STROMPREIS ERKLÄRT · 21. OKTOBER 2026

Wie der Bund mit der Stromsteuer die Elektrifizierung verteuert
Private Haushalte zahlen 2,05 Cent Stromsteuer auf jede Kilowattstunde, Fabriken seit 2026 dauerhaft nur 0,05 Cent. Wer mit Wärmepumpe heizt oder elektrisch fährt, trägt damit mehr Energiesteuer als der Nachbar mit Gaskessel.
Als die Bundesregierung 1999 die ökologische Steuerreform startete, sollte Energie teurer werden. Mit den Einnahmen wollte sie die Rentenbeiträge senken. Die Stromsteuer war Teil dieses Tauschs: weniger Verbrauch, billigere Arbeit. Ein Vierteljahrhundert später soll Strom Öl, Gas und Benzin ersetzen, in Heizungskellern, Garagen und Fabrikhallen.
Den Steuersatz hat der Gesetzgeber diesem Rollenwechsel nicht angepasst. Seit 2003 liegt er bei 2,05 Cent je Kilowattstunde, Erdgas zum Heizen trägt dagegen 0,55 Cent Energiesteuer. Union und SPD hatten versprochen, die Stromsteuer für alle auf das europäische Minimum zu senken. Bis September 2026 haben sie das nur für Industrie und Landwirtschaft umgesetzt.
Inhalt
Warum führte der Bundestag 1999 die Stromsteuer ein
Das Stromsteuergesetz vom 24. März 1999 trat am 1. April 1999 in Kraft. Es bildete den ersten Artikel des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, abgeführt wird sie in der Regel vom Versorger, der sie über die Rechnung an seine Kunden weitergibt.
Der Gesetzgeber erhöhte den Satz in Stufen. Laut dem Lexikon der Wirtschaft der Bundeszentrale für politische Bildung stieg er bis 2003 jährlich um 0,5 Pfennig je Kilowattstunde. Seit 2003 gilt der heutige Regelsatz, im Gesetz als 20,50 Euro je Megawattstunde festgeschrieben. Das DIW Berlin berechnete 2019, dass die Ökosteuer-Einnahmen den Rentenbeitragssatz um 1,2 Prozentpunkte senkten.
Für den Bund ist die Stromsteuer eine feste Größe im Haushalt. Nach dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2026 nahm er 2025 rund 5,86 Milliarden Euro Stromsteuer ein. Das waren 13,6 Prozent mehr als 2024. Das Ministerium verweist dabei auf eine sehr niedrige Vergleichsbasis im Vorjahr.
Wie viel Stromsteuer zahlen Haushalte pro Kilowattstunde
Auf der Stromrechnung steht die Stromsteuer mit 2,05 Cent netto je Kilowattstunde. Darauf schlägt der Versorger 19 Prozent Mehrwertsteuer auf, brutto sind es knapp 2,44 Cent. Bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch ergibt das rechnerisch rund 85 Euro im Jahr.
Die BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 beziffert den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis 2026 auf 37,0 Cent je Kilowattstunde. Auf die Stromsteuer entfallen davon rund 5,5 Prozent. Deutlich größer sind Beschaffung und Vertrieb (mehr dazu: Merit-Order-Prinzip) sowie die Netzentgelte.
Die Tabelle zeigt die Preisbestandteile nach BDEW, Datenstand August 2026, für Neukundentarife bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch mit anteiligem Grundpreis.
