Auto- und Solarindustrie meutern gegen die Wirkleistungsbegrenzung

ENERGIEWENDE · 22. AUGUST 2026

Wirkleistungsbegrenzung: Auto- und Solarindustrie meutern gegen EEG-Paragraf 9

Autoindustrie und Solarbranche stellen sich gemeinsam gegen die geplante Wirkleistungsbegrenzung im EEG 2027. Die 50-Prozent-Kappung der Solareinspeisung würde auch Heimspeicher und bidirektional ladende E-Autos drosseln. VW-Stromtochter Elli, 1Komma5°, Enpal und Octopus Energy fordern Nachbesserung im Bundestag.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 6 Min. Lesezeit LESEN


Im Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle 2027 steckt eine Regel, die auf den ersten Blick technisch wirkt und in der Sache weitreichend ist. Paragraf 9 des novellierten Gesetzes begrenzt die maximale Wirkleistungseinspeisung von Solaranlagen unter 100 Kilowatt am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung. Das gilt unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem verbaut ist, und unabhängig davon, ob der Strom direkt vermarktet wird.

Betroffen sind nach Einschätzung der Branche auch die Batteriespeicher, die an solchen Anlagen hängen. Das ist der eigentliche Streitpunkt, wie ein Bericht der WirtschaftsWoche zeigt.

Was das Ministerium sagt

Ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche begründet die Wirkleistungsbegrenzung mit dem Ziel, Eigenverbrauch zu stärken. Der Kappungsmechanismus gelte unabhängig von der Vermarktungsform, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gegenüber der WirtschaftsWoche.

„Hintergrund ist, dass hierdurch ein hoher Eigenverbrauch, insbesondere durch Speicher, Wärmepumpen und E-Mobilität angereizt wird", erklärt das Ministerium. Zu möglichen Nachbesserungen verweist das BMWE auf das laufende parlamentarische Verfahren, über etwaige Anpassungen entscheide der Gesetzgeber.

Die Logik dahinter ist nicht abwegig. Wer einen Teil seiner PV-Leistung nicht ins Netz einspeisen darf, hat einen Anreiz, ihn selbst zu verbrauchen oder zwischenzuspeichern. Der Streit entzündet sich an der Wirkung der konkreten Regel auf genau jene Technik, die diesen Eigenverbrauch organisieren soll.

Wo die Speicherbranche widerspricht

Weil die Kappung am Netzverknüpfungspunkt greift, trifft sie nicht nur die PV-Anlage, sondern alles, was dahinter hängt. Ein Speicher, der Strom am Abend zu hohen Preisen abgeben will, ist in seiner Entladeleistung auf die Hälfte der installierten PV-Leistung begrenzt, selbst wenn im Netz freie Kapazität vorhanden ist.

„Ein Speicher oder ein bidirektionales E-Fahrzeug ist in seiner Leistung dann auf die Hälfte der PV-Leistung begrenzt, auch wenn das Netz freie Kapazitäten hat und der Strom dringend gebraucht würde", sagt Jannik Schall, Produktchef und Mitgründer von 1Komma5°, dem Hamburger Anbieter, der über seine Heartbeat-AI-Plattform mehr als ein Gigawatt Haushaltsspeicher und Wärmepumpen zu einem virtuellen Kraftwerk bündelt. Nach seiner Einschätzung würgt die Regel den Aufbau der Flexibilität ab, auf die das Stromsystem angewiesen sei.

Enpal-Produktchef Benjamin Merle-Oberheide beschreibt den technischen Effekt konkreter. Wer seine Batterie am frühen Abend entladen will, wenn Preise und Nachfrage hoch sind, braucht dafür eine hohe Entladeleistung.

„Wenn der Wechselrichter, wie in dem Gesetz vorgesehen, gedrosselt ist, dann kann ich aber auch den Speicher nur halb so schnell entladen", sagt Merle-Oberheide. Die Magie der Speicher liege gerade darin, sich innerhalb weniger Stunden vollständig entladen zu können. Er nennt die Wirkleistungsbegrenzung ein „Tempolimit für Solaranlagenbetreiber".

Bastian Gierull, Deutschlandchef von Octopus Energy, hält die pauschale Dauerkappung für einen Rückschritt gegenüber dem, was technisch längst möglich ist. Mittags die Einspeisespitze zu glätten, kann sinnvoll sein. Am Abend werde derselbe Haushalt gedrosselt, obwohl genau dann jede Kilowattstunde aus der Batterie gebraucht werde.

„Die Wirkleistungsbegrenzung muss aufgehoben werden, sobald der Verteilnetzbetreiber die Steuerbarkeit hergestellt hat", fordert Gierull. Dafür leiste sich Deutschland schließlich die teuren, komplizierten Smart Meter. Filip Thon, Vertriebschef von E.On Deutschland, formuliert es zurückhaltender, kommt aber zum selben Punkt: Die geplante Einspeisebegrenzung schränke Flexibilitätspotenziale pauschal ein und erschwere die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von Solarstrom.

