CDU und CSU wollen die EEG-Förderung 2045 beenden

INTERNES PAPIER VON CDU UND CSU · 29. SEPTEMBER 2026

Unionsfraktion will in der EEG-Novelle Solarförderung kürzen und Biogas stärken

Neue Wind- und Solaranlagen sollen nach dem Willen von CDU und CSU immer kürzer gefördert werden, ab 2045 gar nicht mehr. Für Biogas fordert ein internes Papier zur EEG-Novelle das Gegenteil.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 6 Min. LESEN


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt 86 Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027. Das geht aus einer Tabelle mit Stand 25. September hervor, über die der SPIEGEL, Tagesspiegel Background und das Fachmagazin Photon berichten. Kern ist ein fester Ausstiegspfad aus der Förderung. Die heute grundsätzlich 20-jährige Förderdauer für Neuanlagen soll 2027 auf 18 Jahre sinken, 2030 auf 15 und 2035 auf zehn Jahre.

Der letzte Zuschlag soll 2038 mit höchstens sieben Jahren Förderung folgen, dem Jahr des gesetzlichen Kohleausstiegs. 2045 soll die laufende EEG-Förderung enden. Die Fraktion begründet das mit der Marktreife der Technologien: Kurz vor Erreichen des Klimaneutralitätsziels sollten keine langfristigen Förderverpflichtungen mehr entstehen.

Das Papier ist Teil der Verhandlungen zwischen Union und SPD im Bundestag. Seit vergangener Woche laufen die offiziellen Berichterstattergespräche über die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket. Für die Union verhandeln Lars Rohwer, Maria-Lena Weiss und Hans Koller, federführend für die SPD ist Nina Scheer. Bis Jahresende muss das Gesetz beschlossen und von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt sein. Offiziell wollten sich beide Fraktionen laut SPIEGEL nicht äußern.

Die Union will Höchstwerte senken und Solarparks begrenzen

Die Ausschreibungsmengen sollen sich künftig nach Stromnachfrage, marktlichem Zubau und Netzkapazität richten statt nach festen Ausbauzielen. „Zusätzliche Erzeugungsleistung ist kein Selbstzweck“, heißt es in dem Papier. Solarparks sollen nur noch bis 20 statt 50 Megawatt förderfähig sein. Größere Anlagen sollen die Betreiber über Stromlieferverträge (PPA) finanzieren, ein Rückweg in die EEG-Förderung soll ausgeschlossen sein.

Für die Höchstwerte in den Ausschreibungen nennt die Union Zielmarken. Wind an Land soll bei 5,5 Cent je Kilowattstunde liegen, Solar im ersten Segment bei 4,0 Cent und im zweiten Segment perspektivisch bei 7,5 Cent. Die Ausschreibungsergebnisse zeigten dafür „erheblichen Spielraum“, argumentiert die Fraktion. In der Solarrunde zum 1. Juli lagen die Zuschläge zwischen 4,38 und 4,97 Cent, im Mittel bei 4,79 Cent. Ein Höchstwert von 4,0 Cent läge damit unter jedem erteilten Zuschlag, bei Wind an Land dagegen über dem jüngsten Mittelwert von ebenfalls 4,79 Cent.

Sonderausschreibungen für Speicher und Resilienz lehnt die Union ab, ebenso eine eigene Förderung für Agri-PV. Auch den von der Branche geforderten Marktwertkorridor bei Differenzverträgen will die Fraktion nicht.

Die Fraktion will die 25-Kilowatt-Grenze für Dachanlagen anheben

Für private Solardächer sieht schon der Regierungsentwurf einen Umbruch vor. Neue Anlagen unter 25 Kilowatt sollen ab Januar 2027 keine 20-jährige Einspeisevergütung mehr bekommen. Stattdessen sollen sie höchstens drei Jahre lang eine Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde erhalten. Ab 2031 soll die Direktvermarktung für neue Dachanlagen Pflicht werden, wie Cleanthinking zum Referentenentwurf für das EEG 2027 berichtete. Wer früher in die Direktvermarktung wechselt, soll nach dem Regierungsentwurf einen Bonus bekommen.

