WÄRMEWENDE · 28. JULI 2026
Immo Wegmann / UnsplashGasheizung: Warum der Einbau jetzt zur Kostenfalle wird
Eine neue Gasheizung ist wieder ohne Ökoauflagen erlaubt, der Bundespräsident hat das Gesetz dazu unterzeichnet. Ausgerechnet das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft hat vorgerechnet, was diese neue Wahlfreiheit am Ende kostet und wer sie bezahlt.
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat ließ es passieren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete es vergangenen Donnerstag, wie das Bundespräsidialamt gegenüber Table.Briefings bestätigte. Die juristischen Zweifel, die von mehreren Seiten vorgebracht wurden, teilt er demnach nicht.
Das GModG löst das Gebäudeenergiegesetz ab, das in der öffentlichen Debatte als Heizungsgesetz bekannt wurde. Die Rückkehr zur fossilen Heizung war von Anfang an umstritten, wie die eindringliche Warnung eines Wirtschaftsverbands an Ministerin Reiche schon im Juni zeigte. Die Neuregelungen zum Heizungstausch treten unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Der Kern der Reform: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt ersatzlos. Gas- und Ölheizungen sind wieder grundsätzlich zulässig, ohne dass Eigentümer einen Erneuerbaren-Anteil nachweisen müssen. Auch die Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer fossilen Heizung fällt weg, obwohl der Bundesrat genau davor am 12. Juni 2026 gewarnt hatte, mit Verweis auf steigende Gasnetzentgelte und unsichere Preise für biogene Brennstoffe.
Was sich beim Einbau einer Gasheizung jetzt ändert
Mit der Streichung des bisherigen Paragrafen 72 fällt auch das für Ende 2044 vorgesehene Betriebsende fossiler Heizkessel weg, ebenso die altersbezogene Austauschpflicht. Kessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind, müssen künftig nicht mehr allein wegen ihres Alters stillgelegt werden. Neu ist im Gegenzug die sogenannte Bio-Treppe: Wer ab 2029 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss einen steigenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen.
| Ab Jahr | Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz, § 43 GModG.
Für bereits installierte fossile Altanlagen gibt es keine vergleichbare Umstellungspflicht. Die gleiche Rechnung gilt für Öl: Warum auch eine neue Ölheizung zur Kostenfalle wird, zeigt der Vergleich der Brennstoffpfade. Fällt eine Heizung havariebedingt aus, kann die jeweils anstehende Stufe der Bio-Treppe um zwölf Monate aufgeschoben werden.
Ab 2028 kommt zusätzlich eine Grüngas- und Grünheizölquote für die Unternehmen, die diese Brennstoffe in Verkehr bringen, mit einem Einstieg von bis zu einem Prozent. Der konkrete Quotenpfad danach steht noch nicht fest, die Bundesregierung muss bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz zur vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe ab 2045 vorlegen.
Die Rechnung des IW Köln zur Gasheizung
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, ein privates Wirtschaftsforschungsinstitut, das sich selbst für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einsetzt und als arbeitgebernah gilt, hat im IW-Report 36/2026 vorgerechnet, was die neue Wahlfreiheit für Haushalte bedeutet. Für eine teilsanierte Altbauwohnung mit 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch modellieren die Autoren Ralph Henger, Malte Küper und Laurens Wünsch die Heizkosten bis 2045.
| Jahr | Jährliche Heizkosten |
|---|---|
| 2026 | rund 1.080 € |
| 2040 | 1.952 € |
| 2045 | 2.366 € |
Modellrechnung für eine teilsanierte Altbauwohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch, 2045 bei vollständiger Versorgung mit Biomethan beziehungsweise klimaneutralem Gas. Quelle: IW-Report 36/2026, Institut der deutschen Wirtschaft Köln.
Damit steigen die laufenden Betriebskosten einer neuen Gasheizung bis 2045 auf mehr als das Doppelte. Knapp 74 Prozent der Mehrkosten bis 2040 entfallen laut Modellrechnung allein auf die Bio-Treppe. Die Bedeutung des CO2-Preises sinkt dagegen über die Zeit, weil für biogene Brennstoffe keine Emissionen bilanziert werden.
Das heute in Deutschland verfügbare Biomethan reicht für die ersten Stufen der Bio-Treppe nach IW-Einschätzung noch aus. Mit steigenden Pflichtanteilen stößt das Angebot an Potenzialgrenzen, weil auch andere Länder biogene Energieträger für eigene Klimaziele brauchen und die Industrie sie stofflich nutzt.
Grüner Wasserstoff bleibt knapp, teuer und wird vor allem industriell gebraucht. Das IW hält eine breite Versorgung des Gebäudesektors mit grünen Gasen deshalb weder mengen- noch kostenseitig für einen belastbaren Pfad, der Druck auf Importe wachse.
Die Wärmepumpe schneidet in den Modellrechnungen über den gesamten Zeitraum mit deutlich geringeren und deutlich weniger unsicheren Heizkosten ab, wie Cleanthinking bereits im Vergleich Wärmepumpe statt Gasheizung gezeigt hat. Auch die richtige Kombination aus Tarif, Solar und Speicher senkt die Betriebskosten zusätzlich.
