STROMPREIS ERKLÄRT · 19. OKTOBER 2026

Warum beim Strompreis Zusammensetzung und Wohnort über die Rechnung entscheiden
Ein Haushalt zahlt 2026 laut BDEW im Schnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde. Nur rund 41 Prozent davon kalkuliert der Lieferant selbst. Den Rest legen Netzbetreiber, Gemeinden und Gesetzgeber fest, und das Netzentgelt hängt am Wohnort.
Auf der Stromrechnung stehen ein Arbeitspreis und ein Grundpreis, dahinter verbergen sich mehr als ein halbes Dutzend Posten. Wer Zusammensetzung und Herkunft dieser Posten im Strompreis kennt, sieht schnell, wo sich sparen lässt und wo nicht. Die Bundesnetzagentur unterscheidet vier Blöcke: Beschaffung mit Vertrieb und Marge, Netz und Messung, Abgaben und Umlagen sowie Steuern.
Die bekannten Durchschnittswerte weichen voneinander ab, weil die Statistiker Unterschiedliches messen. Der BDEW wertet Tarife aus, die Neukunden im August 2026 abschließen konnten, und kommt auf 37,0 ct/kWh. Die Bundesnetzagentur gewichtet die tatsächlich gezahlten Preise aller Verträge und ermittelte zum Stichtag 1. April 2025 einen Wert von 40,05 ct/kWh. Das Statistische Bundesamt meldete für das zweite Halbjahr 2025 durchschnittlich 40,55 Cent je Kilowattstunde.
Drei Faktoren bewegen den Preis am stärksten: die Einkaufspreise an der Strombörse, die regional verschiedenen Netzentgelte und politische Entscheidungen über Umlagen, Steuern und Zuschüsse. Alle Angaben in diesem Text haben den Stand September 2026.
Inhalt
Wie setzt sich der Strompreis für Haushalte 2026 zusammen
Beschaffung und Vertrieb machen 2026 mit 15,17 ct/kWh rund 41 Prozent des Haushaltsstrompreises aus, die Netzentgelte mit 9,24 ct/kWh genau ein Viertel. Steuern, Abgaben und Umlagen summieren sich laut BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 auf 12,6 ct/kWh oder 34 Prozent. Der BDEW rechnet mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden, der Grundpreis ist anteilig enthalten.
Größter Einzelposten im staatlichen Block ist die Mehrwertsteuer mit 5,91 ct/kWh. Den Messstellenbetrieb weist der BDEW nicht gesondert aus. Die Bundesnetzagentur beziffert ihn in ihrem Monitoringbericht 2025 für April 2025 auf 0,48 ct/kWh, das sind 1,2 Prozent des Preises.
Die Tabelle zeigt die Strompreis Zusammensetzung nach BDEW für Neukundentarife 2026 und daneben die mengengewichteten Preise aller Haushaltsverträge nach Bundesnetzagentur zum 1. April 2025. Quellen: BDEW-Strompreisanalyse August 2026 (Datenstand 08/2026), Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur (Tabelle 38). Rundungsdifferenzen sind möglich.
| Bestandteil | 2026 Neukunden (BDEW), ct/kWh | Anteil 2026 | 1. April 2025 alle Verträge (BNetzA), ct/kWh |
|---|---|---|---|
| Beschaffung, Vertrieb und Marge | 15,17 | 41,0 % | 15,84 |
| Netzentgelt | 9,24 | 25,0 % | 11,02 |
| Messstellenbetrieb | nicht gesondert | - | 0,48 |
| Konzessionsabgabe | 1,666 | 4,5 % | 1,60 |
| KWKG-Umlage | 0,446 | 1,2 % | 0,28 |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (früher § 19 StromNEV) | 1,559 | 4,2 % | 1,56 |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 | 2,5 % | 0,82 |
| EEG-Umlage | 0 | 0 % | 0 |
| Stromsteuer | 2,050 | 5,5 % | 2,05 |
| Mehrwertsteuer (19 Prozent) | 5,91 | 16,0 % | 6,39 |
| Gesamtpreis | 37,0 | 100 % | 40,05 |
Die Posten verschieben sich von Jahr zu Jahr deutlich. Zwischen April 2024 und April 2025 fiel die Energiebeschaffung laut Bundesnetzagentur um 2,73 ct/kWh, der Aufschlag für besondere Netznutzung stieg um 0,92 ct/kWh. Für 2026 liegen die Netzentgelte nach BDEW-Angaben wegen des Bundeszuschusses 1,7 ct/kWh niedriger als im Vorjahr.