| Bestandteil Haushaltsstrompreis 2026 | Cent je kWh |
|---|---|
| Strombeschaffung und Vertrieb | 15,17 |
| Netzentgelt | 9,24 |
| Mehrwertsteuer | 5,91 |
| Stromsteuer | 2,05 |
| Konzessionsabgabe | 1,67 |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,56 |
| Offshore-Netzumlage | 0,94 |
| KWKG-Umlage | 0,45 |
| Durchschnittspreis gesamt | 37,0 |
Warum zahlen Industrie und Landwirtschaft nur den EU-Mindestsatz
In der EU-Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG stehen Untergrenzen. Für Strom liegen sie bei einem Euro je Megawattstunde für private und 0,50 Euro für betriebliche Verwendung. So steht es im Gesetzentwurf der Grünen auf Drucksache 21/5320. Der deutsche Regelsatz liegt damit mehr als 20-mal über dem Minimum für Haushalte.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag eine Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde. Das regelt § 9b Stromsteuergesetz. Übrig bleiben 0,50 Euro, also 0,05 Cent je Kilowattstunde und genau das EU-Minimum. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks galt diese Absenkung zunächst befristet für 2024 und 2025.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 22. Dezember 2025 fiel die Befristung weg, seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entlastung dauerhaft. Die Bundesregierung nennt rund 600.000 begünstigte Betriebe. Die Entlastung gilt nur, solange die beihilferechtliche Freistellung bei der EU-Kommission läuft.
Die ersten 250 Euro Entlastung im Jahr behält der Staat ein. Strom für Elektromobilität ist von der Entlastung ausgenommen. Händler, Dienstleister und Büros zahlen den vollen Satz. Um weitere Hilfen für energieintensive Betriebe geht es beim Industriestrompreis.
Wann zahlen Betreiber von Solar- und Windanlagen keine Stromsteuer
Die wichtigste Befreiung steht in § 9 Stromsteuergesetz. Strom aus Anlagen bis zwei Megawatt bleibt steuerfrei, wenn er ausschließlich aus Wind, Sonne, Erdwärme oder Wasserkraft stammt. Dasselbe gilt für hocheffiziente KWK-Anlagen dieser Größe. Voraussetzung ist, dass der Betreiber den Strom im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht oder dort an Letztverbraucher liefert.
Für Solarstrom vom eigenen Dach fällt deshalb keine Stromsteuer an. Größere Anlagen über zwei Megawatt aus rein erneuerbaren Quellen sind befreit, wenn der Betreiber den Strom am Ort der Erzeugung selbst nutzt. Bei Wasserkraft gilt das bis zehn Megawatt Generatorleistung. Strom, der zur Stromerzeugung entnommen wird, ist ebenfalls steuerfrei.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Speicher neue Regeln. Zwischengespeicherter Strom wird nach der Rückumwandlung nicht doppelt versteuert. Fließt beim bidirektionalen Laden Strom aus dem E-Auto zurück und wird ohne öffentliches Netz vor Ort verbraucht, entsteht keine Steuer. Über Netzentgelte für Solaranlagen wird getrennt gestritten (mehr dazu: Stromnetzsoli).
Wie weit ist die Koalition mit der Senkung für private Haushalte
Stand September 2026 gibt es weder ein Gesetz noch einen Kabinettsbeschluss für eine niedrigere Stromsteuer in Privathaushalten. Es gilt der Regelsatz von 2,05 Cent. Laut Grünen-Entwurf hatten Union und SPD die Senkung für alle im Koalitionsvertrag als „Sofortmaßnahme“ vereinbart. Die Bundesregierung hält dafür „entsprechende Spielräume im Haushalt“ für erforderlich.
Statt der Steuer senkt die Regierung die Netzentgelte. Nach eigenen Angaben entlastet sie Verbraucher 2026 mit dem Netzentgeltzuschuss und der abgeschafften Gasspeicherumlage um zehn Milliarden Euro. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden beziffert sie den Netzentgelt-Effekt rechnerisch auf etwa 100 Euro. Für 2027 bis 2029 plant der Bund jährlich 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds ein.
Im Bundestag scheiterten 2026 zwei Oppositionsentwürfe. Die Grünen wollten die Stromsteuer für alle auf das EU-Minimum senken und bezifferten die Mindereinnahmen auf etwa sechs Milliarden Euro jährlich. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag den Entwurf am 24. April 2026 mit 310 zu 270 Stimmen ab, dokumentiert der Bundestag.
Ein AfD-Entwurf auf Drucksache 21/6332 sah unter anderem dieselbe Absenkung vor. Der Finanzausschuss empfahl die Ablehnung in der Beschlussempfehlung 21/6679, der Bundestag folgte am 25. Juni 2026.
