EEG-NOVELLE KURZ VOR DER EINIGUNG · 31. OKTOBER 2026

Union und SPD prüfen eine Alternative zur Direktvermarktung von Solardächern
Union und SPD wollen sich nach Informationen von t-online in der kommenden Woche auf die EEG-Novelle einigen. Im Gespräch ist ein Modell aus Baden-Württemberg, mit dem Besitzer kleiner Solaranlagen ohne eigenen Direktvermarkter auskämen.
Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD wollen am Wochenende noch einmal intensiv verhandeln. In der zweiten Novemberwoche soll der Bundestag das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz beschließen. Als Alternative zur Direktvermarktung könnte ein Wahlrecht für Besitzer kleiner Solaranlagen ins Gesetz kommen. Das berichtet t-online.
Die Idee stammt vom Solar Cluster Baden-Württemberg. Die Unionsfraktion verlinkt das Papier des Verbands in ihrem Forderungskatalog, den sie im September in die Verhandlungen mit der SPD eingebracht hat. Viel Zeit bleibt den Fraktionen nicht. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU für das geltende EEG läuft am 31. Dezember aus, danach gäbe es für neue Anlagen keine Förderung mehr.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie rechnet mit der Abstimmung im Bundestag zwischen dem 9. und 13. November und mit dem Bundesrat am 20. November. Ursprünglich war der Beschluss für Mitte Oktober geplant. Ob die EU-Kommission das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2027 genehmigt, hält der Verband für offen.
Das Kabinett will die feste Vergütung für neue Dachanlagen streichen
Das Bundeskabinett hat die Novelle von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) Ende Juli beschlossen. Neue Solaranlagen sollen ab 2027 keine 20-jährige feste Einspeisevergütung mehr bekommen. Stattdessen zahlt der Netzbetreiber nach dem Entwurf höchstens 36 Monate lang 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Danach müssen die Betreiber ihren Überschuss über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkaufen (mehr dazu: EEG-Novelle: die Übergangslösung für kleine PV-Anlagen).
Für kleine Anlagen bieten das bisher nur wenige Dienstleister an, ihre Gebühren gehen vom Erlös ab. Dazu soll die Einspeisung neuer Dachanlagen dauerhaft auf 50 Prozent ihrer Leistung begrenzt werden. Die Grenze gilt am Netzanschlusspunkt, also auch für Batteriespeicher und Elektroautos im Haus (mehr dazu: Wirkleistungsbegrenzung im EEG 2027).
Vor allem die SPD kritisierte das Ende der festen Vergütung. Kritiker fürchten, dass Privathaushalte dann keine Solaranlagen mehr kaufen und Solarhandwerker vor dem Aus stehen. Die SPD-Fraktion hielt im September noch an der festen Einspeisevergütung für private Dächer fest, wie Cleanthinking zum Forderungspapier der Union berichtete.
Solar Cluster Baden-Württemberg will den Netzbetreiber vermarkten lassen
Der Stuttgarter Verband vertritt rund 75 Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Solarbranche. Im Juli legte er seine Stellungnahme zur EEG-Novelle vor, mit einem eigenen Modell für Anlagen unter 100 Kilowatt. „Wir brauchen einfache, digitale und investitionsfähige Regeln“, sagte Geschäftsführerin Carolin Grieshop dazu.
Nach dem Modellvorschlag nimmt der Netzbetreiber den Strom weiter ab. Er verkauft ihn an der Börse und rechnet einmal im Jahr ab, wie bei der heutigen Einspeisevergütung. Der Betreiber erhält den Börsenerlös, abzüglich eines Entgelts für die Vermarktung. Einen eigenen Vertrag mit einem Direktvermarkter bräuchte er nicht.
Im Gegenzug soll die Anlage weniger einspeisen, wenn Strom an der Börse kaum etwas wert ist. Maßgeblich sind die Preise des Day-Ahead-Handels, an dem der Strom für den Folgetag gehandelt wird. Kostet die Kilowattstunde dort mehr als fünf Cent, speist die Anlage voll ein. Bei 2,5 Cent ist es noch die Hälfte der Leistung, ab null Cent nichts mehr.
Für die Steuerung nennt der Verband zwei Wege. Im ersten holt der Wechselrichter oder das Energiemanagement im Haus die Preise über ein Internetportal ab und regelt selbst ab. Ein Smart Meter ist dafür nicht nötig. Im zweiten Weg steuert der Netzbetreiber die Anlage über ein intelligentes Messsystem, was ihm mehr Arbeit macht.
Als dritte Möglichkeit bliebe der Weg aus dem Kabinettsentwurf, also Übergangszahlung und danach Direktvermarktung. Zwischen den Modellen könnten die Besitzer nach den Informationen von t-online wählen.
Betreiber verdienen in der Rechnung mehr, obwohl sie weniger einspeisen
Was die Betreiber pro Kilowattstunde bekommen, soll ein gewichteter Marktwert für Solarstrom festlegen. Der Verband berechnet ihn aus dem Jahreserlös von Referenzanlagen mit zehn Kilowatt, die ihren ganzen Strom einspeisen. Durchgerechnet hat er das Jahr 2025 für einen Standort am Flughafen Leipzig/Halle. Ohne jede Begrenzung kam eine nach Süden ausgerichtete Anlage auf 4,69 Cent pro Kilowattstunde.
Regelt die Anlage bei negativen Preisen ab, steigt der Wert auf 6,81 Cent. Regelt sie schon unter fünf Cent ab, sind es 9,63 Cent. Die Anlage verzichtet dann auf genau den Strom, der an der Börse am wenigsten bringt. Laut Solar Cluster lässt sich der Satz so festlegen, dass das EEG-Konto nicht zusätzlich belastet wird. Er läge dann bei etwa sieben Cent.
Beim Jahreserlös der Süd-Anlage zeigt sich derselbe Effekt. Mit Abregelung bei negativen Preisen stieg er in der Simulation von 576 auf 646 Euro, mit einer Batterie mit zehn Kilowattstunden auf 728 Euro. Die pauschale 50-Prozent-Grenze aus dem Regierungsentwurf senkte ihn auf 545 Euro. Zum Vergleich: Neue Dachanlagen bis zehn Kilowatt erhalten heute 7,70 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (mehr dazu: Was Hausbesitzer 2026 mit der Einspeisevergütung verdienen).
Für ältere Anlagen mit fester Vergütung schlägt der Verband einen freiwilligen Bonus vor. Ihn bekäme, wer nachweislich in Stunden mit negativen Preisen keinen Strom einspeist. Eine Pflicht ist wegen des Bestandsschutzes nicht möglich. Anlagen, die vor 2025 ans Netz gingen, bekommen ihre Vergütung auch bei negativen Preisen. Sie speisen deshalb auch bei Überangebot ein und bringen das Netz im Frühjahr und Sommer an seine Grenzen.
Offen bleiben mehrere Punkte. Die Höhe des Vermarktungsentgelts und des Bonus nennt das Papier nicht. Unklar ist nach Angaben von t-online auch, ob das Portal für die Börsenpreise bis Januar steht und wie es Wechselrichter vor Hackern schützt. Ob Union und SPD das Modell übernehmen, steht laut t-online noch nicht fest.
QUELLEN
- Solar Cluster Baden-Württemberg: Pressemitteilung „Solar Cluster Baden-Württemberg nimmt Stellung zur EEG-Novelle 2027“, 22.07.2026.
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027, Drucksache 21/7867, September 2026.