Warum zahlen Haushalte je nach Wohnort unterschiedliche Netzentgelte
Jeder Verteilnetzbetreiber legt die Kosten seines Netzes auf die Kunden in seinem Gebiet um, deshalb hängt das Netzentgelt vom Wohnort ab. In dünn besiedelten Regionen, bei jungen Netzen und bei vielen angeschlossenen Wind- und Solaranlagen verteilen die Betreiber höhere Kosten auf weniger Kilowattstunden. Diese Ursachen nennt die Bundesnetzagentur im Monitoringbericht 2025, dazu Kosten für Engpassmanagement und die Auslastung der Netze.
Für 2025 ermittelte die Behörde ein mengengewichtetes Netzentgelt von 10,72 ct/kWh für Haushalte. Im Ländermittel reichte die Spanne von 7,96 ct/kWh in Bremen bis 14,17 ct/kWh in Hamburg. Einzelne Verteilnetze lagen zwischen 5,92 ct/kWh in Baden-Württemberg und 21,70 ct/kWh in Bayern.
Seit 2025 gleicht die Bundesnetzagentur einen Teil dieser Unterschiede aus. Nach ihrer Festlegung BK8-24-001-A dürfen 178 Verteilnetzbetreiber in Regionen mit starkem Ökostromausbau rund 2,4 Milliarden Euro Netzkosten bundesweit umlegen. Haushalte in diesen Regionen sparen dadurch teils mehr als 200 Euro im Jahr. Alle übrigen Kunden tragen den Betrag über den Aufschlag für besondere Netznutzung, der 2025 von 0,643 auf 1,558 ct/kWh stieg.
Die nächste Neuordnung bereitet die Behörde mit der Netzentgeltreform AgNes ab 2029 vor. Dazu gehört auch ein Netzkostenbeitrag für Haushalte mit Solaranlage, gegen den es begründete Einwände gibt.
Wie senkt der Bund 2026 die Übertragungsnetzentgelte
Der Bund zahlt den Übertragungsnetzbetreibern für 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Die Betreiber rechnen ihn in ihre Entgelte ein, über Verteilnetzbetreiber und Lieferanten kommt die Entlastung bei allen Stromkunden an. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 13. November 2025, verankert ist der Zuschuss im neuen § 24c des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die Bundesregierung beziffert die Entlastung für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch 2026 auf rechnerisch etwa 100 Euro. Für 2027 bis 2029 hat das Bundeskabinett am 3. September 2026 einen jährlichen Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro beschlossen. Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz, beschließen muss die Regelung der Bundestag.
Wie hoch die Netzentgelte 2027 ausfallen, wird im Oktober sichtbar. Nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz müssen die Netzbetreiber ihre Entgelte für das Folgejahr spätestens zum 15. Oktober veröffentlichen. Stehen die Werte bis dahin nicht fest, veröffentlichen sie die voraussichtliche Höhe auf Basis ihrer Erlösobergrenze.
Welche Umlagen, Abgaben und Steuern zahlen Haushalte
Haushalte zahlen 2026 drei Umlagen, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Die EEG-Umlage ist seit dem 1. Juli 2022 auf null gesenkt, das hatte der Bundestag im April 2022 beschlossen.
Die KWKG-Umlage fördert effiziente Kraft-Wärme-Kopplung sowie Wärmenetze und beträgt seit dem 1. Januar 2026 0,446 ct/kWh. Über die Offshore-Netzumlage refinanzieren die Übertragungsnetzbetreiber Anbindungsleitungen und Entschädigungen für Windparks auf See, 2026 mit 0,941 ct/kWh. Der Aufschlag für besondere Netznutzung liegt bei 1,559 ct/kWh.
Die Konzessionsabgabe zahlen Energieversorger an die Gemeinden für das Recht, Leitungen unter öffentlichen Wegen zu verlegen. Die Konzessionsabgabenverordnung deckelt sie für Tarifkunden je nach Einwohnerzahl der Gemeinde zwischen 1,32 und 2,39 Cent je Kilowattstunde. Im BDEW-Durchschnitt 2026 sind es 1,666 ct/kWh.
Die Stromsteuer beträgt nach § 3 Stromsteuergesetz 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 ct/kWh. Für Unternehmen hat die Bundesregierung sie dauerhaft gesenkt, in der BDEW-Industrierechnung auf 0,05 ct/kWh. Für private Haushalte fehlt nach Angaben der Bundesregierung der Spielraum im Bundeshaushalt, die Strompreis-Entlastung für alle ist vertagt.
Auf die Summe aller Posten erhebt der Staat 19 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Umsatzsteuergesetz. Laut Destatis stiegen Steuern, Abgaben und Umlagen im zweiten Halbjahr 2025 um 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Als Hauptgründe nennt das Amt die höhere Offshore-Netzumlage und den höheren Aufschlag für besondere Netznutzung.