Das IW selbst bewertet die Abschaffung der 65-Prozent-Regel kritisch: Sachgerechter wäre eine Weiterentwicklung gewesen, etwa durch technologieoffene Erfüllungsoptionen, längere Übergangsfristen und stärkere finanzielle Unterstützung. Die Neuregelung erwecke den Eindruck, fossile Heizkessel könnten grundsätzlich bis weit über 2044 hinaus genutzt werden. Das stehe im Spannungsverhältnis zum Ziel der Klimaneutralität 2045 und führe zu kostenintensiven fossilen Lock-in-Effekten.
Wer die Mehrkosten der Gasheizung zahlt: Mieter und Vermieter
Im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz gelten ab 1. Januar 2028 neue Regeln, allerdings nur für Anlagen, die nach den neuen Vorgaben des GModG frisch eingebaut werden. CO2-Kosten und Gasnetzentgelte tragen Vermieter und Mieter dann pauschal je zur Hälfte. Das bisherige zehnstufige Modell, das den Vermieteranteil an die Emissionsintensität des Gebäudes koppelte, entfällt dafür.
Ab 1. Januar 2029 werden auch die Kosten der verpflichtenden klimafreundlichen Brennstoffe hälftig geteilt, allerdings nur bis zu einem Brennstoffanteil von 30 Prozent des Gesamtverbrauchs. Bis zu dieser Stufe im Jahr 2035 läuft die Teilung vollständig 50 zu 50, danach trägt der Mieter einen wachsenden Anteil.
Die Mehrkosten der späteren Bio-Treppen-Stufen ab 2040 tragen Mieter komplett allein. Das IW nennt diese Konstruktion unsystematisch, weil Mieter die Entscheidung für eine neue fossile Heizung in aller Regel gar nicht beeinflussen können.
Grundsätzlich begrüßt das IW, dass Vermieter überhaupt an den Folgekosten beteiligt werden. Sonst wäre der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung für sie kurzfristig attraktiv, während die späteren Betriebskosten überwiegend die Mieter träfen. Warum die Gasheizung auch für Vermieter selbst zum Risiko wird, hat Cleanthinking bereits durchgerechnet.
Kritisch sieht das Institut aber den Systembruch: Die pauschale Halbierung berücksichtigt weder den energetischen Zustand des Gebäudes noch die Einflussmöglichkeiten der Parteien. In energetisch schlechten Gebäuden wird der Vermieter gegenüber dem alten Stufenmodell entlastet, in besseren stärker belastet, obwohl frühere Modernisierungen Verbrauch und Emissionen bereits gesenkt haben.
Eine Härtefallregelung nimmt kleine Vermieter von der besonderen Beteiligung aus, wenn fünf Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: höchstens sechs vermietete Wohnungen, niedrige Mieteinnahmen, ein Gebäude der Effizienzklassen G oder H und eine zusätzliche persönliche wirtschaftliche Härte.
Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten hat das Gesetz die letzte formale Hürde genommen. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte daraufhin über ihre Social-Media-Kanäle an, eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen. Das Gesetz mache das frühere Heizungsgesetz zur neuen fossilen Realität, trotz massiver Zweifel an dessen Verfassungskonformität.
Man sei weiterhin der Auffassung, dass „sowohl das Zustandekommen als auch der Inhalt des Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht verfassungskonform sind”, sagte DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz Table.Briefings. Der Verband werde die Bedenken deshalb vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, hatte in einem Kurzgutachten argumentiert, das Gesetz hätte im Bundesrat als Zustimmungs- und nicht als Einspruchsgesetz behandelt werden müssen, weil einer seiner Paragrafen in die Rechte der Länder eingreift.
Neben dem Verfahren richtet sich die Kritik gegen den Inhalt. Mehrere Umweltjuristen halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es den deutschen Klimazielen und dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts widerspreche. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hatte Steinmeier zuvor in einem offenen Brief aufgefordert, nicht zu unterzeichnen.
Inhaltlich zielt die Kritik auf denselben Punkt, den das IW rechnerisch belegt: Wer heute eine Gasheizung einbaut, bindet sich an eine Infrastruktur, deren Ende bereits terminiert ist. Eine Fraunhofer-Studie hält die Stilllegung der Gasnetze bis 2045 auch mit Bio-Treppe für unausweichlich.
Häufige Fragen zu Gasheizungen
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen lassen?
Ja. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien, Gas- und Ölheizungen sind wieder ohne Auflagen zulässig.
Was ist die Bio-Treppe bei neuen Gasheizungen?
Die Bio-Treppe schreibt für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen einen steigenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe vor, von 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040.
Wie teuer wird eine Gasheizung bis 2045?
Laut IW-Rechnung steigen die jährlichen Heizkosten einer teilsanierten Altbauwohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch von rund 1.080 Euro 2026 auf 2.366 Euro im Jahr 2045.
Wer zahlt die Mehrkosten einer neuen Gasheizung, Mieter oder Vermieter?
Bis 2035 teilen sich Vermieter und Mieter CO₂-Kosten, Netzentgelte und Brennstoffkosten hälftig. Ab der 2040er-Stufe der Bio-Treppe tragen Mieter die Mehrkosten allein.
QUELLEN
- Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Ralph Henger, Malte Küper, Laurens Wünsch: Wie hoch sind die Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?, IW-Report 36/2026, 25. Juli 2026.
- Table.Briefings, Malte Kreutzfeldt: Gebäudemodernisierungsgesetz: Steinmeier teilt rechtliche Zweifel nicht, 26. Juli 2026.
- GEG-Infoportal (BBSR): Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Stand Juli 2026.
- Deutsche Umwelthilfe: Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz, Social-Media-Mitteilung, Juli 2026.