Jetzt meldet sich auch die Autoindustrie

Was bislang eine Debatte der Solar- und Speicherbranche war, hat laut einem Bericht des Handelsblatt vom 21. August 2026 nun auch die Autoindustrie erreicht. Betroffen ist demnach bidirektionales Laden, die Fähigkeit von E-Autos, als Speicher zu dienen und bei Bedarf Strom ans Netz zurückzugeben.

„Hier wird eine Technologie ausgebremst, die dem Hochlauf der Elektromobilität und dem Netzausbau hilft und tatsächlich Milliarden sparen könnte", wird Maximilian Wilshaus, Manager bei der Volkswagen-Stromtochter Elli, im Handelsblatt zitiert.

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Elli hat erst im Juni 2026 gemeinsam mit The Mobility House ein Vehicle-to-Grid-Angebot für den Volumenmarkt angekündigt, mit Marktstart Ende des Jahres. Rund eine Million Fahrzeuge auf der VW-Plattform MEB sind europaweit technisch dafür vorbereitet, gut 360.000 davon in Deutschland. Eine Wirkleistungsbegrenzung, die die Ladeleistung hinter dem Netzverknüpfungspunkt kappt, träfe damit ein Geschäftsmodell, das gerade erst anläuft.

Die Deckungsgleichheit der Kritik ist der eigentliche Befund. Speicheranbieter und Autoindustrie kommen aus unterschiedlichen Branchen, adressieren aber dasselbe technische Problem: Eine Pauschalgrenze am Netzverknüpfungspunkt unterscheidet nicht zwischen Einspeisung aus der Solaranlage und Ausspeisung aus einem Speicher oder einer Fahrzeugbatterie. Beides läuft über denselben Wechselrichter, beides wird gleich gedrosselt.

Der Widerspruch liegt in der Pauschalität

Die Bundesregierung wirbt seit Jahren für genau die Technik, die jetzt beschnitten wird. Smart Meter sollen die Steuerbarkeit von Haushalten herstellen, Speicher und bidirektionales Laden sollen Lastspitzen glätten und Netzausbau sparen. Das ist der Rahmen, in dem auch die Wirkleistungsbegrenzung offiziell begründet wird.

Der Systembruch entsteht dadurch, dass die Kappung starr und pauschal wirkt, unabhängig vom tatsächlichen Netzzustand und unabhängig davon, ob ein Smart Meter längst vorhanden ist. Genau dort, wo die Technik zur intelligenten Steuerung existiert, wird sie nicht genutzt. Stattdessen gilt eine feste Obergrenze, die auch dann greift, wenn das Netz Kapazität hätte.

Ausgenommen von der Wirkleistungsbegrenzung sind laut Entwurf nur echte Nulleinspeiseanlagen, die gar keinen Strom ins Netz abgeben. Alle anderen Konstellationen, ob mit oder ohne Speicher, fallen unter die 50-Prozent-Grenze. Wie die EEG-Novelle insgesamt Förderung, Direktvermarktung und Ausbaupfade neu ordnet, zeigt der Cleanthinking-Überblick zur EEG-Novelle 2027.

Was jetzt entscheidet

Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 ist noch kein Gesetz. Ab September befasst sich der Bundestag mit der Novelle, das BMWE verweist selbst auf das parlamentarische Verfahren. Die Kritik aus Solar-, Speicher- und Autobranche trifft damit auf eine offene Entscheidungsphase, in der Änderungen als wahrscheinlich gelten.

Die naheliegende Nachbesserung liegt auf dem Tisch: eine dynamische Grenze, die dort greift, wo Netze tatsächlich eng sind, und dort entfällt, wo Smart Meter die Steuerbarkeit längst herstellen. Genau das fordert Octopus-Chef Gierull. Ob der Bundestag diesen Unterschied in die Novelle einbaut, entscheidet, ob die Regierung ihr eigenes Flexibilitätsversprechen einlöst oder es per Paragraf 9 selbst kassiert.

QUELLEN

  1. WirtschaftsWoche: EEG 2027: Was das Gesetz für neue Solaranlagen und Einspeisevergütung bedeutet, 11.08.2026.
  2. Handelsblatt: Strombremse für Solaranlagen wird zum Problem für Autoindustrie, 21.08.2026.
  3. Handelsblatt: Energiepolitik der Bundesregierung kostet Verbraucher Milliarden, 21.08.2026.
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gesetzesvorhaben EEG-Novelle 2027, Kabinettsbeschluss 29.07.2026.

07910e2de66a44cead4974a7e243c1cc
0 0 Bewertungen
Beitragsbewertung
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet
Nach oben scrollen
0
Ihre Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x