Solaranlage 2027: Jetzt bauen oder auf das neue EEG warten?

PHOTOVOLTAIK · 23. JULI 2026

Solaranlage 2027: Was Hausbesitzer zur neuen Einspeisevergütung wissen müssen

Wer aktuell eine Solaranlage für sein Dach plant, stellt gerade eine einfache Frage: Baue ich noch dieses Jahr, oder warte ich? Der Referentenentwurf zum EEG 2027 gibt darauf eine ziemlich klare Antwort. Was mit einer Solaranlage 2027 auf Sie zukommt, bei Neuanlagen, Bestandsanlagen und der Speicherfrage, lesen Sie hier.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 5 Min. Lesezeit LESEN


Den großen Überblick über die gesamte EEG-Reform, alle Marktsegmente und die Kritik der Branche hat Cleanthinking im Erklär-Hub zum EEG 2027 zusammengestellt. Dieser Text konzentriert sich auf eine einzige Perspektive: Ihr Dach, Ihr Geld, Ihre Entscheidung.

Was ändert sich 2027 für eine neue Dachanlage?

Der Kern der Reform betrifft genau die Förderung, auf die sich private Bauherren bislang verlassen konnten. Die feste Einspeisevergütung, über 20 Jahre garantiert, fällt für neue Anlagen weg. An ihre Stelle tritt laut Entwurf eine befristete Übergangszahlung, danach müssen auch kleine Dachanlagen ihren Strom direkt vermarkten.

Direktvermarktung heißt: Der Strom wird nicht mehr zu einem festen Satz ans Netz verkauft, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse gehandelt, zu schwankenden Preisen. Für eine einzelne Dachanlage übernimmt das in der Praxis meist der Wechselrichter-Hersteller oder ein Direktvermarkter automatisch. Für Hausbesitzer bedeutet der Umstieg vor allem eines: Die Einnahmen aus dem Einspeisen werden unsicherer und im Schnitt niedriger.

Lohnt sich eine Solaranlage 2027 überhaupt noch, oder soll ich jetzt bauen?

Ja, eine Solaranlage 2027 lohnt sich weiterhin, aber die Rechnung verschiebt sich. Bis Ende 2026 gilt das bisherige EEG: Neue Anlagen bis 10 Kilowatt bekommen aktuell rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde für eingespeisten Überschuss, garantiert über 20 Jahre (Stand bisheriges EEG). Wer diese Planungssicherheit will, sollte den Bau noch 2026 anstoßen, denn die Vergütung wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben.

Wer erst 2027 oder später baut, verdient weniger an der Einspeisung, dafür lohnt sich der Eigenverbrauch stärker als je zuvor. Der Grund ist simpel: Strom vom eigenen Dach zu nutzen spart den Netzbezug, und der ist teurer als jede Einspeisevergütung, alt wie neu. Die Solaranlage rechnet sich also weiter, nur verdient sie ihr Geld künftig auf dem Dach statt im Netz.

Was ist diese Übergangszahlung, und wie lange gilt sie?

Nach aktuellem Stand des Referentenentwurfs ist die Übergangszahlung auf 36 Monate ab Inbetriebnahme befristet und liegt unterhalb der bisherigen Vergütungshöhe. Der Anspruch sinkt zudem stufenweise nach Anlagengröße: 2027 gilt er für Anlagen unter 50 Kilowatt, 2028 nur noch unter 25 Kilowatt, 2029 unter 7 Kilowatt. Ein normales Einfamilienhaus-Dach mit 8 bis 10 Kilowatt Leistung würde ab 2029 aus dieser Übergangsregelung herausfallen.

Für Anlagen unter 25 Kilowatt ist laut Entwurf zusätzlich ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, befristet auf vier Jahre. Diese Zahlen stammen aus dem Referentenentwurf und werden politisch noch verhandelt, sie sind kein beschlossenes Gesetz. Bis zur Verabschiedung, voraussichtlich mit Wirkung ab 2027, gilt uneingeschränkt das bisherige EEG.

Warum darf ich künftig nur noch die Hälfte einspeisen, brauche ich einen Speicher?

Der zweite große Einschnitt betrifft die Einspeiseleistung selbst. Neue kleine Solaranlagen ohne Speicher dürfen dem Entwurf zufolge dauerhaft nur noch 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen, nicht nur zu Spitzenzeiten. Wichtig: Das betrifft die Leistung in Kilowatt, nicht die insgesamt erzeugte Strommenge in Kilowattstunden, die über das Jahr weiterhin voll genutzt werden kann.

Ein Speicher löst dieses Problem, indem er die Mittagsspitze abfängt und für den Abend aufhebt, wenn im Haus ohnehin mehr Strom gebraucht wird. Wer 2027 baut, sollte den Speicher deshalb von Anfang an mitplanen, nicht als Nachrüstoption für später. Für die Wirtschaftlichkeit einer neuen Anlage gehört er künftig fest dazu.

Was passiert mit meiner bestehenden Solaranlage?

Für Bestandsanlagen ändert sich nichts. Wer bereits eine Solaranlage betreibt, behält die zugesagte Einspeisevergütung über die vollen 20 Jahre, der sogenannte Vertrauensschutz gilt uneingeschränkt. Die Reform betrifft ausschließlich Anlagen, die nach dem Stichtag des neuen Gesetzes neu in Betrieb gehen.

Rechnet sich Solar plus Speicher am Ende wirklich?

Ja, wenn man in Eigenverbrauch statt in Einspeisung denkt. Eine selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom spart den Netzbezug, der aktuell bei rund 30 Cent und mehr liegt und damit über jeder Einspeisevergütung, alt oder neu. Mit einer Wärmepumpe und einem E-Auto im Haus steigt der Eigenverbrauchsanteil noch einmal spürbar, weil beide Geräte tagsüber Solarstrom abnehmen können, den man sonst fast geschenkt einspeisen würde.

Speicher, Wärmepumpe und E-Auto werden damit zum eigentlichen Hebel der neuen Rechnung. Wie sich das ins größere Bild der EEG-Reform einfügt und was es für andere Marktsegmente bedeutet, ordnet der Erklär-Hub zum EEG 2027 ein.

Häufige Fragen zu Solaranlagen und dem EEG 2027

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Nach dem noch geltenden EEG erhalten neue Solaranlagen bis 10 Kilowatt aktuell rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde für eingespeisten Überschussstrom. Diese Vergütung wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt über 20 Jahre.

Ab wann gilt die Direktvermarktungspflicht für kleine Anlagen?

Laut Referentenentwurf soll die Pflicht zur Direktvermarktung mit dem Inkrafttreten des EEG 2027 gelten, voraussichtlich ab 2027. Bis dahin bleibt die bisherige feste Einspeisevergütung anwendbar.

Bekomme ich für meine bestehende Anlage weiter Vergütung?

Ja. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte Einspeisevergütung über die vollen 20 Jahre, der Vertrauensschutz gilt. Die Reform betrifft nur Anlagen, die nach dem Stichtag neu in Betrieb gehen.

Muss ich für eine neue Solaranlage einen Speicher kaufen?

Verpflichtend ist ein Speicher nicht, aber ohne ihn dürfen neue Anlagen künftig dauerhaft nur 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Ein Speicher fängt die Mittagsspitze ab und macht den Solarstrom auch abends nutzbar.

QUELLEN

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  1. BMWE: Referentenentwurf zum EEG 2027, 18.07.2026.
  2. Rheinische Post: Was das neue EEG für Hausbesitzer bedeutet, 21.07.2026.
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