ENERGIEEFFIZIENZ · 6. JUNI 2026
ThisisEngineering / UnsplashEnergieeffizienzgesetz: Von der EU-Richtlinie zur Novelle
Das Energieeffizienzgesetz setzt den Rahmen dafür, wie Deutschland seinen Energieverbrauch durch Elektrifizierung und saubere Moleküle senkt. Ein WELT-Kommentar von Axel Bojanowski bezeichnet es propagandistisch als „Rezept für Wohlstandsabbau“. Ein Blick auf Entstehung und aktuellen Stand zeigt: Die Geschichte dieses Gesetzes ist komplizierter - und die Richtung richtig.
Im November 2023 trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland in Kraft. Es ist das erste Bundesgesetz, das konkrete Zielwerte für den nationalen Endenergieverbrauch gesetzlich verankert. Seither begleitet es eine Novellierungsdebatte, die deutlich lebhafter ist als die Debatte über den Inhalt des Gesetzes selbst.
Was die EU mit ihrer Energieeffizienzrichtlinie wollte
Die Grundlage ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED 2023/1791), die im September 2023 in Kraft trat. Alle Mitgliedstaaten hatten sie bis zum 11. Oktober 2025 umzusetzen. Das EU-Ziel: Den Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 Prozent gegenüber den Prognosen von 2020 senken. Jeder Mitgliedstaat muss dazu nationale Richtziele festlegen und jährlich 1,5 Prozent seines Endenergieverbrauchs durch Effizienzmaßnahmen einsparen.
Dahinter steht ein klarer Grundsatz: „Energieeffizienz an erster Stelle“. Bevor neue Erzeugungs- oder Übertragungskapazitäten geplant werden, ist zu prüfen, ob der Bedarf durch Effizienzmaßnahmen gesenkt werden kann. Die Richtlinie adressiert damit nicht nur Klimaziele, sondern auch Europas Abhängigkeit von Energieimporten.
Die Umsetzungsfrist hat Deutschland gerissen. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission läuft.
Was die Ampelkoalition 2023 daraus machte
Das deutsche Energieeffizienzgesetz geht über die EU-Mindestvorgaben hinaus. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent gegenüber 2008 sinken, bis 2045 um 45 Prozent. Das ist in der Größenordnung deutlich anspruchsvoller als das EU-Mindestniveau.
Für Unternehmen ab 7,5 Gigawattstunden Jahresenergieverbrauch schreibt das Gesetz Energiemanagementsysteme vor. Betriebe ab 2,5 Gigawattstunden müssen regelmäßige Energieaudits durchführen. Bundesbehörden sind verpflichtet, ihren Verbrauch um zwei Prozent jährlich zu senken.
Rechenzentren unterliegen erstmals verbindlichen Effizienzanforderungen. Der Power Usage Effectiveness (PUE) - das Verhältnis von Gesamtstromverbrauch zu IT-Leistungsaufnahme - wird für Neubauten auf 1,2 begrenzt. Abwärme ab einem Megawatt muss erfasst und nach Möglichkeit genutzt werden.
Was das Gesetz ausdrücklich nicht tut: Es setzt keine individuellen Verbrauchsobergrenzen für Unternehmen oder Haushalte. Die Zielwerte sind nationale Aggregate. Das Gesetz schreibt Systeme, Audits und Meldepflichten vor - kein Produktionsverbot, keine Verbrauchsquote für den einzelnen Betrieb.
Der aktuelle Stand: Referentenentwurf und Ressortstreit
Seit Ende 2025 steht eine Novelle an. Am 9. April 2026 veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen formellen Referentenentwurf. Das erklärte Ziel: die EU-Richtlinie vollständig umsetzen und nationales „Gold Plating“ zurückführen.
Die wichtigsten geplanten Änderungen: Die Schwelle für die Energiemanagementsystem-Pflicht steigt von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden pro Jahr. Das würde die Zahl verpflichteter Unternehmen von rund 12.000 auf etwa 4.500 reduzieren. Die Einsparverpflichtungen für Bund und Länder sollen entfallen.
Außerdem soll die Abwärme-Meldepflicht gegenüber der BAFA von einer Pflicht in eine freiwillige Meldung umgewandelt werden. Die PUE-Grenzwerte für Rechenzentren werden leicht gelockert.
Bis zu einem Kabinettsbeschluss ist es noch nicht gekommen. Die Ressortabstimmung zwischen Wirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium läuft noch. Auf der Regierungspressekonferenz vom 27. Mai 2026 bestätigte die Sprecherin: Man befinde sich „noch in der Ressortabstimmung, aber auf der Zielgeraden“.
Das BMWE priorisiert den Abbau bürokratischer Lasten für Unternehmen. Das Bundesumweltministerium bewertet das strengere nationale Ordnungsrecht als klimapolitisch notwendig. Beide Positionen sind im Entwurf noch nicht aufgelöst.
Ein Kommentar und drei Behauptungen
In diese laufende Debatte erschien ein Meinungsartikel von Axel Bojanowski, Chefreporter Wissenschaft bei der WELT. Bojanowski erklärt das Energieeffizienzgesetz zum „Rezept für Wohlstandsabbau“. Als Beleg dient im Wesentlichen eine Modellrechnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK): Wenn die Energieproduktivität weiterhin mit 1,7 Prozent jährlich steigt, müsste das BIP um neun Prozent schrumpfen, um die EnEfG-Ziele zu erreichen.
Die Rechnung ist nicht falsch. Aber die entscheidende Annahme fehlt im Kommentar: Die 1,7-Prozent-Rate beschreibt die Effizienzverbesserung vor der laufenden Elektrifizierungswelle, nicht während ihr. Wer eine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, senkt den Endenergiebedarf für Wärme um 65 bis 75 Prozent. Wer einen Verbrennungsmotor durch einen Elektroantrieb ersetzt, verbessert den Wirkungsgrad von 20 auf 80 Prozent.
Diese Substitutionen steigern die Energieproduktivität sprunghaft, nicht um 1,7 Prozent jährlich. Die DIHK-Rechnung ist eine Projektion der Vergangenheit - keine Analyse der Transformationslogik. Bojanowskis dritte Behauptung, das Gesetz treibe Rechenzentren ins Ausland, widerlegt die Bitkom-Studie vom November 2025: Die Gesamtleistung deutscher Rechenzentren wuchs 2025 um neun Prozent, bis 2030 soll sie sich auf 5.000 Megawatt verdoppeln. Die realen Standortnachteile - lange Genehmigungsverfahren, Flächenknappheit, Strompreise - haben mit Effizienzvorschriften nichts zu tun.
QUELLEN
- EU: Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz (EED), September 2023
- Bundesregierung: Energieeffizienzgesetz (EnEfG), BGBl. 2023
- BMWE: Referentenentwurf zur Novelle, 9. April 2026
- Umweltbundesamt: Indikator Endenergieproduktivität, Dezember 2025
- Bitkom / Borderstep Institut: Rechenzentren in Deutschland: KI treibt das Wachstum, November 2025
- DIHK: Einsparziele aus dem Energieeffizienzgesetz und Wirtschaftswachstum
- Axel Bojanowski: „Die Stilllegung der Produktion“, Welt, Juni 2026