Die Union will diese Grenze verschieben. Die Schwelle von 25 Kilowatt für den Zugang zur Marktprämie soll bis 2038 schrittweise steigen, einen Stufenpfad soll das Wirtschaftsministerium vorlegen. Damit verlören auch größere Dachanlagen, etwa auf Gewerbe- oder Stallgebäuden, den Anspruch auf die Marktprämie. Den Direktvermarktungsbonus für Dachanlagen will die Fraktion streichen.

Die geplante Kappung neuer Solaranlagen auf 50 Prozent ihrer Leistung soll nach dem Papier erst für Projekte gelten, die nach 2027 genehmigt werden. Sonst sei der Vertrauensschutz für bereits geplante Anlagen nicht gewährleistet, berichtet t-online.

Die Union will Biogas stärker fördern

Für Bioenergie fordert das Papier laut SPIEGEL deutlich höhere Ausschreibungsmengen, um die Strommenge aus Biomasse auf heutigem Niveau zu halten. Das Ausbauziel soll bei 22,5 Gigawatt liegen, der Flexibilitätszuschlag auf 130 Euro je Kilowatt und Jahr steigen. Kleine Gülleanlagen unter 100 Kilowatt sollen auch bei negativen Strompreisen Geld bekommen. Der Regierungsentwurf will ihnen diese Vergütung streichen, wie es bei kleinen Solaranlagen seit 2025 gilt.

Den Maisdeckel will die Union ganz abschaffen. Er begrenzt heute für neue Zuschläge den Anteil von Mais und Getreidekorn in Biogasanlagen auf 25 Prozent. In der Biomasse-Ausschreibung zum 1. April erhielten Anlagen Zuschläge von durchschnittlich 18,46 Cent je Kilowattstunde, Biomethan-Anlagen 23,08 Cent. Das ist knapp das Vierfache der jüngsten Zuschläge für Wind und Solar.

Die Solarbranche reagiert zurückhaltend. „Das Papier sollte aus unserer Sicht nicht überbewertet werden“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, gegenüber Photon. Nach seiner Kenntnis sei es keine abgestimmte Position der Fraktion. Zuletzt hatte Körnig den Bundestag aufgefordert, die Novelle mitten im Solarrekordjahr grundlegend nachzubessern.

Der Bundesrat hatte am 25. September eine 73-seitige Stellungnahme mit 55 Punkten zum Regierungsentwurf beschlossen (Drucksache 470/26 als PDF). Die Übergangszahlung für Dachanlagen unter 25 Kilowatt soll danach nicht automatisch nach 36 Monaten enden. Sie soll laufen, bis die Bundesnetzagentur feststellt, dass die Direktvermarktung kleiner Anlagen massentauglich funktioniert. Das Untersegment für Agri-, Parkplatz-, Floating- und Moor-PV will der Bundesrat erhalten.

Beim Biogas liegen Union und Länder dagegen nah beieinander. Der Bundesrat verlangt, Güllekleinanlagen bis 400 statt 150 Kilowatt zuzulassen und den zweiten Vergütungszeitraum bestehender Biomasseanlagen von zwölf auf 15 Jahre zu verlängern. Er begründet das ausdrücklich mit der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes, nach der neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 steigende Anteile Biogas oder Bioöl nutzen müssen. Photon wertet das Unionspapier insgesamt als Gegenposition zum Bundesrat und als Verhandlungsmasse.

Die SPD-Fraktion hält bisher an der festen Einspeisevergütung für private Dachanlagen fest. Ihre energiepolitische Sprecherin Nina Scheer lehnt auch den Redispatch-Vorbehalt ab, der den Zubau in Regionen mit überlastetem Netz stoppen könnte. Eine Einigung der Koalition gilt bis Mitte Oktober als nötig, damit die EU-Kommission das Gesetz noch vor Jahresende genehmigen kann.

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Österreich ist bereits 2022 aus der Förderung analog zu unserem EEG ausgestiegen. Die haben sich um die Infrastruktur gekümmert und es gibt dort (deswegen!) unterschiedliche Modelle der Stromvermarktung für private und gewerbliche Erzeuger.
Wir werden also wohl noch bis 2045 in der Stromsteinzeit leben müssen.

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