Berlin will das Sparziel streichen, gegen das Sinn und Vahrenholt kämpften

KOMMENTAR · 25. SEPTEMBER 2026

Bundesregierung will mit der EnEfG-Novelle Sparziel und Abwärmepflicht der Industrie kippen

Die Bundesregierung will mit der EnEfG-Novelle das Ziel für 2045 aus dem Energieeffizienzgesetz streichen und die Pflicht zur Abwärmenutzung auf eine Kosten-Nutzen-Analyse zurückstutzen. Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstagabend in erster Lesung beraten.


VON MARTIN JENDRISCHIK · 7 Min. Lesezeit LESEN


Die Novelle setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie um, deren Frist schon im Oktober 2025 abgelaufen war. Alles, was die Ampel 2023 über die Richtlinie hinaus beschlossen hatte, soll laut Begründung auf das „erforderliche Mindestmaß“ zurück. Die Abwärmepflichten gehörten zu diesem deutschen Zusatz. Ihre Streichung ist deshalb eine Entscheidung in Berlin, keine Vorgabe aus Brüssel.

Das bisherige Gesetz strebte an, den Endenergieverbrauch bis 2045 um 45 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Der neue Paragraf 3 nennt nur noch die Werte, die Deutschland für 2030 an die EU gemeldet hat: minus 26,5 Prozent Endenergie und minus 39,3 Prozent Primärenergie.

Das Fernziel, gegen das Sinn und Vahrenholt anschrieben, soll wegfallen

Gegen genau dieses Fernziel hatte Hans-Werner Sinn, früherer Präsident des ifo-Instituts, 2024 in einem Vortrag unter dem Stichwort „erzwungene Deindustrialisierung“ argumentiert. Fritz Vahrenholt nannte das Gesetz im Februar 2025 ein „brutales, planwirtschaftliches Einspargesetz“. Die WELT legte mit dem „Rezept für Wohlstandsabbau“ nach (mehr dazu: Faktencheck zum Energieeffizienzgesetz).

Dem Vorwurf widerspricht die Bundesregierung inzwischen selbst. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage schreibt sie: „Weder das Energieeffizienzgesetz noch die EU-Richtlinie 2023/1791 enthält Einsparvorgaben für die Industrie in Deutschland.“ Das 45-Prozent-Ziel sei im Entwurf nicht mehr enthalten.

Der Endenergieverbrauch sinkt trotzdem weiter. Eine Wärmepumpe liefert aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme, ein Elektromotor setzt den größten Teil seiner Energie in Bewegung um (mehr dazu: Schluss mit dem Primärenergie-Trugschluss). Wer elektrifiziert, braucht für dieselbe Produktion weniger Endenergie. Deindustrialisierung sieht anders aus.

Ein Aluwerk in Dänemark zeigt, wie Sparen ohne Verzicht geht

Der dänische Technologiekonzern Danfoss, der selbst Technik für Wärmepumpen und Fernwärme verkauft, beschreibt in einer neuen Auswertung das Werk des Aluminiumverarbeiters Hydro im dänischen Tønder. Der Standort nutzt die Abwärme seiner Produktion und hat die Heizung elektrifiziert. Nach Danfoss-Berechnung spart er so jährlich 205.600 Kubikmeter Gas und 407 Tonnen CO₂. Die Produktion läuft unverändert weiter.

„Wir werfen Energie weg, die wir schon bezahlt haben“, sagt Kristian Strand, der bei Danfoss die Sparte Climate Solutions führt, dem Nachrichtensender Euronews. In der EU fallen nach Danfoss-Angaben jedes Jahr rund 1.200 Terawattstunden Abwärme an.

Paragraf 16 überlässt die Abwärme dem Ermessen

Bislang verpflichtete das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, die Abwärme vermeiden oder nutzen. Der neue Paragraf 16 verlangt nur noch eine Kosten-Nutzen-Analyse, und zwar erst bei Planung oder erheblicher Modernisierung. Betroffen sind Industrieanlagen ab acht Megawatt Energieinput, Versorgungseinrichtungen ab sieben Megawatt und Rechenzentren ab einem Megawatt. Die Umsetzung werde „in das Ermessen der Adressaten gestellt“, heißt es in der Begründung.

Was dadurch wegfällt, rechnet die Regierung selbst vor. Für die bisherige Pflicht setzt sie nach Daten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Investitionsvolumen von rund 780 Millionen Euro an, verteilt auf etwa fünf Jahre. Künftig müssen nur noch rund 490 Unternehmen überhaupt eine Analyse erstellen.

Den größten Posten der Entlastung liefert ein anderer Schritt. Ein Energiemanagementsystem wird erst ab 23,6 statt bisher 7,5 Gigawattstunden Jahresverbrauch Pflicht, rund 9.200 Unternehmen fallen heraus. Das spart ihnen laut Normenkontrollrat zusammen rund 521 Millionen Euro im Jahr. Die Neuregelung der Abwärme macht rund 130 Millionen Euro aus.

Die Datenbasis für die Wärmeplanung schrumpft

Auch die Meldepflicht für die Plattform für Abwärme nach Paragraf 17 schrumpft. Bisher betraf sie rund 39.000 Unternehmen. Künftig melden nur noch Betriebe mit mehr als 23,6 Gigawattstunden Jahresverbrauch und Rechenzentren ab einem Megawatt, zusammen rund 5.000. Alle anderen dürfen freiwillig melden, weil es laut Begründung „im eigenen wirtschaftlichen Interesse“ jedes Unternehmens liege.