Den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschloss das Kabinett am 6. Juli 2026. Die Pressemitteilung des Finanzministeriums nennt keine Stromsteuersenkung, wohl aber höhere Alkohol- und Tabaksteuern. Im August 2026 vertröstete Wirtschaftsministerin Katherina Reiche Verbraucher bei der Strompreis-Entlastung auf später.
Bei einer Senkung auf das EU-Minimum von 0,1 Cent sparten Haushalte rechnerisch gut 2,3 Cent brutto je Kilowattstunde. Bei 3.500 Kilowattstunden wären das rund 81 Euro im Jahr.
Warum besteuert der Bund Strom höher als Erdgas und Heizöl
Das Gefälle steht in § 2 Energiesteuergesetz. Erdgas zum Heizen kostet 5,50 Euro Steuer je Megawattstunde, schwefelarmes Heizöl 61,35 Euro je 1.000 Liter. Strom trägt mit 20,50 Euro je Megawattstunde fast das Vierfache der Gassteuer. Die Tabelle stellt die Sätze gegenüber, Stand September 2026.
| Energieträger und Nutzer | Euro je MWh | Cent je kWh |
|---|---|---|
| Strom, Regelsatz (Haushalte, Handel, Dienstleister) | 20,50 | 2,05 |
| Strom, Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft nach Entlastung | 0,50 | 0,05 |
| Strom, EU-Mindestsatz private Verwendung | 1,00 | 0,10 |
| Erdgas zum Heizen | 5,50 | 0,55 |
Mit einer Kilowattstunde Strom lassen sich per Wärmepumpe mehrere Kilowattstunden Wärme erzeugen. Bei einer Jahresarbeitszahl von drei entfallen rechnerisch knapp 0,7 Cent Stromsteuer auf jede Kilowattstunde Wärme. Das liegt noch über den 0,55 Cent Energiesteuer auf Erdgas. Einen ermäßigten Satz für Heizstrom kennt das deutsche Recht nicht, je 1.000 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom fallen 20,50 Euro netto an. Auf Gas und Heizöl kommt allerdings der nationale CO2-Preis hinzu, was den Abstand verkleinert.
Die Internationale Energieagentur nennt im Heat Pump Monitor 2026 das Verhältnis von Strom- zu Gaspreis den wichtigsten Einzelfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Wärmepumpe. Regierungen könnten die Steuer auf Heizstrom senken, wie es Dänemark und Finnland getan haben. Wie stark der Strompreis den Markt in Deutschland bremst, zeigt die IEA-Auswertung zur Wärmepumpe.
Beim E-Auto zeigt sich dieselbe Schieflage. Seit 2026 gilt Strom an einem Ladepunkt als Entnahme durch dessen Betreiber und wird regulär versteuert, sofern keine Befreiung greift. Eine Maschinenbaufirma zahlt für Produktionsstrom 0,05 Cent Stromsteuer, für die Ladesäule ihrer E-Flotte 2,05 Cent. Elektrische Linienbusse erhalten nach § 9c Stromsteuergesetz immerhin eine Teilentlastung von 9,08 Euro je Megawattstunde.
Die Stromsteuer stammt aus einer Zeit, in der sparsamer Stromverbrauch als Klimaschutz galt. Heute ersetzt Strom Öl und Gas, und der Bund verteuert mit dem höheren Satz genau diesen Wechsel. Eine Senkung für alle kostet laut Grünen-Entwurf rund sechs Milliarden Euro im Jahr. Solange die Koalition diesen Betrag nicht aufbringt, zahlen Haushalte mit Wärmepumpe und E-Auto den vollen Satz.
QUELLEN
- Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Monatsbericht Januar 2026.
- DIW Berlin: Ökosteuer-Einnahmen sorgen noch heute für niedrigere Rentenbeiträge und höhere Renten, Wochenbericht 13/2019.
- Zentralverband des Deutschen Handwerks: Erstattung der Stromsteuer für produzierendes Gewerbe, 21.10.2024.
- Internationale Energieagentur: Heat Pump Monitor 2026, Juli 2026.