Wie beeinflusst der Börsenpreis den Haushaltsstrompreis
Der Börsenpreis fließt über die Beschaffungskosten in den Haushaltsstrompreis ein, und dieser Block macht zusammen mit dem Vertrieb rund 41 Prozent aus. Lieferanten kaufen über einen Mix aus Spotmarkt und Terminprodukten mit bis zu drei Jahren Vorlauf, deshalb kommen Börsenschwankungen verzögert und gedämpft beim Kunden an.
An der Börse kommen laut SMARD zuerst die Anlagen mit den geringsten variablen Kosten zum Zug. Den Preis bestimmen die variablen Kosten des teuersten Kraftwerks, das zur Deckung der Nachfrage noch nötig ist. In Stunden mit viel Wind- und Solarstrom sinkt der Preis deshalb, mit Gaskraftwerken als Grenzkraftwerk steigt er. Warum dieses Merit-Order-Prinzip Strom in Deutschland teuer macht, hängt vor allem an den fossilen Resten im System.
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Day-Ahead-Preis nach SMARD-Jahresauswertung bei 89,32 Euro je Megawattstunde, 13,8 Prozent über dem Vorjahr. In 573 Stunden war der Preis negativ, und wer diese negativen Strompreise nutzen will, braucht einen passenden Tarif.
Den Abstand zwischen Börse und Rechnung zeigt die Bundesnetzagentur: Aus der Beschaffungsstrategie der Lieferanten errechnete sie für 2025 einen Großhandelspreis von 8,70 ct/kWh. Die Lieferanten selbst gaben Beschaffungskosten von 11,39 ct/kWh an. Den Anstieg der Großhandelspreise infolge des Iran-Kriegs sieht der BDEW bis August 2026 noch nicht nennenswert in den Neukundentarifen.
Warum zahlen Grundversorgte mehr als Neukunden
Die Grundversorgung war zum 1. April 2025 mit 44,93 ct/kWh der teuerste Vertragstyp, Kunden eines anderen Lieferanten zahlten im Schnitt 38,20 ct/kWh. Netzentgelte, Umlagen und Steuern kann der Lieferant nicht beeinflussen, die Differenz von 6,73 Cent entsteht deshalb im Wesentlichen bei Beschaffung, Vertrieb und Marge.
Verträge beim Grundversorger außerhalb der Grundversorgung kosteten laut Bundesnetzagentur 39,51 ct/kWh. Rund 22 Prozent der Haushaltsstrommenge liefen 2024 über die Grundversorgung, weitere 38 Prozent über andere Verträge beim Grundversorger. Die Wechselquote erreichte 2024 mit rund 14 Prozent einen Rekordwert, meldete die Behörde im November 2025.
Die Bundesnetzagentur erhebt für den Strompreis Zusammensetzung und Höhe jährlich zum 1. April über alle bestehenden Verträge. Daneben modelliert sie Preise für Neukunden aus aktuellen Großhandelspreisen. Im Jahr 2025 lag dieser modellierte Neukundenpreis bei 36,9 ct/kWh und damit gut drei Cent unter dem Durchschnitt aller Verträge.
Für wen lohnt sich ein dynamischer Stromtarif
Ein dynamischer Stromtarif lohnt sich vor allem für Haushalte mit intelligentem Messsystem, die Verbrauch wie das Laden eines E-Autos in günstige Stunden verschieben können. Der Energiepreis folgt dabei dem Börsenpreis, Netzentgelte, Umlagen und Steuern kommen wie beim Festpreis hinzu.
Seit dem 1. Januar 2025 muss nach § 41a Energiewirtschaftsgesetz jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem beim Kunden. Die Bundesnetzagentur modellierte für dynamische Tarife 2025 einen Durchschnittspreis von 36,3 ct/kWh, knapp unter den 36,9 ct/kWh für Festpreisverträge von Neukunden.
Der Vorteil wächst mit dem verschiebbaren Anteil am Verbrauch, das Risiko mit Preisspitzen in Stunden knapper Erzeugung. Die Netzentgelte bleiben für die meisten Haushalte vorerst zeitlich starr, denn die Bundesnetzagentur hat dynamische Netzentgelte im AgNes-Entwurf verschoben. Wer die Zusammensetzung des Strompreises und das eigene Lastprofil zusammen betrachtet, findet den passenden Tarif am ehesten.
QUELLEN
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 111 „Strompreise für Haushalte im 2. Halbjahr 2025 um 1,6 % gestiegen“, 31. März 2026.
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Monitoringbericht 2025: Wettbewerb bleibt Stabilitätsanker der Energiemärkte“, 26. November 2025.