Wie viel an diesen Daten hängt, zeigt dieselbe Danfoss-Auswertung. Der Konzern hat 178 große deutsche Wärmenetze mit mehr als 5.000 angeschlossenen Haushalten mit der Plattform abgeglichen. Industrielle Abwärme im Umkreis von einem Kilometer könnte rund 30,4 Prozent ihres Wärmebedarfs decken. Das Wärmeplanungsgesetz verlangt bis 2030 einen Anteil von 30 Prozent aus Erneuerbaren oder Abwärme.

Danfoss nennt die Grenzen der Zahl selbst: Die Plattform enthält Angaben der Unternehmen, keine geprüften Werte, und bildet keine Jahreszeiten ab. Rechenzentren fehlten noch und würden den Anteil deutlich erhöhen. Rechenzentren ab einem Megawatt bleiben nach der Novelle meldepflichtig. Die Industriedaten unterhalb der neuen Schwelle kommen dagegen nur noch, wenn ein Unternehmen sie freiwillig liefert.

Für neue Rechenzentren bleibt die Abwärmequote: zehn Prozent für Anlagen, die ab Juli 2026 in Betrieb gehen, 15 Prozent ab Juli 2027 und 20 Prozent ab Juli 2028. Der Bundesrat wollte die Regeln öffnen, etwa für Direktlieferungen und benachbarte Betriebe. Die Bundesregierung lehnt das in ihrer Gegenäußerung ab, weil sonst die Umgehung der Pflicht drohe. Kommunen können die Kosten-Nutzen-Analyse zudem im Rahmen der Wärmeplanung selbst erstellen, gemeinsam mit dem Betreiber.

Dass sich Abwärme auch ohne Zwang rechnet, zeigen das Klinikum Bremen-Nord, das mit Fernwärme aus der Müllverbrennung heizt, oder die Wärmespeicher von Kraftblock bei Tata Steel. Was solche Projekte bremst, steht in der Begründung der Novelle selbst: Fehlende Informationen über Abwärmepotenziale seien ein „wesentliches Hemmnis“ für solche Projekte.

Was die Novelle an Energie kostet

In der Stellungnahme des Normenkontrollrats steht unter „Nutzen des Vorhabens“ ein Satz: „Das Ressort hat keinen Nutzen dargestellt.“ Beziffert hat die Regierung die Entlastung der Wirtschaft, rund 760 Millionen Euro im Jahr. Wie viel Energie die Unternehmen ohne die alten Pflichten zusätzlich verbrauchen, hat sie nicht ausgerechnet.

Eine solche Rechnung hat das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) in einem Kurzgutachten vorgelegt, im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und des Umweltinstituts München. Schon im ersten Jahr entgehen demnach rund 5,6 Terawattstunden Einsparung. Jede ausgelassene Maßnahme fehlt auch in den Folgejahren, deshalb wächst die Lücke bis 2035 auf rund 54 Terawattstunden pro Jahr. Bis dahin summiert sie sich auf rund 300 Terawattstunden und 66 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente.

Den größten Teil der Lücke verursacht laut Gutachten der neue Paragraf 9. Umsetzungspläne für wirtschaftliche Sparmaßnahmen müssen künftig nur noch Unternehmen mit 2,77 bis 23,6 Gigawattstunden Jahresverbrauch erstellen, die kein Energiemanagementsystem betreiben. Die größten Verbraucher, auf die ein sehr hoher Anteil des Energieverbrauchs entfällt, fallen damit heraus. Bei der höheren Schwelle für das Energiemanagement gleicht die erweiterte Auditpflicht für kleinere Betriebe den Verlust nahezu aus.

Rund die Hälfte der entgangenen Einsparung wäre 2035 Strom, wenn man den Projektionsbericht des Umweltbundesamts zugrunde legt. Das Gutachten kommt so auf rund 27 Terawattstunden, gleichmäßig über das Jahr verteilt eine Dauerlast von 3,1 Gigawatt. Das entspricht rechnerisch rund sieben Kraftwerksblöcken mit je 450 Megawatt, bei höherem Stromanteil etwa zehn. Die Autoren betonen, dass die Effizienzwirkung nicht mit gesicherter Kraftwerksleistung gleichzusetzen ist.

DENEFF-Vorstand Christian Noll hält Bürokratieabbau und Effizienz für vereinbar: „Entscheidend ist, an der richtigen Stelle zu vereinfachen.“ Der Verband schlägt als Mittelweg eine Schwelle von 10 Gigawattstunden für das Energiemanagement vor, statt 7,5 im geltenden Gesetz und 23,6 im Entwurf. Unternehmen mit Managementsystem sollen keinen gesonderten Umsetzungsplan mehr führen, ihre Sparmaßnahmen aber weiter nach der Norm DIN EN 17463 auf Wirtschaftlichkeit prüfen. Damit setzt der Vorschlag dort an, wo das Gutachten die größte Lücke sieht.

Dazu will der Verband das 45-Prozent-Ziel für 2045 behalten und parallel zu neuen Kraftwerken auch Effizienzmaßnahmen ausschreiben, die in Spitzenlastzeiten wirken. Eine eigene Rechnung zu den Folgen der Novelle hat die Regierung bis heute nicht vorgelegt. Der Wirtschaftsausschuss kann sie einfordern, bevor der Bundestag abstimmt.

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