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Schwimmende Photovoltaik: Landkreis Karlsruhe genehmigt größte Anlage Deutschlands

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Photovoltaikanlage entsteht auf einer Fläche von 12 Fußballfeldern oder 8,7 Hektar auf dem Philippsee.

Im Landkreis Karlsruhe entsteht in den kommenden Monaten die derzeit größte schwimmende Photovoltaik-Anlage auf einem See in Deutschland. Konkret hat das Landratsamt Karlsruhe die auf einer Fläche von 12 Fußballfeldern geplante Anlage auf dem Philippsee im Bad Schönborner Ortsteil Langebbrücken genehmigt. Pikant: Eigentlich sollte die schwimmende Solaranlage noch deutlich größer werden – aber das verhindert eine (überholte?) Regel.

Diese Regel besagt, dass die Fläche eines Sees bei schwimmender Photovoltaik, auch Floating PV genannt, nicht mehr als 15 Prozent ausmachen darf. Daher musste das Großprojekt in Bad Schönborn im Landkreis Karlsruhe auf 8,7 Hektar verkleinert werden – obwohl alle Parteien eine größere Anlage bevorzugten. Die Leistung soll bei 15 Megawatt Peak liegen.

Mit der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis hat das Landratsamt Karlsruhe die erste schwimmende Photovoltaik Anlage im Kreis genehmigt und damit die Voraussetzung für deren Bau und Betrieb geschaffen.

„Das Vorhaben hat viele neue Fragen aufgeworfen. Es war uns ein Anliegen, die Fachbelange zunächst hinreichend zu klären und gleichzeitig eine zügige Entscheidung zu ermöglichen. Die Genehmigung ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in der Energiewende,“ betont Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. „Wir kommen bei den erneuerbaren Energien nur voran, wenn wir Verfahren schnell bearbeiten und Wege finden, Vorgaben des Umweltschutzes mit neuen Ideen zu vereinen.“

Die Anlage dient künftig dazu, den Strombedarf eines nahegelegenen Kieswerks zu decken und überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Eine Besonderheit des Verfahrens lag vor allem darin, dass bisher unbekannte Fragenstellungen geklärt werden mussten, die mit einer „Überdachung“ des Gewässers durch eine PV-Anlage verbunden sind und Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben können.

Daher wurden in der Genehmigung Auflagen ausgesprochen, wie zum Beispiel ein Monitoring zu möglichen gewässerökologischen Auswirkungen. Die Gewässerqualität ist in regelmäßigen Intervallen zu beproben und zu untersuchen. Hierdurch lassen sich Erkenntnisse, insbesondere für weitere Verfahren dieser Art, gewinnen. Die Erlaubnis wurde auf 25 Jahre befristet.

Auch Klaus Detlev Huge, Bürgermeister der Gemeinde Bad Schönborn, freut sich über die Entscheidung: „Es ist ein Meilenstein für die Realisierung von Deutschlands größter schwimmender Photovoltaikanlage auf unserer Gemarkung erreicht. Für dieses Vorzeigeprojekt der Energiewende auf dem Philippsee hat der Gemeinderat in Bad Schönborn mit einstimmigen Beschlüssen zuvor gerne die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.“ Das Landratsamt habe das erste derartige Verfahren für schwimmende Photovoltaik in neun Monaten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Die jetzt erteilte Genehmigung setze einen Maßstab für alle nachfolgenden Verfahren. „Ich bin sehr froh, wenn das Potential der Kies-Seen insbesondere hier im Rheintal für einen Erfolg der Energiewende noch stärker genutzt wird, statt Ackerflächen und Wiesen mit PV-Anlagen zu bedecken. Die Bundesregierung ist gefordert, die Beschränkung auf nur 15 Prozent der Seefläche schnellstmöglich aufzuheben. Das Projekt auf dem Philippsee musste wegen dieser Einschränkung von geplanten 12 Hektar auf 8.7 Hektar reduziert werden, obwohl alle anderen Nutzer des Sees, wie zum Beispiel Restaurantpächter, Surfer und Angler, auch der größeren Lösung zugestimmt haben“, ergänzt Bürgermeister Klaus Detlev Huge.

Schwimmende Photovoltaik in PV-Strategie

In der Photovoltaik-Strategie von Robert Habeck heißt es dazu: „Zusätzlich zur Aufnahme der schwimmenden PV-Anlagen in das EEG 2023 wurden auch Kriterien im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, welche die Art des Gewässers, die Flächenbedeckung sowie den Uferabstand weiter beschränken. Die hohen Anforderungen in Bezug auf den Uferabstand (mind. 40 Meter) sowie die Flächenbedeckung des Gewässers (max. 15 Prozent der Gewässeroberfläche) führen jedoch in der Praxis dazu, dass Floating-PV-Projekte nicht entwickelt werden können. Hier ist ein maßvolles Nachjustieren der Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz auch in Deutschland notwendig, um mehr Projekte zu ermöglichen.“

Insofern ist davon auszugehen, dass die Forderung, die 15-Prozent-Regel aufzuheben, geschehen wird.

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