag nach der Richtlinie von 2023 bei 20 Prozent und fällt jetzt mit 16 Prozent geringer aus. Neu sind die Obergrenze von 80 Prozent für kleine Einkommen und der Familienzuschlag.

Den Kurswechsel begründet das BMWE in der Präambel der Richtlinie offen. Die Förderung soll „einen Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung“ leisten und zielgerichteter wirken. Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte am 8. Juli 2026 vorgelegt, die KfW nahm die Förderung zu den neuen Konditionen am 21. Juli auf.

Welche Kürzungen für 2027 schon feststehen

Bei der Heizungsförderung senkt die KfW ab dem 1. Februar 2027 den Geschwindigkeitsbonus auf zwölf Prozent und die förderfähigen Kosten auf 27.250 Euro. Im ersten Quartal 2027 halbiert sie die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent, Geräte aus EU-Fertigung erhalten 15 Prozent Wertschöpfungsbonus zurück.

Beide Absenkungen stehen bereits in der geltenden Richtlinie und sind damit beschlossen. Für den Wertschöpfungsbonus fehlen noch die Details. Das BMWE kündigt in seinen Fragen und Antworten an, sie im zweiten Halbjahr 2026 bekanntzugeben. Im Infoblatt der KfW vom September 2026 heißt es, die Detailregelung werde derzeit erarbeitet.

Beim Geld selbst sieht der Haushaltsentwurf 2027 keine Kürzung vor. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds stehen 12,56 Milliarden Euro für die Gebäudeförderung, nach 11,96 Milliarden im Soll 2026. Davon entfallen 8,24 Milliarden Euro auf die Einzelmaßnahmen, zu denen die Heizungsförderung gehört.

Beschlossen ist dieser Haushalt noch nicht. Das Kabinett hat den Entwurf am 6. Juli 2026 verabschiedet, die erste Lesung im Bundestag lief vom 8. bis 11. September. Die Verabschiedung plant der Bundestag laut seinem Zeitplan zum Bundeshaushalt 2027 für den 27. November 2026.

Welche Heizungen die KfW fördert und was das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt

Die Heizungsförderung der KfW gilt für Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Gas- und Ölheizungen fördert die KfW nicht, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die Mehrkosten.

Für Wärmepumpen gelten strengere technische Regeln. Sie brauchen eine digitale Schnittstelle zur netzdienlichen Steuerung, nach der Inbetriebnahme müssen Eigentümer*innen ein intelligentes Messsystem bestellen. Ab dem 1. Januar 2028 fördert der Bund laut den technischen Mindestanforderungen der Richtlinie nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan.

Rechtlich hat sich der Rahmen verschoben. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Der Bundestag hat die Paragrafen 71 bis 73 gestrichen und damit die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen.

Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt, aber mit Auflagen. Nach Paragraf 43 GModG müssen sie ab 2029 mindestens zehn Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff liefern, ab 2040 mindestens 60 Prozent. Wer so plant, trägt steigende Brennstoffkosten, wie unsere Analyse zur Kostenfalle Gasheizung zeigt.

Welche Kritik Verbände am Entwurf übten, beschreibt unser Bericht zum Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Für Gaskunden kommt der CO2-Preis hinzu. Das Kabinett will ihn 2027 im Korridor von 2026 halten, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Wer an einem geplanten Wärmenetz wohnt, sollte den kommunalen Wärmeplan prüfen. Beschließt eine Kommune einen Anschluss- und Benutzungszwang, fördert die KfW dort laut Merkblatt nur noch den Netzanschluss statt einer eigenen Heizung. Welche Lösung wo passt, zeigt unser Vergleich Fernwärme oder Wärmepumpe.

Wie Eigentümer*innen die Heizungsförderung bei der KfW beantragen

Den Antrag stellen Eigentümer*innen selbst im Kundenportal „Meine KfW“, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Wer vorher einen Vertrag ohne Förder-Vorbehalt unterschreibt oder bauen lässt, schließt die Heizungsförderung laut Merkblatt aus.

Zuerst erstellt ein Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin die „Bestätigung zum Antrag“ mit Kosten und Technikdaten. Dann folgt ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Er wird erst mit der Förderzusage wirksam.

Nach der Zusage haben Eigentümer*innen 36 Monate Zeit für den Einbau. Die KfW zahlt den Zuschuss erst nach dem Nachweis mit Rechnungen und der „Bestätigung nach Durchführung“ aus. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Den Eigenanteil können Eigentümer*innen mit dem KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 finanzieren. Die Richtlinie erlaubt Kredite bis 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro verbilligt der Bund den Zins um bis zu 2,5 Prozentpunkte.

Eine steuerliche Förderung nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz schließt die KfW für dieselbe Maßnahme aus. Wer die Heizungsförderung 2026 nutzen will, sollte den Antrag vor dem 1. Februar 2027 stellen. Danach sinken Bonus und Höchstbetrag zum ersten Mal.

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QUELLEN

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  1. KfW: Pressemitteilung „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Start Umstellungsphase“, 08.07.2026.
  2. Bundesregierung: Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2027, Bundestags-Drucksache 21/7300, 14.08.2026.
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[…] dass der Fokus auf marktwirtschaftliche Instrumente wie den Emissionshandel die wichtige Investitionsförderung für Heizungen (BEG) zu verdrängen droht. Die Kehrseite einer solchen Politik ist, dass sie soziale Ungleichheit […]

[…] angeschlossen werden kann, die also heute noch Gas- oder Ölheizungen einsetzen, werden neben der Bundesförderung BEG auch durch die Mannheimer Klimaschutzagentur unterstützt. Lesen Sie auch: Erste Heizungsbesitzer […]

[…] Lesen Sie hier mehr dazu: Heizungsförderung 2024: Zuschuss für Wärmepumpe und Co. […]

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